Für viele Fahrer von Kleinkrafträdern wie Mopeds, Mofas und E-Scootern ist es wichtig, schnell und unkompliziert ein Versicherungskennzeichen zu erhalten. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Fahrzeuge versichert werden können und wie der Prozess abläuft.
Welche Fahrzeuge können mit einem Versicherungskennzeichen versichert werden?
Sie können bestimmte versicherungspflichtige, aber nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge versichern, darunter:
- Kleinkraftroller
- Mopeds
- Mofas
- S-Pedelecs
- E-Scooter
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Microcars
Voraussetzung ist, dass Ihr Fahrzeug über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Kraftfahrzeuge (Einzelgenehmigung oder Typgenehmigung) verfügt. Im Falle einer Typgenehmigung ist die Betriebserlaubnis in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC-CoC) oder in der Datenbestätigung dokumentiert. Das betreffende Dokument sollte Ihnen beim Erwerb Ihres Fahrzeuges ausgehändigt worden sein.
Gibt es Unterschiede bei der Antriebsart?
Die Antriebsart spielt keine Rolle. Ob ein Roller beispielsweise über einen Verbrennungsmotor oder Elektromotor verfügt, ändert nichts an der Versicherungspflicht oder der Prämie. Wichtig ist alleine, dass Ihr Fahrzeug über eine Betriebserlaubnis als versicherungspflichtiges, aber nicht zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug verfügt.
Benötigte Daten und Bezahlung
Welche Daten sind für den Online-Dialog erforderlich?
Neben Ihren persönlichen Daten müssen Sie zur Tarifierung Ihres Fahrzeugs Versicherungsbeginn und Fahrzeugtyp (zum Beispiel Roller, Mofa oder E-Scooter) eingeben und zur Beantragung des Versicherungskennzeichens zusätzlich Hersteller und Fahrgestell-Nummer. Diese Angaben befinden sich in dem Dokument über die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Sie bezahlen schnell und sicher per Paypal oder mit Ihrer Kreditkarte.
Gültigkeit und Farbwechsel des Versicherungskennzeichens
Wie lange ist das Versicherungskennzeichen gültig?
Das Verkehrsjahr für versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge startet jedes Jahr am 1. März und endet am letzten Tag des Februars im Folgejahr. Auch wenn die Versicherung erst nach dem 01.03. beginnt, zum Beispiel im Juni, endet der Versicherungsschutz mit Ablauf des Verkehrsjahres Ende Februar und muss erneuert werden.
Sie müssen also rechtzeitig vor Beginn des neuen Verkehrsjahres aktiv werden und ein neues Versicherungskennzeichen bestellen. Eine automatische Verlängerung Ihres Versicherungsschutzes ist nicht möglich. Wenn Sie bereits im vorherigen Verkehrsjahr ein Versicherungskennzeichen erhalten haben, werden Sie rechtzeitig über die Möglichkeit informiert, ein neues Kennzeichen anzufordern.
Was bedeutet der Farbwechsel bei Versicherungskennzeichen?
An der Farbe des Versicherungskennzeichens lässt sich einfach erkennen, ob das Kennzeichen in dem jeweiligen Verkehrsjahr gültig ist und eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Ab 1. März 2023 war die Farbe schwarz, ab 1. März 2024 blau und ab 1. März 2025 ist sie grün. Dieser Farbwechsel setzt sich in den Folgejahren mit schwarz, blau, grün weiter fort.
Ist der Versicherer auf dem Kennzeichen erkennbar?
Die erste Zeile auf dem Kennzeichen besteht aus drei Zahlen, die zweite Zeile aus drei Buchstaben. Die Buchstabenkombination bezeichnet den Versicherer des Fahrzeugs. Welcher Anbieter sich dahinter verbirgt, können Sie im Schadensfall im Internet unter www.zentralruf.de oder über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 2502600 (kostenlos aus deutschen Telefonnetzen) erfragen.
Zusätzliche Absicherung und Besonderheiten
Kann ich Roller, E-Scooter und Co. weiter absichern?
Ja, Sie können Ihr Fahrzeug auch gegen Diebstahl, Brand oder Hagelschäden durch eine Teilkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung absichern. Die Teilkaskoversicherung kann auch Schäden am Akku bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb abdecken.
