Vor allem unter Jugendlichen erfreuen sich Mopeds großer Beliebtheit, da sie den dafür benötigten Führerschein bereits in jungen Jahren erwerben können. Aber was gilt, wenn Sie mit dem Mofa ohne Führerschein fahren?
Allgemeine Informationen zu Mofa und Krankenfahrstuhl
Das Mofa und der Krankenfahrstuhl gehören laut § 4 FeV zu der Klasse von Kraftfahrzeugen, die keine Fahrerlaubnis benötigen. Stattdessen müssen Sie unter Umständen eine sogenannte Prüfbescheinigung gemäß § 5 FeV vorweisen. Grundsätzlich dürfen Sie ein Mofa ohne Führerschein fahren, denn stattdessen schreibt der Gesetzgeber eine sogenannte Prüfbescheinigung vor.
Wer vor 1980 bereits sein 15. Lebensjahr erreicht hat, durfte und darf ein Mofa weiterhin ohne jegliche Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung fahren. Für Krankenfahrstühle gab es bis 2002 einen eigenen Führerschein. Dieser Führerschein setzte eine theoretische Ausbildung in der Fahrschule mit 3 Doppelstunden zu je 90 Minuten und eine Theorieprüfung voraus.
Das liegt vor allem daran, das keine Krankenfahrstühle mit Verbrennungsmotor mehr gebaut werden, welche höhere Geschwindigkeiten erreichen können. Diese älteren Modelle werden von § 5 FeV mit eingeschlossen. Das bedeutet, dass für sie eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig ist. Um Krankenfahrstühle, die den Vorgaben von § 4 FeV entsprechen, zu fahren, wird hingegen keine Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis benötigt.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht mit einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen und existiert nur in Deutschland. Einer der Hauptunterschiede zu einem normalen Führerschein ist die Prüfung. Diese unterscheidet sich zur Prüfung für eine normale Fahrerlaubnis vor allem im Umfang. Die Ausbildung in für eine Mofa-Prüfbescheinigung der Fahrschule besteht aus lediglich 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten in der Theorie und einer Doppelstunde zu 90 Minuten in der Praxis. In der Prüfung selbst ist nur ein Theorietest abzulegen.
FAQ: § 5 FeV (Mofa-Prüfbescheinigung)
- Wann darf ich ein Mofa oder ein geschwindigkeitsbeschränktes Kfz im öffentlichen Verkehrsraum führen? Dafür benötigen Sie entweder eine Fahrerlaubnis oder müssen in einer speziellen Prüfung nachweisen, dass Sie die nötigen Kenntnisse besitzen, um das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr führen zu können. Bei Bestehen erhalten Sie eine Prüfbescheinigung.
- Gibt es ein Mindestalter für die Prüfbescheinigung? Ja, um die Prüfung ablegen zu können, ist ein Mindestalter von 15 Jahren erforderlich.
- Was droht mir, wenn ich ohne Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis mit einem Mofa unterwegs bin? Das Verwarngeld beträgt in einem solchen Fall 10 bzw. 20 Euro. Die konkreten Sanktionen finden Sie hier.
Bußgelder bei fehlender Mofa-Prüfbescheinigung
Die Bußgelder zu § 5 FeV belaufen sich auf 10 bis 25 €. So muss eine Person, die ein Mofa oder einen Krankenfahrstuhl, der nicht von § 4 FeV eingeschlossen wird, führt 10 € zahlen, wenn sie ihre Bescheinigung nicht mitführt. Dasselbe Bußgeld droht, wenn sich der Fahrer weigert, die Bescheinigung der zuständigen Person auszuhändigen.
Es wird ein Bußgeld von 20 € verhängt, wenn jemand ohne Prüfbescheinigung ein Mofa oder einen Krankenfahrstuhl, der nicht von § 4 FeV eingeschlossen wird, führt. Sollte eine Person eine Mofaausbildung durchführen oder eine Bescheinigung darüber ausstellen, ohne die nötige Qualifikation zu besitzen, so muss sie 25 € zahlen.
Moped fahren: Ohne Führerschein oder doch nur mit möglich?
