Moped Fahren ohne Führerschein: Strafen und Regelungen in Deutschland

Leichtkrafträder erfreuen sich insbesondere bei Jugendlichen großer Beliebtheit, denn die entsprechende Fahrerlaubnis lässt sich bereits relativ früh erwerben. Mopeds leisten dadurch vor allem in ländlicheren Gegenden einen wichtigen Beitrag zur individuellen Mobilität. Wer allerdings ein Moped fahren möchte, sollte sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen.

Welcher Führerschein wird zum Mopedfahren benötigt?

Beim Moped handelt es sich gemäß den EG-Fahrzeugklassen um ein sogenanntes Kleinkraftrad, sodass zum Führen die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich ist. Üblicherweise liegt das Mindestalter für die entsprechende Führerscheinklasse bei 15 Jahren. Allerdings ist diese auch nur in Deutschland und kann im Ausland in der Regel nicht genutzt werden.

Darf man mit dem Autoführerschein ein Moped fahren?

Wollen Sie ein Moped fahren, ist dies mit dem B-Führerschein in der Regel möglich, denn dieser schließt unter anderem die Klasse AM ein. Da das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM bei 15 Jahren liegt, ist es zudem zulässig, dass Teilnehmer des Programms Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17) alleine ein Moped fahren.

Da diese mit Pedalen ausgestattet sind, die zum Starten des Motors sowie zum Bremsen dienen, ist teilweise auch von einem Motorfahrrad bzw. Kleinkrafträder dürfen maximal über einen Hubraum von 50 cm3 bzw. einer Leistung von 4 kW (6 PS) verfügen. Diese Vorgaben gelten dabei sowohl für Mofas, Mopeds als auch für Motorroller.

Aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig, um ein Moped zu fahren. Hierbei handelt es sich um den „kleinsten“ Führerschein für Motorräder und der Erwerb ist regulär ab einem Alter von 15 Jahren möglich.

Wichtig! Die Fahrerlaubnis der Klasse AM gilt für 15-jährige grundsätzlich nur im Inland. Wer hingegen in den anderen Ländern unter 16 Jahren ein Moped nutzen möchte, begeht oftmals Fahren ohne Fahrerlaubnis. Um mit dem 15. Geburtstag direkt losfahren zu dürfen, können Jugendliche, die ein Moped fahren wollen, bereits mit 14 Jahren die Ausbildung in der Fahrschule beginnen.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Bevor Sie sich mit einem Moped in den Verkehr stürzen können, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Kleinkrafträder zählen grundsätzlich zu den zulassungsfreien Fahrzeugen, weshalb die Anmeldung bei der Zulassungsstelle entfällt. Dennoch müssen Sie als Halter für einen gültigen Versicherungsschutz sorgen. Mit dem Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erhalten Sie außerdem das Versicherungskennzeichen. Werden Sie auf dem Moped beim Fahren ohne dieses Kennzeichen erwischt, drohen Sanktionen.

Ähnlich gestaltet sich das Ganze auch, wenn Sie mit dem Moped fahren ohne einen Führerschein mitzuführen. Die Beamten der Polizei müssen dann prüfen, ob lediglich das Dokument zu Hause vergessen wurde oder ob keine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften

Zusätzlich zu den Voraussetzungen für eine Teilnahme am Straßenverkehr gilt es auch beim Fahren Vorschriften zu beachten. So gelten, wenn Sie Sie zum Beispiel mit dem Moped zur Schule oder zum Ausbildungsplatz fahren, die generellen Verkehrsregeln. Einen Unterschied zur Nutzung von Pkw stellt hingegen die Helmpflicht dar. So schreibt der Gesetzgeber unter § 21a Abs. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Wollen Sie auf dem Moped nicht alleine fahren, sollten Sie im Vorfeld einen Blick in die allgemeine Betriebserlaubnis werfen.

