Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Alle wichtigen Infos auf einen Blick: Ab welchem Alter darf ich Mofa fahren? Wie teuer ist die Prüfbescheinigung?
Was ist der Mofaführerschein?
Der Mofaführerschein ist genau genommen keine eigene Führerscheinklasse, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung, die das Führen von Kleinkrafträdern ermöglicht. Umgangssprachlich ist teilweise auch von einer Fahrerlaubnis der Klasse M die Rede.
Welche Fahrzeuge darf man mit dem Mofaführerschein fahren?
Mit dem Mofaführerschein können Fahrzeuge gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h beträgt und deren Hubraum nicht mehr als 50 ccm aufweist. Bei einem Mofa handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Der Begriff „Mofa“ ist eine Abkürzung und leitet sich von der Bezeichnung „Motor-Fahrrad“ oder auch „Motorisiertes Fahrrad“ ab.
Laut § 4 Absatz 1, Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Mofas Fahrräder, die einen Hilfsmotor aufweisen. Für das Fahren eines Mofas ist kein richtiger Führerschein nötig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Zu den normalen Führerscheinklassen zählt der M-Führerschein daher nicht.
Die Prüfbescheinigung bzw. der Mofa-Führerschein wurde im Jahr 1980 in Deutschland eingeführt. Davor konnten Mofas ohne jeden Führerschein gefahren werden.
Wer darf den Mofa-Führerschein machen?
Ein Mofa kann ein Jugendlicher fahren, noch bevor er den Führerschein für das Auto erwerben darf. Das Mindestalter für das Führen eines Mofas im Straßenverkehr beträgt nämlich nur 15 Jahre. Zwar kann die Anmeldung zur Ausbildung für den Mofa-Führerschein bereits mit 14 Jahren in der Fahrschule erfolgen, doch gilt dieser erst ab 15 Jahren.
Der Vorbesitz anderer Klassen ist nicht notwendig. Allerdings benötigen 15-Jährige normalerweise eine Einverständniserklärung der Eltern, um für die Klasse M den Führerschein machen zu können. Anders als bei den meisten normalen Führerscheinklassen ist kein Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben.
Es gibt mehrere Führerscheinklassen, welche die Fahrerlaubnis der Klasse M beinhalten. Wer einen Führerschein der Klasse B, A, A1 oder A2 besitzt, ist auch dazu berechtigt, Mofa zu fahren. Davon abgesehen hängt es auch vom Alter einer Person ab, ob eine solche Berechtigung besteht. Jeder, dessen Geburtsdatum vor dem 1. April 1965 liegt, kann ebenfalls ohne Prüfbescheinigung ein Mofa im Straßenverkehr führen.
Für Mofafahrer gilt die Helmpflicht nach § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Es gibt neben dem Mofa noch andere Fahrzeuge, die mit dem Mofa-Führerschein gefahren werden dürfen. Diese Vorgaben sind zu beachten, so dass keine Verwechslung mit Fahrzeugen einer anderen Führerscheinklasse passiert. So darf z. B. ein Mokick mit einem Führerschein der Klasse M nicht gefahren werden.
Mofa fahren darf man ab 15 Jahren. Wann sie die Prüfung frühestens ablegen dürfen, ist - je nach Bundesland- unterschiedlich: Teilweise darf man sie frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen, in anderen Bundesländern sind es sechs Wochen vor oder auch erst mit Erreichen des Mindestalters. Mit der theoretischen Ausbildung kann man schon ein halbes Jahr vorher beginnen. Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Ausbildung und Prüfung
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
Für den Mofa-Führerschein müssen Fahrschüler nur eine theoretische Führerscheinprüfung ablegen. Da diese Führerscheinprüfung mittlerweile am Computer durchgeführt wird, bekommen die Prüflinge gleich danach mitgeteilt, ob sie bestanden haben. Sofort nach dem bestandenen Führerscheintest erhält der Anwärter die Prüfbescheinigung, die meist als Mofa-Führerschein bezeichnet wird.
Sie beinhaltet zwei Teile: die theoretische und praktische Ausbildung. Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr. Sobald man den Theorieunterricht absolviert hat, kann man sich bei TÜV oder DEKRA zur Prüfung anmelden.
Viele Schulen bieten mittlerweile Mofa-Kurse an, in denen die Schüler eine Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung beim TÜV oder der DEKRA erwerben können. Außer einer Prüfungsgebühr und den Medien fallen für die Jugendlichen keine Kosten an. Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde in Einzel- bzw. zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht. Dies ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen.
Kosten für den Mofa-Führerschein
Der Mofa-Führerschein hat seinen Preis, aber für den Führerschein der Klasse M sind die Kosten im Vergleich zu anderen Führerscheinklassen relativ gering. Natürlich variieren die Preise je nach Region und Fahrschule.
Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede. Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an.
Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt. Die Prüfung selbst umfasst 20 Fragen, die man am Computer oder Tablet beantworten muss. Die Prüfungszeit beträgt zwischen 20 und 30 Minuten. Das Ergebnis gibt es schon wenige Minuten danach. Eine praktische Prüfung gibt es beim Mofa nicht.
Weitere wichtige Informationen
- Versicherungskennzeichen: Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.
- Helmpflicht: Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!
- Fahren zu zweit: Ja, man darf zu zweit auf einem Mofa fahren - allerdings nur, wenn das Mofa dafür gebaut und zugelassen ist. Das Mofa benötigt insbesondere eine Doppelsitzbank, doppelte Fußrasten und Haltegriffe. Bei klassischen Mofas ist das eher die Ausnahme. Viele sogenannten „Mofaroller“, also 50er Roller, die auf 25 km/h gedrosselt wurden, erfüllen diese Voraussetzungen jedoch.
Für Motorroller bis 45 km/h ist ebenfalls eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich. Seit Juli 2021 ist es in Deutschland möglich, diese bereits mit 15 Jahren zu erwerben. Für Roller und Kleinkrafträder mit höherem Hubraum ist die Klasse A1 Pflicht.
AM-Führerschein: Roller & Moped ab 15 fahren
Das Thema Mobilität ist insbesondere im ländlichen Raum von großer Bedeutung, daher suchen gerade Jugendliche nach Möglichkeiten, um auch weitere Strecken alleine zu überwinden. Das Fahrrad ist dabei nicht immer die beste Option, weshalb der Fokus meist schnell zu den Krafträdern geht. Gerade Mopeds oder Roller zeichnen sich durch ihre Flexibilität aus, allerdings wird für diese eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt.
Was darf ich mit dem AM-Führerschein fahren?
Mit dem Moped unterwegs: Der Führerschein kann im Alter von 15 Jahren erworben werden. Ist die Klasse AM im Führerschein eingetragen, berechtigt diese zum Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen.
Welche Voraussetzungen dabei für die einzelnen Kfz beim AM-Führerschein gelten, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
- kein Beiwagen
- Dreirädrige Kleinkrafträder:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
- Leermasse höchstens 270 kg
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 6 kW bzw. 4 kW bei Quads
- Leermasse höchstens 425 kg
Es zeigt sich also, dass mit der Fahrerlaubnis AM weitreichende Befugnisse erworben werden, dennoch wird diese umgangssprachlich häufig nur als Roller- bzw. Mopedführerschein bezeichnet.
AM-Führerschein: Welches Alter müssen die Fahrschüler haben?
Das reguläre Mindestalter für den AM-Führerschein liegt seit 28.07.2021 bei 15 Jahren, Zuvor hatten Modellversuche in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen positive Ergebnisse gezeigt. Allerdings unterliegt der Führerschein der Klasse AM im Alter von 15 Jahren eine Beschränkung, denn gefahren werden darf ausschließlich im Inland. Übrigens! Mit der Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
So schreibt der Gesetzgeber 14 Doppelstunden zur Theorie (12 Doppelstunden zum Grundstoff und 2 Doppelstunden zum Zusatzstoff) vor. Darüber hinaus ist abhängig von den Fahrkünsten des Führerscheinanwärters eine unbestimmte Anzahl von Fahrstunden zu absolvieren. Wie viele tatsächlich notwendig sind, beeinflusst beim Rollerführerschein auch die Dauer der Ausbildung. Sonderfahrten schreibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor.
Kontrolliert wird das erlangte Wissen durch entsprechende Prüfungen. Die Theorieprüfung umfasst dabei regulär 30 Fragen. Zudem steht beim Rollerführerschein ein praktischer Test an, der mindestens 45 Minuten andauert.
AM-Führerschein: Welche Kosten entstehen?
Gerade durch die Ausbildung in der Fahrschule und die Prüfungsgebühren fallen beim Mopedführerschein nicht unerhebliche Kosten an. Wie sich diese zusammensetzen und welche Ausgaben für die einzelnen Posten einzuplanen sind, zeigt die nachfolgende Übersicht:
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Anmeldegebühr der Fahrschule | 70 - 150 Euro |
| Fahrstunde | 30 - 50 Euro |
| Vorstellung zur Theorieprüfung | 50 - 80 Euro |
| Theorieprüfung | 22,49 Euro |
| Vorstellung zur Praxisprüfung | 150 - 200 Euro |
| Praxisprüfung | 91,75 Euro |
Wichtig! Wie hoch die Kosten für den AM-Führerschein im Einzelnen ausfallen, wird auch durch die regionalen Preisunterschiede beeinflusst. Daher ist es durchaus sinnvoll, die Preise verschiedenen Fahrschulen zu vergleichen.
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