Moped mit Versicherung verkaufen: Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Was gibt es Schöneres, als mit seinem motorisierten Zweirad unterwegs zu sein. Egal ob Sommer oder Winter, die Freiheit eines Mofas, Mopeds oder Rollers, gegenüber einem Auto, ist viel Wert. Neben dem ganzen Spaß, spielt aber auch der Faktor Sicherheit eine große Rolle. Deshalb benötigt jedes Zweirad, selbst Fahrrad, ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h, eine extra Versicherung (Mofas sind davon ausgeschlossen - diese benötigen, unabhängig ihrer Geschwindigkeit, generell eine Versicherung).

Der Versicherungsmarkt bietet hierbei ein großes Spektrum an verschiedenen Tarifen an. Dabei kann man aber schnell den Überblick verlieren und wichtige Punkte außer Acht lassen. Wir haben deswegen für Sie, die wichtigsten Inhalte, die zum Thema Versicherung bei Mofa, Moped, Roller und Co.

Wichtige Informationen zur Mopedversicherung

Stichtag für die Zweirad-Versicherungen ist immer der 1. März, ab diesem Zeitpunkt beginnt ein neues Versicherungsjahr. Die alten Kennzeichen sind fortan nicht mehr gültig und da es sich hierbei um ein „Ablaufkennzeichen“ handelt, ist eine Kündigung des Versicherungsvertrages ebenfalls nicht notwendig.

Bedenken Sie jedoch, dass Sie jedes Jahr rechtzeitig eine neue Versicherung abschließen oder Ihren Vertrag verlängern, damit ein reibungsloser Ablauf garantiert wird. Das gültige Versicherungskennzeichen für Ihr Zweirad, wird Ihnen dabei einfach per Post zugeschickt oder Sie holen es sich alternativ in Ihrem Regionalbüro vor Ort ab. Lange Wartezeiten bei Behörden sind hier nicht notwendig!

Als Nachweis der Versicherung, dient das Kennzeichenschild sowie die Versicherungspolice. Pflicht ist das Schild nicht nur für alle Mofas bis 25 km/h, sondern auch für Kleinkrafträder wie Moped, Mokick und Roller mit bis zu 50 km/h Höchstgeschwindigkeit und bis zu 50 ccm Hubraum sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h. Hierunter fallen z.B. wie bereits erwähnt, manche Pedelec-Typen und E-Bikes.

Die Kennzeichenschilder für Mofa, Roller und Co. haben jedes Jahr eine andere Farbe. Diese sind dabei abwechselnd Blau, Grün oder Schwarz. In dieser Saison benötigen Sie ein blaues Kennzeichen. An der jährlich wechselnden Farbe des Nummernschildes erkennt man, ob für das aktuelle Jahr Versicherungsschutz besteht. Denn Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.

Versicherungspflicht und Haftung

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung, welche Sie von berechtigten Schadenersatzansprüchen geschädigter Dritter freistellt. Viele Anbieter werben mit preiswerten Tarifen und fairer Schadenregulierung. Dennoch lohnt es sich, die Tarife jedes Jahr neu zu Vergleichen und sich den günstigsten herauszusuchen. So kann man mit wenig Aufwand, doch den ein oder anderen Euro sparen. Auch wenn man es kaum glauben mag, herrschen bei den Versicherungsanbieter bezüglich den Tarifen, enorme Preisunterschiede!

Die Versicherer machen es einem auch relativ einfach. Wenn man nicht die gängigen großen Vergleichsportale für sich arbeiten lässt, ist es auch möglich sich den Beitrag mittels Rechner auf den Seiten der Versicherungsanbieter direkt ausspucken zu lassen. Dann hat man die Qual der Wahl für welchen Tarif Sie sich entscheiden. Deswegen stellen wir Ihnen einige Punkte vor, die Sie vor dem Abschluss einer Versicherung für Mofa, Roller, Moped und Co.

Kriterien für die Wahl der richtigen Versicherung

„Die folgenden Kriterien gelten für Roller, Mofa und Mopeds bis zu einem Hubraum von 50 ccm sowie für schnelle Pedelecs und E-Bikes.