Mofa-Führerschein: Prüfbescheinigung statt Fahrerlaubnis

Einen echten Führerschein gibt es gemäß Paragraph 4 FeV für das Mofa nicht. Stattdessen braucht ihr lediglich eine Prüfbescheinigung. Immerhin führt ihr ein motorisiertes Gefährt auf öffentlichen Straßen und ihr solltet unter Beweis gestellt haben, dass ihr das Fahrzeug auch kontrollieren könnt. Beachtet, dass diese Regelung ausschließlich für Deutschland gilt. Im Ausland ist keine Fahrerlaubnis für Mofas erforderlich.

Wie erlangt man die Prüfbescheinigung?

Das Mindestalter für das Ablegen der Prüfung beträgt 15 Jahre. Habt ihr euch bei der Fahrschule eures Vertrauens angemeldet, müsst ihr nur sechs 90-minütige theoretische Unterrichtsstunden mitmachen und eine Doppelstunde in der Praxis mit einer Dauer von ebenfalls 90 Minuten absolvieren. Abschließend ist nur ein Theorietest zu bestehen. Soweit die grobe Zusammenfassung des § 5 FeV.

Strafen und Konsequenzen

Welche Strafen drohen, wenn ihr gegen die Richtlinien verstoßt, lest ihr im nächsten Absatz. Alternativ könnt ihr auch einen E-Roller fahren. Das gleiche Verwarngeld trifft euch, wenn ihr euch weigert, das Dokument auszuhändigen. Wenn sich jemand als qualifizierter Ausbilder ausgibt und euch eine Bescheinigung ausstellt, so muss auch diese Person 25 Euro Bußgeld zahlen (Quelle: bussgeldkatalog.net).

Ist Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit? Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, es handelt sich nämlich um eine Straftat.

Welche Strafe droht für das Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert.

Was geschieht, wenn Sie während eines Fahrverbots fahren? Nehmen Sie trotz Fahrverbot mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teil, handelt es sich ebenfalls um Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der Führerschein selbst ist zwar nur eine Plastikkarte bzw. in älterer Ausführung ein „Lappen“ aus Papier, aber die Fahrerlaubnis ist für viele Bürgerinnen und Bürger im Alltag unverzichtbar. 2017 wurden über 37,5 Millionen Exemplare des Führerscheins in Checkkartenformat verzeichnet.

Kommt es zur Verkehrskontrolle und Sie haben Ihren Führerschein nicht dabei, weil Sie ihn beispielsweise zu Hause vergessen haben, dann droht in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Eine deutlich höhere Strafe droht hingegen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde und Sie trotzdem fahren.

Entziehen darf die Fahrerlaubnis nur die Fahrerlaubnisbehörde. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass dies durch eine gerichtliche Anordnung in die Wege geleitet wird. Aber welche konkreten Folgen zieht der Fahrerlaubnisentzug nach sich? Neben einem Bußgeld oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, droht zusätzlich die sogenannte Sperrfrist. Gemeint ist, dass vom zuständigen Strafgericht ein Zeitraum festgelegt wird, während dem von der Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeutet für Mofa-Fahrer somit nicht, dass diese sich gemäß § 21 StVG strafbar machen. Ohne Sanktionen kommen Betroffene jedoch nicht davon. Fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Prüfbescheinigung erlaubt das Fahren von Mofas, die bauartbedingt nur eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h erreichen können und deren Hubraum nicht größer ist als 50 cm³.

Auch wer eine Kombination aus Pkw oder Zweirad und Anhänger führt, macht sich strafbar, wenn die eigene Führerscheinklasse dafür nicht ausreicht. Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt beim Motorrad vor, sollten Sie dieses mit der Führerscheinklasse B führen. Die Klasse BE berechtigt Verkehrsteilnehmer zum Führen einer Zugkombination, die aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger besteht. Entscheidend ist dabei jedoch auch das Gewicht der Gesamtmasse. Liegt dieses über dem gesetzlich festgelegten Maximalwert von 3500 Kilogramm, ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E zwingend erforderlich.

