Für Halter von Mofas, Mopeds, Rollern und Elektrokleinstfahrzeugen gilt eine wichtige Regel: Das neue grüne Versicherungskennzeichen muss montiert sein. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen - denn ohne gültiges Versicherungskennzeichen erlischt der Versicherungsschutz.
Das Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen, teilweise auch Moped-Kennzeichen genannt, muss jährlich am 1. März erneuert werden und ersetzt das Kfz-Kennzeichen, das zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge aufweisen. Nicht nur entsprechende Fahrzeuge mit einer Mopedversicherung müssen dieses Kennzeichen als Nachweis für die bestehende Versicherung aufweisen.
Für welche Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben?
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr müssen Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter über ein Versicherungskennzeichen verfügen.
Die Betriebserlaubnis in Kombination mit dem Versicherungskennzeichen ist für folgende Fahrzeugtypen notwendig:
- Pedelecs mit einer Motorenleistung über 250 Watt, einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h
- Quads, Segways und Trikes, bei einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum, der 50 ccm nicht überschreitet
- Mofas und Mopeds, die vor dem 01.03.1992 das erste Mal versichert waren und nicht schneller fahren als 60 km/h
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- E-Roller
- Motorisierte Krankenfahrstühle, wenn sie unter die Führerscheinklasse AM fallen
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, bei einer maximalen Leermasse von 350 kg und einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h
- Kleinkrafträder, dazu zählen Mofas, Mopeds und Roller, die nicht schneller als 45 km/h sind und einen maximalen Hubraum von 50 ccm besitzen
Neben der Zulassung sind diese Fahrzeuge auch von der Steuer befreit. E-Bikes und Pedelecs, die die oben genannte Leistungsgrenze nicht überschreiten, benötigen kein Versicherungskennzeichen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt einen möglichen Schaden ab.
Um ein Versicherungskennzeichen für einen Roller oder ein Mofa kommt in den oben genannten Fällen aber niemand herum. § 52 FZV legt fest, dass nach Zahlung der Versicherungsprämie dem Halter von dem Versicherer auf Antrag das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer dazugehörigen Bescheinigung ausgestellt wird. Versicherungen sind ab diesem Zeitpunkt gültig.
Wie bekommt man das Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen für Mopeds, Mofas, Roller und Elektrokleinstfahrzeuge gibt's nicht beim Straßenverkehrsamt, sondern ausschließlich bei Versicherungen. Der Prozess ist einfach:
- Versicherung auswählen: Du kannst das Kennzeichen bei vielen Anbietern wie Allianz, HUK, ADAC, DEVK, LVM oder WGV beantragen. Vergleiche die Beiträge für die Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung (ab ca. 40 Euro pro Jahr).
- Online, telefonisch oder vor Ort beantragen: Viele Versicherungen bieten eine Online-Bestellung an, die oft nur wenige Minuten dauert. Alternativ kannst du das Kennzeichen auch bei Versicherungsbüros, Bankfilialen oder Postfilialen einiger Anbieter direkt mitnehmen.
- Kennzeichen erhalten und montieren: Nach der Bestellung bekommst du das Kennzeichen per Post oder direkt vor Ort. Falls dein Fahrzeug für Kennzeichenfolien vorgesehen ist, erhältst du einen Aufkleber, den du einfach auf die Trägerplatte klebst.
Wie sieht das Versicherungskennzeichen aus?
Nach § 52 Absatz 2 FZV muss das Versicherungskennzeichen ein Schild sein, das durch eine entsprechende Erkennungsnummer und das Zeichen des zuständigen Verbandes beim Fahrzeug eine eindeutige Identifikation zulässt.
Gibt es keinen zuständigen Verband, muss alternativ das Zeichen des Versicherungsunternehmens und das Verkehrsjahr angegeben sein.
Nicht mehr als drei Ziffern und drei Buchstaben dürfen zusammen die Erkennungsnummer ergeben.
Diese wird vom zuständigen Verband oder mit der Genehmigung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Versicherungsunternehmen übermittelt. Dabei gibt der Gesetzgeber vor, dass die Ziffern eine Zeile über den Buchstaben stehen müssen und das Verkehrsjahr durch Angabe des Kalenderjahrs zu benennen ist.
Auch der Versicherer wird vom Gesetz in die Pflicht genommen. So muss das Unternehmen die aufgenommenen Halterdaten unverzüglich dem Kraftfahrt-Bundesamt mitteilen.
Farbe und Ausgestaltung des Versicherungskennzeichens
In § 53 FZV wird genauer auf die Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens eingegangen. So beschreibt Absatz 1 die Farbänderung, die jedes Jahr stattfindet:
„Die Beschriftung eines Versicherungskennzeichens hat im Verkehrsjahr 2023 schwarz auf weißem Grund zu sein, im Verkehrsjahr 2024 blau auf weißem Grund und im Verkehrsjahr 2025 grün auf weißem Grund. Die Farben haben sich in den folgenden Verkehrsjahren jeweils in dieser Reihenfolge und Zusammensetzung zu wiederholen. Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schriftzeichen zu haben. Ein Versicherungskennzeichen kann erhaben sein. Ein Versicherungskennzeichen darf nicht spiegeln und weder verdeckt noch verschmutzt sein. Form, Größe und Ausgestaltung eines Versicherungskennzeichens hat dem Muster und den Angaben in Anlage 17 zu entsprechen.“
Aus dieser Vorgabe ergibt für Versicherungskennzeichen immer eine Farbe, die sich jedes dritte Jahr wiederholt. Entsprechend hat ein Versicherungskennzeichen 2025 die Farbe Grün. Dem Gesetz folgend hat der Rand des entsprechenden Schilds die gleiche Farbe wie die Schriftzeichen aufzuweisen. Auch muss die Sichtbarkeit an einem Fahrzeug gewährleistet sein. So darf ein Versicherungskennzeichen an einem Mofa nicht spiegeln, noch darf es verdeckt oder verschmutzt sein.
