Jedes Jahr zum 1. März müssen Sie das neue Kennzeichen an Ihrem Moped, Mofa oder einem anderen Kleinkraftrad anbringen. Mit dem Schild weisen Sie nach, dass Mofa, Moped & Co. haftpflichtversichert sind.
Die Versicherungspflicht für Moped und Mofa
Moped, Mofa, Roller und andere Kleinfahrzeuge können ebenso in Verkehrsunfälle verwickelt werden wie Pkws - mit kostspieligen Folgen, wenn Dritte zu Schaden kommen. Deshalb muss auch für Moped, Mofa & Co. eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden: Sie übernimmt die Kosten für Sach- und Personenschäden, wenn Sie mit dem Zweirad einen Unfall verschulden.
Als Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes dient ein quadratisches Kennzeichen, das an der Rückseite des Kleinkraftrads angebracht werden muss. Drei Ziffern in der ersten Zeile stehen für den Versicherungsanbieter, drei Buchstaben in der zweiten für den Fahrzeughalter. Wie das Autokennzeichen auch, ermöglicht das Versicherungskennzeichen also die Ermittlung des Besitzers.
Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?
Unter die Haftpflichtversicherungspflicht fallen alle zulassungsfreien Fahrzeuge mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, für ältere Modelle bis 60 km/h.
Darunter fallen:
- Mofas
- Mopeds
- Motorroller
- E-Scooter
- Segways
- S-Pedelecs
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Quads und Trikes mit obigen Eigenschaften
Auch Rollerfahrer müssen jährlich das Nummernschild wechseln.
Warum ändern sich die Kennzeichen für Moped und Mofa jedes Jahr?
Damit der aktuelle Versicherungsstand der Fahrzeuge für die Polizei und Ordnungsämter, aber auch für Kunden von beispielsweise Leih-E-Scootern sofort erkennbar ist, gelten Mofa- und Mopedkennzeichen immer nur für ein Jahr - verdeutlicht durch einen Farbcode, der sich alle drei Jahre wiederholt.
Die Farbe von Buchstaben, Ziffern und Plakettenumrandung wechselt also jährlich und steht für folgende Versicherungsjahre:
- Grün: 2025
- Schwarz: 2026
- Blau: 2027
Sie kommen nicht darum herum, jedes Jahr das neue Kennzeichen an Roller, Moped, Mofa oder ein anderes unter die Bestimmungen fallendes Fahrzeug anzubringen. Zwar gab es Pläne der Ampelregierung, den Versicherungsnachweis zu digitalisieren oder das Wechselintervall zu verlängern - sie wurden aber nicht umgesetzt.
Ab wann gilt das neue Kennzeichen für Mofa, Moped & Co.?
Das Versicherungsjahr erstreckt sich immer gleich vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. 2025 also vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2026. Ist an Ihrem Kleinkraftrad nach dem 28. Februar 2025 noch das alte blaue Schild des Versicherungsjahres 2024/2025 angebracht, wird es höchste Zeit für den Wechsel auf ein grünes Kennzeichen. Sonst sind Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs und machen sich strafbar.
Braucht man für Moped oder Mofas auch eine Zulassung?
Nein, Sie brauchen keine Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle, wenn Sie ein Moped, Mofa oder andere Kleinkrafträder fahren. Stattdessen genügt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Einzelbetriebserlaubnis oder eine eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung). Ohne diese Dokumente bekommen Sie kein Mofa-, Moped-, Roller- oder E-Scooter-Kennzeichen.
Kennzeichen für Mofa & Moped - so läuft die Anmeldung
Um das Kennzeichen für Moped und Co. zu erhalten, müssen Sie die Haftpflichtversicherung beim Anbieter Ihrer Wahl abschließen. Das geht in aller Regel bequem online und ab einem Alter von 15 Jahren. Sie geben in einem Formular einfach Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten aus der Betriebserlaubnis ein und überweisen den Versicherungsbeitrag.
Nach Geldeingang schickt Ihnen der Versicherer das Kennzeichen zu, ebenso den Versicherungsschein. Letzteren müssen Sie ebenfalls immer mit sich führen und bei Verkehrskontrollen vorzeigen - in Papierform oder digital auf dem Smartphone.
Bei Vertragsverlängerungen brauchen Sie online nur die Versicherungsnummer und das bisherige Versicherungskennzeichen einzugeben - alle anderen Daten sind ja bereits erfasst. Benötigen Sie das neue Kennzeichen für Moped und Co. möglichst schnell, können Sie die Formalitäten auch in einem Versicherungsbüro erledigen und das Schild direkt mitnehmen.
