Beförderungsbestimmungen für Mopeds in Zügen

Die Mitnahme von Zweirädern in öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein wichtiges Thema für viele Pendler und Reisende. Dabei gibt es diverse Regelungen und Vorschriften, die je nach Verkehrsmittel und Region variieren können. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zur Mitnahme von Mopeds, E-Tretrollern und Elektromobilen in Zügen, S-Bahnen, U-Bahnen und Bussen.

Mitnahme von Elektromobilen

Elektromobile (auch E-Scooter oder Seniorenmobile genannt) sind kleine, zweispurige, offene und elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur eine Person befördern können. Hier sind die Regelungen für die Mitnahme von Elektromobilen in verschiedenen Verkehrsmitteln:

  • Schnellbahnen des HVV: Die Mitnahme von Elektromobilen ist möglich.
  • Regionalbahnen: Es gelten die unternehmensspezifischen Regelungen.
  • Fähren des HVV: Die Mitnahme ist dort möglich, wo die Anleger barrierefrei gestaltet sind.

Bedingungen für die Mitnahme in Bussen des HVV

Nutzer von Elektromobilen müssen bestimmte Nachweise mitführen und auf Verlangen vorzeigen:

  • Eine gültige Fahrkarte.
  • Ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (gehbehindert) oder alternativ den Beleg, dass die Krankenkasse die Kosten für das Elektromobil übernommen hat.
  • Das Elektromobil muss vom Hersteller mit einer Plakette gekennzeichnet sein.

Der Bus muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit ein Elektromobil mitgenommen werden kann:

  • Die Länge der Aufstellfläche weist mindestens folgende Maße auf:
    • 200 cm bei Lage gegenüber der Tür für den Zustieg
    • 150 cm bei Lage auf der rechten (Tür-)Seite des Busses
  • Die jeweiligen Maße können unterschritten werden, wenn im Bus zwei gegenüberliegende Aufstellflächen vorhanden sind.
  • Normgerechter Rollstuhlstellplatz gemäß UN/ECE Regelung Nr. 107 mit Rückhalte- bzw. Sicherheitseinrichtungen.

Das Elektromobil wird vom Hersteller mit einer Plakette versehen, wenn es für die Mitnahme im Bus zugelassen ist und folgende Kriterien erfüllt:

  • Die maximale Gesamtlänge beträgt 120 cm.
  • Das Gesamtgewicht von Elektromobil und Person darf 300 kg nicht überschreiten.
  • Zusätzliche Anbauten, die die rückwärtige Aufstellung verhindern, sind nicht gestattet.
  • Es muss vierrädrig sein und die Standsicherheit muss durch ein Bremssystem gewährleistet sein.
  • Es muss für die Rückwärtseinfahrt in den Linienbus geeignet sein und ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit aufweisen.
  • Es benötigt die Zulassung für wirkende Kräfte von bis zu 0,8 g bei Gefahrbremsung bzw. 0,5 g Querkräfte bei Kurvenfahrt.

Ein genereller Anspruch auf die Mitnahme des Elektromobils in den Verkehrsmitteln des HVV besteht nicht. Gemäß § 11 Abs. 4 der Beförderungsbedingungen des HVV entscheidet im Einzelfall immer das Betriebspersonal, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden. Wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gewährleistet werden können, können Elektromobile von der Mitnahme ausgeschlossen werden.

In den Schnell- und Regionalbahnen des HVV richtet sich die Anzahl der beförderten Elektromobile nach dem verfügbaren Platz in den Mehrzweckabteilen der Fahrzeuge. In den Bussen des HVV ist die Beförderung auf die Anzahl der nach EU-Richtlinie ausgestatteten Rollstuhlstellplätze beschränkt.

Mitnahme von E-Tretrollern

E-Tretroller sind Tretroller mit elektrischem Antrieb, die unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen. Hier sind die Regelungen für die Mitnahme von E-Tretrollern:

  • U-Bahn: Die Mitnahme von E-Tretrollern ist nicht erlaubt.
  • S-Bahn / AKN / Fähren / Bus: Zusammengeklappte E-Tretroller dürfen als Handgepäck immer mitgenommen werden. Für nicht zusammengeklappte E-Tretroller gilt die Fahrradmitnahmeregelung.
  • Regionalbahn Niedersachsen / Schleswig-Holstein: Die Mitnahme kleiner / zusammengeklappter E-Tretroller ist kostenlos, sofern Platzkapazitäten vorhanden sind. Für große E-Tretroller wird eine Fahrradkarte benötigt.

