Die Frage, ob Mopeds in Deutschland legal 60 km/h fahren dürfen sollten, ist ein Thema, das seit geraumer Zeit diskutiert wird. Eine Petition, die vom Scooter-Shop SIP aus dem bayerischen Landsberg am Lech initiiert wurde, forderte, dass Roller und Mokicks statt 45 km/h endlich 60 km/h fahren dürfen. Die Einführung, dass die Mofas mit nur 25 km/h vom Radweg auf die Straße wechseln mussten, war eine Gefährdung für die Mofafahrer und eine Zumutung und Behinderung des Kraftverkehrs und provozierte viele gefährliche Verkehrssituationen.
Historischer Kontext und Aktuelle Situation
In der ehemaligen DDR durften Kleinkrafträder bereits 60 km/h fahren und dürfen dies per Sondergenehmigung auch heute noch. Diese Regelung trifft eigentlich nur auf die Simson Schwalbe zu, die dank dieser Regelung eine fast schon unanständige Wertsteigerung durchgemacht hat. Schrauber Tino Fuchs hat seine Leidenschaft zum Beruf gemacht und ist Simson-Händler. Er kauft schrottreife Mopeds der Marke, um sie in seiner Werkstatt in Neudietendorf bei Erfurt neu aufzubauen. Er zerlegt sie, bis nur der Rahmen übrig ist, auf der das Typenschild haftet. Und dort bleibt dieses auch, wenn er die neuen Ersatzteile, die noch immer hergestellt werden und im Handel zu haben sind, drumherum baut. "Über das Baujahr habe ich den Beweis, dass ich hier mit diesem Fahrzeug, wenn es wieder aufgebaut ist, mit 60 km/h fahren darf", erklärt der Schrauber. Um den Geschwindigkeitsbonus zu erhalten, muss das Moped jedoch zuerst in der DDR zugelassen worden sein. Denn Re-Importe, etwa aus Bulgarien, Ungarn oder Tschechien dürfen nur 45 km/h fahren.
Seit 2002 gilt EU-weit für Kleinkrafträder, wozu Mokicks, Mopeds und Roller bis 50 Kubik zählen, aber auch Elektro-Zweiräder bis 4 Kilowatt Leistung, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Die zuvor in Deutschland gültige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h wurde damit der Europäisierung geopfert. Das sorgte von Anfang an für Kritik, gerade aus Motorradfahrerkreisen.
Argumente für eine Anhebung auf 60 km/h
Ein Hauptargument für die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit ist die Verkehrssicherheit. Mit 45 km/h ist es nicht mehr möglich, im mindestens 50 km/h und mehr fahrenden Stadtverkehr mitzuschwimmen. 50er-Fahrer werden also nicht nur zu Verkehrshindernissen, die die Autos ungewollt ausbremsen. Sie sind zusätzlich noch der nicht unerheblichen Gefahr ausgesetzt, permanent überholt und dabei geschnitten zu werden. Es wäre meiner Meinung nach, auch heute sicherer mit einer 50 ccm Maschine mit 60 km/h im fließenden Verkehr mitschwimmen zu können, als mit 40 oder 45 ein Hindernis zu sein.
Die Höchstgeschwindigkeit 5 km/h darunter anzusetzen ist nicht nur schwachsinnig, sonder auch gefährlich. Kurz gesagt - es provoziert gefährliche Situationen.
Die Petition und ihre Ablehnung
Die 60 km/h Petition wurde bereits 2023 vom Scooter-Shop SIP gestartet. Über 50.000 Unterschriften kamen zusammen. Die erforderlichen 50.000 Stimmen wurden mit 52.155 Unterschriften noch übertroffen. Die Stimmen wurden gesammelt, um folgenden Antrag im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60 km/h anzuheben."
Die Stimmen im August 2023 an den Bundestagsabgeordneten Volker Ullrich von der CSU übergeben, getan hat sich aber nichts. Leider wurde sie im Juli 2025 abgelehnt.
Der Petitionsausschuss verweist zur Ablehnung des Anliegens im Wesentlichen auf folgendes Argument: Die Fahrerlaubnisklassen sind durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie harmonisiert. Eine nationale Abweichung, also etwa eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit in der Klasse AM, sei daher nicht möglich. Deshalb sehe man keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Gegenargumente und Lösungsansätze
Die SIP Scootershop GmbH entgegenet auf die Entscheidung des Petitionsausschusses, dass die EU-Führerscheinrichtlinie keine absolute Höchstgeschwindigkeit für Klasse AM definiere: Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) legt für die Klasse AM keine verbindliche Obergrenze von 45 km/h fest, sondern überlässt den Mitgliedstaaten Spielräume. In Artikel 4 Absatz 2 (h) heißt es: "Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, [...]". Die Richtlinie verbietet es aber nicht, dass einzelne Mitgliedstaaten national alternative Regelungen erlassen, wie z. B. eine differenzierte Behandlung alter Fahrzeuge oder Übergangsregelungen.