Im Jahr 2025 ist das Kennzeichen für Mopeds & Roller Grün.
Die Kosten für ein Moped-Kennzeichen
Die Kosten für die Mofa-Haftpflicht schwanken je nach Versicherungsanbieter. Die günstigsten Angebote starten bei etwa 39 Euro jährlich. Versichern Sie ein Fahrzeug erstmalig im laufenden Versicherungsjahr, reduziert sich der Beitrag entsprechend.
Melden Sie das Kleinkraftrad beispielsweise erst zum 1. Mai und nicht 1. März an, zahlen Sie anteilig für zwei Monate weniger - statt 42 Euro zum Beispiel 35 Euro.
Spartipp: Viele Versicherer bieten Fahrern ab 23 Jahren einen vergünstigten Tarif an.
Je nach Wert des Fahrzeugs kann sich auch der Abschluss einer zusätzlichen Kaskoversicherung lohnen. Eine solche „Mopedversicherung“ übernimmt auch selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Kleinkraftrad sowie Schäden durch Naturgewalten oder den Verlust nach Diebstahl.
Wie lange darf man mit dem alten Kennzeichen fahren?
Das Kennzeichen für Moped oder Mofa können Sie bis einschließlich 28. bzw. 29 Februar (in Schaltjahren) nutzen. Ab 1. März 0 Uhr des nächsten Jahres gilt nur noch die neue Plakette. Die Polizei drückt hier kein Auge zu - selbst wenn Sie die Haftpflicht abgeschlossen und das neue Kennzeichen schon dabei, aber noch nicht montiert haben.
Die Versicherer gewähren meistens noch eine Nachhaftung: Sie decken Schäden an Dritten bei Unfällen noch für einen Monat nach Ablauf des Versicherungskennzeichens. Die Zahlungen werden allerdings vom Versicherungsnehmer zurückgefordert.
Was passiert, wenn ich mit dem alten Moped-Kennzeichen kontrolliert werde?
Erwischt Sie die Polizei mit dem abgelaufenen Versicherungskennzeichen am Moped oder Mofa, werden Sie verwarnt und zahlen 40 Euro. Haben Sie die Versicherungsbescheinigung nicht dabei oder ist das Schild nicht korrekt angebracht, sind in aller Regel zehn Euro fällig.
Fahren Sie ohne Haftpflichtschutz, verstoßen Sie außerdem gegen § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Das kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Allerdings muss dann eine Strafanzeige gegen Sie vorliegen, ein Prozess stattfinden und ein Richter die Strafe anordnen. Dazu kommt es in den allermeisten Fällen nicht.
Auf die leichte Schulter sollten Sie unversicherte Fahrten aber trotzdem nicht nehmen. Bauen Sie einen Unfall, müssen Sie selbst für alle Kosten aufkommen. Das kann Ihr ganzes Leben ruinieren, wenn andere Menschen durch Sie schwer verletzt werden.
Verkehrsrechtsschutzversicherung - auch für Mofafahrer sinnvoll
Rechtsstreitigkeiten nach Verkehrsunfällen drohen Ihnen auch, wenn Sie mit einem Kleinkraftrad unterwegs sind - egal, ob Sie als Geschädigter Ihr gutes Recht einklagen müssen oder sich gegen überzogene Strafen nach Mofa-Kennzeichenverstößen wehren müssen. Schließen Sie eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ab, deckt diese Ihre Anwaltskosten. Der günstige Mehrfahrzeugschutz erstreckt sich auch auf Zweiräder.
Kennzeichen für Moped & Co. - Tipps zum korrekten Anbringen
Bei einer Verkehrskontrolle prüft die Polizei auch die richtige Befestigung des Kennzeichens an Mofa, Moped, Roller und Co. Hier sind präzise Vorgaben einzuhalten. So muss das quadratische Schild unterhalb des Rücklichts mit mindestens 20 cm Abstand von der Unterkante bis zur Fahrbahn fest angebracht sein. Es darf in Fahrtrichtung um höchstens 30 Grad geneigt sein und muss seitlich jeweils in einem Winkel von 45 Grad lesbar sein.
Am besten nutzen Sie einen handelsüblichen Träger, auf dem Sie das Blechschild anschrauben - so ist es beim jährlichen Wechsel automatisch in der korrekten Position. Einige Versicherer bieten auch Folienkennzeichen an. Sie lassen sich einfach auf die Halterung kleben und somit leichter austauschen.