  • Das Alter: Viele Versicherer achten wie bei der Autoversicherung auf das Alter des Versicherungsnehmers. Beachten Sie also bei der Suche, dass Sie stets Ihr Alter angeben. Denn alle Fahrer die das 23. Lebensjahr vollendet haben, erwarten günstigere Vertragskonditionen. Viele Anbieter geben aber auch erst ab dem 25. Lebensjahr Vergünstigungen.
  • Abschlussdatum: Versicherungen, die nach dem 1. März abgeschlossen werden, müssen nur anteilig gezahlt werden. Umso später der Abschluss desto geringer ist der Beitrag.
  • Wahl des richtigen Kennzeichen: Es gibt die Wahl zwischen Jahres- und Saisonkennzeichen. Wenn Sie Ihr Zweirad also nur im Sommer nutzen, entscheiden Sie sich für das Saisonkennzeichen. Mit dieser Option, müssen Sie auch nur die Zeit bezahlen, die Sie auch wirklich fahren.
  • Verkaufs des Zweirades: Wenn Sie Ihr Zweirad verkaufen, können Sie gewissermaßen auch Ihre Versicherung übergeben. Käufer als auch Verkäufer müssen somit die zuständige Versicherung informieren. Dies sollte in einem Zeitrahmen von innerhalb einer Woche nach Abschluss des Verkaufes erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Frist kann es zu Regressansprüchen seitens der Versicherung im Schadenfall kommen oder weiteren Unannehmlichkeiten. Also rechtzeitig Versicherung informieren! Natürlich müssen Sie die Versicherung nicht übernehmen, es steht Ihnen jederzeit frei, diese zu kündigen und eine neue abzuschließen.
  • Versicherungsdaten: Um bei den Beitragsrechnern der Versicherer ein Angebot zu erhalten, müssen Sie in der Regel folgende Daten zur Hand haben. Wie bereits erwähnt, sollte das Alter abgefragt werden, der gewünschte Versicherungsbeginn sowie die Fahrzeugart inklusive Hubraum und ggf. Identifikationsnummer.
  • Kundenservice: Achten Sie vor Abschluss einer Versicherung auf die Bewertung des Kundenservice. Wenn dieser dafür bekannt ist, dass er nie zu erreichen ist und auch gerne unfreundlich ist - Hände weg! Das sorgt nur für Ärger.
  • Abwicklung im Schadensfall: Was Sie ebenfalls vorab prüfen sollten, ist wie der Versicherer im Schadensfall umgeht. Achten Sie darauf, dass eine schnelle Abwicklung bei einem Schaden gewährleistet ist. Niemand mag lange Diskussionen und aufwendigen Papierkram, das raubt Zeit und Nerven. Verschiedene Online-Portale bieten eine Übersicht für die Bewertung von Versicherern.
  • Das Kleingedruckte: Auch wenn es Zeitraubend ist, lesen Sie unbedingt vor Abschluss der Versicherung immer das Kleingedruckte! Hier können sich Details verstecken, die dann bei einem Schadensfall für böses Erwachen sorgen. Achten Sie also immer darauf, dass Personenschäden mit mindestens 15 Mio. Euro sowie Vermögensschäden mit mindestens 100 Mio.
  • Schadenfreiheitsrabatt nutzen: Bevor Sie eine Versicherung abschließen, prüfen Sie ob Ihr Anbieter einen Rabatt bei Schadensfreiheit gewährt. Denn so können Sie Jahr für Jahr den Preis für die Versicherung senken, falls Sie keinen Schaden verursacht haben. Schadenfreies Fahren mit Ihrem Zweirad, ermöglicht Ihnen oft auch eine günstige, zukünftige Kfz-Versicherung.
  • Teilkasko Ja oder Nein: Eine Teilkaskoversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch ist diese bei neuen Zweirädern, die häufig draußen stehen, oft nicht verkehrt. Teilkaskoversicherungen sind mit und ohne Selbstbeteiligung erhältlich, diese kann bis zu 300 Euro betragen. Die mitversicherten Schäden variieren von Versicherer zu Versicherer. Legen Sie sich also vorab Ihre Wunschpunkte fest und überprüfen Sie dazu unbedingt auch das Kleingedruckte des Vertrages.
  • Spartipp: Ihr Partner oder ein Familienmitglied ist bereits mit einer Kfz-Versicherung bei einem Anbieter versichert? Dann können Sie das für sich nutzen. Einige Versicherer bieten hierbei Vergünstigungen an.
  • Elektro-Kasko: Versicherungen für E-Bikes und Pedelecs! Mittlerweile gibt es einige Anbieter, die eine extra „Elektro-Kasko“ anbieten. Diese sind speziell auf die Bedürfnisse der schnellen Zweiräder zugeschnitten. So ist in der Teilkasko z.B. auch ein Rundumschutz für den Akku enthalten sowie etwaige Bedienfehler.
  • Alter bei Vertragsabschluss: Bedenken Sie ebenfalls, dass Personen unter 18 Jahren keinen Versicherungsantrag stellen dürfen. Zwar ist es möglich, manche Zweiräder bereits ab 15 Jahren zu fahren, dennoch muss die dazugehörige Versicherung von einem Volljährigen beantragt werden.
  • Keine doppelten Versicherungen: Wenn Sie mehrere Zweiräder haben, diese aber nicht gleichzeitig fahren, reicht eine Versicherung aus. So können Sie nämlich Ihre Fahrzeuge jederzeit ummelden.

