Das rote Mopedkennzeichen: Ein umfassender Leitfaden

Das rote Kennzeichen ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen, das für nicht zugelassene Fahrzeuge verwendet wird. Da es meist von Händlern für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten genutzt wird, sind die roten Nummernschilder auch als Händlerkennzeichen bekannt. Neben Händlern können auch Werkstätten oder Prüforganisationen ein rotes Kennzeichen beantragen. Im Gegensatz zu anderen Nummernschildern kann das rote Kennzeichen vom Händler auch für mehrere Kfz genutzt werden.

Wer bekommt ein rotes Kennzeichen?

Rote Kennzeichen dürfen genutzt werden von:

  • Sachverständigen
  • Autohändlern
  • Oldtimer-Sammlern

Geregelt ist das in der Fahrzeugzulassungsverordnung § 41. Die Kennzeichen unterscheiden sich dabei in den ersten zwei Ziffern ihrer Erkennungsnummer.

Sachverständige: Rotes Kennzeichen mit 05

Sachverständige können ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05 beantragen. Damit können sie mit einem Auto eine Prüfungsfahrt machen und testen, ob alles funktioniert oder ob zum Beispiel seltsame Geräusche zu hören sind.

Autohändler: Rotes Kennzeichen mit 06

Rote Kennzeichen mit der Nummer 06 werden seit dem Jahr 1998 nur noch vergeben an:

  • Fahrzeughersteller
  • Kfz-Werkstätten
  • Kfz-Händler

Damit unterscheiden sie sich vom Kurzzeitkennzeichen. Das rote Kennzeichen wird aus diesem Grund auch Händlerkennzeichen genannt.

Oldtimer-Sammler: Rotes Kennzeichen mit 07

Auch Oldtimer-Sammler können eine Sonderform des roten Kennzeichens bekommen. Die roten Oldtimer-Kennzeichen beginnen mit der Nummer 07.

Wozu brauche ich das rote Kennzeichen?

Du kannst rote Kennzeichen auf verschiedene Art und Weise nutzen:

  • Probefahrt: Die roten Kennzeichen darfst du bei Probefahrten nur dann als Händler verwenden, wenn der Kunde das Auto wirklich kaufen will. Bei Probefahrten, die du nur zu Werbezwecken anbietest, darfst du keine roten Nummernschilder benutzen.
  • Überführungsfahrt: Wenn du deinem Kunden das Auto bis zur Haustüre liefern willst, kannst du dazu innerhalb der Europäischen Union das rote Kennzeichen benutzen.
  • Werkstattfahrten: Du kannst das rote Kennzeichen für Fahrten zur Werkstatt nutzen. Auch Testfahrten nach einer Reparatur sind in Ordnung.
  • Prüfungsfahrt: Wenn Prüfer und Sachverständige mit einem Auto fahren, um zu testen, ob alles funktioniert, bezeichnet man das als Prüfungsfahrt. Prüfer können ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05 beantragen.
  • Oldtimer: Rote Kennzeichen kannst du auch für Oldtimer nutzen. Dann beginnt die Nummer mit 07. Wichtig ist, dass du den Oldtimer zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ nutzt. Das bedeutet: Du nutzt das Auto nur, um an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen, aber nicht täglich im normalen Straßenverkehr. Für den normalen Straßenverkehr benötigst du ein H-Kennzeichen.

Das rote Nummernschild hat vor allem Vorteile für Händler, denn:

  • Du kannst zum Beispiel Probefahrten machen, ohne das Auto vorher anzumelden.
  • Rote Kennzeichen sind nicht fahrzeuggebunden. Das heißt, du kannst ein rotes Nummernschild beantragen und für mehrere Autos nutzen.

Wie hoch sind die Kosten für rote Nummernschilder?

Ein rotes Kennzeichen kostet:

  • 30 bis 200 Euro für die Zulassung. Je nach Zulassungsstelle kann sich die Gebühr unterscheiden.
  • 10 bis 20 Euro für das Kennzeichen
  • 191,73 Euro für die Kfz-Steuer pro Jahr
  • Kosten für die Kfz-Versicherung je nach Versicherer

Rote Kennzeichen: Welche Versicherung brauche ich?

Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, brauchst du immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich kannst du auch eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abschließen.

Übrigens: Es gibt viele Versicherungen, die spezielle Angebote für Betriebe haben, mit denen du all deine Autos versichern kannst.

