Moped anmelden: Die ultimative Unterlagen Checkliste

Bevor ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt es eine Zulassung. In Deutschland ist die Autoanmeldung Pflicht. Ansonsten kannst du das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Das heißt: Kaufst du dir ein Auto ohne Kfz-Zulassung (= Anmeldung), meldest du es bei der Kfz-Zulassungsstelle an. Erst dann darfst du damit auf die Straße.

Das gilt auch für alle anderen Kraftfahrzeuge wie Motorrad, Roller, Wohnmobil oder Quad. Sie müssen auf deinen Namen und deinen aktuellen Wohnort zugelassen sein. Der Grund: Nur so können Behörden und Polizei dich eindeutig als Fahrzeughalter identifizieren.

Wer ohne Kfz-Zulassung Auto fährt, verstößt gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Als Strafe für Fahren mit nicht angemeldetem Auto riskierst du 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg (Stand 02/2023).

Dazu ist vor allem eine Versicherung notwendig. Zuständig sind die Zulassungsbehörden am (Haupt-)Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

Benötigte Unterlagen für die Mopedanmeldung

Wenn du dein Auto anmelden möchtest, brauchst du bei der Kfz-Behörde diese Dokumente:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer

Wenn du ein Neufahrzeug anmeldest, benötigst du zusätzlich:

  • Certificate of Conformity (COC-Papiere)

Möchtest du einen Gebrauchtwagen anmelden, sind zusätzlich diese Unterlagen nötig:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung (wenn Auto älter als drei Jahre ist)
  • alte Kfz-Kennzeichen (falls vorhanden)

Unter bestimmten Umständen brauchst du zusätzlich folgende Dokumente:

  • Bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung

Tipp: Alle wichtigen Dokumente für die Anmeldung von Neu- und Gebrauchtwagen, aber auch für die Anmeldung ausländischer Fahrzeuge sind in der Checkliste von Allianz Direct übersichtlich zusammengefasst.

Woher bekomme ich die benötigten Dokumente?

Damit die Autoanmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle reibungslos über die Bühne geht, musst du alle notwendigen Unterlagen dabeihaben. Was du woher bekommst, zeigt diese Übersicht:

  • eVB-Nummer: Sobald du eine Kfz-Versicherung abschließt, erhältst du eine elektronische Versicherungsbestätigung. Bei Gebrauchtwagen bekommst du sie vom Verkäufer bzw. Vorbesitzer.
  • HU-Bericht: Den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung erhältst du bei gebrauchten Autos meist vom Verkäufer. Hat das Fahrzeug keinen gültigen TÜV, lässt du dir bei einer technischen Prüfstelle.
  • Alte Nummernschilder: Die bisherigen Kennzeichenschilder gibt dir der Vorbesitzer des Wagens mit. Bei Neuwagen bekommst du die Nummernschilder erst bei der Kfz-Zulassung.
  • Wunschkennzeichen: Deine Wunschkombination kannst du auf der Webseite deiner Kfz-Zulassungsstelle vorab reservieren. Das geht aber auch vor Ort bei der Kfz-Behörde.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Das Formular für die Abbuchung der Kfz-Steuer füllst du online auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums aus und bringst den Ausdruck zur Kfz-Behörde mit. Du erhältst das Lastschriftmandat aber auch vor Ort.

Spezialfälle

Auto anmelden mit Reisepass - geht das?

Ja, das ist kein Problem. Ist dein Personalausweis zum Beispiel abgelaufen, kannst du dein Auto mit Reisepass anmelden. Zusätzlich brauchst du eine Meldebescheinigung. Damit weist du bei der Kfz-Zulassungsstelle nach, dass dein im Reisepass angegebener Wohnort noch aktuell ist.

Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugbrief anmelden?

Das hängt davon ab, warum das Dokument nicht vorliegt. Hast du den Fahrzeugbrief verloren oder wurde er gestohlen, muss er ersetzt werden. Dafür meldest du den Verlust oder Diebstahl bei der Kfz-Zulassungsstelle, bei der das Auto angemeldet wurde. Dort kannst du anschließend eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen.

Hast du ein ausländisches Fahrzeug gekauft, für das keine deutschen Fahrzeugpapiere vorliegen, brauchst du für die Autoanmeldung folgende Unterlagen:

  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag
  • Importbescheinigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • COC-Papiere oder Vollgutachten
  • Datenbestätigung des Herstellers
  • Bei Nicht-EU-Importen: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Bei EU-Importen: Einfuhrumsatzsteuererklärung (nur bei Neuwagen)

Ein ausländisches Auto mit deutschem Fahrzeugbrief kannst du meist wie einen regulären Gebrauchtwagen anmelden.

Kosten der Mopedanmeldung

Zwischen 10 und 30 Euro kann Auto anmelden kosten. Die Gebühr hierfür beträgt 10,20 Euro. Weil es in Deutschland keine einheitliche Regelung gibt, können die Gebühren je nach Kfz-Behörde um ein paar Euro abweichen. Ob du einen neuen oder gebrauchten Pkw zulässt, spielt auch eine Rolle.

Zusätzliche Gebühren bei der Kfz-Zulassung entstehen, wenn du für das Auto neue Kfz-Kennzeichen oder ein Wunschkennzeichen beantragst.

