Moped Kennzeichen Pflicht: Alles, was Sie wissen müssen

Erfahrene Roller-, Mofa- und Mopedfahrer*innen kennen es bereits: Zum 1. März beginnt für sie das neue Versicherungsjahr 2025/2026. Ab dann müssen Halter ihre bisherigen blauen gegen neue grüne Versicherungskennzeichen austauschen. Denn nur mit einem gültigen Kennzeichen dürfen sie sich mit ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen.

„Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, fährt ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar“, sagt Bianka Bobell, Kfz-Versicherungsexpertin beim Bund der Versicherten e. V.

Was bedeutet das Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen ist für Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm und E-Scooter vorgesehen. Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für diese Fahrzeuge verpflichtend. Das Versicherungskennzeichen dient als Nachweis über die vorhandene gültige Kfz-Versicherung.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

Diese Kennzeichen sind unter anderem für Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter vorgeschrieben.

Elektrobetriebene Zweiräder, einschließlich Pedelecs und E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h und höchstens 45 km/h, benötigen ebenfalls ein grünes Versicherungskennzeichen. Auch E-Scooter unterliegen als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge immer der Versicherungspflicht.

Verpflichtend ist ein solches Kennzeichen für Kleinkrafträder, die über einen Hubraum von maximal 50 ccm verfügen und höchstens 45 km/h schnell fahren können.

Braucht man für Moped oder Mofas auch eine Zulassung?

Nein, Sie brauchen keine Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle, wenn Sie ein Moped, Mofa oder andere Kleinkrafträder fahren. Stattdessen genügt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Einzelbetriebserlaubnis oder eine eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung). Ohne diese Dokumente bekommen Sie kein Mofa-, Moped-, Roller- oder E-Scooter-Kennzeichen.

Versicherungskennzeichen für E-Bikes

Ob Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihr E-Bike benötigen, hängt vom Modell ab. Das sogenannte Pedelec ist am weitesten verbreitet und unterstützt die Tretbewegungen des Fahrers mithilfe eines Elektromotors. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich dieser aus, sodass es sich rechtlich dennoch um ein Fahrrad handelt und Sie kein Versicherungskennzeichen benötigen.

Beim S-Pedelec sieht es anders aus: Damit erreichen Sie eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

Wo bekomme ich ein Versicherungskennzeichen her?

Den Antrag für ein Versicherungskennzeichen stellen Sie bei Ihrer Versicherung. Das Kennzeichen wird Ihnen zugeschickt, sobald Sie den Versicherungsbeitrag überwiesen haben. Welche Angaben für den Antrag nötig sind, erfahren Sie an dieser Stelle.

Um ein Versicherungskennzeichen zu beantragen, wenden Sie sich direkt an den Kfz-Versicherer. Halten Sie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bereit, wenn Sie den Antrag für ein Versicherungskennzeichen ausfüllen. Sie erhalten das Versicherungskennzeichen, nachdem Sie die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung gezahlt haben.

Wie hoch sind die Kosten?

Diese liegen in der Regel zwischen 30 und 100 Euro für ein Mofa oder Moped. Wie hoch die Kosten für ein Versicherungskennzeichen ausfallen, kann je nach Versicherung und Fahrzeugart variieren. Allerdings können Sie bei einem Mofa oder Moped in der Regel von Ausgaben unter 100 Euro rechnen.

Wie lange darf man mit einem Versicherungskennzeichen fahren?

Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr. Um die Kontrolle der Gültigkeit zu erleichtern, haben alle Versicherungskennzeichen jedes Jahr eine andere Farbe.

Ein Versicherungskennzeichen behält seine Gültigkeit ein Jahr lang. Das neue Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Nach Zahlung der Versicherungsprämie erhalten Sie dann ein neues Kennzeichen.

Im Jahr 2023 hat das Versicherungskennzeichen die Farbe schwarz, im Jahr 2024 ist es blau und 2025 grün.

