Moped oder Motorrad: Die Unterschiede einfach erklärt

Mofa, Moped, Mokick und Roller, jeder kennt sie aber was genau ist der Unterschied zwischen den Kleinkrafträdern? Diese Begriffe hat man vor Jahrzehnten, aufgrund der damals üblichen Zweiradgefährte, erfunden.

Was ein Kleinkraftrad ist und wie du es richtig versicherst und anmeldest, kannst du in unserem Blog nachlesen.

Die Unterschiede im Detail

  1. Mofa

    Mofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor, hier lässt sich aber nochmal zwischen Leichtmofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Mofas welche bis zu 25 km/h fahren können unterscheiden.

    Ein wichtiger Unterschied zu den anderen Kleinkrafträdern ist, dass Mofas durch ihre geringe Geschwindigkeit auch Fahrradwege benutzen dürfen.

    Auf einem Mofa darf außerdem keine zweite Person mitfahren, also nur der Fahrer, ohne Mitfahrer. Die Fahrerlaubnis, um ein Mofa fahren zu können kann man bereits mit 15 Jahren erwerben, mit dem Führerschein der Klasse AM.

    Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich.

    Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1.

    Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Mofafahrer einen Helm tragen.

    Mofas werden auch als Motorfahrrad bezeichnet und werden mit Pedalen gestartet.

    Wenn also das Benzin mal ausgeht oder der Motor streikt, ist das kein Problem.

    Mofas sind also mit Pedalen wie beim Fahrrad ausgestattet - und in etwa auch so langsam.

    Besser gesagt: Mit einem Mofa ist das schnelle Erreichen des Fahrtziels nicht möglich.

    Die Höchstgeschwindigkeit von Mofas liegt lediglich bei durchschnittlich 25 km/h.

    Mofas sind heute eher selten auf der Straße zu sehen.

    MoFa, Motorfahrrad, Abgeleitet von einem Fahrrad, hat aber einen Hilfsmotor. Das Mofa kann als reines Fahrrad verwendet werden.

    Wenn du Dir die Mofas aus den 1950 und 1960er Jahren anschaust, das waren Velorahmen mit einem Motörchen im Hinterrad, unter dem Pedallager oder auf dem Gepäckträger oder auf dem Vorderrad.

  2. Moped

    Wie das Mofa hat das Moped Pedale, um den Motor zu starten, diese können aber auch als Antriebsunterstützung dienen, um den Motor zu unterstützen, falls es mal steil bergauf geht oder wenn der Motor mal ausfallen sollte. Außerdem kann mit den Pedalen auch gebremst werden.

    MoPed, kleines Motorrad, welches aber zusätzlich noch Pedalen hat. Mit diesen Pedalen kann an Steigungen dem Motor geholfen werden oder es können kurze Strecken mit den Pedalen gefahren werden.

    Mopeds sind beliebte Fahrzeuge für Jugendliche.

    Sie dürfen in den meisten Ländern bereits im Alter von 15 Jahren gefahren werden, was die hohe Beliebtheit in dieser Altersgruppe erklärt.

    In der Regel erreichen sie eine maximale Höchstgeschwindigkeit von ca. 45 km/h und sind mit einem 50 ccm-Motor ausgestattet.

    Viele Mopedfahrer verzichten beim Mopedfahren auf Sicherheitskleidung und tragen lediglich einen Helm.

    Dabei können Unfälle bereits bei einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h massive Verletzungen hervorrufen.

  3. Mokick

    Der optische Unterschied zu Mofas oder Mopeds ist, dass bei einem Mokick die Pedale fehlen, stattdessen ist das Kleinkraftrad mit Fußrastern ausgestattet.

    Zum Starten des Motors wird der Kickstarter mit dem Fuß betätigt, daher auch der Name Mokick. Zudem darf das 45 km/h schnelle Kleinkraftrad auch einen Beifahrer transportieren, sofern das Mokick mit einer Sitzfläche für zwei Personen ausgestattet ist. Auch hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.

    MoKick, kleines Motorrad, welches im Stand gestartet werden kann. Es hat dazu einen richtigen Kickstarter.

  4. Roller/Motorroller (Scooter)

    Ein Roller/ Motorroller, auch Scooter genannt, hat im Vergleich zu den anderen Kleinkrafträdern keine Pedale oder Fußraster, sondern ist mit einem Durchstieg ausgestattet, auf welchen die Füße abgestellt werden können.

    Die weiterentwickelte Form von Mofa, Moped oder Mokick ist also die modernste Form von Kleinkrafträdern.

    Mit dem passenden Führerschein dürfen Roller welche bis zu 45 km/h fahren auch ab 16 Jahren gefahren werden.