Was ist im Fall eines Fahrzeugwechsels zu tun?
Für ein neues Fahrzeug benötigen Sie grundsätzlich auch ein neues Versicherungskennzeichen und eine neue Versicherungsbescheinigung. Beides erhalten Sie, wenn Sie die neue Versicherung online beantragen. Damit Sie bereits gezahlte Beiträge für die Versicherung des bisherigen Fahrzeugs erstattet bekommen, teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit, und senden Sie uns das alte Versicherungskennzeichen und den Versicherungsschein inklusive der Versicherungsbescheinigung im Scheckkarten-Format zurück.
Die Rücksendung der Unterlagen und die Angabe Ihrer Kontoverbindung sind ebenfalls erforderlich, wenn das Fahrzeug zum Beispiel verschrottet wird. So können wir Ihren Vertrag bei einem Fortfall des versicherten Fahrzeugs vorzeitig abrechnen.
Die Rücksendeanschrift für die Unterlagen lautet:
Gothaer Allgemeine Versicherungs AG
Gothaer Allee 1
50969 Köln
Was tun bei Diebstahl des Versicherungskennzeichens?
Ein Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt werden. Ein neues Versicherungskennzeichen erhalten Sie über das Service-Center Ihrer Versicherung.
Versicherungsbeitrag und Zahlungsmodalitäten
Wann muss der Versicherungsbeitrag gezahlt werden?
Ihr Versicherungsbeitrag muss im Voraus für ein Verkehrsjahr (1. März bis Ende Februar im Folgejahr) bezahlt werden. Bei Beginn des Versicherungsvertrags nach dem 1. März richtet sich Ihr Beitrag nach der dadurch kürzeren Versicherungsdauer. Der Mindestbeitrag beträgt jedoch grundsätzlich 20 Euro. Diesen Mindestbeitrag behalten wir auch bei vorzeitigem Vertragsende ein und erstatten die Differenz zum noch ausstehenden Beitrag.
Verkauf des Fahrzeugs
Was ist zu tun, wenn ich das Fahrzeug verkaufe?
Bei Verkauf des Fahrzeugs geht die bestehende Versicherung auf den Käufer über. Damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt, müssen Sie und der Käufer oder die Käuferin die Versicherung über die Veräußerung informieren. Der oder die Käufer*in kann die Versicherung kündigen, bis zur Beendigung des Vertrages sind Sie jedoch zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.
Falls der Vertrag vor Ablauf des Verkehrsjahres beendet wird, müssen Versicherungsbescheinigung und Versicherungsschein sowie das Versicherungskennzeichen sofort an die Versicherung zurückgegeben werden. Selbstklebende Folienkennzeichen müssen am Fahrzeug entfernt werden.
Wann leistet die Moped-Versicherung?
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt bis zu 100 Mio. Euro.
Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio. Euro begrenzt.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. €.
Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert.
Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. Euro).
Diebstahl inkl. Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt.
Kurzschluss zzgl. Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.
Mitversichert sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro.
Zusätzliche Informationen
Ein Roller und ein Moped unterscheiden sich optisch und in ihrem Aufbau. Ein Roller hat keine Pedale, sondern einen tiefen Durchstieg. Dort kann der Fahrer die Beine aufstellen.
Die freiwillige Zulassung bedeutet, dass auch ein zulassungsfreies Fahrzeug offiziell bei der Zulassungsbehörde registriert und daher zugelassen wird. Das hat verschiedene Vorteile gegenüber der reinen Mopedversicherung mit Versicherungskennzeichen: Da das Kennzeichen bleibt, muss Sich nicht jedes Jahr ein neues besorgen.
Ein Roller bis 50 ccm muss nicht bei der Zulassungsbehörde zugelassen werden, sondern benötigt lediglich ein Versicherungskennzeichen. Dieses Kennzeichen erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherung. Es beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt.
Für die Anmeldung sind ein Personalausweis bzw. ein Reisepass mit Meldebescheinigung nötig.
| Fahrzeugtyp | Versicherungspflicht | Zulassungspflicht | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Mofa | Ja | Nein | Max. 25 km/h |
| Moped | Ja | Nein | Max. 45 km/h, max. 50 ccm |
| E-Scooter | Ja | Nein | ABE erforderlich |
| S-Pedelec | Ja | Nein | Motorunterstützung bis 45 km/h |
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