Der Pkw ist zwar das beliebteste, aber längst nicht das einzige Kraftfahrzeug. Auch Mopeds, Roller und Mofas, die zu den Kleinkrafträdern oder Leichtkrafträdern gehören, haben in den vergangenen Jahren beachtlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Doch worin liegt der Unterschied bei Mofa, Moped und Motorroller? Wer darf was wann fahren und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
So gehören Roller, Mopeds und Mofas zu den Kleinkrafträdern, die sich von Leichtkrafträdern mit den genannten Leistungsbeschränkungen unterscheiden. Kleinkrafträder sind besonders bei Jugendlichen sehr beliebt, da sie bereits ab 15 bzw. 16 Jahren mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse AM oder eine weiterführende Klasse) gefahren werden dürfen. Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads. Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig.
Das bedeutet, Sie müssen Ihr Gefährt nicht erst bei der Zulassungsstelle oder über einen Zulassungsdienst anmelden. Für einige historische Modelle gelten Ausnahmen, d. h.
Die verschiedenen Führerscheinklassen für Zweiräder
Wir geben zu, dass die vier unterschiedlichen Führerscheinklassen für das Motorrad auf den ersten Blick sehr verwirrend sind. Dabei ist es ganz einfach!
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Motorradführerscheinklassen und die dazugehörigen Berechtigungen:
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Die Prüfbescheinigung für Mofas
Das ist der Moment, in dem Mamas und Papas ins Träumen geraten - denn Mofas sind fast schon ein bisschen nostalgisch. Der Name stammt aus der Kombination von Motorrad und Fahrrad. Und genau das sind sie im Grunde auch: Fahrräder, mit einem kleinen Motor dran. Also fast so wie ein E-Bike oder ein Pedelec - nur mit einem Verbrennungsmotor.
Ein Mofa fährt je nach Bauweise bis zu 20 oder 25 km/h. Dadurch darfst du damit im Normalfall sogar auf Radwegen fahren.
Heute werden zwar immer noch klassische Mofas gebaut - so richtig up-to-date sind sie aber nicht mehr. Man sieht sie auf der Straße kaum noch.
Warum wir dir trotzdem davon erzählen? Ganz einfach: Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du auch einen auf 25 km/h gedrosselten Roller oder andere motorisierte Fahrräder mit bis zu 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum fahren. Und das ist ziemlich beliebt.
Ab welchem Alter darf man Mofa fahren?
Laut Gesetz dürfen Jugendliche ab 15 Jahren alleine mit dem Mofa durch die Straßen brausen.
Damit du auch wirklich mit 15 schon losdüsen kannst, meldest du dich am besten schon ein paar Monate vor deinem 15. Geburtstag bei der Fahrschule an. So machst du deinen Mofa-Führerschein ab 14 Jahren und gehörst garantiert zu den ersten in deiner Klasse, die nicht mehr aufs Mama- oder Papa-Taxi angewiesen sind.
So bekommst du den Mofa-Führerschein
Wie schon erwähnt: Eigentlich ist der Mofa-Führerschein gar kein Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Trotzdem ist der Besuch der Fahrschule Pflicht.
Denn um Mofa fahren zu dürfen, musst du mindestens 6 Doppelstunden von jeweils 90 Minuten Theorie büffeln und nochmal eine weitere Doppelstunde direkt auf dem Mofa üben. Anschließend gibt’s noch eine kleine theoretische Prüfung - wenn du die bestehst, darfst du Mofa fahren.
Übrigens: Normalerweise musst du für einen Führerschein auch einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest machen. Für die Prüfungsbescheinigung brauchst du das nicht. Aber ganz ehrlich: Schaden kann es nicht - und wenn du später noch einen anderen Führerschein machst, brauchst du beides sowieso.
Der AM-Führerschein für Kleinkrafträder
Der AM-Führerschein ist für viele der Einstieg ins Motorradfahren, denn damit darf man schon viele verschiedene Krafträder fahren. Kleinkrafträder sind alle die Fahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen:
- Sie haben maximal 50 ccm Hubraum
- Sie haben maximal 4 kW Leistung, also ca. 5,4 PS
- Sie fahren maximal 45 km/h schnell.