Wo und wie beantrage ich ein rotes Kennzeichen?

Das rote Kennzeichen kannst du bei deiner örtlichen Zulassungsstelle beantragen. Normalerweise brauchst du folgende Unterlagen:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister KBA
  • Bescheinigung aus dem Gewerbezentralregister

Am besten informierst du dich direkt bei der Zulassungsstelle, welche Dokumente du benötigst.

Gut zu wissen: Wenn du bei der Zulassungsstelle noch nicht alle Gebühren bezahlt hast oder bei den Steuerzahlungen im Rückstand bist, giltst du als „unzuverlässig“. Du bekommst vermutlich kein rotes Kennzeichen.

Welche Auflagen muss ich beachten?

Für Autos mit roten Kennzeichen musst du ein Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft mitführen.

Das Fahrzeugscheinheft erhältst du meist direkt bei der Zulassung. Dort musst du Angaben zu dem Fahrzeug eintragen, für das du das rote Kennzeichen nutzt.

Die Angaben, an welchen Tagen du mit welchem Auto das rote Nummernschild genutzt hast, musst du mindestens ein Jahr aufbewahren.

Gut zu wissen: Du darfst rote Kennzeichen auf keinen Fall ausleihen und auch nicht verleihen.

Wie lange sind rote Kennzeichen gültig?

  • Nach Erstantrag: Ein Jahr. Danach kannst du das rote Kennzeichen verlängern lassen. Dazu musst du bei der Zulassungsstelle das Fahrtenbuch und das Fahrzeugscheinheft vorlegen. Auch ein Versicherungsschutz ist notwendig.
  • Nach Verlängerung: Unbegrenzt, oder wenn gewünscht mit Befristung.

Rotes Kennzeichen als Händlerkennzeichen

Die roten Kennzeichen sind vor allem Händlerkennzeichen. Händler können ein einziges rotes Kennzeichen für mehrere Autos nutzen. So können sie Kosten sparen. Dabei müssen sie aber strenge Auflagen erfüllen und dürfen Autos mit rotem Kennzeichen zum Beispiel nur für Probefahrten verwenden.

Rote Kennzeichen gibt es auch für Prüfer, Sachverständige und Oldtimer. Sie unterscheiden sich vor allem durch ihre Nummer. Händlerkennzeichen beginnen mit 06, Kennzeichen für Prüfer mit 05 und Oldtimer-Kennzeichen mit 07.

Willst du mehr über die verschiedenen Kennzeichen erfahren? Rote Nummernschilder an einem Pkw oder Motorrad - viele wissen nicht, was es damit auf sich hat. Sie dürfen nur auf bestimmten Fahrten verwendet werden, zum Beispiel für die Probefahrt eines Kaufinteressenten. Möglich sind auch Überführungsfahrten, Wege zur Werkstatt oder Testfahrten nach einer Reparatur. Oftmals wird das Kennzeichen mit "06" als "Händlerkennzeichen" bezeichnet.

Voraussetzungen für die Beantragung

Für die Beantragung des Kennzeichens ist daher eine Reihe von Unterlagen erforderlich:

  • schriftlicher, formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • Nachweise für den Bedarf
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Flensburger Fahreignungsregister
  • Gewerbeanmeldung (genügt meist in Kopie)
  • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Gewerbeanmeldung sowie Vollmacht des Vertreters, der den Antrag stellt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Da die Voraussetzungen regional durchaus unterschiedlich sein können, ist zu empfehlen, sich vorher mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen. Meist halten die Homepages der Behörden alle wichtigen Informationen vor.

Was kostet das rote Nummernschild?

Erster Kostenpunkt ist die Kfz-Versicherung, also Haftpflicht und Teil- oder Vollkasko. Die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsbehörde betragen meist ca. 200 Euro. Etwa 20 Euro fallen für die Schilder an. Zu guter Letzt ist die Kfz-Steuer fällig; sie beträgt jährlich rund 46 Euro für Krafträder bzw. 192 Euro für andere Fahrzeuge. Keine Kfz-Steuer fällt für rote Kennzeichen mit der Nummer 05 an, die nur für Prüfungsfahrten zugeteilt wurden.

