Moped Kennzeichen Sofort Erhältlich: Alles, was Sie Wissen Müssen

Mit einem Moped, Mofa, Roller oder E-Scooter sind Sie flexibel mobil und genießen absolute Freiheit. Doch bei allem Fahrspaß ist auch Ihre Sicherheit nicht zu vernachlässigen. Der richtige Versicherungsschutz ist genauso unverzichtbar wie ein Schutzhelm.

Um in Deutschland mit Ihrem Kleinfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist der Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung durch ein Versicherungskennzeichen (Moped-, Mofa-, Rollerkennzeichen) bzw. eine Versicherungsplakette (Segway-, E-Scooter-Kennzeichen) verpflichtend.

Wo bekomme ich mein Versicherungskennzeichen?

Das Mopedschild - auch Versicherungskennzeichen genannt - erhalten Sie direkt bei Ihrem ERGO Berater. Ebenso die Versicherungsplakette für E-Scooter. Das neue Versicherungskennzeichen bzw. die neue Versicherungsplakette wird Ihnen anschließend per Post zugeschickt. Die Mopedkennzeichen können ab 3. Februar 2025 bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden.

Wichtige Informationen zum Verkehrsjahr und zur Gültigkeit

Das Verkehrsjahr für Mopeds, E-Scooter und Co beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres.

Am 1. März jeden Jahres beginnt die Moped-, Mofa-, Roller- und E-Scooter-Saison. *Beispiel: Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2025 bis 28.

Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März des Jahres. Versichern Sie Ihr Moped z. B. Im Versicherungsjahr 2025/2026 fahren Sie mit einem grünen Kennzeichen.

Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette erst später im Verkehrsjahr bestellen, sind Ihre Versicherung und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette immer bis Ende Februar des folgenden oder gleichen Jahres - je nach Vertragsbeginn - gültig.

Der Versicherungsschutz kann je nach Bedarf zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr beginnen. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend.

Automatische Verlängerung der Mopedversicherung?

Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist.

Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co.

Die Farbe der Kennzeichen

Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau. Ab dem 01.

Die Farbe der Kennzeichen/Plaketten wechselt jährlich immer zum 1.

Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend für die Moped-Zulassung. Verursachen Sie einen Unfall, dann haften Sie gegenüber Dritten für den angerichteten Schaden. Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde.

Sie haben auch die Option, zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Die Teilkaskoversicherung ist zwar optional, aber auch durchaus empfehlenswert. Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht unterwegs sind.

Im Rahmen der E-Scooter-, Moped-, Mofa- bzw. Rollerversicherung können Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen nach § 52 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bzw.

Leistungen der Mopedversicherung

Die Haftpflichtversicherung bietet eine pauschale Versicherungssumme von 100 Mio. € pauschal. Davon bei Personenschäden maximal 15 Mio.

Mit einer Deckungssumme bis zu 100 Mio. € je Schadensfall und bis zu 15 Mio.

Die ADAC Moped-Versicherung bietet eine Versicherungssumme für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. €.

Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert.

Zusätzlich bietet die Mopedversicherung Schutz für alle Fahrer des Fahrzeugs. D.h.

In der Tabelle finden Sie einen Auszug unserer Leistungen und der versicherten Gefahren. Die Teilkasko (Kombischutz) bieten wir mit 50 Euro oder 150 Euro Selbstbeteiligung an.

Leistung Beschreibung
Diebstahl Inkl. Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
Tierkollision Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt.
Kurzschluss Zzgl. Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
Tierbiss Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.

Mitversichert sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro. Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung auf das versicherte Fahrzeug.

Wichtige Hinweise zu E-Fahrzeugen

Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung.

Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw.

Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse.

Zusätzlich erstatten wir bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung. Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.

Weitere wichtige Informationen

Bei Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein.

Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich.

Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag unterschreiben. Eine Online-Bestellung ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden.

Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen.

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