Moped Fahren in Ungarn: Was Sie Wissen Müssen

Ungarn lockt jährlich zahlreiche Touristen an. Viele deutsche Reisende fahren Jahr für Jahr im Sommerurlaub an den Balaton, um dort zu entspannen. Auch aus kultureller Sicht hat das Land einiges zu bieten. Je flexibler und vor allem mobiler Sie sind, desto mehr können Sie in kürzerer Zeit erkunden. Es empfiehlt sich somit, in Ungarn ein Auto zu haben, sei dies nun ein Mietwagen oder das eigene Fahrzeug.

Wichtige Verkehrsbestimmungen in Ungarn

Wie auch in Deutschland gelten gemäß dem Bußgeldkatalog in Ungarn einige Regeln im Straßenverkehr, an die sich jeder Verkehrsteilnehmer zu halten hat, da ansonsten Geldbußen oder Fahrverbote folgen können.

In Ungarn wird das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss hart geahndet. Wird bei einer Kontrolle eine Alkoholkonzentration von bis zu 0,5 Promille festgestellt, muss der Fahrer bei einem Strafzettel in Ungarn mit einer Geldstrafe von bis zu 340 Euro rechnen.

Das Fehlen bzw. Nach dem Bußgeldkatalog in Ungarn ist es nicht erlaubt, dass der Fahrer während der Autofahrt ein Handy benutzt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass bei einer Polizeikontrolle ein Identitätsnachweis mitgeführt wird. Gerade in den großen Stadtzentren, insbesondere in Budapest, gibt es Parkgebühren. An den aufgestellten Parkautomaten müssen Parkscheine gezogen werden, wobei eine Mindestparkdauer von 15 Minuten gilt. Die maximale Parkzeit umfasst zwei bis drei Stunden. Der Parkschein sollte gut sichtbar auf dem Armaturenbrett innerhalb des Autos platziert werden.

Bei Verkehrsverstößen kann die Polizei an Ort und Stelle Bußgelder erheben. Ist der Verkehrssünder nicht in der Lage sofort zu bezahlen, darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen und zwar so lange, bis die Zahlung erfolgt. Gleichzeitig wird die Zulassungsbescheinigung einbehalten. Zudem dürfen deutlich sichtbar beschädigte Fahrzeuge Ungarn nur mit einer Schadensbestätigung der Polizei wieder verlassen.

Bewahrt die Heimreise vor möglichen Sanktionen? Nein, denn Bußgelder über 70 Euro können durch das EU-Vollstreckungsabkommen in der gesamten Europäischen Union grenzüberschreitend vollstreckt werden.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Welche Höchstgeschwindigkeiten sind in Ungarn vorgeschrieben? Die Verkehrsregeln schreiben innerorts maximal 50 km/h und außerorts 90 km/h vor. Auf Autobahnen gilt maximal Tempo 130. Um eine ungefähre Reisezeit auszurechnen, müssen Sie von einer durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeit zwischen 70 und 80 km/h ausgehen.

Tempolimits in Ungarn:

Ort Geschwindigkeit (km/h)
Innerorts 50
Außerorts 90
Schnellstraßen 110
Autobahnen 130
Vor einem Bahnübergang innerhalb von Ortschaften max. 30
Vor einem Bahnübergang außerhalb von Ortschaften max. 40
Bahnübergang selbst max. 5

Vignettenpflicht und Maut

Wenn Sie mit dem Auto nach Ungarn fahren, sollten Sie bedenken, dass für alle Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 t eine Vignettenpflicht gilt. Die Autobahnen und Schnellstraßen sind nur benutzbar durch Abgabe einer Straßenbenutzungsgebühr. Seit dem 01.10.2008 gelten die Richtlinien für die neue Vignette und die Mautgebühr in Ungarn. Durch die Einführung der e-Vignette wird der Prozess für den Verbraucher erleichtert. Einige wenige Straßenabschnitte sind gebührenfrei, jedoch ist der Großteil der zu befahrenen Strecken im Land gebührenpflichtig.

Führerschein und Fahrzeugpapiere

Besucher von EU-Ländern brauchen zum Autofahren in Ungarn keinen internationalen Führerschein, da der eigene in dem Land anerkannt wird. Wichtig ist es, dass Sie diesen stets bei der Fahrt mit sich führen, genauso wie Ihren Personalausweis und die Versicherungskarte.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Weitere wichtige Informationen

  • Schalten Sie außerorts immer das Licht ein, und zwar sowohl tagsüber als auch nachts.
  • Die Mitnahme eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen.
  • Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
  • Eine Warnwestentragepflicht besteht für Auto- und Motorradfahrer auch dann, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.

Umweltzonen

Im Stadtgebiet von Budapest können bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen temporäre Fahrverbote für Fahrzeuge mit den Emissionsklassen Euro 0-4 erlassen werden ("Szmogriadó", Smogalarm). Die Fahrverbote werden i.d.R.

Camping und Wohnmobile

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung.

Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung sind:

Magyar Közút Nonprofit Zrt.Fényes Elek utca 7-131024 Budapest

Budapest Föváros Föpolgármesteri HivatalKözlekedési ÜgyosztályPf. 11364 Budapest 4

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