Am 1. März jeden Jahres beginnt die Saison für Mopedfahrende. Für ein Mofa oder Moped bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum benötigen Sie dann ein neues Kennzeichen. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.
Versicherungspflicht und Moped-Kennzeichen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug verpflichtend vor. Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Ab dem 01. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen sind grün. Nur damit besteht ein Versicherungsschutz.
Gültigkeit und Erneuerung
Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Der Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden.
Farbwechsel der Kennzeichen
Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau. Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter. Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün.
Wo gibt es die neuen Kennzeichen für Mofas und E-Scooter?
Die neuen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Die Mopedkennzeichen können ab 3. Februar 2025 bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort. Sie erhalten das Mopedschild per Post in einem Brief der Größe DIN A5 kostenfrei zugesandt.
Versicherungsschutz und Konsequenzen bei Verstößen
Versicherungsschutz besteht nur mit dem aktuellen Kennzeichen. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar. Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Bestandteile und Erweiterungen der Mopedversicherung
Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es die optionale Teilkaskoversicherung. Die optionale Teilkaskoversicherung ersetzt auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung können Sie mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller. Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. €.
Leistungen der Teilkaskoversicherung
- Diebstahl inkl.
- Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen.
- Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
- Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
- Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen.
- Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt.
- Kurzschluss zzgl.
- Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
- Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. €.
Spezielle Hinweise für Elektrokleinstfahrzeuge
Ja, die ADAC Moped-Versicherung bietet Ihnen jetzt auch Schutz für Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B. Elektrokleinstfahrzeug, z.B. gegen Diebstahl mit einem geeigneten Sicherheitsschloss geschützt werden. Die Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug, wie z.B. Elektro Kasko für Schäden am Akku bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, z.B.
Wichtige Hinweise zum Versicherungsbeginn und Gültigkeitsbereich
Grundsätzlich beginnt das Versicherungsjahr am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Steigen Sie aber z.B. erst nach dem 1. Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich im Monat Februar des Folgejahres. Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Bei Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein.
Kosten des Versicherungskennzeichens
Wie viel kostet das Versicherungskennzeichen? Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro. Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.05. oder später zahlen Sie eine günstigere Prämie. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate. Bei der Mopedversicherung gibt es einen abgestuften Jahresbeitrag.
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