Besonders cool: Mit dem AM-Führerschein kannst du theoretisch sogar schon ein kleines Auto fahren: die sogenannten Mopedautos, Leichtkraftfahrzeuge oder 45 km/h-Autos. Das sind die kleinen Autos, die hinten auf der Rückseite einen 45-Aufkleber haben - für die maximale Geschwindigkeit von 45 km/h.
Wenn du lieber beim Zweirad bleibst, hast du die Wahl zwischen einem Mofa, einem Moped, einem Mokick und einem Roller. Der Unterschied ist dabei die Bauweise. Während Mofa, Mokick und Moped alle Pedale oder zumindest Fußrasten haben, hat der Roller einen Durchstieg.
Mittlerweile gibt es Roller übrigens auch schon als E-Roller - die fahren genau so schnell, sind aber deutlich leiser.
Ab 15 darfst du mit deinem eigenen Roller unterwegs sein.
Sobald du 15 bist, kannst du den AM-Führerschein machen - und alle Fahrzeuge entsprechend dieser Fahrzeugkategorie selbstständig fahren. Einzige Einschränkung: Das gilt nur für deutsche Straßen. Ins Ausland darfst du damit erst, sobald du 16 bist.
Info für Eltern: Falls du dich jetzt wunderst, dass Rollerfahren plötzlich schon ab 15 Jahren erlaubt ist, hast du bestimmt noch die alte Gesetzgebung im Kopf. Die Altersgrenze für den AM-Führerschein wurde erst vor ein paar Jahren auf 15 Jahre heruntergesetzt - und das auch nicht sofort in allen Bundesländern. Es kann also gut sein, dass Jugendliche in deinem Bundesland erst seit Kurzem schon mit 15 Jahren Roller fahren dürfen.
So bekommst du den AM-Führerschein
Der AM-Führerschein ist der erste richtige Führerschein, den du machen kannst. Und dafür geht’s natürlich auf in die Fahrschule.
Pflicht sind mindestens 12 Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten mit allgemeiner Theorie und mindestens 2 Doppelstunden mit Theorie speziell für den AM-Führerschein. Anschließend kannst du dich für die theoretische Prüfung anmelden.
Bei der Praxis gibt es keine Mindestanzahl an Fahrstunden - sobald du dich sicher genug fühlst, kannst du dich für die praktische Prüfung anmelden.
Der A1-Führerschein für kleine Motorräder
Ein bisschen flotter bist du unterwegs, wenn du die Führerscheinklasse A1 machst. Denn dann darfst du auch Leichtkrafträder mit diesen Eigenschaften fahren:
- Sie haben einen Hubraum von maximal 125 ccm
- Sie haben eine Leistung von maximal 11 kW, also ca. 15 PS
- ... oder, wenn es ein Dreirad ist, sogar von maximal 15 kW, also ca. 20 PS
Gleichzeitig haben sie aber nicht mehr als 0,1 kW pro kg Fahrzeuggewicht (das heißt, dass dein Motorrad mindestens 110 kg wiegen muss, wenn du die Leistung ausschöpfen willst).
Motorräder mit diesen Eigenschaften schaffen in der Regel bis zu 110 km/h und machen auch optisch schon ordentlich was her.
Natürlich darfst du der Führerscheinklasse A1 auch alle Bikes der AM-Klasse fahren.
Übrigens: Die Sache mit den kW pro kg Fahrzeuggewicht wirkt im ersten Moment ein bisschen komisch. Der Gedanke dahinter ist allerdings ziemlich logisch: Je leichter ein Fahrzeug ist, desto weniger Gewicht muss es bewegen. Das heißt also, dass du mit einem federleichten Motorrad auch mit wenig PS ziemlich schnell fahren kannst - und das sollst du in dieser Führerscheinklasse einfach noch nicht.
Ab welchem Alter darfst du A1-Motorräder fahren?
Deinen A1-Führerschein bekommst du frühestens mit 16. Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon mit 15,5 Jahren bei der Fahrschule anmelden. So sitzt du wahrscheinlich auch schon vor deinem 16. Geburtstag auf einem A1-Bike. Aber Achtung: Den Führerschein bekommst du trotzdem erst mit 16.