    Ein Motorroller ist unkompliziert und kostengünstig.

    Doch was fällt eigentlich alles unter den Sammelbegriff Motorroller?

    Dieser Umstand macht auch die typische, ausgesprochen bequeme Sitzhaltung während der Fahrt möglich, die in der Regel nicht schneller als 45 km/h ist.

    Motorroller lassen sich aber auch auf 25 km/h drosseln.

    E-Scooter sind die mit Elektrobatterie betriebene Variante eines klassischen Motorrollers.

    Da sich klassische, motorisierte Fahrräder durch Pedale auszeichnen, fallen auch schnelle E-Bikes in diese Kategorie.

    Streng genommen braucht man zum Lenken dieser motorisierten Fahrräder einen Mofa-Schein.

    Allerdings gilt: Für E-Bikes > 25 km/h ist eine Mofa-Prüfbescheinigung nicht ausreichend.

    Zudem muss ein Helm bei jeder Fahrt aufgesetzt werden und das Versicherungskennzeichen für Mofas ist ebenfalls Pflicht.

    Der 125er Motorroller erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit.

    Denn: Der Stadtflitzer ist nicht nur praktisch, sondern eignet sich sogar für längere Touren.

    Den nötigen Führerschein der Klasse A1 können bereits 16-Jährige erhalten.

    Auch mit dem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) darf in Deutschland eine 125er gelenkt werden.

    Wenn Sie die Fahrerlaubnis AM bereits mit 15 Jahren besitzen, sind Sie damit nicht berechtigt, im Ausland zu fahren.

    Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt.

    B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen.

    Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.

    Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

    Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden.

    Ein Motorroller kommt mit zahlreichen Vorteilen daher: Von der Mobilitätsfreiheit und dem Fahrspaß bis hin zu Kostenersparnissen sprechen viele Argumente für die flexiblen Flitzer.

    TÜV NORD-Sachverständiger Matthias Wertz: „No-Name-Bikes sind zwar in der Anschaffung oft günstiger, können aber Probleme verursachen, wenn Reparaturen anstehen.

    „Wer einen Motorroller kauft, darf nicht nur auf die Optik achten.

    Vor dem Kauf sollte man die Modelle verschiedener Hersteller ausprobieren und eine Probefahrt machen.

    „Wer mit einem Retro-Modell oder gar einem Oldtimer liebäugelt, sollte vorsichtig sein.

    Da bei Kleinkrafträdern keine Hauptuntersuchung (HU) vorgeschrieben ist, sind eine nicht unerhebliche Zahl der motorisierten Zweiräder mit gefälschten Papieren unterwegs.

    „Vorgeschrieben ist zwar nur der Helm.

    Aber alles, was auf dem Motorrad sinnvoll ist, ist es auf dem Motorroller ebenfalls.

    „Man bekommt bereits gute gebrauchte, günstige Motorroller im niedrigen vierstelligen Bereich.

    Zulassungspflichtige Roller über 50 ccm unterliegen einer regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchungspflicht.

    Roller fahren bedeutet ein großes Stück Freiheit, beinhaltet aber auch Pflichten.

    Welche speziellen Aspekte müssen Motorrollerfahrerinnen und Motorrollerfahrer dabei unbedingt beachten?

    Die Helmpflicht gilt nicht nur für Fahrende, sondern auch für Begleitpersonen, also die Sozia oder den Sozius.

    Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke.

    Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu.

    Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können.

    Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen.

    Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten.

    Nur wenn Links genügend Platz vorhanden ist, darf man regelkonform vorbeifahren.

    Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen?

    Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt!

    Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert.

    Es empfiehlt es sich, den Motorroller regelmäßig zur Inspektion zu bringen.

    Wer im Urlaub mit dem Motorroller unterwegs sein möchte, sollte die wichtigsten Fragen unbedingt vor Antritt der Reise klären.

    Welche Führerscheinbestimmungen gelten im Reiseland?

    Welche Straßenverkehrsregeln sind zu beachten?

    Haftet die Versicherung für Schäden im Ausland?

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Motorroller zu mieten?

    Wo darf man mit dem Roller fahren?

    Egal ob im Urlaub oder Daheim: Wenn Sie mit einem B-Führerschein das erste Mal auf einen Motorroller steigen, sollten Sie sich vor der Fahrt auf öffentlichen Straßen mit dem Fahrzeug vertraut machen.

    Jede Maschine reagiert bei Wind anders.

    Es ist nicht unbedingt angenehm, aber Motorrollerfahren bei Regen ist kein Problem.

    Vor der ersten Fahrt auf öffentlichen Straßen sind ein paar Proberunden empfehlenswert.

