Gerade wenn man ein gebrauchtes Mofa oder Moped kauft, fehlen oft die Papiere. Diese benötigt man aber, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können bzw. ein Versicherungskennzeichen zu beantragen. Viele Mofas sind über 30 Jahre alt und in dieser Zeit kann es natürlich dazu kommen, dass die Papiere bzw. die ABE verloren geht. Für viele beim Kauf ein Ausschlusskriterium, aber wenn man weiß wie, gar nicht so kompliziert zu lösen.
Der Weg zum Versicherungskennzeichen ohne Papiere
Im Gegensatz zu Autos benötigen Zweiräder wie Mopeds, Roller und Mofas unter 50 ccm nur ein Versicherungskennzeichen und kein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle, wie es für ein Auto notwendig ist. Das Versicherungskennzeichen ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Kleinkrafträder unter 50 ccm müssen nicht bei der örtlichen Zulassungsbehörde angemeldet werden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Damit klar ist, dass das Mofa nicht geklaut ist und die Papiere deshalb fehlen, muss zunächst eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ her. Diese zeigt, dass das Mofa nicht als gestohlen gemeldet wurde. Solch eine Bescheinigung erhältst du entweder bei der Polizei, oder aber bei deiner Zulassungsstelle. Diese Bescheinigung ist Grundlage für das Beantragen neuer Papiere für dein Mofa.
Beantragung neuer Papiere beim Hersteller
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Hand geht es nun an das eigentliche Beantragen der Papiere. Hierzu wendet man sich an den Hersteller deines Mofas (z.B. Kreidler). Dort findet man oft Formulare die man ausfüllen muss, um eine neue ABE zu beantragen. Findet man solch ein Formular nicht, einfach mit dem Hersteller in Verbindung setzen und Fahrgestellnummer etc. senden. Hier ist manchmal ein wenig Recherche notwendig.
Da viele Mofas auch schon lange nicht mehr hergestellt werden kann es sein, dass auch der Hersteller nicht mehr existiert. Aber auch dann gibt es eine Möglichkeit.
Die Einzelabnahme beim TÜV
Hier kommt der TÜV ins Spiel. Auch dort kommt man an neue Fahrzeugpapiere, allerdings nur über eine Einzelabnahme. Aus diesem Grunde sollte man diesen Weg nur wählen, wenn man keinen Händler / Hersteller findet. Die Einzelabnahme kostet nämlich und dein Mofa wird dabei natürlich auch gründlich untersucht.
Kosten: hier etwa 50-100 Euro.
Wenn Sie in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fahren wollen, müssen Sie diverse Dokumente mit sich führen. Bei einem Pkw dient dazu die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher bekannt als Fahrzeugschein). Was ist aber, wenn Sie die Betriebserlaubnis fürs Moped, Mofa etc. verloren haben? In diesem Fall dürfen Sie nicht damit herumfahren, bevor Sie sich nicht eine neue ABE ausstellen lassen.
Woher erhalte ich eine neue Betriebserlaubnis?
Sie können sich an verschiedene Stellen wenden, um eine neue ABE zu erhalten: den Hersteller, den Händler, das KBA oder eine Prüfstelle wie z. B. den TÜV oder die DEKRA.
Um eine neue Betriebserlaubnis beantragen zu können, benötigen Sie als Erstes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge oder bei der Polizei erhalten. Um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie belegen, dass Sie der rechtmäßige Fahrzeugeigentümer sind, indem Sie z. B. Haben Sie die ABE verloren, können Sie sich an den Hersteller wenden. Die einfachere und kostengünstigere Methode ist, sich direkt an den Hersteller zu wenden. Bei vielen müssen sie lediglich das Modell und die Fahrgestellnummer mitteilen, um eine neue ABE zu erhalten. Andere Hersteller lassen Sie dafür wiederum ein Formular ausfüllen. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie auch bei einem Händler vorbeischauen, der Fahrzeuge des entsprechenden Herstellers vertreibt.
Wurde das Fahrzeug in der DDR produziert, wie z. B. die beliebten Kleinkrafträder von Simson, können Sie sich auch an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden, wenn Sie die Betriebserlaubnis verloren haben. Als letzte Option können Sie das Fahrzeug von einem Prüfdienst wie dem TÜV oder der DEKRA abnehmen lassen. Dies bietet sich an, wenn die Herstellerfirma nicht mehr existiert und Ihnen auch das KBA keine ABE ausstellen kann, weil es sich z. B. um ein ausländisches Fahrzeug handelt.
Verfügungsberechtigung nachweisen
Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie die „Verfügungsberechtigung“ nachweisen. Normalerweise müssen Sie gemäß § 6 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der Zulassungsstelle die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, früher: Fahrzeugbrief) vorlegen. Dies dient der Absicherung, dass nur derjenige die Zulassung eines Fahrzeugs veranlasst, der auch der sogenannte „Verfügungsberechtigte“ ist. Verfügungsberechtigt ist nicht notwendig immer der Eigentümer - auch, wenn dies der Regelfall ist. In Oldtimerkreisen ist es kein Einzelfall, dass zum Fahrzeug keine Papiere mehr existieren oder nicht mehr aufzufinden sind. Was ist in einem solchen Fall zu tun?
