Kindersitz für Simson Mopeds: Erfahrungen und rechtliche Aspekte

Der Transport von Kindern auf einem Moped wie der Simson Schwalbe ist ein Thema, das viele Fragen aufwirft. Dabei geht es um die Sicherheit der Kinder, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und die praktischen Erfahrungen von Eltern, die ihre Kinder auf diese Weise befördern.

Rechtliche Grundlagen

Ein entscheidender Faktor für die Legalität eines Kindersitzes ist die eingestanzte KTA-Nummer. Die originalen Kindersitze haben eine KBA Nummer. Bei S50/51 ist diese im Gestell der Fußstützen eingeschlagen. Wenn die Nachbauten diese Nummer haben, sind sie zugelassen. Ohne Nummer nicht, da alles ohne Prüfnummer (wie z.B. Blinkerkappen) nicht für die Verwendung im Strassenverkehr geprüft wurden.

Es gibt für die Originalkindersitze eine Montageanleitung. Ich führe das auch immer mit mir, man weiß ja nie. Alternativ ein Gespann kaufen.

Nach Durchsicht der hierfür relevanten Rechtsvorgaben komme ich zu nachfolgendem Schluss: Für die Kinderbeförderung in PKW existieren eu-rechtliche Anforderungen an Kindersitze bzgl. deren Zulassungs/Prüfpflicht. Verwendungsvorgaben ergeben aus den nationalen Verhaltensvorschriften der StVO. Bei der Mitnahme von Kindern im Alter unter 7 Jahren auf Krafträdern wird lediglich ein besonderer Sitz gefordert. Zu diesem bestehen keine konkreten Zulassungs/Prüfpflichten (außer Fußschutz und Handgriff).

Nach meiner Ansicht ist die Beförderung, wie angefragt zwar sicherheitstechnisch nicht optimal, jedoch juristisch nicht zu beanstanden. Hierzu bedarf es m. E. nicht mal die Verwendung eines „alten“ Sitzes um Bestandsschutz zu erreichen. Einen Rechtsauszug habe zu Ihrer Information als Anlage beigefügt. Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen das es nur als 2-sitzer eingetragen ist und auch wenn man einen 3. Sitz montiert es nur als 2 sitzer zu nutzen ist.

Es sind alle Kindersitz für die Simson erlaubt, egal ob original DDR oder die Nachbauten. Er beruft sich dabei auf Paragraf 21 der StvO und Paragraf 30 Erläuterung 7 der StVZo.ich also zurück zur Rennleitung und mein Mängelschein wurde vernichtet.

Hier eine Zusammenfassung relevanter Punkte:

  • Beifahrer dürfen nur hinten mitfahren.
  • Für Kinder unter 7 Jahren oder nicht den Anforderungen entsprechender Mindestgröße muss ein passender Kindersitz angebracht sein.
  • Lenkeinrichtung muss ungehindert benutzbar sein.

Soviel ist klar geregelt, für alles weitere gibt es keine konkrete Regelung. Der Kisi verstößt hierbei gegen alle 3 Punkte..Im Falle eines Unfalls liegt hier die Schuld klar beim Fahrer.

§ 21 Personenbeförderung(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.

Sicherheitsbedenken und praktische Erfahrungen

Ich find das dingen Gruselig ... Für den Transport von Plagegeistern halte ich pers. den Sitz mal sowas von ungeeignet... Ich täte da kein Kind drauf setzen. Er bietet kaum halt, beim Sturz verliert das Balg die Zähne und zudem fummeln Kinder ja so gern an den Bedienelementen herum.

Das Kind fummelt am Blinkerschalter, man merkt es nicht und schon rast dir wer ins Moped. Da darf man glücklich sein, wenn es nur entdeckt hat, das man mit dem Choke mitten wärend der Fahrt den Motor am Berg ausstellen kann.

Und einen geeigneten Helm gibt es für Kinder auch kaum, zumal nen guter Helm so schwer ist, das das Kind mit nem Genickbruch tot vom Hocker kippt oder ständig auf die Erde glotzt. Und so Kinder wachsen ja auch noch, und es müsste regelmäßig ein neuer Helm her.

DU solltest dich selber reden hören, das ist ja wirklich mal wieder ein Klasse Beitrag zum Schenkel klopfen.Bei solcherlei Gerede wirds mir übel warm unter der Mütze, glaub mal.Sehr wohl gibt es ab 49cm Kopfumfang Helme in jeder Preisklasse. Meine Tochter trägt einen doppelt so teuren Helm wie ich, soll ja außer dem Schutz ein wenig Komfort bieten.