So bekommst du den Führerschein A1
Wie auch beim AM-Führerschein, gilt auch bei der A1-Klasse: Ab in die Fahrschule! Wenn du direkt mit Führerscheinklasse A1 startest, musst du insgesamt mindestens 16 Doppelstunden á 90 Minuten die Fahrschulbank drücken. Davon sind 12 Doppelstunden allgemeiner Grundstoff und 4 Doppelstunden spezielle Inhalte fürs Motorradfahren.
Falls du schon den AM-Führerschein hast, kannst du dir 6 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffs sparen.
Die Anforderungen der praktischen Fahrstunden sind genau so, wie beim Pkw-Führerschein geregelt: Du brauchst so viele „normale“ Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Darüber hinaus gibt es aber ein paar Pflichtstunden, die du mindestens absolvieren musst:
- 5 Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Einzelstunden auf der Autobahn
- 3 Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Danach steht noch eine praktische Fahrprüfung an.
Bevor du deine praktische Prüfung machen kannst, musst du erst ein paar Sonderfahrten machen. Zum Beispiel bei Dunkelheit.
Tipp für Eltern: Wenn du jetzt selbst Lust bekommen hast, dich auch mal aufs Zweirad zu schwingen, kannst du seit 2020 ziemlich einfach eine B196-Erweiterung für deinen Pkw-Führerschein machen. Du brauchst dann nur eine verkürzte Ausbildung und kannst dir die Prüfungen sparen. Mit der Erweiterung darfst du dann Motorräder der A1-Klasse fahren. Voraussetzung dafür ist, dass du mindestens 25 Jahre alt bist und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein hast. Aber Achtung: Wenn du später auch größere Bikes fahren möchtest, musst du trotzdem den ganz normalen A2- oder A-Führerschein machen. Deine B196-Erweiterung wird dann nicht angerechnet.
Der A2-Führerschein: der nächste Schritt zum „großen“ Motorradführerschein
Bestimmt hast du schon gemerkt: Mit jeder der Führerscheinklassen darfst du stärkere Maschinen fahren. Und genau das ist auch die Idee dahinter. Denn so lernst du stufenweise, wie du dich auf einem Motorrad verhalten musst.
Du ahnst also schon, dass der Motorradführerschein A2 die nächste Stufe bis hin zum richtigen Motorradführerschein ist. Mit ihm darfst du nochmal größere und stärkere Bikes fahren. Konkret heißt das für dich, dass dein Motorrad diese Voraussetzungen erfüllen muss:
- Es hat eine Leistung von maximal 35 kW, also ca. 47 PS
- Falls du ein gedrosseltes Bike hast, darf es ungedrosselt maximal 70 kW Leistung haben, also ca. 94 PS
- Gleichzeitig darf es nicht mehr als 0,2 kW pro kg Fahrzeuggewicht haben (dein Motorrad muss also mindestens 175 kg wiegen, wenn du die Leistung ausschöpfen möchtest).
Eine Begrenzung beim Hubraum gibt es nicht mehr. Wie auch bei der A1-Klasse gibt es außerdem keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit deines Bikes mehr - wie schnell du fahren kannst, hängt schlicht von deinem Motorrad ab. Die meisten Motorräder mit den Eigenschaften eines A2-Bikes fahren bis zu 170 km/h schnell.
Auch mit dem Führerschein A2 darfst du wieder alle Motorräder untergeordneter Klassen fahren - also AM- und A1-Klassen.
Tipp für Eltern: Bei der Auswahl des Motorrads könnt ihr schon ein Auge auf das Fahrzeug werfen, das euer Sohn oder eure Tochter später gerne mal hätte. Denn beim A2-Führerschein sind auch gedrosselte Bikes bis 70 kW Leistung erlaubt. Später muss dann also nicht unbedingt ein neues Motorrad her. Aber Achtung: Größere Maschinen sind natürlich auch schwerer und somit ggf. etwas langsamer als kleinere Maschinen, die für 35 kW Leistung ausgelegt wurde.
So alt musst du sein, um den A2-Führerschein zu machen
Um den A2-Führerschein zu machen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon ein paar Monate vor deinem 18. Geburtstag in der Fahrschule anmelden. Den Führerschein gibt’s aber auch hier erst zum Geburtstag.
