Alle Jahre wieder müssen Sie zum 1. März das neue Kennzeichen an Ihr Moped, Mofa oder ein anderes Kleinkraftrad anbringen. Mit dem Schild weisen Sie nach, dass Mofa, Moped & Co. haftpflichtversichert sind. Lesen Sie, wie das abläuft und was Sie sonst noch zur Kennzeichnungspflicht wissen müssen.
Versicherungspflicht für Moped und Mofa
Moped, Mofa, Roller und andere Kleinfahrzeuge können ebenso in Verkehrsunfälle verwickelt werden wie Pkws - mit kostspieligen Folgen, wenn Dritte zu Schaden kommen. Deshalb muss auch für Moped, Mofa & Co. eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden: Sie übernimmt die Kosten für Sach- und Personenschäden, wenn Sie mit dem Zweirad einen Unfall verschulden. Als Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes dient ein quadratisches Kennzeichen, das an der Rückseite des Kleinkraftrads angebracht werden muss. Drei Ziffern in der ersten Zeile stehen für den Versicherungsanbieter, drei Buchstaben in der zweiten für den Fahrzeughalter. Wie das Autokennzeichen auch, ermöglicht das Versicherungskennzeichen also die Ermittlung des Besitzers.
Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?
Unter die Haftpflichtversicherungspflicht fallen alle zulassungsfreien Fahrzeuge mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, für ältere Modelle bis 60 km/h. Darunter fallen:
- Mofas
- Mopeds
- Motorroller
- E-Scooter
- Segways
- S-Pedelecs
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Quads und Trikes mit obigen Eigenschaften
Auch Rollerfahrer müssen jährlich das Nummernschild wechseln.
Warum ändern sich die Kennzeichen für Moped und Mofa jedes Jahr?
Damit der aktuelle Versicherungsstand der Fahrzeuge für die Polizei und Ordnungsämter, aber auch für Kunden von beispielsweise Leih-E-Scootern sofort erkennbar ist, gelten Mofa- und Mopedkennzeichen immer nur für ein Jahr - verdeutlicht durch einen Farbcode, der sich alle drei Jahre wiederholt. Die Farbe von Buchstaben, Ziffern und Plakettenumrandung wechselt also jährlich und steht für folgende Versicherungsjahre:
- Grün: 2025
- Schwarz: 2026
- Blau: 2027
Sie kommen nicht darum herum, jedes Jahr das neue Kennzeichen an Roller, Moped, Mofa oder ein anderes unter die Bestimmungen fallendes Fahrzeug anzubringen. Zwar gab es Pläne der Ampelregierung, den Versicherungsnachweis zu digitalisieren oder das Wechselintervall zu verlängern - sie wurden aber nicht umgesetzt.
Ab wann gilt das neue Kennzeichen für Mofa, Moped & Co.?
Das Versicherungsjahr erstreckt sich immer gleich vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. 2025 also vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2026. Ist an Ihrem Kleinkraftrad nach dem 28. Februar 2025 noch das alte blaue Schild des Versicherungsjahres 2024/2025 angebracht, wird es höchste Zeit für den Wechsel auf ein grünes Kennzeichen. Sonst sind Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs und machen sich strafbar.
Braucht man für Moped oder Mofas auch eine Zulassung?
Nein, Sie brauchen keine Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle, wenn Sie ein Moped, Mofa oder andere Kleinkrafträder fahren. Stattdessen genügt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Einzelbetriebserlaubnis oder eine eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung). Ohne diese Dokumente bekommen Sie kein Mofa-, Moped-, Roller- oder E-Scooter-Kennzeichen.
Kennzeichen für Mofa & Moped - so läuft die Anmeldung
Um das Kennzeichen für Moped und Co. zu erhalten, müssen Sie die Haftpflichtversicherung beim Anbieter Ihrer Wahl abschließen. Das geht in aller Regel bequem online und ab einem Alter von 15 Jahren. Sie geben in einem Formular einfach Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten aus der Betriebserlaubnis ein und überweisen den Versicherungsbeitrag. Nach Geldeingang schickt Ihnen der Versicherer das Kennzeichen zu, ebenso den Versicherungsschein. Letzteren müssen Sie ebenfalls immer mit sich führen und bei Verkehrskontrollen vorzeigen - in Papierform oder digital auf dem Smartphone. Bei Vertragsverlängerungen brauchen Sie online nur die Versicherungsnummer und das bisherige Versicherungskennzeichen einzugeben - alle anderen Daten sind ja bereits erfasst. Benötigen Sie das neue Kennzeichen für Moped und Co. möglichst schnell, können Sie die Formalitäten auch in einem Versicherungsbüro erledigen und das Schild direkt mitnehmen. Im Jahr 2025 ist das Kennzeichen für Mopeds & Roller Grün.
