Moped Kennzeichen Gültigkeit: Alles, was Sie wissen müssen

Mofas, Mopeds und Roller sind besonders bei jungen Menschen beliebt und ein ideales Fortbewegungsmittel für Städte. Ist der Winter erst mal vorbei, gibt es kaum eine attraktivere Möglichkeit, mobil zu sein: keine Kfz-Steuer, keine Parkplatzprobleme, keine umständlichen Fahrten zum TÜV sowie niedrige Unterhalts- sowie Reparaturkosten. Lediglich ein neues Versicherungskennzeichen wird jedes Jahr benötigt. Und den Fahrtwind im Gesicht zu spüren macht einfach Spaß.

Versicherungspflicht für Kleinkrafträder

Eine Besonderheit der Kleinkrafträder ist, dass sie keine Zulassung benötigen. Jedoch ist eine Versicherung zwingend erforderlich! Denn auch Moped-Fahrer haften für alle Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Moped, Roller & Co zufügen. Eine Haftpflichtversicherung, die berechtigte Schadenersatzansprüche eines geschädigten Dritten übernimmt, ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine zusätzliche Teilkasko bietet Schutz z.B. Ja, auch Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Scooter gehören dazu und unterliegen der Versicherungspflicht. Mit einem Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form wird der Versicherungsschutz angezeigt.

So erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen

Um ihr Moped, Mofa, Roller o.Ä. zu versichern benötigen Sie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Nach dem Abschluss der Versicherung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen, welches für ein Jahr gültig ist. Die Versicherungssaison für Mopeds startet jedes Jahr am 1. März. Das Kennzeichen ist immer nur ein Jahr gültig, Ablauftermin ist Ende Februar. Wenn Sie die Versicherung erst im Mai abschließen, zahlen Sie nur anteilig für die Monate ab dem Versicherungsbeginn.

Farbe des Versicherungskennzeichens

Die Kennzeichen erhalten jede Saison eine andere Farbe, um den Versicherungsstand eines Fahrzeuges überprüfbar zu machen. An der jährlich wechselnden Farbe des Nummernschildes erkennt man, ob für das aktuelle Jahr Versicherungsschutz besteht. Denn Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar. In dieser Saison benötigen Sie ein blaues Kennzeichen. Die Versicherungssaison startet immer zum 1. März.

Gültigkeit und Wechsel des Kennzeichens

Am 1. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen sind grün. Nur damit besteht ein Versicherungsschutz. Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter. Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün. Versicherungsschutz besteht nur mit dem aktuellen Kennzeichen. Im Frühling beginnt alljährlich das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.

Den Versicherungsschutz erkennt man am Nummernschild, dem Versicherungskennzeichen aus Blech. Bei E-Scootern ist es ein Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form. Die Schilderfarbe wechselt jährlich. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar. Am 1. März 2025 muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Blau auf Grün. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.

Konsequenzen bei Fahren ohne gültiges Kennzeichen

Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Wo gibt es die neuen Kennzeichen für Mofas und E-Scooter?

Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.

Kosten für das Versicherungskennzeichen

Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

Folgende Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:

  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15.

Diebstahl von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen (2023)

  • Mehr als 10.000 gestohlene kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (+46%)
  • 6.850 davon sind E-Scooter

Alle Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2023.

Versicherungsarten für Mofas und Mopeds

Hier gilt: Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist ein Muss, eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden. Wer sehr an seinem Fahrzeug hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherung leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl. Vor allem E-Scooter verschwinden statistisch betrachtet sehr häufig: Von 10.000 dieser Fahrzeuge werden 277 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 4 von 10.000 Fahrzeugen.

Für Zweiräder mit mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum reicht das Versicherungskennzeichen nicht aus. Sie benötigen ein amtliches Kennzeichen und eine Mopedversicherung. Zudem müssen die Halter Kfz-Steuern bezahlen und ihr Fahrzeug regelmäßig dem TÜV vorzeigen.

Was passiert, wenn ich mein Mofa / Moped tune?

Wer sein Mofa, Moped oder Roller frisiert, dem drohen unangenehme Konsequenzen. Neben Punkten in Flensburg, Bußgeldern und - je nach Konstellation - Geldstrafen für das Fahren ohne Führerschein kann es nach einem Unfall teuer werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar die Schäden des Gegners zunächst übernehmen.

Wo ein Mofa oder Moped versichert ist, lässt sich über die Buchstabenkombination des Kennzeichens leicht feststellen - die entsprechende Auskunft gibt es im Internet oder telefonisch über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600.

Fahren ohne Kennzeichen

Wer ohne (oder mit einem abgelaufenen) Mopedkennzeichen unterwegs ist, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe.

Hinweis zum Tuning

Beachten Sie, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht frisieren beziehungsweise tunen dürfen. Dies kann zu Punkten in Flensburg, zu Geldstrafen oder zu anderen disziplinarischen Maßnahmen führen. Auch der Versicherungsschutz steht dann auf dem Spiel.

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