Moped fahren mit PKW-Führerschein in Deutschland

Viele Menschen interessieren sich für die Möglichkeit, ein Moped oder einen Roller mit dem vorhandenen PKW-Führerschein (Klasse B) zu fahren. Dieser Artikel behandelt das Thema Moped fahren mit einem PKW-Führerschein in Deutschland und erklärt die Voraussetzungen, Altersbeschränkungen, Kosten und Regelungen für das Führen von Mopeds und Leichtkrafträdern mit einem Autoführerschein der Klasse B.

Brauche ich für ein Moped einen Führerschein?

Ja, Sie benötigen hierfür die Fahrerlaubnisklasse AM. Wollen Sie ein solches Kleinkraftrad im Straßenverkehr führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese berechtigt Sie nicht nur zum Fahren von Mopeds, sondern z. B. auch von Quads, Mofas und Fahrrädern mit Hilfsmotor.

Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B, haben Sie die Klasse AM automatisch mit erworben. Sie dürfen also ein Moped auch mit einem Autoführerschein fahren. Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse B, A, A1, A2 oder T erworben, sind Sie längst im Besitz der Klasse AM, denn diese wird bei den aufgezählten Klassen automatisch mit erworben. Gleiches gilt für Führerscheine der Klassen A1, A2, A und T. Ansonsten können Sie die Fahrerlaubnis der Klasse AM auch separat erwerben.

Moped-Führerschein: Ab wann und wie teuer?

Wenn junge Menschen schneller und bequemer unterwegs sein wollen als mit dem Fahrrad, aber ein Auto nicht in Frage kommt, bietet sich ein Moped an. Es ist - in den meisten Fällen - deutlich günstiger als ein Pkw und relativ einfach zu handhaben. Seit kurzem gibt es die Fahrzeuge sogar mit Elektro-Antrieb.

Aber ist dafür eine bestimmte Fahrerlaubnis notwendig oder kann man auch Moped ohne Führerschein fahren? Ab welchem Alter darf man Moped fahren? Und wie hoch sind die Kosten für einen Mopedführerschein, wenn denn einer benötigt wird? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Mopedführerschein wissen müssen.

Was versteht man unter einem Moped?

Wie der Wortlaut vermuten lässt, handelt es sich beim Moped um ein motorbetriebenes Fahrzeug mit Pedalen zum Starten und zum Bremsen. Ein Moped weist üblicherweise einen Hubraum von maximal 50 ccm und eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h auf und zählt damit zu den Kleinkrafträdern. Im Gegensatz zum Moped hat ein Roller (Scooter) zwischen Lenker und Sattel ein Bodentrittblech mit freiem Durchstieg. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Moped“ und „Roller“ aber oft synonym verwendet.

Davon zu unterscheiden ist wiederum das Mofa. Dabei handelt es sich um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, das bauartbedingt maximal 25 km/h schnell fahren kann.

Moped fahren ohne Führerschein: Ist das erlaubt?

Schlechte Nachrichten, für alle, die am liebsten sofort losfahren wollen. Ein Moped ganz ohne Führerschein zu fahren ist in Deutschland nicht erlaubt. Es wird vielmehr mindestens ein Führerschein der Klasse AM benötigt. Dieser wurde erst 2013 in Deutschland eingeführt und beinhaltet die ehemaligen Fahrerlaubnisklassen M und S.

Mit dem AM-Führerschein dürfen Sie außerdem auch Trikes und Quads fahren.

Darf ich Moped mit Pkw-Führerschein fahren?

Muss zum Moped-Fahren also immer eine neue Fahrerlaubnis erlangt werden? Nicht, wenn Sie bereits einen Autoführerschein der Klasse B besitzen. Dieser beinhaltet nämlich auch die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Damit können Sie mit dem Autoführerschein auch Kleinkrafträder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zum 50 ccm fahren.

Moped: Führerschein ab welchem Alter?

Die Altersregelungen für den Mopedführerschein sind je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und wurden teilweise 2020 angepasst.

