Das Wort Moped bezeichnet ein ‘Fahrrad mit Hilfsmotor’ und später ein ‘Leichtmotorrad’. Es wurde in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts aus den Wörtern Motor und Pedal gebildet.
Was ist ein Moped?
Doch jeden Monat satteln immer mehr Menschen auf ein Moped um. Unten knattern die Punks auf ihren Mopeds durch die Nacht. Wie aus dem Nichts rasen plötzlich 15 Mopeds auf uns zu. Die Nacht ist kalt; auf einem Moped würde ich frieren. Sein Zimmer ist gar nicht mehr so wichtig, heilig ist ihm sein Moped.
Rechtliche Bestimmungen für Mopeds in Deutschland
Ein wenig verwirrend sind allerdings die besonderen Bestimmungen, die in Deutschland für jeden Fahrzeugtyp variieren. Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Mofafahrer einen Helm tragen. Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich.
Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1. April 1965 geboren ist. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich.
Führerscheinklassen für Mopeds und ähnliche Fahrzeuge
Die meisten Roller erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 ccm. Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Auch mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B bzw. 3) dürfen Roller gefahren werden.
Abgrenzung zu anderen Fahrzeugtypen
Auch Leichtkrafträder bis 125 ccm sehen optisch häufig noch wie Roller aus - für sie gelten aber separate Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sogenannte Großroller und einige Vespas, die mit über 125 ccm ausgestattet sind. Aktuell gibt es auf dem Markt Roller bis 650 ccm bzw. 800 ccm.
Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw. B gefahren werden. Somit liegen sie besonders bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Trend, die noch zu jung für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind.
Aber auch Führerscheinbesitzer, die ihre Pkw-Fahrerlaubnis vor dem 1. April 1980 erworben haben, dürfen Leichtkrafträder fahren. Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Fahrer unter 18 mit dem Leichtkraftrad schneller als 80 km/h fahren - das Kraftrad muss folglich nicht mehr gedrosselt werden.
Ein Motorrad ist ein ein- bis zweisitziges, einspuriges Fahrzeug. Leichtkrafträder und „richtige“ Motorräder werden anhand der Leistung und des Hubraums unterschieden: Das „richtige“ Motorrad ist weder leistungs- noch hubraumbeschränkt.
Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren - ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung.
Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich. Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. 35 kW.
Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt. Freuen Sie sich auf Ihre nächste Tour und genießen Sie das Gefühl der Freiheit auf zwei Rädern.
Trikes und Quads
Ein Trike (von englisch „tricycle“, Dreirad) ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug - eine Mischung aus Motorrad und Auto. Vorne gibt es nur einen Reifen und ein Rad, ähnlich einem Motorrad. Die Hinterachse ist zweirädrig. Der Lenker ähnelt meistens den Lenkern von Chopper-Motorrädern. Anders als bei normalen Krafträdern ist das Fahrverhalten von Trikes eher Pkw-ähnlich.
Der Fahrer legt sich nicht in die Kurve und die Stabilität ist durch die zweispurige Hinterachse deutlich höher. Innerhalb der EU gibt es seit dem 19.01.2013 eine Regelung für Trikes. Trikes mit zwei oder weniger Sitzen und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum und max. 4 kW Leistung werden als Moped eingestuft.
Trikes mit max. 15 kW Leistung dürfen mit dem Führerschein A1 gefahren werden. In Deutschland gibt es aber eine Sonderregelung, mit der alle Trikes weiterhin auch mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden genießen Bestandsschutz.
Trikes gehören versicherungstechnisch zu den Quads und werden auch in diesem Tarif versichert. Trikes werden in zwei verschiedenen Varianten hergestellt, zum einem mit Kraftrad-ähnlichem Aufbau und zum anderen mit Pkw-ähnlichem Aufbau.
Bei kraftradähnlichen Trikes ist die Sitzbank wie bei einem Kraftrad ausgeführt und es gibt separate Fußrasten für Fahrer und Beifahrer. Der Beifahrer benötigt zusätzlich Haltegriffe. Bei Pkw-ähnlichen Trikes gibt es zwei Varianten, einmal mit Aufbau ähnlich wie bei geschlossenen Pkws und einmal mit Aufbau ähnlich wie bei offenen Pkws.
Bei beiden Varianten sind Sicherheitsgurte und passende Sitze notwendig. In der Regel sitzen die Personen hintereinander. In Deutschland gibt es eine Unterscheidung bezüglich der Verwendungsart.
ATVs sind etwas schwerer, die kleinen Modelle wiegen ab etwa 130 kg, während leichte Quads nur 80 kg wiegen. Eine Ausnahme gibt es für leichte Straßen-Quads, die maximal 4 kw Leistung, eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum haben. Diese können mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden, der zum Fahren von Rollern und Mofas befähigt.
Drosselung und Tuning
Besonders in der Führerscheinklasse A2 ist das Thema Drosseln sehr aktuell. Denn wer diese Klasse zum 18. Geburtstag macht, darf nur gedrosselte Motorräder fahren. Nach zwei Jahren ist dann der Aufstieg in die Führerscheinklasse A möglich. Selbstverständlich möchten sich die wenigsten Motorradbesitzer bereits kurze Zeit später ein neues Kraftrad besorgen.
Auch das umgangssprachliche Frisieren von Zweirädern ist grundsätzlich erlaubt. Das Fahrzeugtuning muss sich allerdings im gesetzlich erlaubten Rahmen bewegen und gegebenenfalls in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
Versicherung
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Überblick über Führerscheinklassen und zugehörige Fahrzeuge
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Führerscheinklassen und die Fahrzeuge, die mit ihnen gefahren werden dürfen:
| Führerscheinklasse | Fahrzeugtyp | Bedingungen |
|---|---|---|
| AM | Mofa, Roller | Max. 50 ccm, max. 45 km/h, ab 15 Jahren |
| A1 | Leichtkraftrad | 50-125 ccm, max. 15 PS, ab 16 Jahren |
| A2 | Motorrad | Max. 48 PS, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg, ab 18 Jahren |
| A | Motorrad | Unbeschränkt, Direkteinstieg ab 24 Jahren oder nach 2 Jahren A2 |
| B | Pkw | U.U. auch Roller/Leichtkraftrad (vor 1980) oder Trike |
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