    Der Motorroller kann zu Recht als der "Bequeme" unter den Zweirädern gelten.

    Sie werden auch als Scooter bezeichnet.

    Vor allem für Stadtfahrer ist der Motorroller das ideale Gefährt.

    Eine aufwendige Parkplatzsuche ist nicht notwendig, es ist ein einfacher Auf- und Abstieg möglich und der Stauraum unter der Sitzbank, in dem sogar der Helm Platz findet, sind nur einige Vorteile, die der Motorroller bietet.

    Meist wird bei Fahrten auf dem Motorroller auf Sicherheitskleidung verzichtet, was angesichts steigender Zahlen bei Motorradunfällen nicht empfehlenswert ist.

    Erhältlich sind die Fahrzeuge mit schwacher bis starker Motorisierung.

    Ein Nachteil: Sie zeigen bei Überlandfahrten ein schlechtes Fahrverhalten.

  5. Motorrad

    Drüber kommen dann die Kleinmotorräder.

    Das sind "richtige Motorräder" aber einfach mit einem kleinen Motor.

    In der Patentschrift hat damals Piaggio die erste Vespa als vollverschaltes, mit einem gepressten, tragenden Blechstahlrahmen konstruiertes Motorrad beschrieben.

    Im Volksmund nannte man die Dinger, weil sie so kleine Räder und einen freien Rahmendurchstieg hatten, dann "Roller" (Scooter).

    Gesetzlich gibt es aber eigentlich keine Vorgabe, wie ein Roller ausgerüstet sein müsste, damit er kein Motorrad ist.

    Ein Motorrad ist ein ein- bis zweisitziges, einspuriges Fahrzeug.

    Leichtkrafträder und „richtige“ Motorräder werden anhand der Leistung und des Hubraums unterschieden: Das „richtige“ Motorrad ist weder leistungs- noch hubraumbeschränkt.

    Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich.

    Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren - ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung.

    Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich.

    Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2.

    Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw.

    Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt.

    Freuen Sie sich auf Ihre nächste Tour und genießen Sie das Gefühl der Freiheit auf zwei Rädern.

    Ausführliche Informationen über die richtige Bekleidung für Motorradfahrer finden Sie in unserem Ratgeber Motorradschutzkleidung.

    Motorräder können extreme Geschwindigkeiten erreichen, können aber auch für lange Touren mit Gepäck konzipiert sein.

    Die Motorisierung liegt dabei zwischen kleineren dreistelligen bis hin zu vierstelligen Kubikzahlen.

    Auch die Modelle unterscheiden sich.

    Es gibt sportliche Motorräder oder gemütliche Cruiser, Motorräder mit zwei Rädern oder mit drei Rädern.

    Die Motorisierung liegt bei mindestens ~250ccm.

    Diese Geschwindigkeit ist auch einer der Hauptgründe, weshalb Motorrad-Fahrer auf einen Schutz durch Kleidung wie Motorradjacke, Motorradhose, Motorradstiefel und Protektoren setzen.

Wer kein Mofa-, Moped-, Motorroller- oder Motorrad-Fahrer ist, sieht in den Fahrzeugen eher selten einen gravierenden Unterschied.

Für Eingeweihte ist dieser offensichtlich: Die Fahrzeuge unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Geschwindigkeit.

Während beim Motorradfahren höhere Geschwindigkeiten von über 100 km/h möglich sind, ist das bei einem Mofa nicht möglich.

Bei diesem Gefährt kann die Landschaft in der Regel während der Fahrt ausgiebig betrachtet werden.

Leichtkrafträder

Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt.

Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw.

Somit liegen sie besonders bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Trend, die noch zu jung für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind.

Aber auch Führerscheinbesitzer, die ihre Pkw-Fahrerlaubnis vor dem 1.

Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Fahrer unter 18 mit dem Leichtkraftrad schneller als 80 km/h fahren - das Kraftrad muss folglich nicht mehr gedrosselt werden.

Auch Leichtkrafträder bis 125 ccm sehen optisch häufig noch wie Roller aus - für sie gelten aber separate Bestimmungen.

Das Gleiche gilt für sogenannte Großroller und einige Vespas, die mit über 125 ccm ausgestattet sind.

Aktuell gibt es auf dem Markt Roller bis 650 ccm bzw.

Ein Versicherungskennzeichen für Ihr Zweirad erhalten Sie mit unserer Mopedversicherung.

Ein Leichtkraftrad hat einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³.

Dabei dürfen 11 kW nicht überschritten werden.

Bedeutet: Mehr als 15 PS sind nicht erlaubt - 110 km/h sind damit aber möglich.

Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig.