So bekommst du den A2-Führerschein
Good News für alle, die schon den A1-Führerschein haben: Wenn du den Schein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dir den Theorie-Teil komplett schenken. Du musst nicht mal eine Prüfung machen.
Erfahrung in Racing-Games zählt nicht. Erfahrung mit dem A1-Führerschein schon - dann sparst du beim A2-Schein eine Menge Zeit und Geld.
Wenn du den A1-Schein noch keine 2 Jahre hast, kannst du deine Theorie-Stunden immerhin verkürzen: auf 6 Doppelstunden für den allgemeinen Stoff und weitere 4 Stunden für die speziellen Inhalte.
Wenn du direkt mit dem A2-Schein startest, brauchst du mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten für den Grundstoff und nochmal mindestens 4 Doppelstunden für die speziellen Motorrad-Inhalte - genau so, wie beim A1-Führerschein.
Bei der Praxis sieht es ganz ähnlich aus:
Wenn du den A1-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dich in ein paar normalen Fahrstunden mit der größeren Maschine vertraut machen. Sobald du dich fit genug fühlst, kannst du dich direkt zur praktischen Prüfung anmelden.
Wenn du deinen A1-Führerschein noch nicht so lange hast, musst du neben deinen normalen Fahrstunden auch noch einige Sonderfahrten machen:
- 3 Einzelstunden á 45 Minuten auf Land- oder Bundesstraßen
- 2 Einzelstunden auf Autobahnen
- 1 Einzelstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Und wenn du direkt mit dem A2-Schein einsteigst und keine Vorkenntnisse mitbringst, bekommst du das volle Programm, genau wie beim A1-Führerschein: Neben deinen normalen Fahrstunden musst du zusätzlich alle gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten absolvieren, bevor du dich zur Prüfung anmelden kannst.
Die Königsklasse: Der A-Führerschein
Fanfaren und jubelnde Chöre! Der A-Führerschein ist die Königsklasse unter den Motorrad-Führerscheinen. Mit diesem Schein darfst du alle Krafträder fahren, die dir in Deutschland unter die Füße kommen.
Königsklasse! Der A-Führerschein ist der größte Motorradführerschein. Mit ihm darfst du alle Zweiräder fahren, die in Deutschland zugelassen sind.
Mindestalter und Voraussetzungen: So bekommst du die Führerscheinklasse A
Achtung, jetzt wird’s ein bisschen kompliziert. Denn die Voraussetzungen für den A-Führerschein unterscheiden sich stark, je nach individuellen Voraussetzungen. Am besten, du suchst dir direkt das Szenario heraus, das auf dich zutrifft - dann musst du dich nicht durch alle Eventualitäten wühlen.
Wenn du den A2-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, hast du es am einfachsten: Du musst nur mindestens 20 Jahre alt sein und kannst dir die theoretische Ausbildung samt Prüfung komplett schenken. Auch beim praktischen Teil hast du es leicht: Du brauchst nur so viele Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Sonderfahrten kannst du dir sparen. Du kannst dich also schon recht früh zur praktischen Prüfung anmelden.
Wenn du nur einen A1-Führerschein hast, musst du zuerst den A2-Führerschein machen. Andernfalls gelten für dich die gleichen Voraussetzungen, als hättest du noch gar keinen Motorradführerschein.
Wenn du nur einen AM-Schein oder noch gar keinen Motorradführerschein hast, musst du mindestens 24 Jahre alt sein. Außerdem musst du alle Anforderungen an Theorie und Praxis erfüllen, die du auch für die anderen Klassen mitbringen musstest:
- Mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie
- Mindestens 4 Doppelstunden für die spezielle Theorie
- Mindestens 5 praktische Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- Mindestens 4 praktische Einzelstunden auf Autobahnen
- Mindestens 3 praktische Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
- So viele normale Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst.
Kosten für den Motorradführerschein
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
- Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse AM - Kosten: mind.
- Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse A - Kosten: ca.
- Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca.
- Übungsfahrten (z. B.
- Theorieprüfung (z. B.
- Gesamt: ca.
Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten. Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind.
Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum. Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.
Weitere Informationen
Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren? Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder. Näheres zum Umtausch von Altführerscheinen erfahren Sie hier.
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Klasse B196: Welche Voraussetzungen?
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
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