Immer häufiger sieht man, dass einige Menschen einen E-Scooter mit zwei Personen nutzen. Da stellt man sich sicherlich die Frage: Ist das erlaubt? Sind E-Scooter in der Lage, zwei Personen zu transportieren und wo befinden sich da die Grenzen? Auch wenn E-Scooter mittlerweile nicht mehr aus dem Straßenverkehr wegzudenken sind, kennt sich nicht jeder Fahrer mit den entsprechenden Gesetzen aus.
Gesetzliche Regelungen für E-Scooter
E-Scooter sind seit Sommer 2019 auf den deutschen Straßen erlaubt. Die Regelungen für den Umgang mit E-Scootern sind in der Elektrokleinfahrzeug Verordnung (eKFV) nachzulesen. Hier findest Du außerdem alle Bestimmungen, welche sich mit dem Betreiben von kleinen Elektrofahrzeugen im öffentlichen Verkehr auseinandersetzen. Auch die Antwort auf die Frage, ob der E-Scooter von zwei Personen gleichzeitig genutzt werden darf, kannst Du in der Verordnung finden. Hier greift der § 8 Personenbeförderung und Anhängerbetrieb.
Somit ist es gesetzlich verboten, den E-Scooter mit zwei Personen zu nutzen. Verstößt Du gegen das Gesetz des eKFV, kannst Du mit einem Bußgeld rechnen oder sogar mit Punkten in Flensburg. Es ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie die Höhe des Bußgeldes ausfällt.
Gründe gegen die Nutzung von E-Scootern mit zwei Personen
In der Regel sind E-Scooter dazu ausgelegt, dass sie eine Person, nämlich den Fahrer, transportieren können. Den E-Scooter mit zwei Personen zu fahren, würde eine höhere Belastung für das Fahrzeug bedeuten, die meisten E-Scooter können jedoch nur eine gewisse Menge an Gewicht transportieren. In der Regel sind dies 100 kg bis 120 kg. Das zusätzliche Gewicht würde sich auf die Bremsfähigkeit, den Rahmen des E-Scooters und die Motorleistung auswirken. Somit kann es leichter zu einem Unfall kommen.
Alternativen: Elektro-Roller für zwei Personen
Wenn Du aber nicht auf den Spaß verzichten möchtest, den E-Scooter mit zwei Personen zu fahren, empfehlen wir Dir einen Elektro-Roller mit zwei Personen zu nutzen. Hier ist die gesetzliche Lage anders: E-Roller mit zwei Personen zu fahren ist erlaubt.
Weitere Regeln für E-Scooter-Fahrer
Nicht nur das Nutzen des E-Scooters von zwei Personen ist verboten, es gibt noch einige weitere Regeln, welche Du beachten solltest. Das E-Scooter leicht zu transportieren sind ist Dir sicherlich bekannt und bestimmt hast Du auch schonmal den einen oder anderen E-Scooter in der Bahn, im Büro oder in der Schule gesehen.
Während man sich bei der Regelung bezüglich der E-Scooter mit zwei Personen in Deutschland einheitlich klar ist, so kann es anders aussehen, wenn Du einen E-Scootern im Ausland fahren möchtest. im Straßenverkehr ist ausschlaggebend für ein geregeltes Miteinander. Denn auch wenn es Dir sicherlich mehr Spaß machen würde, den E-Scooter mit zwei Personen zu nutzen, geht die Sicherheit immer vor. Solltest du noch weitere Fragen zu dem Thema haben, kannst Du Dich stets an uns von STREETBOOSTER wenden.
E-Roller mit Zulassung für zwei Personen
Ab sofort können alle auf 25 km/h gedrosselten 50 ccm-Motorroller auch zu *Zweit gefahren werden. Eine entsprechende Regelung ist ab sofort in Kraft getreten, so dass nunmehr für alle aktuellen und auch im Verkehr befindlichen Roller im Zwei-Personen-Betrieb bewegt werden können. Selbstverständlich müssen die Fahrzeuge dann mit Doppelsitzbank, Fußrasten, Haltegriffen etc. ausgerüstet sein (was unsere Modelle im Normalfall vom Werk aus erfüllen). „zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. „Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr.