Fahrern, die ohne Fahrerlaubnis auf deutschen Straßen unterwegs sind, droht unter Umständen die sogenannte MPU. Hintergrund ist, dass nicht nur Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht, sondern auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis als schwerer Verstoß gegen das Verkehrsrecht erachtet wird. Mit Hilfe von Tests zur Wahrnehmung, Konzentration und Reaktion wird dann geprüft, ob die Eignung für eine Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich gegeben ist oder nicht.

Die Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt bei wiederholten Verstößen höher aus. Im Gegensatz zu Einzelfällen, in denen es meistens bei einer Geldstrafe bleibt, fällt das Strafmaß beim Fahren ohne Fahrerlaubnis deutlich strenger aus, wenn es sich nachweislich um eine Wiederholungstat handelt. Neben Bußgeld und Freiheitsentzug ist es gemäß des dritten Absatzes in § 21 StVG außerdem zulässig, dass durch Beamte der zuständigen Behörde eine Beschlagnahmung des Tatfahrzeugs vorgenommen wird.

Durch die genannten Maßnahmen soll es Verkehrssündern so schwer wie möglich gemacht werden, erneut für eine Gefährdung des Straßenverkehrs zu sorgen. Fahrzeuge werden jedoch in den meisten Fällen nur dann entzogen, wenn es sich um Fahrzeugführer handelt, gegen die ein dauerhafter Fahrerlaubnisentzug erwirkt wurde und die deshalb an eine Sperrfrist gebunden sind.

Mofa fahren trotz MPU-Anordnung

Wurden Sie 1965 oder früher geboren oder verfügen über eine entsprechende Prüfbescheinigung, dürfen Sie in der Regel auch dann mit dem Mofa fahren, wenn Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde und Ihnen eine MPU bevorsteht. Hat das Gericht entschieden, dass Sie ausdrücklich keine Form von Kraftfahrzeug steuern dürfen, während die MPU noch aussteht, dürfen Sie auch kein Mofa fahren.

Wer sich in puncto Führerscheinklassen auskennt, weiß, dass für Mofas keine Fahrerlaubnis benötigt wird, sondern eine Prüfbescheinigung. Verkehrsteilnehmer, die bereits eine Fahrerlaubnis für die Klasse B vorweisen können, benötigen weitergehend keine extra Prüfbescheinigung. Ist es demnach erlaubt, Mofa zu fahren trotz MPU? Betroffene, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Mofa fahren. Wer ein Fahrverbot absitzt, welches auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt ist, darf ebenfalls auf ein Mofa steigen. Allerdings muss der Betroffene eine entsprechende Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen oder einen B-Führerschein besitzen.

Verkehrsteilnehmer, welche 1965 oder früher geboren wurden, dürfen das Mofa ganz ohne Führerschein und Prüfbescheinigung fahren.

Optionen bei fehlender Prüfbescheinigung

In einem solchen Fall können Sie normalerweise eine Abschrift aus der Führerscheinkartei beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Damit kann nachgewiesen werden, dass Sie die Prüfung für einen „Mofa-Führerschein“ abgelegt haben. Um dieses Problem zu lösen, kann eine Abschrift aus der Führerscheinkartei beantragt werden, welche beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden kann. Mit dieser können Sie vorweisen, dass Sie die Prüfung für den Führerschein abgelegt haben. Andernfalls besteht in der Regel auch die Möglichkeit, eine theoretische Prüfung abzulegen, für die es im Vorfeld jedoch nötig ist, einige Stunden Theorieschulung und anderthalb Stunden Fahrpraxis abzuleisten, um letztendlich Mofa zu fahren trotz MPU-Anordnung.

Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung

Um die Mofa-Prüfbescheinigung zu erhalten, müssen sechs Theoriestunden je 90 Minuten besucht werden. Nur bei einer Theoriestunde darf der Prüfling fehlen, ansonsten kann keine Prüfung abgelegt werden.

Da für Mofas kein klassischer Führerschein erworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht.

Bußgelder im Überblick

Wann darüber hinaus Sanktionen für Mopedfahrer drohen können, verrät diese Tabelle.

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.