Mit welchen Kosten du beim Auto anmelden ungefähr rechnen solltest, zeigt diese Übersicht (Stand 02/2023):

Vorgang Kosten (ca.)
Neuwagen anmelden 27 Euro
Gebrauchtwagen anmelden im selben Zulassungsbezirk 20 Euro
Gebrauchtwagen anmelden in anderem Zulassungsbezirk 27 Euro
Wunschkennzeichen 10,20 Euro (bundeseinheitlich)
Vorabreservierung der Wunschkennzeichen-Kombination 2,60 Euro (bundeseinheitlich)
Ausländisches Auto anmelden 26 bis 100 Euro (je nach Bearbeitungsaufwand)

Wer kann das Moped anmelden?

Normalerweise meldet der Fahrzeughalter sein Auto an. Das heißt: Wenn du dein neues oder gebrauchtes Kfz anmelden möchtest, gehst du persönlich zur Kfz-Zulassungsstelle.

Wenn Sie eine andere Person zur Anmeldung schicken, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Diese Person muss neben dem eigenen Ausweis auch eine Kopie Ihres Ausweises dabei haben. Wird das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine Einwilligungserklärung erforderlich.

Hinweis: Zulassungsbehörden haben oft eigene Muster und verlangen zusätzlich eine Datenschutzerklärung.

Vollmacht und Vertretung

Hast du keine Zeit, kannst du einer anderen Person eine Vollmacht zum Auto anmelden ausstellen. Damit dein Stellvertreter mit Vollmacht dein Auto anmelden kann, benötigt er neben den Unterlagen für die Autoanmeldung folgende Dokumente:

  • schriftliche Vollmacht (mit deiner Unterschrift, im Original)
  • Personalausweis des Bevollmächtigten (im Original)
  • Einverständniserklärung, dass der Bevollmächtigte deine Kfz-Steuer und mögliche Schulden erfahren darf
  • Kopie deines Personalausweises

Tipp: Du brauchst eine Vorlage für deine Vollmacht? Auf der Webseite des ADAC findest du Musterformulare zum Ausfüllen und Ausdrucken. Auch Kfz-Behörden bieten auf ihren Webseiten vorgefertigte Vollmachten an.

Ja, auch Autohäuser oder spezielle Agenturen können dein Auto anmelden. Händler und Co. verlangen für den Zulassungsservice in der Regel eine Gebühr. Außerdem musst du dem Dienstleister eine Vollmacht ausstellen, damit er die Kfz-Zulassung für dich abwickeln kann.

Wo kann ich mein Moped anmelden?

Du meldest dein Auto bei der für dich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle an. Welche Behörde das genau ist, hängt von deinem Wohnort bzw. deinem Hauptwohnsitz ab. Die Zulassungsstelle kann sich im Landratsamt, Bürgerbüro oder Kreisverwaltungsreferat befinden. Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich.

Deine Kfz-Behörde findest du am einfachsten online. Entweder auf der Internetseite deiner Stadt oder deines Landkreises. Oder über die Webseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Dort findest du ein Adressverzeichnis aller Zulassungsbehörden in Deutschland.

Wenn du das Auto auf eine Firma oder einen Verein zulässt, ist der Hauptsitz entscheidend. Für die Autoanmeldung ist die Zulassungsstelle am Firmensitz oder Vereinssitz verantwortlich.

Online-Anmeldung

Ja, mit i-Kfz kannst du dein Auto online anmelden. Das internetbasierte Zulassungsverfahren bieten immer mehr Kfz-Behörden in Deutschland an.

Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung über ein Bürgerkonto mit einer entsprechenden Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat). Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen.

Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird - bei Vorliegen aller Vorliegen aller Voraussetzungen - automatisiert zugelassen. Sie können dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen. Diesen können Sie dann ausgedruckt im Fahrzeug mitführen bzw. auslegen. Die Kennzeichenschilder ohne Stempelplaketten müssen Sie am Fahrzeug anbringen.

Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde).

Terminvereinbarung und Dauer

Informiere dich vor der Autoanmeldung über die aktuellen Öffnungszeiten deiner Kfz-Zulassungsstelle. Online kannst du bei vielen Kfz-Behörden vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung vereinbaren. Diesen Service solltest du nutzen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Insbesondere während der Stoßzeiten am Morgen und Vormittag.

Beim Auto anmelden hängt die Dauer des Behördenbesuchs davon ab, ob du dir vorab einen Termin gesichert hast. Wenn du mit Terminreservierung pünktlich vor Ort bist und alle nötigen Unterlagen mitbringst, ist dein Auto oft innerhalb von 30 Minuten angemeldet.

Wichtige Hinweise

  • Man kann ein Auto nur anmelden, wenn keine Kfz-Steuerschulden offen sind - zum Beispiel, weil bei Abbuchung der Kfz-Steuer nicht genug Geld auf dem Konto war.
  • Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Das sind zum Beispiel Fahrten zur Hauptuntersuchung. Das geht aber nur dann, wenn die Behörde vorab ein Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt hat, und das Fahrzeug versichert ist.
  • Nach der Abmeldung des Fahrzeugs dürfen Sie mit dem ungestempelten Kennzeichen noch Rückfahrten, zum Beispiel nach Hause, bis zum Ende des Tages durchführen - vorausgesetzt, die Versicherung ist noch gültig.

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