Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert. Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.
Brauche ich für ein Moped einen Führerschein?
Ja, Sie benötigen hierfür die Fahrerlaubnisklasse AM. Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B, haben Sie die Klasse AM automatisch mit erworben. Sie dürfen also ein Moped auch mit einem Autoführerschein fahren. Gleiches gilt für Führerscheine der Klassen A1, A2, A und T. Ansonsten können Sie die Fahrerlaubnis der Klasse AM auch separat erwerben.
Welche Führerscheinklassen gibt es für Krafträder?
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern. Hier ist eine Übersicht der relevanten Klassen:
- AM: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- A1: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, einer Motorleistung von max. 11 kW und einem Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
- A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
- A: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Als Leichtkrafträder gelten auch:
- Krafträder der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.
- Krafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.
- Krafträder der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.
Mindestalter und Auflagen
Gemäß § 10 FEV gilt für die Fahrerlaubnisklasse AM ein Mindestalter von 15 Jahren. Dieser Führerschein ist allerdings nur innerhalb Deutschlands gültig und kann bis zum 16. Lebensjahr nicht im Ausland genutzt werden.
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Stufenführerschein
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen.
Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw.
Kosten für den Moped-Führerschein
Die Kosten für den Moped-Führerschein können stark variieren. Dies liegt vor allem daran, dass jede Fahrschule den Preis für die Fahrstunden selbst festlegt. Aber auch viele andere Kostenpunkte wie Antragsgebühren, Anschaffung von Unterrichtsmaterialien oder die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs sind variabel. In der Regel sollten Sie bei einem Führerschein fürs Moped mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen.
Fahren ohne Führerschein
Für beinahe jedes Kraftfahrzeug brauchen Sie in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis. Das gilt auch fürs Moped. Wollen Sie ein solches Kleinkraftrad im Straßenverkehr führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese berechtigt Sie nicht nur zum Fahren von Mopeds, sondern z. B. auch von Quads, Mofas und Fahrrädern mit Hilfsmotor. Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse B, A, A1, A2 oder T erworben, sind Sie längst im Besitz der Klasse AM, denn diese wird bei den aufgezählten Klassen automatisch mit erworben. Und auch auf dem Moped gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat. Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 StVG eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Mofa-Prüfbescheinigung
Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h nicht gefahren werden. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. Auch wer vor dem 1.4.1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung für Mofas bis 25 km/h. Wer Mofa fahren möchte, muss mindestens 15 Jahre alt sein.
Klasse B196
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Gültigkeit der Motorradführerscheine
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
Überblick über die Führerscheinklassen
In Deutschland gibt es aktuell 17 verschiedene Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen). In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist genau geregelt, welches Kraftfahrzeug welcher Klasse entspricht und auch, welchen Führerschein du zum Fahren brauchst. Hier ist eine Übersicht über alle in Deutschland gültigen Führerscheinklassen und ihre Eigenschaften, die wir dir übersichtlich nach Fahrzeugtyp (zum Beispiel Pkw oder Lkw) sortiert haben.
Führerscheinklassen für Krafträder im Detail
Hier eine detaillierte Übersicht über die Führerscheinklassen für Krafträder:
| Führerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge | Mindestalter |
|---|---|---|
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. | 15 Jahre (mit Einschränkungen) |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. | 16 Jahre |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. | 18 Jahre |
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge. | Zweirad: 20 Jahre (bei Stufenführerschein), 24 Jahre (Direkteinstieg) Dreirad: 21 Jahre |
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