Sicher unterwegs: Ob mit Roller, Moped oder Mofa - die R+V Moped- und Roller-Versicherung bietet den passenden Schutz für verschiedene Fahrzeugklassen. Ob Sie auf einem klassischen Moped, einem flotten Roller, einer stilvollen Vespa, dem smarten E-Scooter oder dem E-Bike unterwegs sind.
Versicherungsschutz und Gültigkeit des Kennzeichens
Mit Abschluss der Versicherung erhalten Sie ein spezielles Nummernschild. Dieses Versicherungskennzeichen gilt vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des darauffolgenden Jahres. Nach diesem Jahr erlischt Ihr Versicherungsschutz automatisch. Für einen nahtlosen Schutz müssen Sie deshalb erneut eine Moped- bzw. Roller-Versicherung abschließen.
Die Farbe der Kennzeichen variiert von Jahr zu Jahr. An der jährlich wechselnden Farbe des Nummernschildes erkennt man, ob für das aktuelle Jahr Versicherungsschutz besteht. Denn Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar. In dieser Saison benötigen Sie ein blaues Kennzeichen.
Ab dem 01. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen sind grün. Nur damit besteht ein Versicherungsschutz.
Wechsel der Kennzeichenfarbe
Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter. Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün. Versicherungsschutz besteht nur mit dem aktuellen Kennzeichen.
Damit die Polizei die Aktualität des Kennzeichens auf den ersten Blick erkennen kann, wechseln die Farben des Versicherungskennzeichens jedes Jahr zwischen blau, grün und schwarz. Das ist ähnlich wie bei der TÜV-Plakette am Auto.
Am 1. März 2025 muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Blau auf Grün. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz.
Versicherungspflicht und -umfang
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie nicht nur vor finanziellen Risiken bei Unfällen mit Ihrem Moped, Roller, Mofa und Co., sondern ist in Deutschland auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung der R+V stärkt Ihnen finanziell den Rücken, wenn Sie anderen mit Ihrem versicherten Moped, Roller oder Mofa einen Schaden zufügen.
Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden.
Diese hohe Deckungssumme ist besonders bei schwerwiegenden Unfällen mit Mopeds wichtig, bei denen die Kosten für Personenschäden oder Sachschäden schnell sehr hoch werden können. Bei der R+V-Moped-Versicherung haben wir die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung erweitert und Ihre Deckungssumme auf 100 Mio. EUR erhöht. Personenschäden sind entsprechend mit maximal 12 Mio. EUR je geschädigter Person abgesichert.
Teilkaskoversicherung
Mit der Teilkasko sichern Sie zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Kleinkraftrad ab. Ohne Teilkasko-Schutz kann es im Falle eines Schadens für Sie teuer werden. Eine Teilkaskoversicherung ergänzt Ihre gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ideal und bietet für Mopeds, Mofas und Roller zusätzlichen Schutz gegen eine Vielzahl von Risiken.
Die Teilkasko ersetzt grundsätzlich einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile am Tag des Schadens. Das ist der Kaufpreis, den Sie für den Erwerb eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs oder solcher Teile bezahlen müssten. Die Teilkaskoversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
Die Anzahl von Diebstählen von Mofas und Mopeds nimmt in Deutschland zu. Fast 10.660 kaskoversicherte Mofas und Mopeds wurden 2023 gestohlen. Das sind über 45% Prozent mehr als im Vergleich zum Vorjahr. Die Haftpflichtversicherung allein bietet in diesem Fall keinen Schutz. Mit der Teilkasko-Versicherung der R+V hingegen tragen Sie die finanziellen Folgen eines Diebstahls nicht allein.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?
Im Frühling beginnt alljährlich das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.
Den Versicherungsschutz erkennt man am Nummernschild, dem Versicherungskennzeichen aus Blech. Bei E-Scootern ist es ein Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form. Die Schilderfarbe wechselt jährlich. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar.
Für welche Fahrzeuge gilt das neue Versicherungskennzeichen? Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2025 nur noch mit grünen Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.
Fahrzeuge mit klassischem Versicherungs-Kennzeichen (13,0 x 10,1 cm):
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Fahrzeuge mit Versicherungs-Plakette (6,7 x 5,5 cm):
- E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 gültigen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorliegt.
