Seit dem 28. Juli 2021 ist es in ganz Deutschland einheitlich geregelt: Jugendliche dürfen bereits ab dem Alter von 15 Jahren einen Rollerführerschein machen. Zuvor galt dies nur in einigen Bundesländern. Diese bundesweite Regelung ermöglicht es jungen Menschen, früher mobil zu sein, insbesondere in ländlichen Gebieten, wo öffentliche Verkehrsmittel weniger zugänglich sind.
Gesetzeslage und Führerscheinklasse AM
Der Bundestag beschloss im Oktober 2019 eine Gesetzesänderung für den Rollerführerschein ab 15 Jahren. Nach einer entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes konnten die einzelnen Bundesländer jedoch selbst entscheiden, ob sie das Mindestalter fürs Mopedfahren auch tatsächlich senken. Das erzeugte eine unübersichtliche Situation.
Konkret geht es dabei um das Fahren von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Um diese Roller bzw. Mopeds fahren zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.
- Zweirädrige Krafträder: Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
- Dreirädrige Krafträder: Minitrikes.
- Vierrädrige Krafträder: Quads oder Minicars (Leermasse max. 350 kg).
Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer als 50 ccm sein, und Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten.
Seit November 2020 dürfen 15-Jährige in Bayern den Mopedführerschein machen. Allerdings gilt dies nur, sofern ein individueller Bedarf besteht und der Teenager eine entsprechende Verkehrsreife mitbringt.
Bereits im Mai 2013 wurde der Mopedführerschein (Führerscheinklasse AM) mit 15 als Modellversuch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eingeführt. Die Auswertung der daraus resultierenden Daten ließ kein eindeutiges Ergebnis zu. Dennoch entschied sich der Bundesrat am 29.11.2019 zu einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Mofa vs. Moped: Was ist der Unterschied?
In allen Bundesländern ist es ab 15 Jahren erlaubt, ein Mofa zu fahren, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. Es handelt sich dabei um einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
Die Führerscheinklasse AM berechtigt hingegen dazu, leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h zu führen.
Das Mofa leitet sich eigentlich von Motor-Fahrrad ab. Mofas sind verkehrsrechtlich also eigentlich Fahrräder mit einem Hilfsmotor. Deswegen ist für diese Fahrzeugart kein richtiger Führerschein nötig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Die Bezeichnung M-Führerschein für die Mofaprüfung ist irreführend, weil sie keiner Führerscheinklasse entspricht. Im Gegensatz dazu ist ein Moped mit max. 45 km/h unterwegs und benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse AM.
Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche die Prüfung für den Mofaführerschein ablegen. Damit ist der Mofaführerschein für viele der Start in die eigenständige Mobilität im Straßenverkehr.
Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195
Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Für Jugendliche, die in einem Bundesland, welches den Mopedführerschein mit 15 eingeführt hat, wohnen, stellt dies eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der eigenen Mobilität dar.
Strafen und Konsequenzen
Doch Vorsicht: Wer mit 15 Jahren mit dem Moped fährt und dabei die Grenze zu einem Bundesland, welches dem AM-Führerschein mit 15 Jahren nicht eingeführt hat, passiert, begeht eine Straftat. Es handelt sich dann nämlich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dafür kann gemäß § 21 StVG eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden.
Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt.
Roller frisieren: Welche Strafen drohen?
Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.
Die Höhe der Strafe ist davon abhängig, wie oft die Polizei einen bereits mit einem getunten Roller erwischt hat, wie einsichtig der Rollerfahrer ist und ob sich durch das schnellere Fahren zum Beispiel ein Unfall ereignet hat.
Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall. Geht damit eine Gefährdung der Umwelt oder Verkehrssicherheit einher, sind 90 Euro fällig - bei letzterem gibt es noch einen Punkt in Flensburg dazu.
Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!
Der Weg zum Rollerführerschein
Wer einen Rollerführerschein machen möchte, muss sich gut darauf vorbereiten. Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht.
14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie.
Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab.
Ablauf der Fahrprüfung
Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV.
In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden.
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen:
- 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren
- Mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen
- Aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen
- In einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren
- Aus 40 km/h eine Vollbremsung machen
- Bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren
- Bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren
Kosten für den Rollerführerschein
Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Hier eine Übersicht der ungefähren Kosten:
- Anmeldegebühr bei der Fahrschule: rund 70 bis 150 Euro
- Übungsfahrt: zwischen 30 und 48 Euro
- Übungsmaterial für die theoretische Prüfung: rund 30 Euro
- Sehtest: zwischen 6 und 9 Euro
- Erste-Hilfe-Kurs: 15 bis 30 Euro
- Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung: meistens rund 60 Euro
- Theorieprüfung beim TÜV: etwa 22 Euro
- Vorstellung zur praktischen Prüfung: um die 190 Euro
- Praktische Prüfung: 90 bis 100 Euro
Mofa fahren: Was ist zu beachten?
Mit einer Prüfbescheinigung für ein Mofa dürfen nur bestimmte Fahrzeuge mit einer bestimmten Leistung gefahren werden. Das heißt, sie handeln gesetzeswidrig, wenn Sie Ihr Mofa fahren ohne einen Versicherungsschutz zu haben. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass ein Verkehrsjahr in der Mofaversicherung am 01.03. beginnt.
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Mofa fahren ohne einen Helm zu tragen, ist also laut Straßenverkehrsordnung nicht gestattet.
Alternativen zum Rollerführerschein
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
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