Mopeds erfreuen sich großer Beliebtheit, besonders bei Jugendlichen. Doch ab welchem Alter darf man Moped fahren und welche Verkehrsregeln sind zu beachten? Hier finden Sie die Antworten.
Ab wann darf man mit einem Moped fahren?
Bundesweit ist das Mopedfahren seit dem 28.07.2021 mit 15 Jahren erlaubt. Den Führerschein der Klasse AM dürfen Sie also bereits in diesem Alter erwerben. Mit 14 Jahren sind Sie dementsprechend in jedem Bundesland zu jung für Fahrten mit einem Kleinkraftrad.
Moped fahren ab 15 Jahren ist derzeit in folgenden Bundesländern möglich
Grundlage dieser Neuerung ist das „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften“, das der Bundesrat am 19.11.2020 gebilligt hat.
Achtung! In allen anderen Bundesländern dürfen 15-Jährige nicht mit dem Moped fahren, weil sie ohne Fahrerlaubnis fahren und sich dadurch strafbar machen würden.
Welchen Führerschein brauche ich für einen Roller bis 45 km/h?
Um Kleinkrafträder bis 45 km/h, wie beispielsweise einen Roller oder ein Moped, im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigt man eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Da diese bereits in der Führerscheinklasse B inbegriffen ist, darf man automatisch mit einem Autoführerschein auch Moped fahren.
Wo darf ich mit dem Moped fahren und wo nicht?
Als Mopedfahrer dürfen Sie an und für sich dieselben öffentlichen Straßen nutzen wie andere Kraftfahrer. Tabu sind jedoch Radwege, Gehwege sowie die Autobahn. Erstere sind schließlich Fahrradfahrern bzw. Fußgängern vorbehalten, letztere richtet sich ausschließlich an Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h, wie z. B. Motorräder oder Pkw.
Sie dürfen weder auf dem Gehweg, noch auf dem Radweg oder der Autobahn mit einem Moped fahren. Gehwege sind allein Fußgängern vorbehalten, Radwege wiederum Radfahrern. Die Autobahn dürfen nur Kraftfahrzeuge nutzen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen. Sind Sie als Mopedfahrer auf dem Gehweg unterwegs, müssen Sie 10 Euro zahlen, auf der Autobahn drohen 20 Euro.
Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn?
Es gibt auf deutschen Autobahnen keine gesetzliche Vorschrift dafür, wie schnell man fahren muss. Allerdings dürfen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur Fahrzeuge die Autobahn benutzen, „deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt“. Die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h ist also indirekt vorgegeben.
Das heißt, mit Mofa oder Moped, die nur 25 bzw. 45 km/h fahren können, darfst Du die Fernstraße nicht benutzen.
Welche Verkehrsregeln gelten für Mopedfahrer?
Mopedfahrer müssen sich im Wesentlichen an dieselben Regeln halten wie Autofahrer. Außerdem gilt für sie eine Helmpflicht.
Helmpflicht
Gemäß § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es eine Helmpflicht bei Fahrten mit dem Moped. Diese bezieht sich nicht nur auf den Fahrer, sondern auf alle Personen, die mit auf dem Moped fahren. Ohne Helm droht eine Strafe von 15 Euro.
Auch wenn die Geldbuße sehr gering scheint, riskieren Sie keine Fahrt ohne Helm - Ihrer Gesundheit zuliebe. Am besten geeignet sind Integral- oder Klapphelme, auch wenn sie auf dem Moped vielleicht etwas klobiger wirken.
Versicherungspflicht
Mopedfahrer benötigen unbedingt eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Letztere wird über ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen, das am Moped angebracht werden muss. Sie müssen jedes Jahr ein neues Kennzeichnen beantragen und auswechseln. Denn jedes Versicherungsjahr beginnt am 1. Wenn Sie dies vergessen und Moped ohne entsprechendes Kennzeichen fahren, machen Sie sich strafbar.
Das Moped muss über eine entsprechende Versicherung verfügen, damit Sie es im Verkehr nutzen dürfen. Als Nachweis dafür, dass Sie eine solche abgeschlossen haben, fungiert das Nummernschild. Wenn Sie mit einem Moped ohne Kennzeichen fahren, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von 40 Euro, sofern das Gefährt grundsätzlich versichert ist.
Ist allerdings gar kein Versicherungsschutz vorhanden, machen Sie sich strafbar und werden § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) zufolge mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr konfrontiert.
Moped fahren ohne Führerschein
Sie sollten auf keinen Fall mit dem Moped fahren, ohne Ihren Führerschein einzupacken. Dieser ist bei jeder Fahrt mitzuführen. Können Sie ihn bei einer möglichen Polizeikontrolle nicht vorzeigen, wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig. Haben Sie Ihren Fahrausweis nicht vergessen, sondern besitzen gar keine Fahrerlaubnis und dies ist der Grund, weshalb Sie mit dem Moped ohne Führerschein fahren, begehen Sie eine Straftat.
Übrigens: Sie müssen die Führerscheinklasse AM nicht extra erwerben, um Moped zu fahren, wenn Sie mit einem Autoführerschein der Klasse B ausgestattet sind.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Mindestalter: In den meisten Bundesländern 15 Jahre mit Führerschein Klasse AM.
- Führerschein: Klasse AM erforderlich, im B-Führerschein enthalten.
- Autobahn: Verboten, da die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht erreicht wird.
- Helmpflicht: Ja, sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer.
- Versicherung: Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen ist Pflicht.
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