Die Zulassungsverordnung regelt hierzu lapidar: „Wenn [die ZBII] (noch) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“ Im Rahmen des Antrags auf Ausfertigung der ZBII müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachweisen.
Früher musste man zwingend beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ einholen, wenn man eine erneute Ausfertigung des damaligen Briefs erlangen wollte. Diese allgemeine Verpflichtung ist seit dem 1. März 2007 entfallen. In begründeten Einzelfällen kann aber immer noch beim KBA angefragt werden, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder bereits eine ZBII ausgegeben worden ist.
Hat zu dem Fahrzeug schon einmal ein Fahrzeugbrief existiert und ist dieser abhanden gekommen, sind weitere Zwischenschritte erforderlich, bevor Ihr Oldie auf Sie zugelassen werden kann. Hier trifft die Verordnung in § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte Regelungen:
Die verlorene ZBII muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden. Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage. Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird. Dabei muss die Behörde auf die möglichen strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt hinweisen. Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung ist gebührenpflichtig.
Über die genannten Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen! Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine ZBII auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid.
Wenn Sie ein Fahrzeug ohne Papiere kaufen, machen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag mit Anschrift des Verkäufers (Ausweis zeigen lassen!) und einer „Erklärung an Eides Statt, uneingeschränkter Eigentümer“ des betreffenden Fahrzeugs zu sein.
Durch das KTA-Archiv werden lediglich Nachweise für Klein-und Leichtkrafträder des Herstellers Simson ausgestellt. Zusätzlich werden Nachweise für die entsprechenden Anhänger, für Fahrzeuge des Typs "DUO" (Krankenfahrstühle) sowie für die Modelle "Jawa555", "Jawa05", "Jawa 20 Typ 23 Mustang" und "Jawa 50 Typ 20" ausgestellt. Für Fahrzeuge anderer Hersteller (zum Beispiel Puch, Herkules, Piaggio, Peugeot, Vespa) werden durch das KTA-Archiv keine Nachweise ausgestellt. Auch werden keine Nachweise für Motorräder (zum Beispiel MZ) ausgestellt.
Es werden keine Nachweise für Exportfahrzeuge, umgebaute Fahrzeuge sowie Fahrzeuge, die nach dem 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind, ausgestellt.
Versicherungskennzeichen
Im Straßenverkehr gibt es verschiedene Elektro-Kleinstfahrzeuge, für die ein Versicherungskennzeichen nötig ist. Vor allem in Städten sind E-Scooter beliebt. Dank Motorunterstützung erfolgt die Fortbewegung schnell und einfach. Segways sind elektrobetriebene Einpersonen-Fahrzeuge, die bis zum Jahr 2020 hergestellt wurden. Um sie im Straßenverkehr zu fahren, ist ein Versicherungskennzeichen nötig.
Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr. Der Versicherungszeitrum beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahrs (28.02. oder 29.02.). Das Versicherungskennzeichen ist anders aufgebaut als ein Autokennzeichen. Es besteht aus Zahlen und Buchstaben in einer Farbe. Die Farbe ändert sich jedes Jahr. Bei Kontrollen ist so auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Kennzeichen aktuell gilt.
Es kann passieren, dass ein Versicherungskennzeichen verloren geht. Ein häufiger Grund ist Diebstahl. Kennzeichen können auch während der Fahrt abfallen. Wer feststellt, dass das Versicherungskennzeichen an seinem Roller fehlt, muss dies sofort der Versicherung melden und auch bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie den Verlust bei der Versicherung gemeldet haben, erhalten Sie ein neues Kennzeichen und eine neue Police. Sie dürfen Ihren Roller nicht ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegen. Wenn Sie dies dennoch tun und in eine Polizeikontrolle geraten, wird ein Bußgeld fällig.
Für jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Straßenverkehr gegenüber Dritten entstehen.
Weitere Informationen
- Darf ich trotz verlorener Betriebserlaubnis noch fahren? Nein, haben Sie Ihre allgemeine Betriebserlaubnis verloren, dürfen Sie nicht mehr mit Ihrem Fahrzeug herumfahren. Ansonsten droht ein Verwarngeld von 10 Euro.
- Was ist, wenn ich die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeugteil verloren habe? Haben Sie für ein nicht serienmäßiges Fahrzeugteil, z. B. besondere Felgen, die ABE verloren, kann Ihnen ebenfalls das KBA oder der Hersteller weiterhelfen.
- Leistung Betriebserlaubnis verloren für ein zulassungsfreies Fahrzeug, z. B. Ihnen ist die Betriebserlaubnis, z. B. für Ihr Mofa abhanden gekommen? Falls Ihnen die Betriebserlaubnis für ein nicht zulassungs- und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug (Mofa, Roller) abhanden gekommen ist, muss Ihnen der Hersteller des Fahrzeuges ein Ersatzdokument ausstellen. Er wird dies nur tun, wenn Sie ihm eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsbehörde vorlegen können. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von uns, nachdem wir uns bei der Polizei versichert haben, dass das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. Sollte der Hersteller des Fahrzeuges nicht mehr existieren und gibt es auch kein Nachfolgeunternehmen, das die Angelegenheiten regelt, müssen Sie das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen zur Begutachtung nach § 21 StVZO vorführen.
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