Motorrad-Verkauf nur mit Kaufvertrag

Ein Motorrad-Verkauf ist zwar auch dann gültig und rechtlich bindend, wenn er nur mündlich erfolgt. Um allerdings Streitigkeiten oder sogar gerichtliche Auseinandersetzungen im Nachgang zu vermeiden, ist ein schriftlicher Motorrad-Kaufvertrag immer ratsam.

Um Käufer und Verkäufer vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, sollten nur Musterverträge aus seriösen Quellen als Grundlage Anwendung finden.

Checkliste zum Motorrad-Kaufvertrag

  • Ein schriftlicher Motorrad-Kaufvertrag ist aus rechtlicher Perspektive nicht vorgeschrieben, jedoch ratsam.
  • Es ist sinnvoll, einen standardisierten Motorrad-Kaufvertrag aus einer seriösen Quelle zu nutzen.
  • Auf einseitig begünstigenden Klauseln sollte verzichtet werden.
  • Käufer und Verkäufer müssen ihre persönlichen Angaben detailliert ausfüllen.
  • Ist eine der Parteien minderjährig, muss eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten vorliegen.
  • Der Austausch der Telefonnummern zwischen den Vertragspartnern ist hilfreich, falls im Nachhinein eine Kontaktaufnahme notwendig sein sollte.
  • Der Motorrad-Kaufvertrag muss alle Angaben zum Motorrad enthalten.
  • Angaben zum Hersteller und die Bezeichnung des Modells allein reichen nicht aus.
  • Nummer des Fahrzeugbriefes bzw.

Der Käufer sollte sich schriftlich bestätigen lassen, dass das Motorrad noch keinen Unfall hatte. Weist das Motorrad bereits einen Unfallschaden auf, sollte sich der Käufer die Schadensart im Detail schildern lassen und die Höhe der Reparaturkosten erfragen. Jegliche verfügbare Rechnungen und Gutachten zum Unfallschaden sollten dem Kaufvertrag angehängt werden. Falls das Motorrad jemals zu gewerblichen Zwecken genutzt wurde, muss das im Vertrag festgehalten werden. Ebenfalls muss sich dem Kaufvertrag entnehmen lassen, ob der Motor ausgetauscht oder ein neues Getriebe eingesetzt wurde. Jegliche Mängel am Motorrad sollten im Kaufvertrag ausführlich beschrieben werden. Eine Eingrenzung der Schäden sichert sowohl Käufer als auch Verkäufer ab. Erst, wenn alle Fragen geklärt sind, unterschreiben Käufer und Verkäufer den Motorrad-Kaufvertrag. Der Kaufpreis ist im Vertrag fixiert. Mit der Unterschrift des Käufers beglaubigt der neue Besitzer die Übergabe des Motorrads.

Worauf müssen Verkäufer beim Motorrad-Kaufvertrag achten?