In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann die Fahrerlaubnis für Roller, der AM-Führerschein, ab einem Alter von 15 Jahren erlangt werden.

Nicht möglich ist das momentan in Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg, hier dürfen Sie erst ab 16 Moped fahren.

In Bayern, Berlin und im Saarland steht die Entscheidung des Landesgesetzgebers noch aus. Dementsprechend ist es aktuell ebenfalls erst ab 16 Jahren möglich, den Mopedführerschein zu machen.

Wie hoch sind die Kosten für den Mopedführerschein?

Die Kosten für einen Führerschein setzen sich aus unterschiedlichen Kostenpunkten zusammen. So werden zum Beispiel die Anmeldung bei der Fahrschule, die Übungsstunden und die Gebühren für theoretische und praktische Prüfung separat berechnet.

Die Kosten für die Übungsstunden fallen meist am stärksten ins Gewicht. Deshalb kommt es für den Gesamtpreis des Führerscheins neben der Region und der Fahrschule auch auf bereits vorhandene Vorerfahrungen an.

Zum Führen eines Moped berechtigt der Führerschein Klasse AM, Kosten sind immer individuell zu berechnen. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar mit einer bis zu einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Eine der häufigsten Fragen zum Moped-Führerschein betrifft die Kosten, die für dessen Erwerb anfallen. Leider lässt sich hier keine pauschale Antwort geben, da viele der Kostenpunkte gesetzlich nicht reguliert sind. Dies betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrstunden, die Sie zunächst absolvieren müssen. Jede Fahrschule kann hier ihre eigenen Preise festlegen, weshalb große Varianzen möglich sind. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ehe Sie sich sicher genug für die Prüfung fühlen.

Doch nicht nur die Unterrichtseinheiten verursachen Kosten, sondern auch die Unterrichtsmaterialien, die Anmeldegebühren für die theoretische und die praktische Prüfung sowie die Gebühren für das Ablegen der besagten Prüfungen. Darüber hinaus müssen Sie wie schon erwähnt einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest absolvieren, welche ebenfalls zu Buche schlagen.

In der Regel sollten Sie bei einem Führerschein fürs Moped mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen.

Moped fahren ohne Führerschein?

Für beinahe jedes Kraftfahrzeug brauchen Sie in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis. Das gilt auch fürs Moped. Und auch auf dem Moped gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat. Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen gemäß § 21 Abs.

Um in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erhalten zu können, gelten zunächst einmal die allgemeinen Voraussetzungen, die für den Erwerb jeder Fahrerlaubnisklasse erfüllt sein müssen. Des Weiteren müssen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse auch ein bestimmtes Mindestalter erfüllen. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) liegt dieses für den Moped-Führerschein eigentlich bei 15 Jahren.

Dies stimmt aber nur in Bezug auf Deutschland, denn der Führerschein ist beschränkt und darf bis zum 16. Lebensjahr nicht im Ausland genutzt werden.

125er fahren mit dem Autoführerschein (B196)

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.

Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. 125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020.

Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung B196

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande an Auflagen gebunden:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

125er fahren ohne Prüfung

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.

Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.

Was kostet die Erweiterung der Klasse B um B196?

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Was kostet die Versicherung einer 125er?

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.

Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?

Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

Darf ich mit B196 im Ausland fahren?

Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt.

Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Überblick über Führerscheinklassen für Roller

Hier ist ein kurzer Überblick über die verschiedenen Führerscheinklassen, die zum Fahren von Rollern benötigt werden:

Führerscheinklasse Mindestalter Fahrzeugtyp Besonderheiten
AM 15 (in einigen Bundesländern) / 16 Kleinkrafträder (Mopeds, Roller) bis 45 km/h, max. 50 ccm In Pkw-Führerschein Klasse B enthalten
A1 16 Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW
B196 25 (und 5 Jahre Besitz Klasse B) Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW (nur in Deutschland) Keine Prüfung erforderlich, nur Fahrerschulung
A2 18 Motorräder bis 35 kW
A 24 (oder 2 Jahre Besitz Klasse A2) Motorräder ohne Leistungsbeschränkung

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