Moped-Kennzeichen - jährlichen Wechsel nicht vergessen
Kleinkraftfahrzeuge sind ein günstiges Fortbewegungsmittel und gerade in Städten mit Parkplatzmangel praktisch. Da sie keine Kfz-Zulassung und keinen TÜV brauchen, hält sich auch der Unterhaltsaufwand in Grenzen. Einzig eine Haftpflicht ist erforderlich, die durch das Kennzeichen am Moped nachgewiesen wird. Diese jährlich zum 1. März anfallende Formalität sollten Sie als Moped- oder Rollerfahrer immer auf dem Schirm haben.
Fun Kennzeichen selbst gestalten
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Sind Klebekennzeichen in Deutschland erlaubt?
Das Anbringen von Kfz-Klebekennzeichen ist nur erlaubt, wenn eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Zulassungsstelle vorliegt. Möglich ist dies in der Regel nur, wenn technische Gründe gegen die Verwendung regulärer Kennzeichen sprechen.
Diese ergeben sich unter anderem aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In § 10 Abs. Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, […]. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen.
Aufgrund dieser Vorschriften ist es in der Regel nicht erlaubt, Klebekennzeichen vorne oder hinten bei einem Fahrzeug zu nutzen. Ist die Anbringung eines regulären Nummernschildes aus technischen Gründen hingegen nicht möglich, können Sie für ein Klebekennzeichen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Anschließend prüft die zuständige Zulassungsbehörde den Sachverhalt eingehend. Bei der Bewertung, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, spielen ästhetische Gesichtspunkte keine Rolle.
Es gibt tatsächlich ein Verkehrsmittel, für welches der Gesetzgeber generell Klebenummernschilder vorsieht - den E-Scooter. Der Grund dafür ist Recht banal, denn die elektronischen Tretroller verfügen einfach nicht über genügend Platz, um ein herkömmliches Versicherungskennzeichen anzubringen.
Wer ohne eine Sondergenehmigung anstelle regulärer Kennzeichen vorne ein Klebekennzeichen verwendet, muss mit Sanktionen rechnen. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Beamten bei diesem vorschriftwidrigen Verhalten von einer Straftat ausgehen. Möglich sind dabei sowohl der Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs als auch der Urkundenfälschung.
Für den Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht der Gesetzgeber entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Wird das Fehlverhalten als Urkundenfälschung laut § 267 Strafgesetzbuch (StGB) eingeordnet, drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Eine Urkundenfälschung kann vorliegen, weil Auto und Kennzeichen juristisch eine Urkunde bilden.
FAQ: Versicherungskennzeichen
Wozu wird das Versicherungskennzeichen benötigt?
Dieses Kennzeichen dient als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Für welche Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben?
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr müssen Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter über ein Versicherungskennzeichen verfügen.
Vergabe, Ausgestaltung und Anbringung
Bei einer Mopedversicherung erhält ein Halter ein Versicherungskennzeichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Versicherungskennzeichen, teilweise auch Moped-Kennzeichen genannt, muss jährlich am 1. März erneuert werden und ersetzt das Kfz-Kennzeichen, das zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge aufweisen. Nicht nur entsprechende Fahrzeuge mit einer Mopedversicherung müssen dieses Kennzeichen als Nachweis für die bestehende Versicherung aufweisen.
Die Betriebserlaubnis in Kombination mit dem Versicherungskennzeichen ist für folgende Fahrzeugtypen notwendig:
- Pedelecs mit einer Motorenleistung über 250 Watt, einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h
- Quads, Segways und Trikes, bei einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum, der 50 ccm nicht überschreitet
- Mofas und Mopeds, die vor dem 01.03.1992 das erste Mal versichert waren und nicht schneller fahren als 60 km/h
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- E-Roller
- Motorisierte Krankenfahrstühle, wenn sie unter die Führerscheinklasse AM fallen
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, bei einer maximalen Leermasse von 350 kg und einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h
- Kleinkrafträder, dazu zählen Mofas, Mopeds und Roller, die nicht schneller als 45 km/h sind und einen maximalen Hubraum von 50 ccm besitzen
Neben der Zulassung sind diese Fahrzeuge auch von der Steuer befreit. E-Bikes und Pedelecs, die die oben genannte Leistungsgrenze nicht überschreiten, benötigen kein Versicherungskennzeichen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt einen möglichen Schaden ab.
Um ein Versicherungskennzeichen für einen Roller oder ein Mofa kommt in den oben genannten Fällen aber niemand herum. § 52 FZV legt fest, dass nach Zahlung der Versicherungsprämie dem Halter von dem Versicherer auf Antrag das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer dazugehörigen Bescheinigung ausgestellt wird. Versicherungen sind ab diesem Zeitpunkt gültig.