Die SIP Scootershop GmbH schlägt folgende Lösung vor: Einführung einer zusätzlichen nationalen Fahrerlaubnisvariante wie "AM+", analog zu bestehenden Sonderregelungen wie dem Mofa-Führerschein (§6 FeV Absatz 1 Nummer 4).
Dadurch wäre sowohl die EU-Konformität als auch die Verkehrsrealität abgebildet - ohne Eingriff in die harmonisierten Führerscheinklassen, so die Meinung der Petitions-Initiatoren.
Auswirkungen auf die Jugend und die Attraktivität von Mopeds
Ich hoffe, die 60 km/h-Petition vom SIP Scooter-Shop findet Gehör im Bundestag und wird positiv beschieden, so dass die Jugend von heute endlich entkriminalisiert den Spaß mit dem Mokick oder Roller bzw. Scooter, wie man es heute nennt, genießen kann. Würde man das Mopedfahren weniger gefährlich machen, könnten sich sicherlich auch noch mehr Leute dafür begeistern. Die Tatsache, dass man eben nicht im Verkehr mitschwimmen darf und man nicht als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen wird, sobald man auf einer 50er unterwegs ist, bleibt für viele eine unüberwindbare Hürde. Als Bremser unterwegs sein, ist eben nicht jedermanns Sache.
Führerschein AM ab 15 Jahren
Nach einem siebenjährigen Modellversuch in den neuen Bundesländern ist der Erwerb der Führerscheinklasse AM seit Juli 2021 auch mit bereits 15 Jahren möglich. Damit dürfen Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum sowie Elektro-Zweiräder bis 4 Kilowatt Leistung und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h gefahren werden. In Umsetzung dieses Beschlusses ist es seit dem 28. Juli 2021 bundesweit möglich, die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit 15 Jahren zu erwerben. Damit können Fahrzeuge der AM-Klasse im gesamten Bundesgebiet bewegt werden. Ausflüge ins Ausland sind aufgrund europarechtlicher Vorgaben jedoch erst ab dem 16. Lebensjahr erlaubt.
Diese Neuerung wirft nun natürlich eine Frage auf: Mit 15 den AM-Führerschein machen (ca. 750 Euro), oder noch ein Jahr lang die Beine stillhalten und auf den 125er A1-Führerschein warten (ca. 2.000 Euro)? Mit tiefen Taschen erübrigt sich die Frage natürlich, da macht man einfach beide Lappen.
Simson und die Sonderregelung
Geschwindigkeit: Den größten Vorteil kennst du jetzt bereits: Eine Simson fährst du legal viel schneller als andere Kleinkrafträder wie Roller oder Scooter. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Simson, also der Fahrzeugrahmen, nachweisbar vor dem 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen, d.h. angemeldet worden ist. Alle Simsons, die nach dem 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind, dürfen nur noch mit max. 50 Km/h gefahren werden, dürfen aber ebenfalls mit Klasse AM gefahren werden.
Obwohl in den letzten Jahren die Preise kräftig angezogen haben und die Angebote zurückgingen, tauchen immer wieder neue Mopeds auf. Ob in Omas Hühnerstall, Opas alter Garage oder Vaters Werkstatt - es gibt da draußen noch unzählige Simsons, die aus ihrem Dornröschenschlaf wachgeküsst und mit neuem Leben eingehaucht werden wollen.
Vor- und Nachteile des AM-Führerscheins ab 15 Jahren
- Frühere Mobilität: der frühere Zugang zu einem Roller kann eine wertvolle Mobilitätsoption sein, besonders in Gegenden, in denen der öffentliche Verkehr eingeschränkt ist.
- Erfahrung: Jugendliche können früher Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln, was potenziell ihre Fähigkeiten und ihr Verständnis für den Verkehr verbessern kann.
- Unabhängigkeit und Verantwortung: Das Fahren eines Rollers kann Jugendlichen ein Gefühl von Unabhängigkeit vermitteln und ihnen helfen, Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln.
Kosten der Versicherung
Du benötigst lediglich eine Versicherung, mit deren Erwerb du auch das Versicherungskennzeichen erhältst, das dann an deinem Moped angebracht wird. Ab 70-80 Euro bist du dabei - einmal jährlich. Ansonsten entstehen keine weiteren Kosten durch Steuern oder sonstige Abgaben.
Mögliche Konsequenzen bei Manipulationen
Fakt ist außerdem, dass das Fahren mit frisierten Mopeds mit mehr als 45 km/h den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt, der in der Regel neben einer Geldstrafe nicht nur eine Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern auch eine Sperrzeit von mindestens sechs Monaten mit sich bringt.
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