Mopedführerschein: Ab Welchem Alter und Welche Voraussetzungen Gibt Es?

Der Wunsch nach Mobilität und Selbstständigkeit ist groß, besonders bei Jugendlichen. Mobilität auf zwei Rädern steht bei Jugendlichen hoch im Kurs. Wer auf dem Land selbstständig zur Schule oder in den nächsten Ort kommen will und noch kein Auto fahren darf, hat mit einem eigenen Roller oder Moped viel mehr Möglichkeiten. Umso besser, dass man den dafür nötigen Führerschein schon mit 15 erwerben kann.

Flexibilität durch Roller und Moped

Das Thema Mobilität ist insbesondere im ländlichen Raum von großer Bedeutung, daher suchen gerade Jugendliche nach Möglichkeiten, um auch weitere Strecken alleine zu überwinden. Das Fahrrad ist dabei nicht immer die beste Option, weshalb der Fokus meist schnell zu den Krafträdern geht. Gerade Mopeds oder Roller zeichnen sich durch ihre Flexibilität aus, allerdings wird für diese eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt.

Doch kann ich mit dem AM-Führerschein ausschließlich Roller fahren oder schließt die Fahrerlaubnis weitere Fahrzeugtypen ein? Welches Mindestalter schreibt der Gesetzgeber vor? Und welche Kosten fallen beim Erwerb des Rollerführerscheins üblicherweise an? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: AM-Führerschein

  • Wozu dient die Führerscheinklasse AM? Zum Führen welcher Fahrzeuge die Fahrerlaubnisklasse AM berechtigt, erfahren Sie hier.
  • Darf man bereits mit 14 Jahren einen Rollerführerschein machen? Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Jugendliche können bereits mit 14,5 Jahren mit der Ausbildung in der Fahrschule anfangen.
  • Was kann ein Führerschein der Klasse AM kosten? Informationen über die mit dem AM-Führerschein einhergehenden Kosten finden Sie hier.

Führerschein der Klasse AM: Was darf ich damit fahren?

Mit dem Moped unterwegs: Der Führerschein kann im Alter von 15 Jahren erworben werden. Ist die Klasse AM im Führerschein eingetragen, berechtigt diese zum Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen.

Welche Voraussetzungen dabei für die einzelnen Kfz beim AM-Führerschein gelten, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    • Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
    • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
    • kein Beiwagen
  • Dreirädrige Kleinkrafträder:
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    • Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
    • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
    • Leermasse höchstens 270 kg
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    • Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
    • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 6 kW bzw. 4 kW bei Quads
    • Leermasse höchstens 425 kg

Es zeigt sich also, dass mit der Fahrerlaubnis AM weitreichende Befugnisse erworben werden, dennoch wird diese umgangssprachlich häufig nur als Roller- bzw. Mopedführerschein bezeichnet.

AM-Führerschein: Welches Alter müssen die Fahrschüler haben?

Das reguläre Mindestalter für den AM-Führerschein liegt seit 28.07.2021 bei 15 Jahren, Zuvor hatten Modellversuche in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen positive Ergebnisse gezeigt. Allerdings unterliegt der Führerschein der Klasse AM im Alter von 15 Jahren eine Beschränkung, denn gefahren werden darf ausschließlich im Inland. Übrigens! Mit der Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

So schreibt der Gesetzgeber 14 Doppelstunden zur Theorie (12 Doppelstunden zum Grundstoff und 2 Doppelstunden zum Zusatzstoff) vor. Darüber hinaus ist abhängig von den Fahrkünsten des Führerscheinanwärters eine unbestimmte Anzahl von Fahrstunden zu absolvieren. Wie viele tatsächlich notwendig sind, beeinflusst beim Rollerführerschein auch die Dauer der Ausbildung. Sonderfahrten schreibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor.

Kontrolliert wird das erlangte Wissen durch entsprechende Prüfungen. Die Theorieprüfung umfasst dabei regulär 30 Fragen. Zudem steht beim Rollerführerschein ein praktischer Test an, der mindestens 45 Minuten andauert.

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Mit welchen Kosten geht der Führerschein der Klasse AM einher?

Gerade durch die Ausbildung in der Fahrschule und die Prüfungsgebühren fallen beim Mopedführerschein nicht unerhebliche Kosten an. Wie sich diese zusammensetzen und welche Ausgaben für die einzelnen Posten einzuplanen sind, zeigt die nachfolgende Übersicht:

Posten Kosten
Anmeldegebühr der Fahrschule 70 - 150 Euro
Fahrstunde 30 - 50 Euro
Vorstellung zur Theorieprüfung 50 - 80 Euro
Theorieprüfung 22,49 Euro
Vorstellung zur Praxisprüfung 150 - 200 Euro
Praxisprüfung 91,75 Euro

Wichtig! Wie hoch die Kosten für den AM-Führerschein im Einzelnen ausfallen, wird auch durch die regionalen Preisunterschiede beeinflusst. Daher ist es durchaus sinnvoll, die Preiseverschiedenen Fahrschulen zu vergleichen.

Voraussetzungen für den Erwerb

Um in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erhalten zu können, gelten zunächst einmal die allgemeinen Voraussetzungen, die für den Erwerb jeder Fahrerlaubnisklasse erfüllt sein müssen. Des Weiteren müssen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse auch ein bestimmtes Mindestalter erfüllen. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) liegt dieses für den Moped-Führerschein eigentlich bei 15 Jahren. Dies stimmt aber nur in Bezug auf Deutschland, denn der Führerschein ist beschränkt und darf bis zum 16.

Kosten des Moped-Führerscheins

Eine der häufigsten Fragen zum Moped-Führerschein betrifft die Kosten, die für dessen Erwerb anfallen. Leider lässt sich hier keine pauschale Antwort geben, da viele der Kostenpunkte gesetzlich nicht reguliert sind. Dies betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrstunden, die Sie zunächst absolvieren müssen. Jede Fahrschule kann hier ihre eigenen Preise festlegen, weshalb große Varianzen möglich sind. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ehe Sie sich sicher genug für die Prüfung fühlen.

Doch nicht nur die Unterrichtseinheiten verursachen Kosten, sondern auch die Unterrichtsmaterialien, die Anmeldegebühren für die theoretische und die praktische Prüfung sowie die Gebühren für das Ablegen der besagten Prüfungen. Darüber hinaus müssen Sie wie schon erwähnt einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest absolvieren, welche ebenfalls zu Buche schlagen.

Alternativen

Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.

Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0