Moped Kennzeichen Halterung Vorschriften in Deutschland

Wer auf der Suche nach einer günstigen Alternative zum Auto ist, wird vermutlich schnell auf Kleinkrafträder und E-Scooter stoßen. Allerdings schreibt der Gesetzgeber auch für diese den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Als Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes dient ein quadratisches Kennzeichen, das an der Rückseite des Kleinkraftrads angebracht werden muss. Mit dem Schild weisen Sie nach, dass Mofa, Moped & Co. haftpflichtversichert sind. Lesen Sie, wie das abläuft und was Sie sonst noch zur Kennzeichnungspflicht wissen müssen.

Wozu dient das Versicherungskennzeichen?

Dabei handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist laut Gesetzgeber auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen notwendig. Beim Versicherungskennzeichen handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung, der gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei verschiedenen zulassungsfreien Kraftfahrzeugarten vorgeschrieben ist.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

Diese Kennzeichen sind unter anderem für Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist ein solches Kennzeichen unter anderem für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Somit benötigen unter anderem Mofas, Mopeds sowie Roller ein Versicherungskennzeichen. Der Gesetzgeber sieht Versicherungskennzeichen zudem für Segways, bei der der elektrische Antrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht, sowie motorisierte Krankenfahrstühle vor. Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter benötigt.

  • Mofas
  • Mopeds
  • Motorroller
  • E-Scooter
  • Segways
  • S-Pedelecs
  • motorisierte Krankenfahrstühle
  • Quads und Trikes mit obigen Eigenschaften

Unter die Haftpflichtversicherungspflicht fallen alle zulassungsfreien Fahrzeuge mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, für ältere Modelle bis 60 km/h.

Übrigens! Wer mit seinem Moped oder Roller unsere europäischen Nachbarn besuchen möchte, kann dies in der Regel ohne Probleme tun. Denn das Versicherungskennzeichen behält im Ausland seine Gültigkeit.

E-Bikes: Unterscheidung der Typen

Im Alltag werden meist alle Elektrofahrräder pauschal als E-Bike bezeichnet. Tatsächlich lassen sich dabei aber verschiedene Typen differenzieren, für die unterschiedliche Vorgaben gelten. Am verbreitetsten ist das sogenannte Pedelec. Dessen Motor unterstützt die Tretbewegung des Fahrers, sodass dieser damit maximal 25 km/h erreicht. Bei einer höheren Geschwindigkeit schaltet der Motor aus, weshalb das Pedelec rechtlich mit dem normalen Fahrrad gleichgestellt ist. Beim S-Pedelec arbeitet die Tretunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und somit gilt dieses als Kleinkraftrad. Fahrer benötigen daher einen Führerschein der Klasse AM und es greift die gesetzliche Helmpflicht.

Wie erhält man ein Versicherungskennzeichen?

Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen für Ihren Roller oder Mofa? Mit diesem Anliegen wenden Sie sich direkt an eine Kfz-Versicherung. Sie geben in einem Formular einfach Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten aus der Betriebserlaubnis ein und überweisen den Versicherungsbeitrag. Nach Geldeingang schickt Ihnen der Versicherer das Kennzeichen zu, ebenso den Versicherungsschein. Letzteren müssen Sie ebenfalls immer mit sich führen und bei Verkehrskontrollen vorzeigen - in Papierform oder digital auf dem Smartphone. Benötigen Sie das neue Kennzeichen für Moped und Co. möglichst schnell, können Sie die Formalitäten auch in einem Versicherungsbüro erledigen und das Schild direkt mitnehmen.

Gültigkeit und Kosten

Beim Versicherungskennzeichen beträgt die Gültigkeit grundsätzlich nur ein Jahr, danach müssen Sie die Versicherung erneuern. Dabei beginnt das Versicherungsjahr immer am 01. März. Um die Kontrolle der unter Umständen ziemlich kleinen Kennzeichen zu erleichtern, wechseln diese jedes Jahr die Farben. Beim Versicherungskennzeichen kommen als Farbe Schwarz, Blau und Grün vor. Die Farbe von Buchstaben, Ziffern und Plakettenumrandung wechselt also jährlich und steht für folgende Versicherungsjahre:

  • Grün: 2025
  • Schwarz: 2026
  • Blau: 2027

Wie hoch die Kosten für ein Versicherungskennzeichen ausfallen, kann je nach Versicherung und Fahrzeugart variieren. Allerdings können Sie bei einem Mofa oder Moped in der Regel von Ausgaben unter 100 Euro rechnen. Die günstigsten Angebote starten bei etwa 39 Euro jährlich. Versichern Sie ein Fahrzeug erstmalig im laufenden Versicherungsjahr, reduziert sich der Beitrag entsprechend.

Anbringung des Versicherungskennzeichens

Der Gesetzgeber schreibt vor, wie bei einem Mofa oder Moped das Versicherungskennzeichen zu befestigen ist. So sind diese gemäß § 27 FZV an der Rückseite des Fahrzeugs - möglichst unter der Schlussleuchte - anzubringen. Darüber hinaus gibt es auch noch Vorgaben, die sich mit dem Winkel des Versicherungskennzeichens befassen. So darf sich dieses höchstens um 30 Grad in Fahrtrichtung neigen. Zudem muss eine Lesbarkeit auch dann noch aus einem 45-Grad-Winkel gewährleistet werden.

Verhalten bei Verlust oder Verkauf

Stellen Sie fest, dass das Versicherungskennzeichen verloren gegangen ist, müssen Sie dies unverzüglich bei der Versicherung und der Polizei melden. So verhindern Sie, dass Sie für einen möglichen Missbrauch des Kennzeichens zur Rechenschaft gezogen werden. Vor einer Weiterfahrt müssen Sie zudem ein neues Versicherungskennzeichen besorgen. In den meisten Fällen ist es übrigens nicht möglich, ein Versicherungskennzeichen ummelden zu lassen. Werden Mofa, Moped & Co. verkauft, sollten Sie daher die Versicherung informieren und das Schild zurückgeben. Sie erhalten dann bereits gezahlte Versicherungsbeiträge anteilig erstattet. Einige Versicherungen erlauben es aber auch, dass Käufer die Versicherungskennzeichen übernehmen.

Sanktionen bei Verstößen

Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht. Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, hängt dabei davon ab, ob ein Versicherungsschutz besteht. So droht zum Beispiel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn der Fahrzeugführer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mitführt. Ohne diese Papiere besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz. Wohingegen das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens gemäß Bußgeldkatalog 40 Euro kostet. Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Wichtig! Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet im Falle eines Unfalls zudem, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.

Bußgelder für Vergehen mit Kfz-Kennzeichen

Hier eine Übersicht über mögliche Bußgelder bei Verstößen im Zusammenhang mit Kfz-Kennzeichen:

Sachverhalt Geldbuße
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen nicht lesbar ist 5 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Prüfplakette verdeckt oder verschmutzt ist 5 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen mit Klett- oder Magnethalterung befestigt ist 10 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entspricht 10 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen in ordnungswidrigem Zustand ist 10 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichenbeleuchtung in ordnungswidrigem Zustand ist 10 Euro
Führen eines Fahrzeugs ohne vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen 60 Euro
Führen eines Fahrzeugs mit einem Anhänger ohne vorgeschriebenes Kennzeichen 60 Euro
Führen eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist 65 Euro
Führen eines Fahrzeugs mit einem Anhänger, dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist 65 Euro

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