Wer auf der Suche nach einer günstigen Alternative zum Auto ist, wird vermutlich schnell auf Kleinkrafträder und E-Scooter stoßen. Allerdings schreibt der Gesetzgeber auch für diese den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor.
Beim Versicherungskennzeichen handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung, der gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei verschiedenen zulassungsfreien Kraftfahrzeugarten vorgeschrieben ist. Diese ist laut Gesetzgeber auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen notwendig.
Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter benötigt. Vorgeschrieben ist ein solches Kennzeichen unter anderem für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Somit benötigen unter anderem Mofas, Mopeds sowie Roller ein Versicherungskennzeichen.
Der Gesetzgeber sieht Versicherungskennzeichen zudem für Segways, bei der der elektrische Antrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht, sowie motorisierte Krankenfahrstühle vor.
Im Alltag werden meist alle Elektrofahrräder pauschal als E-Bike bezeichnet. Tatsächlich lassen sich dabei aber verschiedene Typen differenzieren, für die unterschiedliche Vorgaben gelten. Am verbreitetsten ist das sogenannte Pedelec. Dessen Motor unterstützt die Tretbewegung des Fahrers, sodass dieser damit maximal 25 km/h erreicht. Bei einer höheren Geschwindigkeit schaltet der Motor aus, weshalb das Pedelec rechtlich mit dem normalen Fahrrad gleichgestellt ist. Beim S-Pedelec arbeitet die Tretunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und somit gilt dieses als Kleinkraftrad. Fahrer benötigen daher einen Führerschein der Klasse AM und es greift die gesetzliche Helmpflicht.
Was ist ein Versicherungskennzeichen?
Dabei handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung.
Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient. Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.
Neue Regelungen ab 2021: Klebekennzeichen für Roller
Mofa-Kennzeichen werden künftig auch in Form einer Klebefolie amtlich zugelassen. Mofa- bzw. Roller-Fahrer können einfach ihr Kennzeichen als Folie aufkleben. Das sei vor allem bürgerfreundlich, sehr praktisch und schont ganz nebenbei auch noch die Ressourcen.
Das Anbringen des Kennzeichens sei nicht nur einfacher, sondern auch günstiger und vor allem fälschungssicherer. Bei den neuen Folienkennzeichen wird eine Trägerplatte aus Kunststoff mehrere Jahre verwendet, nur die oberste dünne Plastikschicht wird gewechselt.
Mit den selbstklebenden Versicherungsplaketten für Elektrokleinstfahrzeuge (e-Scooter) wurden bereits erste positive Erfahrungen mit einer Kennzeichenfolie gemacht. Darauf möchte das BMVI jetzt aufbauen und die Vorteile auch für die anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nutzen.
Ab dem 01.03.2021 kann die Folienlösung bereits angeboten werden. Die Testphase dauert zunächst drei Jahre und wird anschließend evaluiert.
„Das ist einfacher, schneller und besser für die Umwelt: Nach fünf Jahren ist der ‚ökologische Rucksack‘ der Klebefolien fast 40 Prozent kleiner als von herkömmlichen Schildern, weil sowohl bei der Herstellung als auch bei der Entsorgung weniger Treibhausgase entstehen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zudem haben die Folien ein Hologramm und sind damit fälschungssicher.
Langfristig soll nach einem positiven Abschluss des Pilotprojekts die Klebefolie die bisherigen Schilder ersetzen; für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge gibt es schon seit ihrer Zulassung 2019 ausschließlich Folienkennzeichen.
Bei einer Folienlösung muss also nach einem Jahr lediglich die Folie erneuert werden, die Grundträgerplatte kann weiterhin am Fahrzeug verbleiben.
Vorteile der Folienkennzeichen
- Umweltfreundlicher: Weniger Treibhausgasemissionen bei der Produktion.
- Kostengünstiger: Geringere Produktionskosten.
- Fälschungssicherer: Hologramm als zusätzliches Sicherheitsmerkmal.
