Moped Licht Pflicht in Deutschland: Was Sie Wissen Müssen

Die Beleuchtung am Fahrzeug sorgt nicht nur dafür, dass die Fahrbahn gut ausgeleuchtet ist und der Fahrer trotzdem sieht, wo er hinfährt. Fahrzeuglicht macht Sie außerdem sichtbar im Straßenverkehr. Bei Dunkelheit während der Nacht oder der Morgen- bzw. Abenddämmerung ist das Licht am Fahrzeug unverzichtbar. Und auch wenn es regnet oder schneit oder es neblig ist, muss die Beleuchtung eingeschaltet werden, damit Sie trotz der schlechten Sichtverhältnisse an Ihr Ziel kommen.

Allgemeine Beleuchtungspflichten für Krafträder

Anders als bei mehrspurigen Fahrzeugen ist die Verwendung von Tagfahrlicht bei Krafträdern durch § 17 Abs. Die Art des Kraftrades spielt hierbei keine Rolle. Egal ob Sie Motorrad, Motorroller, Moped oder Leichtkraftrad fahren - das Tagfahrlicht ist stets einzuschalten.

Tagfahrlicht

Bei dem Tagfahrlicht handelt es sich um eine Beleuchtung am Fahrzeug, die auch bei guten Sichtbedingungen am Tag eingeschaltet werden kann. Es wird automatisch mit der Zündung eingeschaltet und schaltet sich erst ab, wenn eine der Hauptbeleuchtungen aktiviert wird.

Tagfahrlicht Pflicht?

Seit 2011 müssen innerhalb der EU Neufahrzeuge (Pkw und Lkw) mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden. Es besteht keine Pflicht, bereits zugelassene Fahrzeuge mit Tagfahrlicht nachzurüsten.

Alternativen zum Tagfahrlicht

Grundsätzlich können Sie auch das Abblendlicht als Tagfahrlicht benutzen. Allerdings macht dies in der Regel wenig Sinn, da Tagfahrlicht zum einen viel sparsamer ist als Abblendlicht. Hingegen sind Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht nicht erlaubt.

Das Tagfahrlicht schaltet sich ab, sobald eine andere Hauptbeleuchtung aktiviert wird. Mit dem Tagfahrlicht ist nur bei Helligkeit und bei guten Sichtbedingungen am Tag zu fahren.

Abblendlicht

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten. Sie können Abblendlicht grundsätzlich auch als Tagfahrlicht benutzen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Abblendlicht zwar heller ist als das Tagfahrlicht, jedoch wird hier auch mehr Energie verbraucht. Mit Tagfahrlicht zu fahren, ist daher viel sparsamer.

Weitere wichtige Beleuchtungsvorschriften

Scheinwerfer

Kraftfahrzeuge müssen mit zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1 000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer.

Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.

Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.

Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können.

Farbe des Lichts

Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

Mofas

Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muss am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muss 15 W betragen.

Bußgelder bei Verstößen

Ebenso müssen Verkehrssünder beim Fahren mit dem Auto ohne Licht oder mit fascher Beleuchtung mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 90 € rechnen.

Bußgeldtabelle für Paragraph 17 StVO (Beleuchtung)

Die folgende Tabelle zeigt einige der möglichen Strafen bei Verstößen gegen die Beleuchtungspflicht:

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. 20 - -
Sie fuhren das Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten. 15 - -
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. 20 - -

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