FAQ: Moped fahren

  • Darf man mit dem Autoführerschein ein Moped fahren? Ja, Sie können mit dem Klasse-B-Führerschein ein Moped fahren. In diesem ist die Klasse AM inbegriffen. Diese wird benötigt, wenn Sie keinen PKW- oder Motorradführerschein besitzen. Mit der Klasse AM dürfen Sie ab 15 Jahren ein Moped fahren.
  • Dürfen Sie ein Moped fahren, ohne einen Helm zu tragen? Nein. Auf dem Moped gilt eine gesetzliche Helmpflicht. Ohne Helm unterwegs zu sein, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Welche Bußgelder drohen bei Verstößen mit dem Moped? Je nach Verstoß gegen die Verkehrsregeln fallen auch auf dem Moped unterschiedliche Sanktionen an.

Der Begriff „Moped“ kommt wahrscheinlich aus dem Schwedischen und setzt sich aus „motor“ und „pedaler“ zusammen. Dabei handelt es sich um ein Kleinkraftrad, dessen Motor zum Start per Pedale angetrieben wird. Auch das Bremsen erfolgt über diese. Umgangssprachlich wird ein solches Fahrzeug auch als Fahrrad mit Hilfsmotor bezeichnet.

Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein Moped ein Kraftfahrzeug, welches für die Nutzung auf der Straße zugelassen ist. Ein Moped darf maximal eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen und einen Hubraum von 50 cm³ aufweisen. Die Leistung ist auf höchstens 4 kW beschränkt. Gesetzlich ist dies in § 2 Nr. 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert.

Da ein Moped demnach schneller als 25 km/h fahren kann, wird für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt. Hier bestehen zwei Möglichkeiten, entweder Sie haben bereits einen PKW- oder Motorradführerschein oder Sie erwerben die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Ein Moped zu fahren, ist mit dem B-Führerschein möglich, da dieser die Klasse AM beinhaltet.

Seit dem 28.07.2021 können Interessierte die Klasse AM ab 15 erwerben. Jugendliche, die Moped fahren wollen, können mit 14 Jahren die Theorie und Praxis absolvieren. Fahren dürfen Sie dann aber erst ab dem 15. Geburtstag. Der Führerschein ist allerdings auch nur im Inland gültig. Das bedeutet, Moped mit 15 zu fahren in den Ländern, die ein Mindestalter von 16 Jahren haben, ist nicht erlaubt.

Ein Moped zu fahren, ist ohne Führerschein nicht zulässig und stellt unter Umständen eine Straftat dar. In diesem Fall müssen Sie eventuell mit eine Geld- oder auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Moped fahren: Ohne Helm droht ein Bußgeld. Ein Moped, das im öffentlichen Straßenverkehr gefahren wird, muss zwar keine Zulassung besitzen, eine Betriebserlaubnis (ABE) ist allerdings erforderlich. Des Weiteren ist eine Versicherung abzuschließen. Für diese gilt das Versicherungskennzeichen dann als Nachweis. Ein Moped ohne Kennzeichen zu fahren, verstößt gegen die Versicherungspflicht und kann mit Geld- bzw. Freiheitsstrafen geahndet werden. Haben Sie nur vergessen, dass Kennzeichen anzubringen, stellt das in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Wollen Sie dann Moped fahren, ohne Kennzeichen, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen.

Geschwindigkeitsvorgaben und die Promillegrenzen gelten natürlich auch auf einem Moped. Mit diesem auf der Autobahn zu fahren, ist keine gute Idee und zudem auch verboten, da dieses die vorgeschriebene bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht erreicht. Das Fahren auf Geh- und Radwegen ist ebenfalls untersagt, da Kraftfahrzeuge gemäß StVO nicht nutzen dürfen.

Sind Sie dann auf dem Moped unterwegs, müssen Sie laut § 21a Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) zudem einen Helm tragen: Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Ist eine Beförderung von Personen auf dem Moped gestattet, gilt die Helmpflicht auch für diese. Schauen Sie am besten in ABE, ob Sie mit Personen auf dem Moped fahren dürfen.

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