  • Wer sein Motorrad verkaufen möchte, muss eine ganze Reihe an Dingen vor, während und nach dem Verkauf beachten.
  • Untersuchungsprotokoll: Vor dem Verkauf ist eine technische Überprüfung des Motorrads sinnvoll - mit einem professionellen Untersuchungsprotokoll lässt sich ein gebrauchtes Motorrad leichter verkaufen.
  • Bei der Preisorientierung hilft ein Blick in die bekannte „Schwacke-Liste Zweirad”.
  • Mindestalter: Der Käufer des Motorrads muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Probefahrt: Wenn der potenzielle Käufer eine Probefahrt unternehmen möchte, sollte er dem Verkäufer seinen Motorradführerschein vorzeigen.
  • Zudem ist es empfehlenswert, dass ein Formular zur Haftungsvereinbarung für die Probefahrt ausgefüllt wird.
  • Personaldaten: Der Motorrad-Kaufvertrag muss den vollständigen Namen sowie die Adresse des Käufers enthalten.
  • Die Daten sollten unbedingt mit den Informationen auf dem Personalausweis übereinstimmen.
  • Angaben zu Unfallschäden: Bei Vertragsabschluss muss der Verkäufer dem Käufer über jegliche Mängel und Schäden an dem Motorrad Auskunft geben.
  • Dies gilt insbesondere für Unfallschäden.
  • Zahlungsmethoden: Der Verkäufer des gebrauchten Motorrads kann die Art der Bezahlung frei wählen.
  • Generell zu empfehlen, ist die Barzahlung bei Übergabe, denn Ratenzahlungen, Stundungen oder auch Schecks können sich als problematisch erweisen.
  • Versicherung: Mit dem Verkauf des Motorrads geht auch die Versicherung auf den Käufer über.
  • Das bedeutet, dass der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers nicht beeinträchtigt wird, wenn der neue Besitzer nach der Übergabe des Motorrads einen Unfallschaden verursacht.
  • Verkaufsmeldung: Nach Ausfüllen des Kaufvertrages sollte der Verkäufer die vollständigen Verkaufsmeldungen an die Zulassungsstelle und Versicherungsgesellschaft schicken.
  • Erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle geht die Steuerpflicht auf den Käufer über.

Es ist ratsam, von den Verkaufsmeldungen Sicherheitskopien anzufertigen.

Weitere Tipps für den Verkauf

  1. Untersuchung & Probefahrt mit dem Motorrad: Zunächst gilt es, den passenden Motorradtypen zu finden. Übrigens werden auch Elektro-Motorräder immer beliebter und auch der Gebrauchtmarkt wächst allmählich. Vor dem Kauf ist eine ausführliche Untersuchung des Motorrads ratsam. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, einen Fachmann heranzuziehen. Zudem sollte unbedingt eine Probefahrt zu der vorherigen Untersuchung des Motorrads gehören.
  2. EU-Übereinstimmungsbescheinigung & Motorrad-Betriebserlaubnis: Handelt es sich um ein Importfahrzeug aus einem anderen EU-Land, ist es wichtig, eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung abzufragen. Der Grund: Häufig sind angebotene Motorräder stark umgerüstet und deren Fahrzeugteile befinden sich nicht mehr im Originalzustand.
  3. Motorrad-Übergabe: Der Verkäufer muss dem Käufer des Motorrads alle Schlüssel aushändigen. Sollte der Eigentümer mit dem Käufer nicht selbst verhandeln, müssen eine schriftliche Verkaufsvollmacht sowie die Papiere des Bevollmächtigten vorliegen. Es empfiehlt sich, die Adresse des Bevollmächtigten aufzuschreiben.
  4. Motorrad-Versicherung: Die Kasko- und Haftpflichtversicherung gehen mit dem Kauf des Motorrads an den Käufer über. Hier lohnt es sich, sich über günstigere Versicherungen zu informieren. Bei der Auswahl einer Motorrad-Versicherung können verschiedene Angebote eingeholt werden. Es gilt, Deckungsumfänge, Prämien und eventuelle Zusatzleistungen zu berücksichtigen.
  5. Motorrad-Anmeldung/Ummeldung: Nach dem Kauf muss das Motorrad bei der Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz umgemeldet werden.
  6. Motorrad-Kennzeichenschilder: Bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks sind neue Kennzeichenschilder erforderlich. Wenn der Käufer das Motorrad nicht selbst zulässt, benötigt der Beauftragte eine schriftliche Vollmacht.

Tipps für eine sichere Ummeldung

Eine Möglichkeit für die sichere Ummeldung ist, gemeinsam mit dem neuen Besitzer zur Zulassungsstelle zu fahren. Der Verkäufer kann das Motorrad auch für die Zeit der Eigentumsübergabe abmelden. Dadurch ist der Käufer gezwungen, zur Abholung ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen mitzubringen oder den Transport über einen Hänger zu realisieren.