Fahrzeuge wie E-Scooter oder Segways, sogenannte Elektro-Kleinstfahrzeuge, bekommen kein Versicherungskennzeichen aus Blech, sondern eine kleinere, selbstklebende Versicherungsplakette. Auch diese ist immer von 1. März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig und hat dieselbe Farbe wie die Mofa-Kennzeichen.
Wo erhalte ich ein neues Versicherungskennzeichen?
Das aktuelle Versicherungskennzeichen bekommen Zweiradfahrer entweder direkt bei den Kfz-Versicherern oder bei Versicherungsvermittlern. Das Kennzeichen kann bei manchen Versicherungen auch online beantragt werden.
Wenn Sie sich für eine Versicherung bei der R+V entscheiden, können Sie diese bequem und zügig online abschließen. Halten Sie Ihre Fahrzeugdaten bereit.
Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer.
Wenn Sie das Versicherungskennzeichen online beantragen, wird es Ihnen innerhalb von 2-3 Tagen direkt per Post zugeschickt.
Warum ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen wichtig?
Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Diese können im Ernstfall mehrere Millionen Euro betragen.
Der Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen, das immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist.
Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen.
Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
⚠Achtung: Fahren ohne Kennzeichen. Wer ohne (oder mit einem abgelaufenen) Mopedkennzeichen unterwegs ist, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe.
Kosten und Gültigkeit des Versicherungskennzeichens
Das Mopedkennzeichen gilt für einen Zeitraum von einem Jahr bzw. von dem Tag an, wo Sie das Versicherungskennzeichen erwerben. Die Gültigkeit des Kennzeichens endet am 28./29. Februar des darauffolgenden Jahres. Besitzer von Mopeds sollten sich frühzeitig um ein neues Versicherungskennzeichen kümmern.
Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.
Übrigens: Für die R+V-Moped-Versicherung gilt ein abgestufter Jahresbeitrag. Starten Sie Ihre Mopedsaison nach dem 1. März, zahlen Sie nur anteilig für die Monate ab dem Versicherungsbeginn.
Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.
Weitere wichtige Informationen
Moped tunen: Kein Versicherungsschutz!
Beachten Sie, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht frisieren beziehungsweise tunen dürfen. Dies kann zu Punkten in Flensburg, zu Geldstrafen oder zu anderen disziplinarischen Maßnahmen führen. Auch der Versicherungsschutz steht dann auf dem Spiel.
Wer sein Mofa, Moped oder Roller frisiert, dem drohen unangenehme Konsequenzen. Neben Punkten in Flensburg, Bußgeldern und - je nach Konstellation - Geldstrafen für das Fahren ohne Führerschein kann es nach einem Unfall teuer werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar die Schäden des Gegners zunächst übernehmen.
Halterermittlung
Wenn Sie den Halter eines Mopedkennzeichen ermitteln möchten, helfen Ihnen die Buchstaben auf dem Kennzeichen weiter. Doch was bedeuten die Buchstaben auf dem Mopedkennzeichen? Jeder Versicherer bestellt ein bestimmtes Kontingent beim GDV Verband. Da es maximal 999 Kennzeichenmöglichkeiten gibt (001 - 999) hat jeder Versicherer (der mehr als 999 Kennzeichen vergibt) auch unterschiedliche Buchstaben. Mithilfe dieser Buchstabenkombination können Sie den Versicherer, und somit auch den Halter, ermitteln.
Wo ein Mofa oder Moped versichert ist, lässt sich über die Buchstabenkombination des Kennzeichens leicht feststellen - die entsprechende Auskunft gibt es im Internet oder telefonisch über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600.
Zahlen und Fakten (Bezogen auf das Jahr 2023)
- 2,9 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (+8 Prozent)
- 21.300 Kfz-Haftpflichtschäden (+1 Prozent)
- Gesamtkosten für Kfz-Haftpflichtschäden in Höhe von rund 99 Millionen Euro (+17 Prozent)
- Schadendurchschnitt: 4.600 Euro (+15 Prozent)
- Mehr als 10.000 gestohlene kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (+46%)
- 6.850 davon sind E-Scooter
Hinweis: Alle Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2023.
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