Eine Versicherung ist für Leichtkrafträder ebenso Pflicht wie der Helm während der Fahrt.

Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.

Zum Führen eines Leichtkraftrads ist der Führerschein der Klasse A1 oder die Fahrerlaubniserweiterung B196 nötig.

Die Fahrerin oder der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Das Leichtkraftrad muss über ein (amtliches) Kennzeichen verfügen.

Kleinkrafträder

So gehören Roller, Mopeds und Mofas zu den Kleinkrafträdern, die sich von Leichtkrafträdern mit den genannten Leistungsbeschränkungen unterscheiden.

Kleinkrafträder sind besonders bei Jugendlichen sehr beliebt, da sie bereits ab 15 bzw. 16 Jahren mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse AM oder eine weiterführende Klasse) gefahren werden dürfen.

Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads.

Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig.

Das bedeutet, Sie müssen Ihr Gefährt nicht erst bei der Zulassungsstelle oder über einen Zulassungsdienst anmelden.

Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 cm³, eine Leistung von bis zu 4 kW und dürfen maximal 45 km/h fahren.

Sie sind nicht Kfz-steuerpflichtig und müssen auch nicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung, es sei denn, das Kraftrad fährt bauartbedingt schneller als 45 km/h - dann ist eine Hauptuntersuchung alle zwei Jahre Pflicht.

Ein Helm und zumindest eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz für Kleinkrafträder vor.

Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden.

Mit einem Führerschein der Klasse B ist das Führen eines Kleinkraftrades erlaubt.

Mindestens muss man aber im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein.

Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren.

Trikes und Quads

Ein Trike (von englisch „tricycle“, Dreirad) ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug - eine Mischung aus Motorrad und Auto.

Vorne gibt es nur einen Reifen und ein Rad, ähnlich einem Motorrad.

Die Hinterachse ist zweirädrig.

Der Lenker ähnelt meistens den Lenkern von Chopper-Motorrädern.

Anders als bei normalen Krafträdern ist das Fahrverhalten von Trikes eher Pkw-ähnlich.

Der Fahrer legt sich nicht in die Kurve und die Stabilität ist durch die zweispurige Hinterachse deutlich höher.

Innerhalb der EU gibt es seit dem 19.01.2013 eine Regelung für Trikes.

Trikes mit zwei oder weniger Sitzen und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum und max.

Trikes mit max.

In Deutschland gibt es aber eine Sonderregelung, mit der alle Trikes weiterhin auch mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen.

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden genießen Bestandsschutz.

Trikes gehören versicherungstechnisch zu den Quads und werden auch in diesem Tarif versichert.

Trikes werden in zwei verschiedenen Varianten hergestellt, zum einem mit Kraftrad-ähnlichem Aufbau und zum anderen mit Pkw-ähnlichem Aufbau.

Bei kraftradähnlichen Trikes ist die Sitzbank wie bei einem Kraftrad ausgeführt und es gibt separate Fußrasten für Fahrer und Beifahrer.

Der Beifahrer benötigt zusätzlich Haltegriffe.

Bei Pkw-ähnlichen Trikes gibt es zwei Varianten, einmal mit Aufbau ähnlich wie bei geschlossenen Pkws und einmal mit Aufbau ähnlich wie bei offenen Pkws.

Bei beiden Varianten sind Sicherheitsgurte und passende Sitze notwendig.

In der Regel sitzen die Personen hintereinander.

In Deutschland gibt es eine Unterscheidung bezüglich der Verwendungsart.

ATVs sind etwas schwerer, die kleinen Modelle wiegen ab etwa 130 kg, während leichte Quads nur 80 kg wiegen.

Eine Ausnahme gibt es für leichte Straßen-Quads, die maximal 4 kw Leistung, eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum haben.

Diese können mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden, der zum Fahren von Rollern und Mofas befähigt.

Drosselung

Besonders in der Führerscheinklasse A2 ist das Thema Drosseln sehr aktuell.

Denn wer diese Klasse zum 18.

Nach zwei Jahren ist dann der Aufstieg in die Führerscheinklasse A möglich.

Selbstverständlich möchten sich die wenigsten Motorradbesitzer bereits kurze Zeit später ein neues Kraftrad besorgen.

Auch das umgangssprachliche Frisieren von Zweirädern ist grundsätzlich erlaubt.

Das Fahrzeugtuning muss sich allerdings im gesetzlich erlaubten Rahmen bewegen und gegebenenfalls in den Fahrzeugschein eingetragen werden.

Roller fahren ab wann?

Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich.

Auch mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B bzw.

Wenn Sie über eine Erweiterung des Pkw-Führerscheins nachdenken bzw. bis zum 16.

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