In § 53 Absatz 2 FZV ist definiert, dass das Kennzeichen reflektieren muss, die Rückstrahlwerte unterliegen dabei Abschnitt 5.3.4 des Normblattes DIN 74069 aus der Ausgabe Oktober 2022.
Anbringung des Versicherungskennzeichens
Die Anbringung muss am Fahrzeug-Heck erfolgen, nach Möglichkeit unter der Schlussleuchte. Dabei darf das Kennzeichen eine Neigung bis zu einem vertikalen Winkel von 30° in Fahrtrichtung zeigen.
Auch darf das Schild nicht weniger als 200 mm über dem Fahrbahnrand liegen.
Wer ein Mofa, einen Roller oder einen entsprechenden anderen Fahrzeugtyp besitzt und nach dem Gesetz eine Versicherung dieser Art abschließen muss, ist bei der Mitführung eins Anhängers dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Erkennungsnummer der Versicherung am Heck des Anhängers wiederholt wird. Für diese Wiederholung gilt, dass sie bei Tageslicht beidseitig aus einem Winkel von 45° und auf einer Entfernung von 15 m lesbar sein muss. Die Farbe der Schrift und des Untergrundes müssen dem Kennzeichen der Versicherung entsprechen.
Eine Beleuchtung des Kennzeichens oder der Wiederholung ist erlaubt, wird aber nicht gefordert.
Erinnerung: Ein Versicherungskennzeichen, das einmal abgelaufen ist, sollte nicht weiter verwendet werden. Wer ein Fahrzeug ohne laufende Versicherung in Betrieb nimmt, begeht eine Straftat. Entsteht während dieser Tat ein Schaden, wird es richtig teuer.
Gültigkeit des Versicherungskennzeichens
Das neue grüne Versicherungskennzeichen ist bis zum 28. Februar 2026 gültig. Wer es nicht rechtzeitig wechselt, riskiert hohe Strafen. Gleichzeitig ist es eine gute Gelegenheit, das Fahrzeug fit für die neue Saison zu machen - für mehr Sicherheit und sorgenfreie Fahrten.
Ab dem 1. März fahren: Dein grünes Kennzeichen ist ab dem 1. März 2025 gültig und läuft bis zum 28. Februar 2026. Mit dem alten Kennzeichen darfst du ab März nicht mehr fahren oder das Fahrzeug im öffentlichen Raum abstellen.
Strafen und Bußgelder
Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Mopeds, Mofas oder Rollern wird in Deutschland mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet. Allerdings ist zu beachten, dass das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens auch bedeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht. Dies stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar und kann als Straftat gewertet werden, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
Wer ein Fahrzeug ohne laufende Versicherung in Betrieb nimmt, begeht eine Straftat. Entsteht während dieser Tat ein Schaden, wird es richtig teuer.
Die Strafen können je nach Schwere des Vergehens und den Umständen des Einzelfalls variieren.
Überblick über Strafen
| Vergehen | Strafe |
|---|---|
| Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen | Bußgeld von 40 Euro |
| Fahren ohne Versicherungsschutz | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr |
Weitere Sanktionen
Auch in Flensburg freut man sich über diese Tatbestände. Bis zu sechs Punkten drohen Personen, die sich ohne versichertes Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegen. Teil des öffentlichen Raumes sind übrigens auch Feldwege und andere öffentlich zugängliche Orte wie Parkplätze oder Tankstellen.
Gerade für junge Fahranfänger kann sich hier eine Konsequenz mit weitläufigen Folgen ergeben: Wer viele Punkte hat, der muss nicht nur mit einem Fahrverbot rechnen, sondern auch erstmal Abstand vom Führerschein für andere Fahrklassen nehmen.
Wer eine Straftat begeht, der muss damit rechnen, dass er keine Zulassung zur Führerscheinprüfung erhält.
Insbesondere der Eintrag der Straftat ins Führungszeugnis kann für Einige zum Hindernis werden, wenn dieses beispielsweise für das Ergreifen eines Berufs eingereicht werden muss. So steht es dem Arbeitgeber zu, die Einstellung unter Hinweis auf dieses Delikt zu verweigern.
Wozu wird das Versicherungskennzeichen benötigt?
Dieses Kennzeichen dient als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Kosten für das Versicherungskennzeichen
Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung beginnen bei circa 40 Euro. Bei zusätzlicher Teilkaskoversicherung liegen die Beiträge zwischen 80 und 100 Euro, abhängig vom Versicherungsanbieter.
Ein Tipp: Bei einem Versicherungskennzeichen lohnt der Preisvergleich in dem Sinne, dass die Versicherung von verschiedenen Anbietern zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Wer vergleicht, kann dabei durchaus Geld sparen.
Wichtige Hinweise
- Kleinkrafträder mit abgelaufenem Kennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden - sie gelten sonst als nicht versichert.
- Für ein Versicherungskennzeichen im EU-Ausland gilt, dass dieses dort genauso gültig ist, sofern das Unterscheidungskennzeichen angebracht ist und die Bescheinigung der Versicherung mitgeführt wird.
- Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen.
- Stellen Sie fest, dass das Versicherungskennzeichen verloren gegangen ist, müssen Sie dies unverzüglich bei der Versicherung und der Polizei melden. So verhindern Sie, dass Sie für einen möglichen Missbrauch des Kennzeichens zur Rechenschaft gezogen werden. Vor einer Weiterfahrt müssen Sie zudem ein neues Versicherungskennzeichen besorgen.
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