Wenn Sie ein Moped oder dergleichen besitzen, sind Sie - wie beim Motorrad oder beim Auto - dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen, um mit diesem Fahrzeug fahren zu dürfen. Mit dem „Moped-Kennzeichen“ weisen Sie nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Mit einer Teilkaskoversicherung können Sie den Versicherungsschutz erweitern.
Das Folienkennzeichen für Mopeds und E-Scooter ersetzt seit 2021 das bisherige Aluminium-Blechschild-Kennzeichen. Folienkennzeichen, manchmal auch Klebekennzeichen genannt, sind ressourcenschonender, kostengünstiger und fälschungssicherer.
Am 1. März jeden Jahres beginnt die Saison der Mopedfahrenden. Für ein Mofa oder Moped bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum benötigen Sie dann ein neues Kennzeichen.
Um Ihr Kleinkraftrad wie Moped, Roller und Co., auf der Straße fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Versicherung, denn diese ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, Sie dürfen Ihren Roller nur mit einem aktuell gültigen Versicherungskennzeichen fahren. Dieses muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden.
Die Mopedkennzeichen können ab 3. Februar 2025 bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden. Aufgrund der starken Nachfrage zum Saisonstart kann es derzeit zu Verzögerungen von 3-4 Tagen kommen. Die bestellten Kennzeichen werden schnellstmöglich verschickt.
Gültigkeit und Ablauf der Mopedversicherung
Der Versicherungsschutz der Mofa- bzw. Mopedversicherung gilt grundsätzlich für ein Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März und endet am 28. Februar des Folgejahres - in Schaltjahren einen Tag später. Pro Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichen.
Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.
Ab dem 01. Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.
Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.05. oder später zahlen Sie eine günstigere Prämie. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend.
Die Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug verpflichtend vor. Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen.
Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. €. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio. € begrenzt. Außerdem bietet die Mopedversicherung Schutz für alle Fahrer des Fahrzeugs.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. €.
Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert.
Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €).
Die Teilkaskoversicherung
Die optionale Teilkaskoversicherung ersetzt auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Mit einer Teilkaskoversicherung können Sie den Versicherungsschutz erweitern. Die Teilkaskoversicherung können Sie mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Du hast eine Selbstbeteiligung von 150 Euro d.h. bei jedem Schaden zahlst Du erstmal bis zu 150 Euro selbst, alles was über die 150 hinausgeht die Versicherung.
Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug, wie z.B. Elektro Kasko für Schäden am Akku bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, z.B. Elektrokleinstfahrzeug. Grundlage für eine Entschädigung des Versicherers ist immer der Wiederbeschaffungswert (wieviel musst Du ausgeben, um eine gleichwertige Kiste zu kaufen?) Deines Gefährts.
Die Teilkasko deckt folgende Schäden ab:
- Diebstahl: Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
- Brand und Explosion: Wenn Dein Gefährt durch ein Feuer oder eine Explosion beschädigt oder zerstört wird.
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren: Sturm ist Wind ab Stärke 8. Wenn dein Moped also weggeblasen wird oder irgendetwas (z.B. ein Baum) auf Dein Moped draufgepustet wird. Hagel sind die Eisbrocken die vom Himmel fallen und Teile Deines Mopeds zertrümmern. Blitz ist klar, oder? Bei Überschwemmung tritt ein Gewässer über die Ufer und mangels Seepferdchen oder sonstiger Schwimmfähigkeit säuft Dein Gefährt ab. Lawinen bzw.
- Zusammenstoß mit Tieren: Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt.
- Tierbissschäden: Wenn ein Marder o.ä.
- Kurzschluss: Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
- Glasbruch: Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen
Mitversichert sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro. Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung auf das versicherte Fahrzeug.
Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw.
Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Zusätzlich erstatten wir bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung. Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.
Versicherung für verschiedene Fahrzeugtypen
- Mofas und Mopeds mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h sowie Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die vor dem 1. März 1992 erstmals am Verkehr teilgenommen haben.
- Leichte Quads und Trikes mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
- Selbstbalance-Roller wie z. B. Segways.
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossene Karosserie und einem Hubraum von maximal 50 ccm.
- Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw.
E-Bike bzw. Elektrofahrrad ist der umgangssprachliche Begriff für ein Pedelec (Pedal Electric Cycle). Es handelt sich um ein Fahrzeug mit elektrischem Hilfsmotor, dessen Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt. Eine Besonderheit ist das S-Pedelec. Hier handelt es sich um ein Fahrzeug mit Elektro-Hilfsantrieb, das selbstständig bis zu einer Geschwindigkeit von 18 km/h fahren kann.
Wenn das E-Bike bzw. Pedelec eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten kann - es sich also nicht um ein S-Pedelec handelt - ist es nicht versicherungspflichtig.
S-Pedelecs sind verkehrsrechtlich Leichtmofas gleichgestellt. Es gilt Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht. Für dieses Fahrzeug benötigen Sie die Mofa- bzw.
Pedelecs bieten nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig.
S-Pedelec werden den Kleinkrafträdern zugeordnet und sind demnach keine Fahrräder mehr. Die S-Pedelecs funktionieren wie Pedelecs auch, bedeutet der Fahrer muss immer noch selbst in die Pedale treten. Allerdings hört die Motorunterstützung bei einem S-Pedelec erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. Daher benötigt man für diese Pedelecs ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis.
Pedelecs bis 25 km/h haben nur dann Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt und sind daher nicht zulassungspflichtig.
Ja, die ADAC Moped-Versicherung bietet Ihnen jetzt auch Schutz für Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B. gegen Diebstahl mit einem geeigneten Sicherheitsschloss geschützt werden. Dieses muss zusätzlich an einem fest verankerten Gegenstand (z.B.
Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Bei Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein. Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich. In der ADAC Geschäftsstelle kann der Besitzwechsel vorgenommen werden.
Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag unterschreiben. Eine Online-Bestellung ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Kosten und Anbieter
Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller.
Die VHV Moped-Versicherung bietet Schutz bei Haftpflichtschäden und, je nach gewähltem Tarif, auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Den Versicherungsschutz können Sie anschließend jährlich unkompliziert verlängern.
Bei SIGNAL IDUNA erhalten Sie günstig Ihr Versicherungskennzeichen z.B. Mopeds, Mofas, Roller, E-Scooter & Co. werden nicht über die Motorradversicherung versichert, sondern über die Mofa- bzw.
Die Leistungen der VHV Moped-Versicherung im Vergleich:
| Abdeckung | Haftpflicht | Haftpflicht + Teilkasko |
|---|---|---|
| Deckungssumme | Bis zu 100 Mio. € | Bis zu 100 Mio. € |
Mopedbeitrag ab 1. Mopedbeitrag ab 1. Beitrag ab 1. Beitrag ab 1. Sie erhalten das Mopedschild per Post in einem Brief der Größe DIN A5 kostenfrei zugesandt.
Neupreisentschädigung: Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Kaufpreisentschädigung: Ein Gebrauchtwagen verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert.
Kommentar schreiben