Was tatsächlich ein Problem darstellt, Motorrad-Klamotten mit Protektoren in 104-110 zu bekommen. Aber wenn ich überlege wie schnell das Kind auf dem Weg zum Spielplatz unüberlegt auf die Straße springt und vom Auto überrollt werden kann, dürfte ich rein garnichts mit meinem Kind unternehmen. Nicht rausgehen, nichts neues ausprobieren.

Man kann schon sehr gut abwägen welcher Gefahr man sein Kind aussetzt. Ist auch Stuss allererster Güte! Zugegeben, dass dachte ich auch vorher, kann dir aber sagen, dass sich das nicht mal ansatzweise bestätigt hat.

Ich nehme regelmäßig meine Tochter auf kleinen Ausfahrten mit. Beim Fahren mit kleinen Kindern auf jeden Fall noch einen Haltegurt anlegen, bei dem das Kind am Fahrer festgeschnallt ist.

Willkommen! Da ja mein Sohn (wird 5) gerne mal Simme mit fährt habe ich mir gedacht vllt. mal einen "Kindersitz" für meine zu zulegen.

Auch wenns sicher ein Heidenspaß für die Kiddis ist mit rumzudüsen. Wenn man danach geht dann dürfte man eigendlich die Wohnung nicht mehr Verlassen. Ein gewisses Risiko ist bei allen dabei was man in seinem Leben macht, aber es muss ja nicht immer eintreten von dem was passieren kann.

Klar kann auch so was passieren, allerdings ists halt aufm Moped nochmal ein höheres Risiko. Lieber Roddi,ich will Dir doch den Spaß mit Deinen Bub nicht versauern.Als Vater von 4 Kids weis ich doch selbst was denen alles Spaß macht.Auch kenne ich die Gegend nicht wo Du fahren möchtest.Und das Du mit Kind besonders vorsichtig unterwegs sein wirst,kann ich mir Gut vorstellen.

Sofern du allerdings nachweisen kannst, das der Sitz ein Orginal Anbauteil(Zubehörteil) für dieses Moped ist(andem du ihn Montiert hast), am besten noch von einem VEB Betrieb(wie das Moped ja auch) kann dir nichts passieren. Dann ist es ein Orginalzubehör für dieses Motorrad vom hersteller hergestellt, in der ehemaligen DDR.Beinschild und Seitengepäckträger sind ja auchnicht verboten.Allerdings ist auf die Sicherheit zu achten.

Ja! Soweit ich mich schlau gelesen habe, gibt es kein Mindestalter. Einzige Bedingung, das Kind muss die Fußrasten (des Kindersitzes) erreichen können. Ich möchte ebenfalls meine kleine Prinzessin mit der S51 in die Kita schaffen, nur muss ich sie erstmal scharf machen.

HEUTE haben wir es getan!!!Heute Nachmittag haben meine kleine Prinzessin und ich die erste Ausfahrt mit unserer Schwalbe 51/2L und dem originalen Schwalbe Kindersitz gemacht. Sie wurde vor einem Monat 3 Jahre. Natürlich mit Helm / leichter Fahrradhelm.

Natürlich NICHT!Lass dir das Wort Fahrradhelm doch mal auf der Zunge zergehen... Und? Dämmerts? Ich war gestern bei Polo, die kleinsten XXXS Helme wiegen fette 1230g, das ist mir deutlich zu viel für meine Tochter.

Einmal stark in die Eisen und sie guckt ganz tief in den Tacho. Ich selber fahre niemals mit Motorradjacke, aber mein Töchterlein bekommt definitiv eine. Aber auch hier geht es erst ab Größe 140 los, also muss sie warten.

Legal hin oder her. Und wenn du zehnmal so dummes Zeug schreibst bleibt ein Fahrenden auf einem motorisierten Zweirad verboten. ein kleines Kind darf keinen schweren Helm tragen.In der DDR hatte man über 20 Jahre damit kein Problem, auch ohne Helm zu fahren, vorsichtige und umsichtige Fahrweise vorausgesetzt.Es gibt auf dem Motorrad eine Helmpflicht, jedoch werden auch kleinste Jethelme akzeptiert.

Wenn du hier so stolz von deiner "Prinzessin" redest, sorge für Ihre Sicherheit! Ohne Umschweife und Kompromisse! Nur ein zugelassener Helm ist der Richtige Helm.

Hier eine Tabelle mit relevanten Informationen zu Kinderhelmen:

Aspekt Details
Mindestkopfumfang Ab 49cm verfügbar
Gewicht Kleinste Helme wiegen ca. 1230g
Normen Zugelassener Helm ist Pflicht

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