Haben Sie Ihre Mofa-Prüfbescheinigung verloren, dann können Sie diese unter Umständen neu beantragen.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist für Autofahrer mit einem B-Führerschein meist nur ein schönes Erinnerungsstück, denn hier ist die Erlaubnis zum Führen eines Mofas bereits enthalten. Für junge Erwachsene ist diese Bescheinigung jedoch zwingend notwendig, um ein Mofa fahren zu dürfen.
Wo beantrage ich eine neue Prüfbescheinigung?
Für die Prüfbescheinigung ist nicht die Zulassungsstelle, sondern die Prüfstelle zuständig. Um die Bescheinigung neu zu beantragen, müssen Sie sich an den jeweiligen TÜV, die DEKRA, GTÜ oder KÜS wenden. Für den Antrag benötigen Sie gültige Ausweisdokumente.
Was passiert, wenn die Daten nicht mehr gespeichert sind?
Die Daten für die Prüfbescheinigung werden in der Regel nur 10 Jahre gespeichert. Ist Ihre Prüfbescheinigung bereits älter, wird es schwierig, diese erneut zu erhalten. Sollten Sie Ihre alte Prüfbescheinigung nicht zurückerlangen, müssen Sie erneut einen Mofa-Führerschein machen. Die Kosten können zwischen 150 und 180 Euro betragen.
Was tun bei Verlust des Führerscheins?
Ärger und Panik sind oft groß, wenn der Führerschein abhandengekommen ist. Hat mir jemand meinen Führerschein geklaut oder ist der Führerschein zu Hause oder unterwegs verloren gegangen?
In jedem Fall sollten Sie sich nicht ohne gültigen Führerschein hinters Steuer eines Kraftfahrzeuges setzen, denn dann droht Ihnen im Falle einer Verkehrskontrolle mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Bei alten Führerscheinen (graues oder rosafarbenes Schriftstück), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurden, gelten zusätzliche Bedingungen, wenn der Führerschein verloren gegangen ist. Sie müssen in diesem Fall eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Neubeantragung vorlegen.
Wenn der Führerschein verloren geht oder Ihnen das Dokument gestohlen wurde, ist guter Rat teuer. Wie läuft die Neubeantragung ab? Darf ich in der Übergangszeit trotzdem weiterhin Auto fahren?
Daher vergibt die verantwortliche Fahrerlaubnisbehörde den sogenannten Übergangsführerschein. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück in grün-brauner Farbe. Im Unterschied zum richtigen Führerschein fehlt beim Übergangsdokument jedoch ein Foto.
Am gleichen Tag der Beantragung kann der Übergangsführerschein bei der Behörde mitgenommen werden, wofür lediglich die Identifikation mittels Personalausweis erfolgen muss.
Führerschein gestohlen: Was nun?
Ihnen wurde der Führerschein gestohlen? Wenn es sich bei dem Verlust um einen Diebstahl handelt, ist im Sinne des Selbstschutzes besonders schnelles Handeln gefragt. Der erste Schritt sollte der Gang zur nächstgelegenen Polizeidienststelle sein, um den Diebstahl zur Anzeige zu bringen.
Nicht nur wer den Führerschein verloren hat, sondern auch wem dieser geklaut wurde, muss unter Umständen eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Als letzter Schritt steht Ihnen dann nur noch der Antrag des Ersatzführerscheins bevor.
Zuständige Stelle ist hierbei die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Verlust im Ausland
Sie haben den Führerschein verloren während Sie im Ausland waren? Den richtigen Ersatzführerschein können Sie mittels der Bescheinigung erst nach der Rückkehr in Deutschland beantragen.
Kosten für den Ersatzführerschein
Je nach Stadt und Behörde liegen die Kosten für den Ersatzführerschein in etwa zwischen 35 und 40 Euro. Wird eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust bzw. Diebstahl verlangt, dann erhebt die zuständige Stelle zusätzlich 30 bis 40 Euro. Es gibt auch die Möglichkeit einer Bescheinigung über die „Befreiung von der Führerscheinpflicht“, welche Betroffenen den vorläufigen Fahrausweis erspart.
Auch dieser muss im Verlustfall neu beantragt werden. Andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Prüfbescheinigung, welche als Mofa-Führerschein gilt, nicht mitgeführt wird.