Mit dem B-Führerschein Moped zu fahren, ist erlaubt. Der Begriff „Moped“ kommt wahrscheinlich aus dem Schwedischen und setzt sich aus „motor“ und „pedaler“ zusammen. Dabei handelt es sich um ein Kleinkraftrad, dessen Motor zum Start per Pedale angetrieben wird. Auch das Bremsen erfolgt über diese. Umgangssprachlich wird ein solches Fahrzeug auch als Fahrrad mit Hilfsmotor bezeichnet.
Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein Moped ein Kraftfahrzeug, welches für die Nutzung auf der Straße zugelassen ist. Ein Moped darf maximal eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen und einen Hubraum von 50 cm³ aufweisen. Die Leistung ist auf höchstens 4 kW beschränkt. Gesetzlich ist dies in § 2 Nr. 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert.
Da ein Moped demnach schneller als 25 km/h fahren kann, wird für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt. Hier bestehen zwei Möglichkeiten, entweder Sie haben bereits einen PKW- oder Motorradführerschein oder Sie erwerben die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Ein Moped zu fahren, ist mit dem B-Führerschein möglich, da dieser die Klasse AM beinhaltet. Seit dem 28.07.2021 können Interessierte die Klasse AM ab 15 erwerben.
Jugendliche, die Moped fahren wollen, können mit 14 Jahren die Theorie und Praxis absolvieren. Fahren dürfen Sie dann aber erst ab dem 15. Geburtstag. Der Führerschein ist allerdings auch nur im Inland gültig. Das bedeutet, Moped mit 15 zu fahren in den Ländern, die ein Mindestalter von 16 Jahren haben, ist nicht erlaubt. Ein Moped zu fahren, ist ohne Führerschein nicht zulässig und stellt unter Umständen eine Straftat dar. In diesem Fall müssen Sie eventuell mit eine Geld- oder auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Ab wann darf ich mit einem Moped fahren?
Bundesweit ist das Mopedfahren seit dem 28.07.2021 mit 15 Jahren erlaubt. Den Führerschein der Klasse AM dürfen Sie also bereits in diesem Alter erwerben. Mit 14 Jahren sind Sie dementsprechend in jedem Bundesland zu jung für Fahrten mit einem Kleinkraftrad. Um Kleinkrafträder bis 45 km/h, wie beispielsweise einen Roller oder ein Moped, im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigt man eine Fahrerlaubnis der Klasse AM.
Da diese bereits in der Führerscheinklasse B inbegriffen ist, darf man automatisch mit einem Autoführerschein auch Moped fahren. Allerdings kam es diesbezüglich bereits am 29. Dementsprechend hing es von dem Bundesland ab, in dem Sie leben, wann es Ihnen erlaubt war, mit einem Moped zu fahren. Vorsicht: Der Führerschein ab 15 ist nur in Deutschland gültig.
Wollen Sie in einem anderen Land fahren, müssen Sie sich and die geltenden Mindestalterregelungen halten. Ansonsten kann dies so gewertet werden, als würden Sie mit einem Moped fahren, ohne eine Fahrerlaubnis dafür zu besitzen. Auch wenn Kleinkrafträder, wie Mopeds, als zulassungsfreie Fahrzeuge angesehen werden, Sie also keine Zulassung dafür benötigen, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorhanden sein.
Werden Sie ohne eine solche erwischt, kostet Sie das 50 Euro. Das Moped muss über eine entsprechende Versicherung verfügen, damit Sie es im Verkehr nutzen dürfen. Als Nachweis dafür, dass Sie eine solche abgeschlossen haben, fungiert das Nummernschild.
Wenn Sie mit einem Moped ohne Kennzeichen fahren, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von 40 Euro, sofern das Gefährt grundsätzlich versichert ist. Ist allerdings gar kein Versicherungsschutz vorhanden, machen Sie sich strafbar und werden § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) zufolge mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr konfrontiert.
Verkehrsregeln auf dem Moped: Das ist wichtig
Gemäß § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es eine Helmpflicht bei Fahrten mit dem Moped. Diese bezieht sich nicht nur auf den Fahrer, sondern auf alle Personen, die mit auf dem Moped fahren. Ohne Helm droht eine Strafe von 15 Euro.