Auflagen für die Benutzung

Die Kennzeichen sind am Fahrzeug - aber nicht fest - anzubringen. Mit Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft (ausgegeben von der Zulassungsstelle) an Bord kann die Fahrt beginnen. Dazu hat der Gewerbetreibende Einiges zu dokumentieren: Kennzeichen, Fahrzeugmarke, -hersteller und -typ, Fahrgestellnummer, Tag, Beginn und Ende der Fahrt, Name und Adresse des Fahrzeugführers.

Wie lange gilt das rote Kennzeichen?

Rote Kennzeichen können entweder befristet oder widerruflich zugeteilt werden. Damit ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen erlaubt. Daneben sind auch Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung zulässig.

Rote Nummernschilder privat ausleihen?

Ein klares Nein: Wer rote Händlerkennzeichen widerrechtlich benutzt, riskiert Bußgelder und Geldstrafen. Der Inhaber des Kennzeichens muss in diesem Fall auch damit rechnen, seine roten Kennzeichen dauerhaft zu verlieren.

Wer privat eine Probe- oder Überführungsfahrt vorhat, beantragt ein Kurzzeitkennzeichen.

Was gilt im Ausland?

Bei roten (Händler-)Kennzeichen handelt es sich um eine nationale Kennzeichnung für Probe-und Überführungsfahrten. Ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen (Händler-)Kennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere besteht nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz.

Rote Kennzeichen für Oldtimer

Die Nutzung eines roten Kennzeichens ist nicht nur für Autoverkäufer und -händler möglich, sondern auch für Oldtimer kann ein rotes Nummernschild ausgestellt werden. In diesem Fall ist auch die Antragsstellung durch Privatpersonen möglich. Ein rotes Versicherungskennzeichen berechtigt den Besitzer des Oldtimers, an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen und die dazugehörigen An- und Abreisewege zu fahren. Außerdem können damit Test- und Probefahrten gemacht werden.

Ein rotes Oldtimer-Kennzeichen ist ähnlich aufgebaut wie das Händlerkennzeichen. Allerdings beginnt es mit der Erkennungsnummer „07“. Auch das rote Kennzeichen für Oldtimer ist ein Wechselkennzeichen, das Du für mehrere Fahrzeuge verwenden kannst.

Ein 07er Kennzeichen berechtigt allerdings nicht zum Alltagsgebrauch eines Oldtimers. Wer mit seinem Klassiker uneingeschränkt private Fahrten unternehmen möchte, benötigt ein H-Kennzeichen. Rote Oldtimer-Kennzeichen lohnen sich vor allem dann, wenn du mehrere Fahrzeuge besitzt, da Du das Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden kannst. Allerdings muss jeder Oldtimer bei der Zulassungsstelle angemeldet sein.

Das rote Kennzeichen für Oldtimer kann nur für Fahrzeuge beantragt werden, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Nur dann - und wenn sie wie laut § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen - gelten die Fahrzeuge als echte Oldtimer.

Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens für einen Oldtimer wird zunächst von einem Sachverständigen bescheinigt, dass es die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Geprüft wird dabei das Datum der Erstzulassung und ob der Wagen möglichst im Originalzustand ist. Das setzt beispielsweise voraus, dass bei wichtigen Fahrzeugelementen nur Originalersatzteile verbaut sind.

Wie bei dem Händlerkennzeichen wird auch das rote Kennzeichen für Oldtimer nur an zuverlässige Fahrzeughalter vergeben. Deshalb müssen für den Antrag Belege für die Zuverlässigkeit erbracht werden, z. B. durch ein polizeiliches Führungszeugnis.

Benötigte Unterlagen für Oldtimer

Diese Unterlagen musst Du für die Ausstellung eines roten Versicherungskennzeichens für Oldtimer vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Bestätigung des Oldtimer-Zustands durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen
  • Vorlage der originalen Fahrzeugpapiere
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Nachweis der Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen zur Förderung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts

Mopedkennzeichen

Am 1. März jeden Jahres beginnt die Saison der Mopedfahrenden. Für ein Mofa oder Moped bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum benötigen Sie dann ein neues Kennzeichen. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht. Den Versicherungsschutz erkennt man am Nummernschild, dem Versicherungskennzeichen aus Blech. Bei E-Scootern ist es ein Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form. Die Schilderfarbe wechselt jährlich. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar.

Am 1. März 2025 muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Blau auf Grün. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Wo gibt es die neuen Kennzeichen für Mofas und E-Scooter? Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate. Wie viel kostet das Versicherungskennzeichen? Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.

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