Vorläufiger Führerschein
Wer seinen Führerschein verloren hat oder wem er geklaut wurde, muss sich um die Ausstellung eines neuen kümmern und für die Übergangszeit einen vorläufigen Führerschein beantragen. Die Behörde stellt in solchen Fällen einen vorläufigen Führerschein aus. Sie können ihn bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts beantragen.
Auch wer seinen alten Führerschein in die neue EU-Scheckkarte umtauschen muss, bekommt auf Wunsch ein vorläufiges Dokument ausgestellt, wenn der alte Führerschein bei Antragstellung bei der Behörde bleibt.
Notwendige Unterlagen
Für den neuen Führerschein müssen folgende Dokumente bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Eine Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde, die den verlorenen Führerschein ausgestellt hat, wenn es nicht die Führerscheinstelle am Wohnort ist.
- Bei Diebstahl zusätzlich: Anzeige bei Polizei. Bei Diebstahl im Ausland muss die Anzeige übersetzt werden
Alternativ zur Anzeige kann eine eidesstattliche Versicherung bei der Führerscheinstelle mit Angaben zu den Verlustumständen abgegeben werden.
Kosten für den vorläufigen Führerschein
Die Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins liegen bei ungefähr 40 Euro. Zusätzlich fallen für die vorläufige Fahrberechtigung Kosten in Höhe von 10 Euro und für eine eidesstattliche Versicherung 30,70 Euro an. Gegebenenfalls kommen noch Kosten für den Postversand dazu. Die Erstellung einer Karteikartenabschrift ist kostenlos.
Die vorläufige Bescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Bei einer Verkehrskontrolle im Ausland wird der vorläufige Führerschein meistens nicht anerkannt.
Auf Antrag wird hier ebenfalls eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt.
FAQ: Führerschein verloren
- Was soll ich tun, wenn ich meinen Führerschein verloren habe? Sie können bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen.
- Darf ich trotzdem fahren, wenn ich meinen Führerschein verloren habe? Nein. Ohne Führerschein als Nachweis über die Fahrerlaubnis dürfen Sie kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen. Sie können allerdings einen vorläufigen Führerschein beantragen, um die Zeit bis zum Erhalt des Ersatzführerscheins zu überbrücken.
- Was benötige ich für die Beantragung, wenn mein Führerschein verloren gegangen ist? Sie benötigen für die erneute Beantragung des Führerscheins Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passbild und eine eidesstattliche Erklärung. Für die erneute Ausstellung werden außerdem Kosten erhoben.
Um einen vorläufigen bzw. Ersatzführerschein nach dem Verlust zu beantragen, müssen Sie zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Express-Führerschein
Wer den neuen Führerschein nach dem Verlust jedoch schneller benötigt, kann auf eine Express-Lieferung zurückgreifen. Der neue Fahrausweis ist im Durchschnitt binnen 48 Stunden von der Bundesdruckerei hergestellt. Danach kann er in der zuständigen Behörde abgeholt werden.
Wiederauffinden des Führerscheins
Wird der Führerschein verloren und wiedergefunden, muss er unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden, damit diese den alten Fahrausweis vernichten kann. Wer dies nicht macht, muss mit meinem Bußgeld von 25 Euro rechnen.
Sollte ein grauer oder rosafarbener Führerschein verloren gehen, bekommen Sie einen neuen EU-Führerschein ausgestellt. Dies passiert automatisch. Es gelten unterschiedliche Umtauschfristen, je nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr.
Kostenübersicht
| Leistung | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Ersatzführerschein | 35 bis 40 Euro |
| Eidesstattliche Versicherung | 30 bis 40 Euro |
| Express-Fahrausweis | 15 bis 35 Euro |
| Bescheinigung über Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht | 10 bis 18 Euro |
Wichtiger Hinweis zum Umtausch von Führerscheinen
Vom Umtausch betroffene Bürger sind aufgerufen, rechtzeitig den Antrag für den Führerscheinumtausch zu stellen, da die Bearbeitungszeiten in den Führerscheinstellen durch die Umtauschkampagne deutlich gestiegen sind.
Umtauschfristen für Führerscheine
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
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