Mopedfahren mit Beifahrer: Alkohol und Promillegrenze in Deutschland

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, wie sich Fahrzeugführer von sämtlichen Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zu verhalten haben. Auch für Motorradfahrer gelten besondere Vorschriften. Was ist beim Fahren eines Mopeds mit Beifahrer in Bezug auf Alkohol zu beachten? Welche Promillegrenzen gelten und welche Strafen drohen bei Verstößen?

Promillegrenze für Motorradfahrer und Beifahrer

Wie auch für Pkw-Fahrer liegt die Promillegrenze für Motorradfahrer in Deutschland bei 0,5. Ab 1,1 Promille handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat. Eine direkte Promillegrenze beim Motorrad für den Beifahrer (Sozius) gibt es nicht, allerdings ist der Fahrzeugführende verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht durch die Ladung oder die Besetzung gefährdet wird.

Besondere Regelungen für Fahranfänger

Die Regelung für Fahranfänger entspricht ebenfalls der für Pkw-Fahrer. Während der Probezeit bzw. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

Konsequenzen bei Überschreitung der Promillegrenze

Das Überschreiten der 0,5-Promillegrenze stellt zunächst eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Der Wert 0,5 Promille bedeutet nicht, dass eine geringere Blutalkoholkonzentration automatisch straffrei bleibt. Wer fahruntüchtig ist oder Fehler im Straßenverkehr begeht, das heißt, den Verkehr gefährdet, muss schon ab 0,3 Promille mit Sanktionen und Führerscheinentzug rechnen.

Wenn keine Anzeichen für eine Fahrunsicherheit vorliegen und die Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt, kann es zu Geldbußen zwischen 500 und 1500 Euro kommen; je nachdem, ob ein Fahrer zum ersten Mal die Promillegrenze überschritten hat, oder ein Wiederholungstäter ist. Im Falle einer Straftat, die mit dem Fahren unter Alkoholeinfluss verbunden ist, also beispielweise eines Unfalles, oder grundsätzlich ab einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille kann der Führerschein entzogen werden.

Promillegrenzen in anderen europäischen Ländern

Die meisten europäischen Länder legen auch 0,5 Promille als Grenze fest, wobei die Geldbußen oft geringer ausfallen als in Deutschland. Ausnahmen sind Tschechien und Ungarn, die eine Null-Toleranz-Politik bei der Alkoholgrenze für Motorrad und Auto fahren, also den Wert auf 0,0 Promille begrenzen. In Ungarn und Dänemark fallen hohe Geldbußen an; in Ungarn bis 900 Euro, in Dänemark bis zu einem Monatsverdienst.

Weitere Vorschriften für Motorradfahrer

Für Motorradfahrer gelten besondere Vorschriften zum Beispiel bezüglich der Sicherheitskleidung und der Personenbeförderung. Motorradfahrer sind dazu verpflichtet, einen Schutzhelm zu tragen, andernfalls kann ein Bußgeld die Folge sein. Dieses erhöht sich, wenn ein oder mehrere Kinder ohne Helm befördert werden.

Personenbeförderung auf dem Motorrad

Werden Personen auf dem Motorrad befördert, müssen für diese ein Sitz, ein Haltesystem und Fußstützen vorhanden sein. Gemäß § 21 Abs. 1 StVO muss für Beifahrer ein besonderer Sitz vorhanden sein. Konkreter wird in Bezug auf die Beförderung von Personen die StVZO.

  • Sitz: Der Beifahrer braucht einen Sitz, es sei denn, es handelt sich um ein Kind unter sieben Jahren, welches einen besonderen Sitz hat und mit den Füßen nicht in die Speichen geraten kann, etwa durch Radverkleidungen oder Ähnliches (§ 35a Abs. 9 StVZO).
  • Haltesystem: Damit ein Beifahrer befördert werden kann, muss das Motorrad mit einem Haltesystem für diesen ausgerüstet sein (§ 61 Abs. 1 StVZO).
  • Fußstützen: Auch für den Beifahrer müssen auf beiden Seiten Fußstützen vorhanden sein (§ 61 Abs. 1 StVZO).

