Für alle PKW-Anhänger ist eine Anhänger-Versicherung bis auf wenige Ausnahmen ein Muss - ganz egal, ob bei einem Dreiseitenkipper oder Kastenanhänger, gebremst oder ungebremst. Doch welche Versicherungsoptionen gibt es, welche Kosten fallen an und was ist bei einer Versicherung für den Anhänger zu beachten? In Deutschland ist eine Anhänger-Versicherung seit dem Jahr 2002 gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug allein nicht mehr ausreichend ist.
Warum ist eine separate Anhänger-Versicherung notwendig?
Der Grund dafür ist, dass sich die Schadensregulierung bei schweren Unfällen mit Anhängern sowie bei Schäden durch einen stehenden Hänger oft als schwierig erwies. Seit 2002 gilt, dass alle Anhänger, die im Straßenverkehr bewegt werden, eine eigene Versicherung brauchen. Durch die separate Haftpflichtversicherung für Anhänger soll deshalb sichergestellt werden, dass nicht nur der Halter des Zugfahrzeugs, sondern auch der Halter des Anhängers für Schäden Dritter haftet.
Versicherungspflicht und Ausnahmen
Konkret schreibt das Pflichtversicherungsgesetz eine Anhänger-Versicherung vor, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird (§1 PflVG). Übrigens gilt die Versicherungsplicht auch für Anhänger mit grünem Kennzeichen. Das grüne Kennzeichen hat nämlich nur Einfluss auf die Kfz-Steuern, nicht aber auf die Anhänger-Versicherung. Diese Regelung zur Versicherung gilt für alle Anhänger, egal ob privat oder gewerblich genutzt.
Da manche Anhänger nicht zulassungspflichtig sind, brauchen diese aus diesem Grund auch keine Anhänger-Versicherung. Diese Anhänger müssen zwar ein Kennzeichenschild haben, aber sie haben keine Versicherungs- und Steuerpflicht. Von der verpflichtenden Anhänger-Versicherung befreit sind zum Teil land- und forstwirtschaftlich genutzte Anhänger. Selbstverständlich muss für diese Anhänger trotzdem ein Kennzeichen beantragt werden.
Auch wenn diese Anhänger nicht der Versicherungspflicht unterliegen, ist es in den meisten Fällen trotzdem ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn ein Risiko besteht auch dann, wenn der Anhänger nicht durch die Versicherung des Zugfahrzeugs gedeckt ist, z. B. wenn sich ein an einer Steigung abgestellter Anhänger selbständig macht und einen Schaden verursacht.
Versicherungsoptionen für Anhänger
Die Haftpflichtversicherung ist für die Nutzung Ihres PKW-Anhängers im Straßenverkehr gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich können Sie auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Den Umfang der Anhänger-Versicherung können Sie darüber hinaus beliebig erweitern mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung.
- Haftpflichtversicherung: Der Grundschutz greift bei Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Hänger zufügen.
- Teilkaskoversicherung: Die Teilkasko sichert Sie zum Beispiel gegen Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Naturgewalten ab. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem eigenen Autoanhänger.
- Vollkaskoversicherung: Die Vollkasko übernimmt zudem die Kosten für Schäden an Ihrem Anhänger, welche selbst verursacht wurden. Die Anhänger-Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Anhänger-Teilkasko.
Was decken die Kaskoversicherungen ab?
Die Teilkaskoversicherung deckt zusätzlich Schäden durch Naturgewalten (z. B. Z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine), Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Die Verglasung umfasst: Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten.
Im Vollkasko-Tarif sind auch Schäden am Fahrzeug versichert, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist. Die Vollkaskoversicherung greift auch dann, wenn die Unfallschäden durch den Halter selbst verursacht wurden. Der Versicherungsschutz tritt auch dann in Kraft, wenn der Anhänger von Fremden mutwillig beschädigt wurde.
Kosten einer Anhänger-Versicherung
Die Kosten für eine Anhänger-Versicherung sind im Vergleich zur Kfz-Versicherung für einen PKW wesentlich günstiger. Somit wird das Risiko, dass der Anhänger selbst beschädigt wird, als deutlich geringer eingestuft. Eine Haftpflichtversicherung ist meist schon für 12 bis 50 € pro Jahr erhältlich. Eine zusätzliche Teilkaskoversicherung können Sie ab 75 € und eine Vollkaskoversicherung ab 100 € pro Jahr abschließen. Die Höhe der Prämie für eine Anhänger-Versicherung wird anhand mehrerer Faktoren berechnet, darunter die Anhängerart (LKW oder PKW) und der Neupreis des Anhängers.
Dabei gilt: Umso höher der Neupreis Ihres Anhängers ist, desto höher wird auch die Prämie für die Teil- oder Vollkaskoversicherung ausfallen. Darüber hinaus wird zwischen gewerblicher und privater Nutzung unterschieden. Die Kosten für die Versicherung eines Anhängers können anhand dieser Merkmale ganz einfach mit einem Versicherungsrechner berechnet werden. Neben den Kosten für die Versicherung Ihres Anhängers kommt noch der Beitrag zur Kfz-Steuer hinzu, beispielsweise sind das für einen 750 kg Anhänger rund 29 € im Jahr und für einen 1.300 kg Anhänger 52 €.
Besonderheiten bei der Anhänger-Versicherung
Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung für PKW gibt es bei der Anhänger-Versicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt. Das bedeutet, dass die Versicherungsprämie immer zu 100 % berechnet wird und sich die Prämie im Schadensfall folglich nicht erhöht.
Wann greift welche Versicherung?
Im Falle eines Unfalls erweist sich die Schadensregulierung nicht immer als eindeutig. In der Regel greift allerdings die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, wenn sich Zugfahrzeug und Anhänger zum Zeitpunkt des Schadens in Bewegung befinden. Die Anhänger-Haftpflichtversicherung kommt zum Tragen, wenn der Anhänger vom Zugfahrzeug abgekoppelt wurde und auf öffentlichem Boden einen Schaden verursacht. In einigen Fällen springt die Anhänger-Versicherung aber auch dann ein, wenn der Anhänger in Benutzung ist.
Zusätzliche Informationen
Ob Sie einen Anhänger ziehen dürfen, ist abhängig von der erworbenen Führerscheinklasse. Grundsätzlich gilt: Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie maximal 50 km/h fahren. Werden durch entsprechende Schilder andere Höchstgeschwindigkeiten ausgewiesen, gelten natürlich wie immer die Verkehrszeichen. Ausnahme: Mit Tempo 100-Plakette erhöht sich die maximal erlaubte Geschwindigkeit auf Autostraßen und Autobahnen auf 100 km/h.
| Versicherung | Deckungssumme | Schutz bei |
|---|---|---|
| Haftpflicht | Bis 100 Mio. € | Schäden, die anderen zugefügt werden |
| Teilkasko | Bis 15 Mio. € | Diebstahl, Brand, Glasbruch, Naturgewalten |
| Vollkasko | Bis 15 Mio. € | Selbst verursachte Schäden, Vandalismus |
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