Das bedeutet „gekauft wie gesehen” beim Motorrad-Kauf

Viele Motorrad-Kaufverträge enthalten die Klausel „gekauft wie gesehen”. Das bedeutet, dass der Käufer nachträglich Mängel am Motorrad nicht mehr reklamieren kann. Das heißt, der Kaufvertrag für das Motorrad schließt die sonst übliche Gewährleistung vertraglich aus. Dieses gilt auch, wenn es sich um offensichtliche Sachmängel handelt, die im Motorrad-Kaufvertrag nicht enthalten sind. Der Käufer übernimmt das Risiko.

Kaufvertrag-Rücktritt: Kann ich den Kauf eines gebrauchten Motorrads widerrufen?

Entgegen der weit verbreiteten Meinung kann der Motorrad-Kaufvertrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Das heißt, es gibt kein generelles Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das gebrauchte Motorrad von einer Privatperson oder einem Händler gekauft wurde.

Gewährleistung und Sachmängelhaftung

Weist das Motorrad versteckte Mängel auf, die vom Verkäufer verschwiegen wurden, ist ein Widerruf des Motorrad-Kaufvertrags unter bestimmten Umständen möglich. Allerdings muss der Verkäufer die Möglichkeit bekommen, die Mängel zu beseitigen oder nachzubessern, bevor der Käufer vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.

Fazit: So gelingt der erfolgreiche Motorrad-Kauf und Verkauf

Beim Kauf und Verkauf eines Motorrads gibt es einige wichtige Schritte und Überlegungen, um den Prozess erfolgreich zu gestalten. Die Vorbereitung ist entscheidend. Für Verkäufer gilt es eventuelle Mängel zu beheben und zu dokumentieren und den aktuellen Marktwert des Motorrads festzulegen. Auch für Käufer ist Recherche der Schlüssel: Es braucht Zeit, um verschiedene Motorradmodelle, Preise und Eigenschaften zu vergleichen. Sobald sich Motorradkäufer und Verkäufer gefunden haben, kann ein schriftlicher Kaufvertrag erstellt werden. Wer einen ordentlichen Motorrad-Kaufvertrag aufsetzt, vermeidet böse Überraschungen. Es empfiehlt sich zur Einfachheit, auf ein Muster für einen Kfz-Kaufvertrag zurückzugreifen. Der Vorteil: Schriftliche Verträge garantieren Verkäufer und Käufer Rechtssicherheit. Detaillierte Angaben sowohl zu den Vertragspartnern als auch zu dem Motorrad sind für den erfolgreichen Verkaufsabschluss maßgeblich. Dazu gehören auch die Probefahrt, die Art der Bezahlung und die zeitnahe Ummeldung des Fahrzeugs. Wichtig: Wenn ein Motorrad "gekauft wie gesehen" gekauft wird, bedeutet dies, dass der Verkäufer keine Gewährleistung für den Zustand des Motorrads übernimmt.

Versicherungskennzeichen: Gültigkeit und Farbe

Das Versicherungskennzeichen ist immer nur ein Jahr gültig, Ablauftermin ist Ende Februar. Wenn Sie die Versicherung erst im Mai abschließen, zahlen Sie nur anteilig für die Monate ab dem Versicherungsbeginn.

Die Kennzeichen erhalten jede Saison eine andere Farbe, um den Versicherungsstand eines Fahrzeuges überprüfbar zu machen. Die Schriftfarbe des Versicherungskennzeichens wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Die Polizei kann so auf einen Blick erkennen, ob es sich um ein gültiges Kennzeichen handelt.

Durch die Jahresprägung am unteren Rand des Kennzeichens ist es allerdings nicht möglich, ein altes Kennzeichen nach drei Jahren noch einmal zu verwenden. Seit 1. März 2016 gelten grüne Kennzeichen, im kommenden Jahr werden es schwarze sein.

Die richtige Farbe für Dein Versicherungskennzeichen:

Farbe Jahre
Schwarz 2014, 2017, 2020, 2023, 2026, 2029
Blau 2015, 2018, 2021, 2024, 2027, 2030
Grün 2016, 2019, 2022, 2025, 2028, 2031

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Februar 2025)

Versicherungsjahr: jeweils ab 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres

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