Weitere Verbote für Motorradfahrer

Das Motorrad darf nicht freihändig gefahren werden (§ 23 Abs. 1 StVO). Motorradfahrer dürfen sich nicht an andere Fahrzeuge anhängen (§ 23 Abs. 1 StVO). Die Füße müssen zu jeder Zeit auf den Fußrasten sein, es sei denn, der Straßenzustand erfordert anderes (§ 23 Abs. 1 StVO).

Beleuchtung am Motorrad

Krafträder mit oder ohne Beiwagen müssen gemäß § 50 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit einem nach vorne wirkenden Scheinwerfer ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen müssen mit genau einer Schlussleuchte und einem Rückstrahler ausgestattet sein. Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Bei Regen, Schnee oder Nebel darf der Nebelscheinwerfer verwendet werden.

Parken mit dem Motorrad

Mit dem Motorrad dürfen Sie grundsätzlich dort parken, wo auch Pkw-Fahrer stehen dürfen. Im Umkehrschluss heißt das, dass für Motorradfahrer überall ein Parkverbot gilt, wo ein solches für Autofahrer besteht. Der Parkstreifen, also der rechte Streifen auf der Fahrbahn, der entlang einer öffentlichen Straße verläuft, ist ebenfalls von Motorradfahrern zu benutzen. In vielen Städten gibt es außerdem spezielle Motorradparkplätze.

Bußgeldkatalog für Motorradfahrer

Es gibt zwar keinen separaten Bußgeldkatalog für das Motorrad, dennoch ist der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr für Fahrzeuge aller Art anwendbar. Nachfolgend sind einige Beispiele für Verstöße und die entsprechenden Bußgelder aufgeführt:

Verstoß Bußgeld
Ein Kind unter 7 Jahren auf dem Motorrad mitgenommen und keinen entsprechenden Sitz bzw. keine entsprechende Rückhalteeinrichtung verwendet 60 €
Ohne Betriebserlaubnis gefahren (u. U. höhere Strafe) -
Freihändiges Fahren 5 €
Fahren ohne Helm 15 €

Alkohol am Steuer: Was Sie wissen müssen

Nicht nur aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse über den negativen Einfluss von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit sieht das Verkehrsrecht harte Sanktionen bei Alkohol im Straßenverkehr vor. Darüber hinaus können die Führerscheinbehörden bei Alkohol am Steuer bzw. Drogen am Steuer eine Nachschulung bzw. ein Aufbauseminar oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) fordern.

Promillegrenzen und ihre Auswirkungen

Ab 0,3 Promille können erste Einschränkungen im Fahrverhalten auftreten. Die Reaktionsgeschwindigkeit lässt nach und die Konzentrationsfähigkeit nimmt deutlich ab. Zudem häufen sich die Fehleinschätzungen, da sich das Sehfeld verkleinert und Geschwindigkeiten und Abstände falsch wahrgenommen werden.

Ab 0,5 Promille treten verstärkt Sehbeeinträchtigungen auf. Klassische Beispiele sind der Tunnelblick und die Rotlichtschwäche. Hinzu kommen noch eine verlängerte Reaktionszeit sowie Gleichgewichtsstörungen.

Ab 0,8 Promille nimmt beim Fahrer die Risikobereitschaft deutlich zu. Dagegen sinken die Konzentrationsfähigkeit und die Selbstkontrolle, weiterhin reduziert sich die Reaktionsgeschwindigkeit.

Ab etwa 1,0 Promille treten erste Koordinationsstörungen und Sprachschwierigkeiten auf. Der Tunnelblick verstärkt sich weiter und zudem nimmt beim betrunkenen Autofahrer die Risikobereitschaft und Aggressivität weiter zu.

Alkoholtest verweigern?

Um einen drohenden Führerscheinentzug bzw. ein Fahrverbot oder eine andere Strafe zu umgehen, haben viele alkoholisierte Fahrer in einer Kontrolle den Gedanken, den Alkoholtest zu verweigern. Doch so schnell kommen Sie aus der Bredouille natürlich nicht heraus. Die Polizei wird den Fahrer belehren, dass die Messung des Alkoholwertes zwangsweise durchgeführt wird, wobei es dann auf die Dienststelle geht und dem Verdächtigen Blut abgenommen wird. Das heißt, Sie haben keine Chance, den Alkoholtest zu verweigern.

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