Farben der Versicherungskennzeichen

  • 2023: Schwarz
  • 2024: Blau
  • 2025: Grün

Beim Versicherungskennzeichen beträgt die Gültigkeit grundsätzlich nur ein Jahr, danach müssen Sie die Versicherung erneuern. Dabei beginnt das Versicherungsjahr immer am 01. März.

Wie ist das Versicherungskennzeichen aufgebaut?

Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient. Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.

Das Versicherungskennzeichen ist wie folgt aufgebaut: Die drei Ziffern in der ersten Zeile stellen Ihre individuelle Kennnummer dar, während die drei Buchstaben in der zweiten Zeile auf den Versicherer hinweisen. Der kleine Vermerk “GDV” in der dritten Zeile steht für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Wie muss das Versicherungskennzeichen angebracht werden?

Gemäß § 27 FZV müssen Sie das Versicherungskennzeichen gut ersichtlich anbringen. Es sollte an der Rückseite des Fahrzeugs, am besten unter der Schlussleuchte, befestigt werden. Der untere Rand des Schildes muss mindestens 20 cm über der Fahrbahn liegen.

So sind diese gemäß § 27 FZV an der Rückseite des Fahrzeugs - möglichst unter der Schlussleuchte - anzubringen. Darüber hinaus gibt es auch noch Vorgaben, die sich mit dem Winkel des Versicherungskennzeichens befassen. So darf sich dieses höchstens um 30 Grad in Fahrtrichtung neigen. Zudem muss eine Lesbarkeit auch dann noch aus einem 45-Grad-Winkel gewährleistet werden.

Sanktionen bei Verstößen

Welche Sanktionen Sie erwarten, wenn Sie mit einem ungültigen Versicherungskennzeichen erwischt wurden, lesen Sie hier.

Fahren Sie zwar mit Versicherungskennzeichen, aber ohne Papiere, die Ihren bestehenden Versicherungsschutz bescheinigen, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Fehlt das Versicherungskennzeichen, kostet das ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro.

Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht.

Ohne diese Papiere besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz. Wohingegen das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens gemäß Bußgeldkatalog 40 Euro kostet.

Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Wichtig! Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet im Falle eines Unfalls zudem, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.

Bußgelder im Überblick

Welches Fehlverhalten beim Versicherungskennzeichen außerdem geahndet wird und wie hoch die Sanktionen ausfallen, verrät diese Tabelle.

  • Sie händigten bei einer Verkehrskontrolle nicht die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen aus.
  • Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dieses über kein Versicherungskennzeichen verfügte, bzw.

Was tun bei Verlust des Versicherungskennzeichens?

Stellen Sie fest, dass das Versicherungskennzeichen verloren gegangen ist, müssen Sie dies unverzüglich bei der Versicherung und der Polizei melden. So verhindern Sie, dass Sie für einen möglichen Missbrauch des Kennzeichens zur Rechenschaft gezogen werden. Vor einer Weiterfahrt müssen Sie zudem ein neues Versicherungskennzeichen besorgen.

Kann man ein Versicherungskennzeichen ummelden?

In den meisten Fällen ist es übrigens nicht möglich, ein Versicherungskennzeichen ummelden zu lassen. Werden Mofa, Moped & Co. verkauft, sollten Sie daher die Versicherung informieren und das Schild zurückgeben. Sie erhalten dann bereits gezahlte Versicherungsbeiträge anteilig erstattet. Einige Versicherungen erlauben es aber auch, dass Käufer die Versicherungskennzeichen übernehmen.

Gültigkeit im Ausland

Das Versicherungskennzeichen ist im Ausland innerhalb Europas weiterhin gültig. Wer mit seinem Moped oder Roller unsere europäischen Nachbarn besuchen möchte, kann dies in der Regel ohne Probleme tun. Denn das Versicherungskennzeichen behält im Ausland seine Gültigkeit.

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