Die Kosten für ein Moped-Kennzeichen
Die Kosten für die Mofa-Haftpflicht schwanken je nach Versicherungsanbieter. Die günstigsten Angebote starten bei etwa 39 Euro jährlich. Versichern Sie ein Fahrzeug erstmalig im laufenden Versicherungsjahr, reduziert sich der Beitrag entsprechend. Melden Sie das Kleinkraftrad beispielsweise erst zum 1. Mai und nicht 1. März an, zahlen Sie anteilig für zwei Monate weniger - statt 42 Euro zum Beispiel 35 Euro. Spartipp: Viele Versicherer bieten Fahrern ab 23 Jahren einen vergünstigten Tarif an. Je nach Wert des Fahrzeugs kann sich auch der Abschluss einer zusätzlichen Kaskoversicherung lohnen. Eine solche „Mopedversicherung“ übernimmt auch selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Kleinkraftrad sowie Schäden durch Naturgewalten oder den Verlust nach Diebstahl.
Wie lange darf man mit dem alten Kennzeichen fahren?
Das Kennzeichen für Moped oder Mofa können Sie bis einschließlich 28. bzw. 29 Februar (in Schaltjahren) nutzen. Ab 1. März 0 Uhr des nächsten Jahres gilt nur noch die neue Plakette. Die Polizei drückt hier kein Auge zu - selbst wenn Sie die Haftpflicht abgeschlossen und das neue Kennzeichen schon dabei, aber noch nicht montiert haben. Die Versicherer gewähren meistens noch eine Nachhaftung: Sie decken Schäden an Dritten bei Unfällen noch für einen Monat nach Ablauf des Versicherungskennzeichens. Die Zahlungen werden allerdings vom Versicherungsnehmer zurückgefordert.
Was passiert, wenn ich mit dem alten Moped-Kennzeichen kontrolliert werde?
Erwischt Sie die Polizei mit dem abgelaufenen Versicherungskennzeichen am Moped oder Mofa, werden Sie verwarnt und zahlen 40 Euro. Haben Sie die Versicherungsbescheinigung nicht dabei oder ist das Schild nicht korrekt angebracht, sind in aller Regel zehn Euro fällig. Fahren Sie ohne Haftpflichtschutz, verstoßen Sie außerdem gegen § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Das kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Allerdings muss dann eine Strafanzeige gegen Sie vorliegen, ein Prozess stattfinden und ein Richter die Strafe anordnen. Dazu kommt es in den allermeisten Fällen nicht.
Auf die leichte Schulter sollten Sie unversicherte Fahrten aber trotzdem nicht nehmen. Bauen Sie einen Unfall, müssen Sie selbst für alle Kosten aufkommen. Das kann Ihr ganzes Leben ruinieren, wenn andere Menschen durch Sie schwer verletzt werden.
Verkehrsrechtsschutzversicherung - auch für Mofafahrer sinnvoll
Rechtsstreitigkeiten nach Verkehrsunfällen drohen Ihnen auch, wenn Sie mit einem Kleinkraftrad unterwegs sind - egal, ob Sie als Geschädigter Ihr gutes Recht einklagen müssen oder sich gegen überzogene Strafen nach Mofa-Kennzeichenverstößen wehren müssen. Schließen Sie eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ab, deckt diese Ihre Anwaltskosten. Der günstige Mehrfahrzeugschutz erstreckt sich auch auf Zweiräder.
