Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen.
Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.
Jährlicher Wechsel der Versicherungskennzeichen
Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.
Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zum 1. März zwischen schwarz, blau und grün.
Am 1. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Nur damit besteht ein Versicherungsschutz.
- Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter
- Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün
- Versicherungsschutz besteht nur mit dem aktuellen Kennzeichen
Im Frühling beginnt alljährlich das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.
Den Versicherungsschutz erkennt man am Nummernschild, dem Versicherungskennzeichen aus Blech. Bei E-Scootern ist es ein Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form. Die Schilderfarbe wechselt jährlich. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar.
Am 1. März 2025 muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Blau auf Grün. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Ab dem 1. März 2024 dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.
„Wer im März weiter mit alten schwarzen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert“, warnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Wo gibt es die neuen Kennzeichen für Mofas und E-Scooter?
Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.
Kosten für das Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.
Fakt ist aber auch, dass viele Versicherer ihre Prämien für 2025 angezogen haben. Stellen Sie sich darauf ein, dass dies bei einigen Ihrer Kunden für Unmut sorgen wird. Erklären lässt sich dieser Anstieg vor allem mit deutlich höheren Aufwendungen der Gesellschaften für Haftpflichtschäden. 2023 stiegen die Ausgaben um rund 17 Prozent auf 99 Millionen Euro, im Schnitt zahlten die Versicherer gut 4.600 Euro pro Schaden, 15 Prozent mehr als im Vorjahr.
Fahren ohne gültiges Kennzeichen
Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Für jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Straßenverkehr gegenüber Dritten entstehen. Bei einer Teilkaskoversicherung inklusive Haftpflicht ist der Versicherungsschutz umfassender.
Wird man von der Polizei erwischt, kann für das Fahren mit Roller, Moped oder Mofa ohne Versicherungskennzeichen ein Bußgeld fällig werden.
Diebstahlrisiko und Teilkaskoschutz
Diebstahl bleibt ein großes Problem bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen: Im Jahr 2023 wurden über 10.000 kaskoversicherte Fahrzeuge gestohlen, mehr als zwei Drittel davon entfallen auf E-Scooter. Diese aktuellen Diebstahlzahlen des GDV markieren einen Zuwachs von satten 48 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und gleichzeitig einen neuen Höchststand.
Die tatsächlichen Diebstahlszahlen dürften noch erheblich höher ausfallen. Denn viele Versicherungsnehmer verzichten in dieser Fahrzeugkategorie auf einen Kaskoschutz. Ihre Fahrzeuge tauchen in der GDV-Diebstahlstatistik daher gar nicht auf, wenn sie gestohlen werden.
Und natürlich schauen die Besitzer bei einem Diebstahl in die Röhre, wenn sie bei der Versicherung von E-Scooter, Roller, Moped etc. nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung setzen. Das sollten Sie Ihren Kunden in der Beratung bewusst machen. Der Aufpreis für eine Versicherung mit Teilkasko sowohl für Roller und Mopeds als auch für E-Scooter und S-Pedelecs bewegen sich meist im mittleren zweistelligen Bereich, wie diese Tarifbeispiele für das Jahr 2025 zeigen:
| Aufpreis Teilkaskoschutz (jährlich) | Beispiele |
|---|---|
| Moped/Roller bis 50 ccm | 35 Euro (Gothaer), 48 Euro (VHV), 50 Euro (Bayerische) |
| E-Scooter | 30 Euro (Gothaer), 50 Euro (VHV), 45,70 Euro (Bayerische) |
Angesichts der teilweise recht hohen Anschaffungskosten der Fahrzeuge also eine überschaubare Investition. Bei manchen Versicherern sind in der Teilkasko zudem auch Schäden durch Kurzschluss eingeschlossen. Das kann für Besitzer von E-Scootern, S-Pedelecs und anderen Elektrokleinstfahrzeugen ebenfalls ein entscheidender Faktor sein.
Achten Sie bei der Teilkasko auf die Höhe des Selbstbehalts im Diebstahlsfall. Bei einigen Versicherern gilt bei Entwendung eine gesonderte, höhere Selbstbeteiligung als bei Kaskoschäden im Allgemeinen.
Verlust des Versicherungskennzeichens
Es kann passieren, dass ein Versicherungskennzeichen verloren geht. Ein häufiger Grund ist Diebstahl. Kennzeichen können auch während der Fahrt abfallen. Wer feststellt, dass das Versicherungskennzeichen an seinem Roller fehlt, muss dies sofort der Versicherung melden und auch bei der Polizei anzeigen.
Wenn Sie den Verlust bei der Versicherung gemeldet haben, erhalten Sie ein neues Kennzeichen und eine neue Police. Sie dürfen Ihren Roller nicht ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegen.
Welche Fahrzeuge benötigen das blaue Kennzeichen?
Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0x10,1 cm:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle.
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7x5,5 cm:
- E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15.
Bilanz: Schäden, Zahlungen, Diebstähle
Der GDV zählte im Jahr 2022 knapp 2,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, fast 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit ihnen wurden rund 21.000 Haftpflichtschäden (+18%) verursacht, die Gesamtkosten in Höhe von rund 85 Millionen Euro (+24%) zur Folge hatten. Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt erstmals mehr als 4.000 Euro (+5%).
Gestohlen wurden 2022 knapp 6.900 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, der Großteil davon E-Scooter (4.100). Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden die E-Scooter deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden 245 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 3 von 10.000 Fahrzeugen.
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