Kleinkrafträder und Fahrerlaubnis
Kleinkrafträder eignen sich optimal, um gerade, kurze Strecken zu überbrücken. Außerdem haben Sie den Vorteil, dass weniger Platz für das Parken erforderlich ist. Kleinkrafträder gibt es mit zwei Rädern sowie mit drei Rädern. Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern mit Verbrennungsmotoren darf der Hubraum maximal 50 cm³ betragen, bei Elektromotoren beträgt die Nenndauerleistung maximal 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder dürfen bei Benzinern einen Hubraum von ebenfalls maximal 50 cm³ haben. Bei anderen Verbrennungsmotoren bestimmt das Gesetz nicht ausdrücklich die Größe des Motors, die Nutzleistung darf jedoch maximal 4 kW betragen. Unter die Bezeichnung Kleinkraftrad fällt z.B. Für Kleinkrafträder benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Übrigens: Die Klasse AM ist automatisch Bestandteil der Klasse B. Kleinkrafträder sind zulassungsfrei. Ein Gang zur Zulassungsbehörde ist daher nicht notwendig. Trotzdem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Legt man die Betriebserlaubnis bei der Versicherung vor, erhält man direkt ein Versicherungskennzeichen. Wichtig: Dieses gilt vom 1. März bis zum Ablauf des Monats Februar im folgenden Jahr. Wenn Sie ab März im Folgejahr weiterfahren möchten, benötigen Sie wieder ein neues Versicherungskennzeichen. Kleinkrafträder sind von der Pflicht zur Hauptuntersuchung befreit. Sie müssen daher das Fahrzeug nicht alle zwei Jahre beim TÜV vorführen. Sie sind aber natürlich trotzdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sind. Wenn Sie mit Kleinkrafträdern unterwegs sind, müssen Sie stets einen geeigneten Helm tragen.
Wo darf man mit einem Kleinkraftrad fahren?
Für Kleinkrafträder gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw und Motorräder. Das heißt, mit Kleinkrafträdern darf weder auf Gehwegen noch auf Radwegen gefahren werden. Wichtig: Auch wenn das oft zu sehen ist und in vielen Fällen von den Behörden geduldet wird, ist das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar.
Alkoholgrenzen für Kleinkrafträder
Bei Kleinkrafträdern gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Geahndet wird diese mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille macht man sich strafbar. In diesem Fall verhängt das Gericht eine Geldstrafe, deren Höhe sich am Einkommen orientiert.
Mitnahme von Personen unter 18 Jahren
Wenn der Roller für zwei Personen zugelassen ist, darfste auch jemanden mitnehmen.
Mofa-Prüfbescheinigung und 25 km/h-Roller
Zum 1. April 1980 - also vor etwa 36 Jahren - wurde in Deutschland die Mofa-Prüfbescheinigung eingeführt. Wer mit einem Mofa am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen möchte und nach dem 31.03.1965 geboren ist, benötigt seitdem eine Fahrerlaubnis oder muss nach § 5 FeV einen Mofakurs absolvieren und die Mofaprüfung bestehen. Dabei ist Baden-Württemberg eines der wenigen Bundesländer, in dem Mofakurse nur von Fahrschulen angeboten und durchgeführt werden dürfen.
Bis weit in die 90er-Jahre hinein entsprachen handelsübliche Mofas wie das „Prima 5“ von Hercules oder das „Ciao“ von Piaggio weitgehend der noch heute in § 4 Absatz 1 Nr. 1 FeV zu findenden Definition: „einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein“.
Später kam immer mehr in Mode, fahrerlaubnispflichtige 50-cm3-Roller der Klasse AM auf eine bbH von 25 km/h zu drosseln. Um das Merkmal „Einsitzigkeit“ zu erreichen, mussten dazu aber die Soziusfußrasten entfernt und die Sitzbank entweder ausgetauscht oder eine (aus Sicht der Jugendlichen sehr hässliche) „Mofatasche“ angebracht werden. Dieser unbefriedigende Zustand wurde mit der am 19.01.2013 in Kraft getretenen FeV-Änderung beseitigt. Seitdem stellt § 4 Absatz 1 Nr. 1b Kleinkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h der Klasse L1e (…) Mofas gleich, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.
