Moped für 14-Jährige in Deutschland: Was ist erlaubt?

Seit Januar 2013 gelten in Deutschland die europaweit einheitlichen Führerscheinklassen, gemäß der EU-Richtlinie 2006/126/EG. Sie ist ein Beispiel dafür, dass im Zuge der Reform einige alte Klassen weggefallen beziehungsweise zusammengefasst wurden. Diese Führerscheinklasse gilt für alle sogenannten Kleinkrafträder und hat, wie bereits erwähnt, die Kategorien M und S absorbiert. Dazu zählen zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtfahrzeuge.

Führerscheinklasse AM: Was darf man fahren?

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • Zweirädrige Krafträder
  • Dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. ca. 350 kg)

Erlaubt sind Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem max. Hubraum von 50ccm.

Mindestalter für den Mopedführerschein

Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren. Üblicherweise liegt das Mindestalter für die entsprechende Führerscheinklasse bei 15 Jahren. Allerdings ist diese auch nur in Deutschland gültig. Im Ausland sollten die örtlichen Bedingungen beachtet werden.

Wichtig! Wenn Sie für die Klasse AM einen Führerschein erwerben möchten, müssen Sie in der Regel 15 Jahre alt sein. Allerdings ist dieser Führerschein dann nur im Inland gültig. Im Ausland sind dann die Regelungen vor Ort zu beachten.

Im Jahr 2020 wurde sodann beschlossen, dass Mindestalter auf 15 Jahre herabzusenken. Jedoch sollen die Bundesländer selbst entscheiden, ob und wie sie die Regelung umsetzen. Nachdem das Modellprojekt „Moped mit 15“ zunächst in einigen Bundesländern im April 2020 auslief, konnten nun die Länder frei entscheiden, ob Sie den Mopedführerschein mit 15 erlauben wollten oder nicht.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Theoretisch ist laut europäischer Vorgabe ein Führerschein fürs Moped bereits ab 14 Jahre möglich. Nach dem erfolgreichen Modellversuch in den Bundesländern hat der Bundestag einer bundesweiten Regelung zugestimmt.

Gemäß der EU-Richtlinie, die den Mietgliedstaaten ein Senken oder Erhöhen des Mindestalters bei der Führerscheinklasse AM ermöglicht, bestand seit 2013 in drei Bundesländern (Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) eine Ausnahmeregelung.

Zwar können in den genannten Ländern bereits 14-Jährige die Ausbildung für den Mopedführerschein beginnen, aber erst mit dem 15. Lebensjahr die Fahrerlaubnis erhalten.

Dazu besteht auch eine Ausnahme: Denn sollten Sie stolzer Besitzer einer Fahrerlaubnis für einen Roller sein, die vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, dürfen deren Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren.

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Voraussetzungen und Ausbildung

Um mit dem 15. Geburtstag direkt losfahren zu dürfen, können Jugendliche, die ein Moped fahren wollen, bereits mit 14 Jahren die Ausbildung in der Fahrschule beginnen.

Allerdings müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren. Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren.

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Die Ausbildung umfasst 14 Doppelstunden, davon zwölf zu allgemeinen Verkehrsthemen und zwei speziell für diese Fahrzeugklassen. Praktischer Unterricht ist Pflicht, eine Stundenzahl allerdings nicht vorgeschrieben.

Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule.

Der theoretische Unterricht für „Roller“ unterteilt sich in 12 Doppelstunden, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Eine Doppelstunde besteht aus 90 Minuten. Nach dieser Zeit folgen zwei Doppelstunden, in denen spezifische Inhalte rund um die Führerscheinklasse AM gelehrt werden.

Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

In der Regel sehen die Fahrschulen eine halbstündige Fahrübung vor.

Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Die Fahrprüfung für den Rollerführerschein selbst umfasst 30 Minuten.

Die theoretische Prüfung mit 30 Fragen wird in 14 Doppelstunden vorbereitet. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, wie beim Auto-Führerschein. Die Theorieprüfung für diesen 50-ccm-Führerschein besteht aus 30 Fragen, die Praxisprüfung dauert eine halbe Stunde.

Kosten für den Mopedführerschein

Für den Mopedführerschein fallen Kosten an, die sowohl die Prüfungen als auch die Unterrichtseinheiten abdecken. Inklusive Fahrunterricht, Gebühren für den Antrag, den Erste Hilfe Kurs etc. kommen bis zu 500 Euro auf den Führerscheinanwärter zu.

Wie teuer ist ein Rollerführerschein demnach insgesamt? - Wenn Sie einen Führerschein für ein Kleinkraftrad beantragen wollen, müssen Sie mit ein paar hundert Euro rechnen, mit allem Drum und Dran.

An Kosten für den AM-Führerschein sollte man ca. 500 Euro einplanen.

Im Folgenden finden Sie Angaben zu den Rollerführerschein-Kosten, die auf Sie zukommen könnten.

  • Grundgebühr bei der Fahrschule: etwa 100 Euro
  • Je Fahreinheit: etwa 25 Euro
  • Unterrichtsmaterialien: etwa 40 Euro
  • Gebühr zur Vorstellung der theoretischen Prüfung: etwa 40 Euro
  • Gebühr zur Vorstellung der praktischen Prüfung: etwa 75 Euro
  • Gebühr für den Führerscheinantrag: ungefähr 40 Euro

Alternativen zum AM-Führerschein

Wer schon eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, darf Zweiräder mit einem Maximaltempo von 45 km/h ebenfalls fahren.

Auch mit dem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) darf in Deutschland eine 125er gelenkt werden.

Wollen Sie ein Moped fahren, ist dies mit dem B-Führerschein in der Regel möglich, denn dieser schließt unter anderem die Klasse AM ein. Denn beim B-Führerschein sind die Klasse AM und L eingeschlossen.

Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen.

Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden.

Wichtige Hinweise und Vorschriften

Wer gegen die gesetzliche Helmpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro rechnen.

Mit dem Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erhalten Sie außerdem das Versicherungskennzeichen.

So gelten, wenn Sie Sie zum Beispiel mit dem Moped zur Schule oder zum Ausbildungsplatz fahren, die generellen Verkehrsregeln.

So schreibt der Gesetzgeber unter § 21a Abs. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Aspekt Details
Mindestalter 15 Jahre (mit Ausnahmen für Modellversuche in einigen Bundesländern)
Führerscheinklasse AM
Gültigkeit Inland (bis zum 16. Geburtstag), danach auch im Ausland
Fahrzeuge Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h
Kosten Ca. 500 Euro

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