Moped Kennzeichen Saison Regelung in Deutschland

Am 1. März jeden Jahres beginnt die neue Saison für Moped, Roller, Mofa und E-Scooter. Ab diesem Zeitpunkt werden neue Versicherungskennzeichen beziehungsweise Versicherungsplaketten benötigt, welche als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung dienen.

Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Nach dem Abschluss der Versicherung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen, welches für ein Jahr gültig ist. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.

Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau. An der jährlich wechselnden Farbe des Nummernschildes erkennt man, ob für das aktuelle Jahr Versicherungsschutz besteht. Bei Kontrollen ist so auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Kennzeichen aktuell gilt. In der Mopedsaison 2025/26 sind die Versicherungskennzeichen grün. Am 1. März 2025 muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Blau auf Grün.

Ab dem 01. März die Zweiradsaison für Moped, Roller und Co. Die Versicherungssaison startet immer zum 1. März. Am 1. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen sind grün. Nur damit besteht ein Versicherungsschutz.

Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Das Moped-Kennzeichen können Sie schnell und bequem online bestellen. Es wird Ihnen ohne zusätzliche Versandkosten direkt nach Hause geschickt. Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich.

Das Kennzeichen ist immer nur ein Jahr gültig, Ablauftermin ist Ende Februar. Wenn Sie die Versicherung erst im Mai abschließen, zahlen Sie nur anteilig für die Monate ab dem Versicherungsbeginn.

Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Der Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen, das immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist.

Versicherungspflicht und Gesetze

Für jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug vor. Sie schützt Sie und alle berechtigten Fahrer vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Unfall. Die Haftpflichtversicherung umfasst eine Pauschaldeckung von 100 Mio. Euro (maximal 15 Mio.

Kleinkrafträder wie Mopeds sind in Deutschland zulassungsfrei und von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen (Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung) für den Betrieb auf öffentlichen Straßen. Eine Haftpflichtversicherung, die berechtigte Schadenersatzansprüche eines geschädigten Dritten übernimmt, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen fährt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 40 Euro rechnen. Nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist es eine Straftat, ein Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung in Betrieb zu nehmen. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar.

Technische Aspekte und Neuerungen

Anfang 2025 trat die Euro 5+ Norm für typgenehmigten Motorräder und Mopeds in Kraft. Das bedeutet, dass nur noch Mopeds, die diesen Umweltstandard erfüllen, als Neufahrzeuge zugelassen werden können. Euro 5+ führt keine strengeren Abgas- und Lärmvorschriften ein. Allerdings werden die bestehenden Grenzwerte mit strengeren Messmethoden überprüft, die näher am realen Alltagsbetrieb der Fahrzeuge liegen.

Fahrzeuge und Kennzeichen

Folgende Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:

  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15.

Besonderheiten für Mopeds aus der DDR

Für Mopeds aus der DDR, insbesondere Simson-Modelle, gelten Sonder-Regelungen: Simson-Mopeds, die vor dem 28. Februar 1992 erstmals zugelassen wurden, dürfen weiterhin 60 km/h fahren. Diese Regelung basiert auf dem Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR. Sie gilt für Kleinkrafträder, die nach DDR-Recht zugelassen waren. Wichtig ist, dass diese Regelung nur für original erhaltene DDR-Mopeds gilt.

Führerschein und Altersbeschränkungen

Um ein Moped zu fahren, benötigt man in Deutschland mindestens einen Führerschein der Klasse AM (Rollerführerschein). Dieser kann bereits ab 15 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung können Sie schon etwas früher beginnen, in der Regel etwa mit 14,5 Jahren. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter zustimmen. Für 15-Jährige mit einem deutschen Moped-Führerschein gilt die Berechtigung nur innerhalb Deutschlands. In den EU- und EWR-Staaten wird der deutsche Moped-Führerschein zwar anerkannt, allerdings erst ab 16 Jahren. Auch auf dem Moped gilt: Der Führerschein ist stets mitzuführen. Können Sie ihn bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Mopeds dürfen mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden.

Sicherheit geht vor

Die Helmpflicht gilt auch für alle Mopedfahrer. Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Fahrer von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet. Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird das Tragen von Schutzkleidung dringend empfohlen.

Kosten des Versicherungskennzeichens

Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.

Statistik

Kategorie Wert (2023)
Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen 2,9 Millionen (+8%)
Kfz-Haftpflichtschäden 21.300 (+1%)
Gesamtkosten für Kfz-Haftpflichtschäden 99 Millionen Euro (+17%)
Schadendurchschnitt 4.600 Euro (+15%)
Gestohlene kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen Über 10.000 (+46%)
Davon E-Scooter 6.850

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