Jeder Antragssteller ist dann auch dazu verpflichtet, folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
- Fahrzeugklasse
- Art, Aufbau und Marke eines Fahrzeugs
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
In der Versicherungsbescheinigung ist das Verkehrsjahr genau vermerkt. Ist das Jahr erst einmal vorbei, verlieren die Bescheinigung und das Kennzeichen ihre Gültigkeit.
Ein Tipp: Bei einem Versicherungskennzeichen lohnt der Preisvergleich in dem Sinne, dass die Versicherung von verschiedenen Anbietern zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Wer vergleicht, kann dabei durchaus Geld sparen.
Wie sieht das Versicherungskennzeichen aus?
Ein Roller mit Versicherungskennzeichen darf im Ausland gefahren werden, wenn sich an § 52 und § 53 FZV gehalten wird.
Nach § 52 Absatz 2 FZV muss das Versicherungskennzeichen ein Schild sein, das durch eine entsprechende Erkennungsnummer und das Zeichen des zuständigen Verbandes beim Fahrzeug eine eindeutige Identifikation zulässt.
Gibt es keinen zuständigen Verband, muss alternativ das Zeichen des Versicherungsunternehmens und das Verkehrsjahr angegeben sein.
Nicht mehr als drei Ziffern und drei Buchstaben dürfen zusammen die Erkennungsnummer ergeben.
Diese wird vom zuständigen Verband oder mit der Genehmigung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Versicherungsunternehmen übermittelt.
Dabei gibt der Gesetzgeber vor, dass die Ziffern eine Zeile über den Buchstaben stehen müssen und das Verkehrsjahr durch Angabe des Kalenderjahrs zu benennen ist.
Auch der Versicherer wird vom Gesetz in die Pflicht genommen. So muss das Unternehmen die aufgenommenen Halterdaten unverzüglich dem Kraftfahrt-Bundesamt mitteilen.
Nicht vergessen: Für Ihr Moped ist ein Versicherungskennzeichen nötig, wenn es in eine der oben genannten Kategorien fällt.
In § 53 FZV wird genauer auf die Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens eingegangen. So beschreibt Absatz 1 die Farbänderung, die jedes Jahr stattfindet:
“Die Beschriftung eines Versicherungskennzeichens hat im Verkehrsjahr 2023 schwarz auf weißem Grund zu sein, im Verkehrsjahr 2024 blau auf weißem Grund und im Verkehrsjahr 2025 grün auf weißem Grund. Die Farben haben sich in den folgenden Verkehrsjahren jeweils in dieser Reihenfolge und Zusammensetzung zu wiederholen. Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schriftzeichen zu haben. Ein Versicherungskennzeichen kann erhaben sein. Ein Versicherungskennzeichen darf nicht spiegeln und weder verdeckt noch verschmutzt sein. Form, Größe und Ausgestaltung eines Versicherungskennzeichens hat dem Muster und den Angaben in Anlage 17 zu entsprechen.“
Aus dieser Vorgabe ergibt für Versicherungskennzeichen immer eine Farbe, die sich jedes dritte Jahr wiederholt. Entsprechend hat ein Versicherungskennzeichen 2025 die Farbe Grün. Dem Gesetz folgend hat der Rand des entsprechenden Schilds die gleiche Farbe wie die Schriftzeichen aufzuweisen. Auch muss die Sichtbarkeit an einem Fahrzeug gewährleistet sein. So darf ein Versicherungskennzeichen an einem Mofa nicht spiegeln, noch darf es verdeckt oder verschmutzt sein.
In § 53 Absatz 2 FZV ist definiert, dass das Kennzeichen reflektieren muss, die Rückstrahlwerte unterliegen dabei Abschnitt 5.3.4 des Normblattes DIN 74069 aus der Ausgabe Oktober 2022.
Die Anbringung muss am Fahrzeug-Heck erfolgen, nach Möglichkeit unter der Schlussleuchte. Dabei darf das Kennzeichen eine Neigung bis zu einem vertikalen Winkel von 30° in Fahrtrichtung zeigen.
Auch darf das Schild nicht weniger als 200 mm über dem Fahrbahnrand liegen.
Wer ein Mofa, einen Roller oder einen entsprechenden anderen Fahrzeugtyp besitzt und nach dem Gesetz eine Versicherung dieser Art abschließen muss, ist bei der Mitführung eins Anhängers dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Erkennungsnummer der Versicherung am Heck des Anhängers wiederholt wird. Für diese Wiederholung gilt, dass sie bei Tageslicht beidseitig aus einem Winkel von 45° und auf einer Entfernung von 15 m lesbar sein muss. Die Farbe der Schrift und des Untergrundes müssen dem Kennzeichen der Versicherung entsprechen.