Sie dürfen weder auf dem Gehweg, noch auf dem Radweg oder der Autobahn mit einem Moped fahren. Gehwege sind allein Fußgängern vorbehalten, Radwege wiederum Radfahrern. Die Autobahn dürfen nur Kraftfahrzeuge nutzen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen.
Sind Sie als Mopedfahrer auf dem Gehweg unterwegs, müssen Sie 10 Euro zahlen, auf der Autobahn drohen 20 Euro. Sie sollten auf keinen Fall mit dem Moped fahren, ohne Ihren Führerschein einzupacken. Dieser ist bei jeder Fahrt mitzuführen. Können Sie ihn bei einer möglichen Polizeikontrolle nicht vorzeigen, wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.
Haben Sie Ihren Fahrausweis nicht vergessen, sondern besitzen gar keine Fahrerlaubnis und dies ist der Grund, weshalb Sie mit dem Moped ohne Führerschein fahren, begehen Sie eine Straftat. Übrigens: Sie müssen die Führerscheinklasse AM nicht extra erwerben, um Moped zu fahren, wenn Sie mit einem Autoführerschein der Klasse B ausgestattet sind.
Ein Moped, das im öffentlichen Straßenverkehr gefahren wird, muss zwar keine Zulassung besitzen, eine Betriebserlaubnis (ABE) ist allerdings erforderlich. Des Weiteren ist eine Versicherung abzuschließen. Für diese gilt das Versicherungskennzeichen dann als Nachweis. Ein Moped ohne Kennzeichen zu fahren, verstößt gegen die Versicherungspflicht und kann mit Geld- bzw. Freiheitsstrafen geahndet werden.
Haben Sie nur vergessen, dass Kennzeichen anzubringen, stellt das in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Wollen Sie dann Moped fahren, ohne Kennzeichen, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Geschwindigkeitsvorgaben und die Promillegrenzen gelten natürlich auch auf einem Moped.
Mit diesem auf der Autobahn zu fahren, ist keine gute Idee und zudem auch verboten, da dieses die vorgeschriebene bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht erreicht. Das Fahren auf Geh- und Radwegen ist ebenfalls untersagt, da Kraftfahrzeuge gemäß StVO nicht nutzen dürfen.
Sind Sie dann auf dem Moped unterwegs, müssen Sie laut § 21a Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) zudem einen Helm tragen: Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Ist eine Beförderung von Personen auf dem Moped gestattet, gilt die Helmpflicht auch für diese. Schauen Sie am besten in ABE, ob Sie mit Personen auf dem Moped fahren dürfen.
Bußgelder bei Verstößen auf dem Moped
Je nach Verstoß gegen die Verkehrsregeln fallen auch auf dem Moped unterschiedliche Sanktionen an. Wann dies der Fall ist und wie hoch diese sein können, zeigt die Tabelle hier.
Tatbestand und Strafe:
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. | |||
| Mit dem Moped fahren ohne Versicherungsschutz | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | 3 | ggf. |
| Moped fahren ohne Führerschein / Fahrerlaubnis (Straftat) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | 3 | ggf. |
FAQ: Moped fahren
- Darf man mit dem Autoführerschein ein Moped fahren? Ja, Sie können mit dem Klasse-B-Führerschein ein Moped fahren. In diesem ist die Klasse AM inbegriffen. Diese wird benötigt, wenn Sie keinen PKW- oder Motorradführerschein besitzen. Mit der Klasse AM dürfen Sie ab 15 Jahren ein Moped fahren. Hier erfahren Sie mehr.
- Dürfen Sie ein Moped fahren, ohne einen Helm zu tragen? Nein. Auf dem Moped gilt eine gesetzliche Helmpflicht. Ohne Helm unterwegs zu sein, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Welche Bußgelder drohen bei Verstößen mit dem Moped? Je nach Verstoß gegen die Verkehrsregeln fallen auch auf dem Moped unterschiedliche Sanktionen an.
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