Kennzeichen für Moped & Co. - Tipps zum korrekten Anbringen
Bei einer Verkehrskontrolle prüft die Polizei auch die richtige Befestigung des Kennzeichens an Mofa, Moped, Roller und Co. Hier sind präzise Vorgaben einzuhalten. So muss das quadratische Schild unterhalb des Rücklichts mit mindestens 20 cm Abstand von der Unterkante bis zur Fahrbahn fest angebracht sein. Es darf in Fahrtrichtung um höchstens 30 Grad geneigt sein und muss seitlich jeweils in einem Winkel von 45 Grad lesbar sein. Am besten nutzen Sie einen handelsüblichen Träger, auf dem Sie das Blechschild anschrauben - so ist es beim jährlichen Wechsel automatisch in der korrekten Position. Einige Versicherer bieten auch Folienkennzeichen an. Sie lassen sich einfach auf die Halterung kleben und somit leichter austauschen.
Moped-Kennzeichen - jährlichen Wechsel nicht vergessen
Kleinkraftfahrzeuge sind ein günstiges Fortbewegungsmittel und gerade in Städten mit Parkplatzmangel praktisch. Da sie keine Kfz-Zulassung und keinen TÜV brauchen, hält sich auch der Unterhaltsaufwand in Grenzen. Einzig eine Haftpflicht ist erforderlich, die durch das Kennzeichen am Moped nachgewiesen wird. Diese jährlich zum 1. März anfallende Formalität sollten Sie als Moped- oder Rollerfahrer immer auf dem Schirm haben. Sie möchten elektrisch fahren? Wir verraten Ihnen, was Sie als E-Scooter-Fahrer beachten sollten. Fahren Sie mit abgelaufenem Kennzeichen Moped, verwarnt Sie die Polizei. Was noch im Bußgeldkatalog steht, haben wir für Sie zusammengefasst.
ADAC Moped-Versicherung
Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller. Ab 3. Februar 2025 können die Mopedkennzeichen bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden. Aufgrund der starken Nachfrage zum Saisonstart kann es derzeit zu Verzögerungen von 3-4 Tagen kommen. Die bestellten Kennzeichen werden schnellstmöglich verschickt. Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag unterschreiben. Eine Online-Bestellung ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Wann leistet die Moped-Versicherung?
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. €. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio. € begrenzt. Die Mopedversicherung bietet Schutz für alle Fahrer des Fahrzeugs. Die ADAC Moped-Versicherung bietet Ihnen jetzt auch Schutz für Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B. E-Bikes (egal mit welcher Höchstgeschwindigkeit) laufen allein mit dem elektrischen Motor und haben keine Tretunterstützung. S-Pedelec werden den Kleinkrafträdern zugeordnet und sind demnach keine Fahrräder mehr. Die S-Pedelecs funktionieren wie Pedelecs auch, bedeutet der Fahrer muss immer noch selbst in die Pedale treten. Allerdings hört die Motorunterstützung bei einem S-Pedelec erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. Daher benötigt man für diese Pedelecs ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis. Pedelecs bis 25 km/h haben nur dann Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt und sind daher nicht zulassungspflichtig.
Zusatzleistungen der ADAC Moped-Versicherung
Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. € pro Jahr. Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert. Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €). Die Teilkaskoversicherung schützt bei Schäden am eigenen Fahrzeug, wie z.B. durch Diebstahl inkl. Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug, wie z.B. Elektro Kasko für Schäden am Akku bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, z.B. Elektrokleinstfahrzeug, z.B. Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Kurzschluss zzgl. Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen. Mitversichert sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro. Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung auf das versicherte Fahrzeug. Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw. Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Zusätzlich erstatten wir bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung. Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.
Versicherungsjahr und Vertragslaufzeit
Grundsätzlich beginnt das Versicherungsjahr am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Steigen Sie aber z.B. erst nach dem 1. Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich im Monat Februar des Folgejahres. Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.05. oder später zahlen Sie eine günstigere Prämie. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend. Ja, da es sich um eine Ablaufpolice handelt. Der Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden.
Hinweis: Gewerbliche und geschäftliche Nutzung (z.B. Nein. Gewerbliche und geschäftliche Nutzung (z.B. Pedelecs bieten nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig. Ja, die ADAC Moped-Versicherung bietet Ihnen jetzt auch Schutz für Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B. gegen Diebstahl mit einem geeigneten Sicherheitsschloss geschützt werden. Dieses muss zusätzlich an einem fest verankerten Gegenstand (z.B. Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Bei Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein. Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich. In der ADAC Geschäftsstelle kann der Besitzwechsel vorgenommen werden.
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