Helmpflicht und Sicherheitsausrüstung für Mopeds und Roller in Deutschland

Motorroller sind eine spannende Mobilitätsalternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch vor dem Umstieg auf einen Roller gibt es einiges zu beachten. Praktisch, einfach zu fahren und oft günstig in Anschaffung und Unterhalt: Roller erleben nicht erst seit der Corona-Pandemie einen Boom.

Mit einem E-Scooter pest Du mit rund 20 km/h über den Asphalt oder gar unwegsames Gelände. Auch wenn man nicht daran denken mag, das Risiko eines Unfalls fährt immer mit. Aufgrund der steigenden Beliebtheit der umweltfreundlichen Mobilitätsalternative erhöht sich auch das Schadenspotenzial.

Schon ab einem Alter von 14 Jahren ist das E-Scooter Fahren in Deutschland erlaubt. Einen Führerschein brauchst Du dazu nicht. Damit Du stets sicher unterwegs bist, raten wir von STREETBOOSTER dazu, gewisse Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und empfehlen unter anderem das Tragen eines Helms.

Gesetzliche Bestimmungen zur Helmpflicht

E-Scooter Helmpflicht

Kurz gesagt: Nein, es besteht keine E-Scooter Helmpflicht. Das begründet sich aus der Tatsache, dass die Straßenverkehrsordnung die Pflicht zum Tragen eines Kopfschutzes bei Krafträdern, sowie offenen mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h festsetzt. Die Geschwindigkeit von E-Rollern ist jedoch auf maximal 20 km/h begrenzt. Daher fallen diese nicht unter das Gesetz. Erreichen E-Scooter mit Zulassung mehr als 20 km/h ist eine E-Scooter Helmpflicht wiederrum gegeben.

Allgemeine Helmpflicht

In Deutschland gilt eine gesetzliche Helmpflicht für bestimmte Fahrzeuge gemäß § 21a StVO. Explizit mit einer Schutzhelmpflicht belegt sind also Krafträder und offene Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können. Auf Motorrädern, Trikes, Quads und einigen E-Bikes muss demnach immer ein Helm aufgesetzt werden.

Im benannten Paragraphen ist zudem bestimmt, dass ein Schutzhelm dann zu tragen ist, wenn die Fahrzeuge keine Möglichkeit zum Anschnallen bieten. Dies beantwortet dann auch die Fragen, ob eine Helmpflicht im Cabrio besteht. Wichtig ist zudem auch, dass nicht nur Fahrer einen Helm tragen müssen, sondern auch etwaige Mitfahrer. In diesem Fall gilt die Helmpflicht explizit auch für Kinder, wenn diese beispielsweise im Beiwagen oder auf dem Quad mitfahren.

Allerdings kommt hier die gängige Rechtsprechung zum Tragen, wonach durch den Helm Ohren, Stirn und Nacken geschützt sein müssen. Auch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die ECE-Norm 22-05, welche in vielen Ländern der Europäischen Union den gesetzlichen Standard für geeignete Helme darstellt.

Ausnahmen von der Helmpflicht

Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Empfehlungen zur Schutzausrüstung

Auch wenn es derzeit keine bestehende E-Scooter Helmpflicht gibt, kann sich dies schnell ändern. Da es aktuell keine E-Scooter Helmpflicht gibt, bist Du selbst für Deine Sicherheit verantwortlich und musst für Dich entscheiden, ob Du einen Helm beim Fahren aufsetzen möchtest. Anders als in einem Auto gibt es beim Fahren mit einem E-Scooter weder Knautschzonen noch Airbags, die einen Aufprall abfangen bzw. reduzieren. Das erhöht das Verletzungsrisiko bei einem Unfall mit einem E-Roller erheblich.

Bei einem Sturz schlägt der Kopf ohne Helm ungeschützt auf den Untergrund auf und schwere Kopfverletzungen sind die Folge. Bei Anfängern ist die Gefahr eines Unglücks entsprechend hoch. Die häufigsten Gründe für Unfälle entstehen durch Bedienungsfehler, der falsche Einschätzung der rasanten Geschwindigkeit und der noch nicht ausgereiften Fahrpraxis. Selbst als geübter und gekonnter E-Scooter-Fahrer ist das Unfallrisiko nicht zu unterschätzen. Nasse Fahrbahnen, unebene Untergründe, Straßenverschmutzungen und andere Verkehrsteilnehmer sind potenzielle Gefahrenquellen und letztlich weiß man nie, was passieren wird. Trotz der nicht bestehenden E-Scooter Helmpflicht sind Schutzmaßnahmen daher immer wichtig.

