Mit einem kleinen motorisierten Zweirad wie einem Moped oder Roller können Sie den ersten Schritt zu mehr Unabhängigkeit unternehmen. So kommen Sie schnell und günstig ans Ziel.
Versicherungspflicht für Mopeds und Roller
Egal, ob Sie mit Mofa, Moped, Roller oder E-Bike unterwegs sind: Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung als grundlegenden Versicherungsschutz. Sie ist wichtig, falls Sie mit Ihrem Fahrzeug einen finanziellen Schaden verursachen. Neben Sachschäden können bei Unfällen auch Personen zu Schaden kommen - die finanziellen Folgen können immens sein. Deshalb gilt für alle Kleinkrafträder eine gesetzliche Versicherungspflicht.
Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden.
Das Versicherungskennzeichen
Als Nachweis erhalten Sie jährlich ein neues Versicherungskennzeichen („Mopedkennzeichen“). Die Farbe des Kennzeichens wechselt regelmäßig in den Farben Grün, Schwarz und Blau. So kann der Versicherungsstatus bei Kontrollen jederzeit abgelesen werden.
Der Farbwechsel hilft dabei, die Aktualität des Kennzeichens zu erkennen.
Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient. Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.
Gültigkeit und Erneuerung
Für alle Mopedfahrer ist der 1. März ein besonderes Datum: Die neue Saison beginnt und es ist Zeit für ein neues Kennzeichen. Sie endet immer am 28. Februar (bzw. in Schaltjahren am 29.).
Ab dem 01. Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.
Farbe des Kennzeichens
Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.
Die Farbe des Kennzeichens ändert sich jährlich in den drei Farbvariationen Grün, Schwarz, Blau, Grün, Schwarz, Blau, Grün und so weiter. Weil jedem Jahr eine bestimmte Farbe zugeordnet ist, lässt sich schon von weitem erkennen, ob Ihr Fahrzeug den vorgeschriebenen Versicherungsschutz für das aktuelle Kalenderjahr besitzt.
Gesetzliche Bestimmungen und Voraussetzungen
Ja, Sie benötigen für Ihr Moped eine Haftpflichtversicherung und ein eigenes Versicherungskennzeichen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Die Versicherungspflicht bezieht sich nicht nur auf Mopeds und Roller, sondern auch auf andere Kleinkrafträder sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?
Diese Kennzeichen sind unter anderem für Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter vorgeschrieben.
Vorgeschrieben ist ein solches Kennzeichen unter anderem für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Somit benötigen unter anderem Mofas, Mopeds sowie Roller ein Versicherungskennzeichen. Der Gesetzgeber sieht Versicherungskennzeichen zudem für Segways, bei der der elektrische Antrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht, sowie motorisierte Krankenfahrstühle vor. Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter benötigt.
E-Scooter
Ja, es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für E-Scooter. Das Fahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Außerdem dürfen E-Scooter maximal 20 km/h fahren und sie benötigen eine Lenk-/Haltestange, zwei Bremsen, ein Licht sowie eine helltönende Glocke. Das Gewicht darf maximal 55 kg betragen.
Wo muss das Kennzeichen befestigt werden?
Gemäß gesetzlichen Vorschriften muss das Kennzeichen an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest angebracht werden. Es darf maximal um 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein und muss aus einem 45-Grad-Winkel von beiden Seiten des Fahrzeugs aus lesbar sein. Der untere Rand des Kennzeichens muss mindestens 20 Zentimeter Abstand zur Fahrbahn haben.
Übertragung des Kennzeichens
Eine Übertragung des Kennzeichens ist nicht möglich.
Verkauf des Fahrzeugs
In den meisten Fällen ist es übrigens nicht möglich, ein Versicherungskennzeichen ummelden zu lassen. Werden Mofa, Moped & Co. verkauft, sollten Sie daher die Versicherung informieren und das Schild zurückgeben. Sie erhalten dann bereits gezahlte Versicherungsbeiträge anteilig erstattet. Einige Versicherungen erlauben es aber auch, dass Käufer die Versicherungskennzeichen übernehmen.
Kann die Versicherung mit Kennzeichen verkauft bzw. Ja. Ihr Versicherungsvertrag wird dann auf den neuen Eigentümer überschrieben.
Versicherungsschutz und Tarife
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio.
Teilkaskoversicherung
Wenn Sie auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Diebstahl, Brand oder Tierbiss, absichern möchten, sollten Sie die Mopedversicherung mit einer Teilkaskoversicherung erweitern.
Tarifübersicht
| Abdeckung | Haftpflicht | Haftpflicht + Teilkasko |
|---|---|---|
| Beitrag | 55 €* | 90 €* |
| Personenschäden | 15 Mio. € | 15 Mio. € |
| Sach- und Vermögensschäden | 100 Mio. € | 100 Mio. € |
| Diebstahl, Raub, Unterschlagung | Nicht enthalten | Enthalten |
| Brand oder Explosion | Nicht enthalten | Enthalten |
| Sturm, Hagel, Blitzschlag | Nicht enthalten | Enthalten |
*Mopedbeitrag für die Haftpflichtversicherung jährlich. Für andere Wagnisse, wie E-Scooter, Krankenfahrstühle und Ähnliche, gelten gesonderte Beiträge.
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