Eine Beleuchtung des Kennzeichens oder der Wiederholung ist erlaubt, wird aber nicht gefordert.
Erinnerung: Ein Versicherungskennzeichen, das einmal abgelaufen ist, sollte nicht weiter verwendet werden. Wer ein Fahrzeug ohne laufende Versicherung in Betrieb nimmt, begeht eine Straftat. Entsteht während dieser Tat ein Schaden, wird es richtig teuer.
Neben dem Kennzeichen der Versicherung darf nur das Unterscheidungskennzeichen am Kfz angebracht werden. In Deutschland wird es durch den Großbuchstaben „D“ ausgedrückt.
Für ein Versicherungskennzeichen im EU-Ausland gilt, dass dieses dort genauso gültig ist, sofern das Unterscheidungskennzeichen angebracht ist und die Bescheinigung der Versicherung mitgeführt wird.
Mofa-Kennzeichen auch zum Aufkleben
Selbst zulassungsfreie Kraftfahrzeuge wie Mofas, Segways oder E-Scooter benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung und damit auch ein Versicherungskennzeichen. Dieses muss jährlich ausgetauscht werden - ein Prozess, der sich in Zukunft erheblich einfacher gestalten könnte.
Im Bundesgesetzblatt wurde eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verkündet. Diese besagt, dass es ab dem 1. März 2021 das Mofa-Kennzeichen auch zum Aufkleben gibt. Anstatt also ein Schild aus Aluminium anzuschrauben, soll es zukünftig möglich sein, wahlweise eine Klebefolie mit dem Versicherungskennzeichen anzubringen.
Die Folie wird auf eine Trägerplatte aus Kunststoff, welche am Fahrzeug verschraubt ist, geklebt und nach Ablauf des Versicherungsjahres einfach abgezogen. Die Trägerplatte selbst muss nicht jährlich getauscht werden, sondern eben nur die Klebefolie. Diese ist so beschaffen, dass sie beim Abziehen zerreißt.
Das Mofa-Kennzeichen zum Aufkleben ist bereits für das kommende Versicherungsjahr, also ab dem 1. März 2021, erhältlich und wird zunächst für drei Jahre erprobt. Nach Abschluss dieser Testphase wird die Folienlösung evaluiert, ob diese tatsächlich zielführend ist.
Optisch ändert sich bei den neuen Versicherungskennzeichen sehr wenig. Sowohl Größe als auch Schriftart und -gestaltung bleiben so, wie Sie es schon von der Blechvariante kennen.
Ein paar Besonderheiten weist das neue Mofa-Kennzeichen zum Aufkleben aber doch auf: Am rechten Rand befindet sich ein transparentes Hologramm in Form eines Streifens, der mit dem hellgrauen Schriftzug „VERSICHERUNGSKENNZEICHEN” unterlegt ist. Ein weiteres Hologramm muss zwischen den beiden Zeilen der Zahlen-Buchstaben-Kombination auftauchen. Dieses enthält den Schriftzug „GDV” sowie die jeweilige Jahreszahl des Versicherungsjahres.
Verloren oder gestohlen? Was tun
Wenn Sie bemerken, dass eines Ihrer Kennzeichen fehlt, dürfen Sie nicht einfach weiterfahren. Machen Sie das trotzdem, droht Ihnen ein Bußgeld von 60 Euro.
Sollten Sie Ihr Kennzeichen verloren haben, sollten Sie schnellstmöglich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle ein neues beantragen. Dafür benötigen Sie aber eine eidesstaatliche Erklärung, die den Verlust schildert.
Zur Polizei müssen Sie, wenn Ihr Kennzeichen gestohlen wurde. Damit verhindern Sie zum einen, dass mit Ihrem Nummernschild begangene Straftaten Ihnen angelastet werden, und zum anderen erhalten Sie von den Beamten eine Bescheinigung. Mit dieser können Sie neue Schilder beantragen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie das Kennzeichen verloren haben oder es gestohlen wurde, sollten Sie direkt zur Polizei gehen. Informieren Sie auch Ihre Versicherung über den Verlust.
Verlieren Sie Ihr Kennzeichen im Ausland, sollten Sie nicht weiterfahren - auch nicht mit Pappschild. Informieren Sie stattdessen sofort die örtliche Polizei. Im schlimmsten Fall müssen Sie Ihr Auto abholen und nach Deutschland überführen lassen.
Besonders ärgerlich ist es, wenn ein Wunschkennzeichen verloren geht. Denn dann müssen Sie sich eine neue Kombination aussuchen. Die alte wird für zehn Jahre gesperrt.
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