Ein Helm besteht aus einer robusten und stabilen Außenschale und bietet im Inneren mit einer weichen Polsterung maximalen Tragekomfort. Die zuverlässige Sicherung sorgt für den festen Halt am Kopf. Die Gurte sind flexibel einstellbar. Achte beim Kauf auf eine hohe Qualität, eine gute Belüftung, ein leichtes Gewicht und die richtige Größe. Geeignet sind im Prinzip alle handelsüblichen Fahrradhelme. Überaus praktisch, weil Du bei Deinem E-Scooter kaum Stauraum zur Verfügung hast, sind faltbare Helme. Diese bringen neben einem umfassenden Schutz, auch die Möglichkeit mit, diese platzsparend nach Gebrauch in einer Tasche zu verstauen. Zu empfehlen sind ebenso Modelle, die eine zusätzliche Beleuchtung mitbringen.

Die ideale Passform für deine persönliche E-Scooter Helmpflicht stellst Du sicher, indem Du vor dem Kauf Deinen Kopfumfang ermittelst. Das Maßband wird dafür von der Mitte der Stirn an der breitesten Stelle des Kopfes nach hinten und um den Kopf geführt. Auch wenn es keine E-Scooter Helmpflicht gibt, ist es sinnvoll einen Helm zu Deiner und der Sicherheit aller anderen zu tragen. Sei ein gutes Vorbild für Kinder und entscheide dich selbst für eine Helmpflicht für E-Scooter.

Es wird jedoch grundsätzlich empfohlen, da dadurch das Verletzungsrisiko gemindert wird. Zunächst benötigen Sie einen geeigneten Helm, da dieser beim Motorradfahren vorgeschrieben ist. Darüber hinaus wird empfohlen, solide Stiefel, einen Nierengurt, Handschuhe, eine Motorradhose und eine Motorradjacke zu tragen. Auf diese Weise ist im Falle eines Sturzes Ihr ganzer Körper geschützt.

Auf Motorrädern können Sie leicht die Balance verlieren, was zu schmerzhaften Stürzen führen kann. Vor allem bei hohen Geschwindigkeiten besteht die Gefahr, dass Sie sich dabei Verletzungen zuziehen. Eine dick gepolsterte Motorrad-Schutzausrüstung verringert dieses Verletzungsrisiko erheblich.

Bußgelder bei Verstößen

Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das eine Helmpflicht zu beachten ist, jedoch keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.

Die Wahl des richtigen Motorrollers

Die gängigsten Motorroller lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

  • Stadtroller (45 km/h): Klassische Motorroller für den Einsatz im urbanen Raum. Kleinkrafträder, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und 4 kW/5,4 PS Leistung haben dürfen. Sie dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren. Preise zwischen 1000 und 3000 Euro. Räder zwischen 10 und 14 Zoll groß.
  • Elektroroller: Leise und je nach Strom-Mix nahezu emissionsfrei. Große Auswahl bei den Kleinkrafträdern (bis max. 45 km/h) Einstiegsmodelle bereits ab unter 1000 Euro.
  • 125er-Roller: Große Vielfalt an Modellen. Sie dürfen ab 16 Jahren gefahren werden, wenn der Führerschein der Klasse A1 erworben wurde. Anschaffungspreise zwischen 2000 und 6000 Euro.
  • Großroller: Mehr Hubraum und deutlich mehr Leistung als 125er-Roller. Gute Platzverhältnisse und hoher Komfort. Große Auswahl an Modellen. Langstreckentauglichkeit mit Technik-Komponenten aus dem Motorradbereich. Hohes Gewicht (teilweise über 250 kg). Hohe vierstellige oder fünfstellige Anschaffungspreise.

Tipps für sicheres Rollerfahren

Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben. Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz.

Motorradbekleidung: Was ist wichtig?

Wer motorisiert auf zwei Rädern unterwegs ist, sollte sich gut schützen. Auf einen Helm dürfen Sie nicht verzichten. Nach § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht lediglich die Pflicht, beim Fahren eines Kraftrades einen Schutzhelm zu tragen. Weitere Regelungen, ob und welche Schutzkleidung getragen werden muss, gibt es nicht.

Wenn Sie geeignete Motorradschutzkleidung kaufen möchten, nehmen Sie sich Zeit für die Anprobe und lassen Sie sich von einer Fachkraft beraten. Auf dem Roller oder Moped sind auch Jethelme oder Halbschalenhelme beliebt. Laut den Experten vom ADAC kommen Textil-Motorradjacken und -hosen hier jedoch nicht an Lederkombis heran, denn Leder ist deutlich abriebfester als andere Materialien.

Sie sollte möglichst eng anliegen, damit die eingearbeiteten Protektoren dort sitzen, wo sie hingehören: an Schultern, Rücken, Ellenbogen, Hüfte, Gesäß und Knien. Hochwertige Protektoren etwa für Schultern und Rücken sind nach der europäischen Norm EN 1621-1, -2 und 3 geprüft.

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