- Bürgerfreundlich: Einfacheres Anbringen.
Gültigkeit und Farben der Versicherungskennzeichen
In jedem neuen Versicherungsjahr sind die Versicherungskennzeichen an Kraftfahrzeugen auszuwechseln. Damit ist jederzeit der Nachweis der erforderlichen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erbracht.
Um die Kontrolle der unter Umständen ziemlich kleinen Kennzeichen zu erleichtern, wechseln diese jedes Jahr die Farben. Beim Versicherungskennzeichen kommen als Farbe Schwarz, Blau und Grün vor.
Das Versicherungsjahr beginnt immer am 01. März.
Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2021 nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.
Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?
Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0x10,1 cm:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7x5,5 cm:
- E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15.
Wo und wie beantragt man ein Versicherungskennzeichen?
Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen für Ihren Roller oder Mofa? Mit diesem Anliegen wenden Sie sich direkt an eine Kfz-Versicherung.
Diese Angaben können Sie der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) entnehmen. Ein gültiger Vertragsschutz entsteht aber grundsätzlich nur, wenn die Angaben der Wahrheit entsprechen.
Haben Sie den Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, sendet Ihnen die Versicherung das Kennzeichen zu.
Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
Kosten für ein Versicherungskennzeichen
Wie hoch die Kosten für ein Versicherungskennzeichen ausfallen, kann je nach Versicherung und Fahrzeugart variieren. Allerdings können Sie bei einem Mofa oder Moped in der Regel von Ausgaben unter 100 Euro rechnen.
Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung beginnen bei circa 40 Euro. Bei zusätzlicher Teilkaskoversicherung liegen die Beiträge zwischen 80 und 100 Euro, abhängig vom Versicherungsanbieter.
Anbringung des Versicherungskennzeichens
Der Gesetzgeber schreibt vor, wie bei einem Mofa oder Moped das Versicherungskennzeichen zu befestigen ist. So sind diese gemäß § 27 FZV an der Rückseite des Fahrzeugs - möglichst unter der Schlussleuchte - anzubringen.
Darüber hinaus gibt es auch noch Vorgaben, die sich mit dem Winkel des Versicherungskennzeichens befassen. So darf sich dieses höchstens um 30 Grad in Fahrtrichtung neigen. Zudem muss eine Lesbarkeit auch dann noch aus einem 45-Grad-Winkel gewährleistet werden.
Verlust oder Diebstahl des Versicherungskennzeichens
Stellen Sie fest, dass das Versicherungskennzeichen verloren gegangen ist, müssen Sie dies unverzüglich bei der Versicherung und der Polizei melden. So verhindern Sie, dass Sie für einen möglichen Missbrauch des Kennzeichens zur Rechenschaft gezogen werden. Vor einer Weiterfahrt müssen Sie zudem ein neues Versicherungskennzeichen besorgen.
Ummelden und Verkauf von Fahrzeugen
In den meisten Fällen ist es übrigens nicht möglich, ein Versicherungskennzeichen ummelden zu lassen. Werden Mofa, Moped & Co. verkauft, sollten Sie daher die Versicherung informieren und das Schild zurückgeben. Sie erhalten dann bereits gezahlte Versicherungsbeiträge anteilig erstattet.
Sanktionen bei Verstößen
Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen.
Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht. Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, hängt dabei davon ab, ob ein Versicherungsschutz besteht.
Die folgende Tabelle zeigt die Sanktionen für verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit Versicherungskennzeichen:
| Verstoß | Sanktion |
|---|---|
| Nicht Mitführen der Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen | Verwarngeld in Höhe von 10 Euro |
| Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen | Bußgeld in Höhe von 40 Euro + mögliche strafrechtliche Konsequenzen |
| Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne Versicherungskennzeichen | Verwarngeld in Höhe von 40 Euro + mögliche strafrechtliche Konsequenzen |
Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Wichtig! Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet im Falle eines Unfalls zudem, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.
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