Damit berechtigt die Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen von auf 25 km/h gedrosselten AM-Rollern und deren dreirädrigen Ablegern. Indessen darf auf einem herkömmlichen Mofa infolge des Merkmals „einsitzig“ - abgesehen von einem Kind unter 7 Jahren im Kindersitz - keine zweite Person mitgenommen werden. Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. Für auf 25 km/h gedrosselte vierrädrige Pkw gilt die Neuregelung nicht.
Bis einschließlich 31. August 2002 konnte man eine Prüfbescheinigung speziell für Krankenfahrstühle erwerben. Die Inhaber derselben sind berechtigt zum Führen von auf 25 km/h gedrosselten Leicht-Pkw*, zugelassen als Krankenfahrstühle alten Rechts (zweisitzig, bbH 25 km/h). Merke: Eine Mofa-Prüfbescheinigung, auch wenn sie vor dem 1. Um Missbrauch entgegenzuwirken, wurde der fahrerlaubnisfreie motorisierte Krankenfahrstuhl mit Wirkung vom 1. September 2002 in § 4 Absatz 1 Nr.
Mofa: Einsitzer oder Zweisitzer?
Es ist nur dann erlaubt, einen Sozius auf dem Mofa mitzunehmen, wenn dieses über zwei Sitze verfügt. Eine Ausnahme gilt für Kinder unter 7 Jahren. Diese dürfen auf einem einsitzigen Mofa mitfahren, wenn sie in einem Kindersitz Platz nehmen. Viele vor allem ältere Mofas sind einsitzig. Mit ihnen darf nur eine Person fahren. Verfügt das Kleinkraftrad jedoch über zwei Sitze, dann ist die Mitnahme eines Beifahrers erlaubt.
Um die Frage zu klären, ob jemand einen Sozius auf dem Mofa mitnehmen darf, müssen wir zunächst einige Grundlagen klären. Grundsätzlich definiert die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Mofas als „einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor“. Daneben gibt es auch noch die sogenannten Roller. Diese unterscheiden sich vom Mofa unter anderem dadurch, dass sie keine Pedale haben. Fahrer dürfen damit zusätzlich schneller fahren als mit einem Mofa - wenn sie denn über die passende Fahrerlaubnis verfügen.
Herkömmliche Roller können so gedrosselt werden, dass sie nur noch eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen. Ein Mofa ist vor allem für junge Menschen eine Möglichkeit, alleine und flexibel von A nach B zu kommen. Doch ist es überhaupt erlaubt, Mofa mit einem Sozius zu fahren? Es kommt auf die Art des Fahrzeugs an: Herkömmliche Mofas sind in der Regel Einsitzer. Sie verfügen also über keinen zweiten Sitz bzw. ausreichend Platz auf der Sitzbank. Handelt es sich bei Ihrem Mofa um einen solchen Einsitzer, dann dürfen Sie auch keinen Beifahrer mitnehmen.
Es gibt einen Ausnahmefall, bei dem es erlaubt ist, auf einem einsitzigen Mofa einen Sozius mitzunehmen: Handelt es sich beim Beifahrer um ein Kind im Alter von unter 7 Jahren und verfügt das Mofa über einen entsprechenden Kindersitz, dann ist die Mitnahme gemäß § 4 Abs. 1 Nr. Möchten Sie ein Mofa fahren, benötigen Sie entweder eine Prüfbescheinigung oder eine Fahrerlaubnis - beispielsweise den Führerschein der Klasse AM oder B.
Im Januar 2013 kam es jedoch zu einer Änderung der FEV. Diese sorgte dafür, dass Roller, die auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt sind, Mofas gleichgestellt wurden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sie mit einer Prüfbescheinigung auch einen Beifahrer mitnehmen dürfen - jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Roller bzw. Die gleichen Regeln gelten auch dann, wenn Sie über keine Prüfbescheinigung verfügen, sondern Mofa mit Führerschein fahren.
Mit der Mofaprüfbescheinigung erwerben Sie keinen Führerschein im Sinne des Fahrerlaubnisrechts. Mit aushändigen einer Bescheinigung seitens der Fahrschule kann dann selbständig die theoretische Prüfung abgelegt werden. In welchem Alter die theoretische Prüfung abgelegt werden darf, ist nicht geregelt.
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