In Deutschland müssen bestimmte Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Jedoch benötigen diese Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die durch ein spezielles Kennzeichen nachgewiesen wird. Die Farbe des Versicherungskennzeichens wechselt jährlich, daher ist es wichtig zu wissen, wann der richtige Zeitpunkt für den Wechsel ist.
Jährlicher Farbwechsel der Versicherungskennzeichen
Wie wir bereits im September berichtet haben, gibt es eine wichtige Neuerung in puncto Versicherungskennzeichen. Die Farbe des Versicherungskennzeichens wechselt jährlich. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zum 1. März. Im März muss ein neues Kennzeichen in einer anderen Farbe erworben werden.
Die Farben Schwarz, Blau und Grün verweisen auf das Jahr der Gültigkeit eines Versicherungskennzeichens. Dieser Farbwechsel erfolgt jährlich in dieser Reihenfolge. Zusätzlich zeigt das Versicherungskennzeichen am unteren Rand das Jahr, in dem der Versicherungszeitraum beginnt.
Aktuelle Regelungen für 2025
Ab dem 1. März 2025 ändert sich etwas für Fahrer von Mofas, Mopeds und E-Scootern. Ab dem 1. März 2025 muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Blau auf Grün. Schon bald sind die verpflichtenden Versicherungskennzeichen grün, wie der "ADAC" berichtet.
Besitzer von Mofas, Mopeds und E-Scootern müssen jährlich ihre Versicherungskennzeichen wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt im Frühling und gilt für Mopeds, Mofas, Roller bis 50 ccm und E-Scooter. Der Versicherungsschutz wird durch das jeweilige Kennzeichen aus Blech oder als Klebekennzeichen für E-Scooter nachgewiesen.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?
Ein entsprechendes Kennzeichen brauchen unter anderem folgende Gefährte:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder Elektroräder mit einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h benötigen einen solchen Schutz.
Für welche Fahrzeuge gilt das blaue Kennzeichen? Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0x10,1 cm:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle.
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7x5,5 cm:
- E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15.
Fahrzeuge wie E-Scooter oder Segways, sogenannte Elektro-Kleinstfahrzeuge, bekommen kein Versicherungskennzeichen aus Blech, sondern eine kleinere, selbstklebende Versicherungsplakette. Auch diese ist immer von 1. März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig und hat dieselbe Farbe wie die Mofa-Kennzeichen.
Wo erhalte ich das neue Kennzeichen?
Mittlerweile haben es die Versicherer sehr vereinfacht, ein solches Kennzeichen zu beantragen. Viele bieten an, es online zu bestellen. In der Regel werden Baujahr, Fahrgestell-Nummer und Antriebsart abgefragt: entsprechende Angaben finden sich in der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Eine Zulassungsstelle muss nicht extra aufgesucht werden.
Die neuen grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Wo bekomme ich neue Versicherungskennzeichen für mein Fahrzeug? Das aktuelle Versicherungskennzeichen bekommen Zweiradfahrer entweder direkt bei den Kfz-Versicherern oder bei Versicherungsvermittlern. Das Kennzeichen kann bei manchen Versicherungen auch online beantragt werden.
Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.
Kosten für das Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Wie viel kostet das Versicherungskennzeichen? Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.
Warum ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen wichtig?
Der Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen, das immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist. Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Diese können im Ernstfall mehrere Millionen Euro betragen.
Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen.
Konsequenzen bei Verstößen
Wer ohne gültiges Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz und riskiert bei Unfällen, selbst für den Schaden aufzukommen. Wer im März weiter mit alten Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert“, warnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Das Fahren ohne vorgeschriebenen Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Wer ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz und gültiges Versicherungskennzeichen nutzt, begeht eine Straftat. Es drohen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Bestraft wird nicht nur die Fahrerin oder der Fahrer, sondern auch die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter. Zudem kann das Fahrzeug eingezogen werden - allerdings nur, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin damit gefahren ist.
Empfehlungen zur Versicherung
Hier gilt: Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist ein Muss, eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug verpflichtend vor.
Wer sehr an seinem Fahrzeug hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherung leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl. Die optionale Teilkaskoversicherung ersetzt auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung können Sie mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Vor allem E-Scooter verschwinden statistisch betrachtet sehr häufig: Von 10.000 dieser Fahrzeuge werden 277 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 4 von 10.000 Fahrzeugen.
Zahlen und Fakten aus dem Jahr 2023
Hier eine Übersicht der wichtigsten Zahlen aus dem Jahr 2023:
- 2,9 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (+8 Prozent)
- 21.300 Kfz-Haftpflichtschäden (+1 Prozent)
- Gesamtkosten für Kfz-Haftpflichtschäden in Höhe von rund 99 Millionen Euro (+17 Prozent)
- Schadendurchschnitt: 4.600 Euro (+15 Prozent)
- Mehr als 10.000 gestohlene kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (+46%)
- 6.850 davon sind E-Scooter
Alle Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2023.
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