Für beinahe jedes Kraftfahrzeug brauchen Sie in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis. Das gilt auch fürs Moped. Wollen Sie ein solches Kleinkraftrad im Straßenverkehr führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM.
Diese berechtigt Sie nicht nur zum Fahren von Mopeds, sondern z. B. auch von Quads, Mofas und Fahrrädern mit Hilfsmotor. Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse B, A, A1, A2 oder T erworben, sind Sie längst im Besitz der Klasse AM, denn diese wird bei den aufgezählten Klassen automatisch mit erworben.
Und auch auf dem Moped gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat. Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen gemäß § 21 Abs.
Was darf man mit AM fahren?
Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Mindestalter für den Moped-Führerschein
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) liegt dieses für den Moped-Führerschein eigentlich bei 15 Jahren. Dies stimmt aber nur in Bezug auf Deutschland, denn der Führerschein ist beschränkt und darf bis zum 16.
Das Mindestalter liegt bundesweit seit 2021 nicht mehr bei 16, sondern bei 15 Jahren. Allerdings ist dieser Führerschein dann nur im Inland gültig. Im Ausland sind dann die Regelungen vor Ort zu beachten.
Moped-Führerschein mit 15 Jahren
Die Bundesländer können nunmehr selbst entscheiden, ob sie den Mopedführerschein mit 15 Jahren erlauben. Der Bundesrat hat am 29.11.2019 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gebilligt. Die einzelnen Bundesländer können danach autonom entscheiden, ob sie den Mopedführerschein (Klasse AM) mit 15 erlauben oder nicht.
Seit Mai 2017 ist es in Brandenburg möglich, abweichend vom Normalfall die Moped-Fahrerlaubnis bereits mit 15 Jahren zu erwerben. Diese Ermächtigung hat das Land Brandenburg in Anspruch genommen und zum 1.
Die Landesregierung verbessert die Mobilität für junge Leute im ländlichen Raum. Die Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre ist in Kraft getreten (31. Januar 2020). „Wir machen Tempo für eine bessere Mobilität.
Die bisher erforderliche Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Fahrerlaubnisprüfung bleiben Voraussetzung für den Erwerb des Moped-Führerscheins für Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (Fahrerlaubnisklasse AM).
In einem befristeten Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Herabsenkung des Mindestalters in der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre getestet. Die dort gemachten Erfahrungen werden positiv bewertet.
Nach Auswertung der Untersuchungen wurde AM 15 seitens der Modellversuchsländer als Erfolg bewertet. Um weiteren Ländern die Umsetzung von AM 15 zu ermöglichen und gleichzeitig regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, hat die Bunderegierung den Ländern die Ermächtigung gegeben, eigenverantwortlich über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet zu entscheiden.
Für eine Herabsetzung des Mindestalters für die Fahrerlaubnis der Klasse AM sprach vor allem, dass die 15-jährigen Bewerber im Gegensatz zur Mofa-Ausbildung (die ebenfalls mit 15 Jahren möglich ist) eine umfassende reguläre Fahrschulausbildung einschließlich der dazugehörigen theoretischen und praktischen Prüfung bei der Technischen Prüfstelle erhalten.
Gültigkeit des Moped-Führerscheins
Der Moped-Führerschein ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Nordrhein-Westfalen und den Ländern gültig, die von der Möglichkeit zur Herabsenkung des Mindestalters Gebrauch gemacht haben. Die Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auf das Gebiet der Länder beschränkt, die von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch gemacht haben.
Aus dem Paragraphen geht auch hervor, dass der Mopedführerschein mit 15 Jahren zwar in einem Bundesland Gültigkeit besitzen, im anderen allerdings nicht anerkannt wird. Damit Sie wissen, wo Sie mit dem Moped-Führerschein mit 15 Jahren dürfen, haben wir eine tabellarische Übersicht erstellt.
Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Haben Sie zum Beispiel den Mopedführerschein mit 15 in Rheinland-Pfalz gemacht, ist dieser in allen Bundesländern gültig, welche den entsprechenden Paragraphen aus dem StVG umgesetzt haben. Verlassen Sie allerdings das Bundesland, weil Sie beispielsweise ein paar Tage in Hamburg verbringen, dürfen Sie dort kein Moped im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Startet ein Jugendlicher mit seinem Führerschein fürs Moped mit 15 eine Fahrt in Brandenburg und überquert die Landesgrenze nach Berlin, begeht er eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.
Bei der Klasse AM wird als Nachweis des Erwerbes des Moped-Führerscheines mit 15 Jahren die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Diese Schlüsselzahl 195 beschränkt den Gebrauch der Klasse AM bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auf die Bundesrepublik Deutschland ein.
Kosten für den Moped-Führerschein
Eine der häufigsten Fragen zum Moped-Führerschein betrifft die Kosten, die für dessen Erwerb anfallen. Leider lässt sich hier keine pauschale Antwort geben, da viele der Kostenpunkte gesetzlich nicht reguliert sind.
Dies betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrstunden, die Sie zunächst absolvieren müssen. Jede Fahrschule kann hier ihre eigenen Preise festlegen, weshalb große Varianzen möglich sind.
Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ehe Sie sich sicher genug für die Prüfung fühlen. Doch nicht nur die Unterrichtseinheiten verursachen Kosten, sondern auch die Unterrichtsmaterialien, die Anmeldegebühren für die theoretische und die praktische Prüfung sowie die Gebühren für das Ablegen der besagten Prüfungen.
Darüber hinaus müssen Sie wie schon erwähnt einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest absolvieren, welche ebenfalls zu Buche schlagen. In der Regel sollten Sie bei einem Führerschein fürs Moped mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen.
Inklusive Fahrunterricht, Gebühren für den Antrag, den Erste Hilfe Kurs etc. kommen bis zu 500 Euro auf den Führerscheinanwärter zu.
Dauer der Ausbildung
Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.
Theoretische und praktische Prüfung
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren.
Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.
Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.
Gültigkeit von Führerscheinen
Seit 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Im Anschluss muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch eine neue Prüfung ablegen muss. Es wird nur das Führerschein-Dokument ausgetauscht.
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