Ein genereller Anspruch auf die Mitnahme des E-Tretrollers in den Verkehrsmitteln des HVV besteht nicht. Gemäß § 11 Abs. 4 der Beförderungsbedingungen des HVV entscheidet im Einzelfall immer das Betriebspersonal, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden.

Mitnahme von Fahrrädern

Die Mitnahme von Fahrrädern ist in S- und U-Bahnen sowie in freigegebenen Regionalzügen grundsätzlich kostenpflichtig erlaubt. Die Fahrräder dürfen im Einstiegsbereich und in den Bereichen am Anfang und Ende der S-Bahn mitgeführt werden, sofern die Mitnahme nicht ausgeschlossen ist.

Kleinkindfahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klappräder dürfen Sie neben S- und U-Bahnen sowie unseren Regionalzügen auch in Bus und Tram transportieren. Für diese brauchen Sie kein Ticket und es gelten keine Sperrzeiten.

In Bus und Tram dürfen keine Fahrräder mitgenommen werden (ausgenommen Kleinkindfahrräder und Klappräder). Die Mitnahme von Lastenrädern ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Nutzen Sie für Ihre Fahrt mit den freigegebenen Regionalzügen oder den S-Bahnen im MVV eine BahnCard 100, ist die Fahrradmitnahme kostenfrei.

Mitnahmeregelungen für Kinder

Grundsätzlich fahren Kinder unter 6 Jahren immer kostenlos mit. Einige MVV-Abos umfassen die Mitnahme von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren. Wer eine gültige Monatskarte, eine Monatskarte 9 Uhr, eine Monatskarte S oder eine Monatskarte Job mit sich führt, darf Kinder von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitnehmen - montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr.

Fahrradmitnahme im Fernverkehr der Deutschen Bahn (DB)

Wer mit dem Fahrrad reisen möchte, plant besser früh. Die Fahrradstellplätze in den Zügen sind begrenzt. Auf "bahn.de" oder in der App DB Navigator lassen sich Verbindungen mit möglicher Fahrradmitnahme anzeigen. Tipp: Mehr Zeit fürs Umsteigen einplanen.

Eine Reservierung ist im Fahrrad-Ticketpreis von 9 Euro je Verbindung enthalten. Diese entfällt allerdings, etwa wenn Reisende ihre Pläne ändern und einen späteren Zug nehmen. Für diesen ist dann eine neue Reservierung für 4,50 Euro nötig. Die Fahrradkarte selbst gilt auch im Nahverkehr (RE, RB und S-Bahnen). Doch gibt es hier grundsätzlich keine Reservierungen für Fahrräder.

Fahrradmitnahme im Bahn-Regionalverkehr

Der größte Unterschied zum Fernverkehr: Man kann nicht reservieren, die Fahrradmitnahme kann nicht garantiert werden. Mit der Extra-"Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs" für 6 Euro können Fahrgäste je nach Kapazität spontan in die Regionalbahn steigen und verbundübergreifend mit dem Rad durch die ganze Republik reisen.

Das Ticket berechtigt bundesweit bis 3 Uhr des Folgetages zur Fahrradmitnahme für beliebig viele Fahrten in allen Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE, RB und S-Bahn). Kinder unter sechs Jahren können das Bike kostenfrei mit an Bord nehmen.

Überblick über die Mitnahmeregelungen

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Mitnahmeregelungen zusammen:

Verkehrsmittel Fahrrad E-Tretroller Elektromobil
U-Bahn Kostenpflichtig erlaubt Nicht erlaubt -
S-Bahn / AKN Kostenpflichtig erlaubt Zusammengeklappt erlaubt, sonst Fahrradmitnahmeregelung Möglich
Regionalbahn Kostenpflichtig erlaubt Kleine/zusammengeklappte kostenlos, sonst Fahrradkarte Unternehmensspezifische Regelungen
Bus Keine Fahrräder (außer Kleinkind- und Klappräder) Zusammengeklappt erlaubt, sonst Fahrradmitnahmeregelung Bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein

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