Moped ohne Führerschein: Altersbeschränkungen und Fahrerlaubnis in Deutschland

Gerade in der Stadt sind Vespa, Kymco und Co eine tolle Alternative zu Auto, Bus und Bahn. Vor allem unter Jugendlichen erfreuen sich Mopeds großer Beliebtheit, da sie den dafür benötigten Führerschein bereits in jungen Jahren erwerben können. Doch ab welchem Alter darf man genau Moped fahren und welche Verkehrsregeln sind dabei zu beachten?

Fahrerlaubnisklassen und Mindestalter

Hier gibt es, je nach schon vorhandenem Führerschein, Alter, Zeit- und Geld-Budget sowie gewünschter Kraftrad-Klasse, mehrere unterschiedliche Optionen. Zwischen Roller und Motorrad unterscheiden die Scheine übrigens nicht.

Der Mofa-Führerschein

Der einfachste Einstieg ist der sogenannte Mofa-Führerschein. Sogenannt deshalb, weil er amtlich betrachtet gar kein Führerschein ist, sondern eine Prüfbescheinigung. Das Alter für den Mofa-Führerschein liegt bei mindestens 15 Jahren. Die theoretische Ausbildung dafür kann man mit 14 und einem halben Jahr beginnen, und drei Monate vor dem 15. Geburtstag die Prüfung.

Die Prüfbescheinigung für Mofas umfasst sechs Doppelstunden mit je 90 Minuten. Die Praxisausbildung dauert eine Doppelstunde, bei Gruppenunterricht mit mindestens drei Schülern das Doppelte. Inklusive Gebühren für die Theorieprüfung liegen die Kosten für den Mofa-Führerschein beziehungsweise die Mofa-Prüfbescheinigung bei ca. 200 Euro.

Für alle Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, gilt laut Gesetz eine andere Regelung, denn der Führerschein fürs Mofa wurde erst am 1. April 1980 eingeführt. Bei dieser Personengruppe reicht es daher, wenn der Personalausweis bzw. Reisepass mitgeführt wird.

Die Fahrerlaubnisklasse AM

Relativ jung ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM, sie ist quasi der Roller-Führerschein für 15-Jährige, und die aktuelle Version des klassischen Moped-Führerscheins. Unter 16 bekommen Kids allerdings die Schlüsselziffer 195 verpasst, die bedeutet, dass sie diesen Schein im Ausland erst am ihrem 16. bekommen.

Die Ausbildung umfasst 14 Doppelstunden, davon zwölf zu allgemeinen Verkehrsthemen und zwei speziell für diese Fahrzeugklassen. Praktischer Unterricht ist Pflicht, eine Stundenzahl allerdings nicht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung für diesen 50-ccm-Führerschein besteht aus 30 Fragen, die Praxisprüfung dauert eine halbe Stunde. An Kosten für den AM-Führerschein sollte man ca.

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Klasse B196

Großer Beliebtheit seit seiner Einführung 2020 erfreut sich die Fahrerlaubnis-Klasse B196, die sich ganz speziell an Besitzer des Autofahrer-Führerscheins richtet, die Roller fahren möchten. Die Hürden sind relativ niedrig: Wer seinen Pkw-Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt, muss lediglich vier theoretische und fünf praktische Doppelstunden absolvieren - aber keine Prüfung. Die Kosten belaufen sich auf etwa 500 Euro. Auch E-Roller mit Akkus, die in dieser Klasse eingestuft sind, werden der Einfachheit halber oft als „125er“ bezeichnet, obwohl sie natürlich keinen Hubraum haben - und dürfen mit diesem Führerschein gefahren werden.

Klasse A1

Für Roller und Kleinkrafträder mit höherem Hubraum ist die Klasse A1 Pflicht.

Die Klassen A2 und A

Hier geht es so langsam los mit den richtig dicken Dingern, die große Mehrheit der Roller-Modelle lässt sich mit dem A2 bewegen - oder ist in einer passend gedrosselten Version zu bekommen. Roller, Bike oder Trike bis 35 kW/48 PS Leistung sind erlaubt, dürfen aber nicht mehr leisten 0,2 kW/kg. Für eine 35-Kilowatt-Maschine bedeutet das ein Leergewicht von mindestens 175 Kilo. Das Mindestalter liegt hier natürlich bei 18 Jahren, wobei man mit 17,5 Jahren die Ausbildung beginnen kann, und drei Monate vor der Volljährigkeit die Prüfung ablegen. 16 Theorie-Doppelstunden sind Pflicht - wer schon seit mindestens zwei Jahren den A1 besitzt, ist davon befreit. Auch eine praktische Ausbildung kann dann entfallen, wenn der Fahrlehrer den Eindruck hat, der Schüler beherrsche das Kradfahren grundsätzlich.

Die Führerscheinklasse A ist große Lösung, wenn man alles fahren möchte - inklusive der Königsklasse der Roller mit 50, 60 oder mehr PS (und natürlich Superbikes mit über 200 PS). Die Voraussetzungen sind dementsprechend streng. Wer seit mindestens zwei Jahre den A2 besitzt, kann 20 Jahre jung sein, benötigt keine Theorie-Ausbildung mehr und ist auch von praktischen Pflichtstunden befreit.

Allgemeine Verkehrsregeln für Mopeds

Als Mopedfahrer dürfen Sie an und für sich dieselben öffentlichen Straßen nutzen wie andere Kraftfahrer. Tabu sind jedoch Radwege, Gehwege sowie die Autobahn. Erstere sind schließlich Fahrradfahrern bzw. Fußgängern vorbehalten, letztere richtet sich ausschließlich an Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h, wie z. B. Motorräder oder Pkw.

Gemäß § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es eine Helmpflicht bei Fahrten mit dem Moped. Diese bezieht sich nicht nur auf den Fahrer, sondern auf alle Personen, die mit auf dem Moped fahren. Ohne Helm droht eine Strafe von 15 Euro.

Sie dürfen weder auf dem Gehweg, noch auf dem Radweg oder der Autobahn mit einem Moped fahren. Gehwege sind allein Fußgängern vorbehalten, Radwege wiederum Radfahrern. Die Autobahn dürfen nur Kraftfahrzeuge nutzen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen. Sind Sie als Mopedfahrer auf dem Gehweg unterwegs, müssen Sie 10 Euro zahlen, auf der Autobahn drohen 20 Euro.

Sie sollten auf keinen Fall mit dem Moped fahren, ohne Ihren Führerschein einzupacken. Dieser ist bei jeder Fahrt mitzuführen. Können Sie ihn bei einer möglichen Polizeikontrolle nicht vorzeigen, wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.

Versicherungspflicht

Auch wenn Kleinkrafträder, wie Mopeds, als zulassungsfreie Fahrzeuge angesehen werden, Sie also keine Zulassung dafür benötigen, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorhanden sein. Werden Sie ohne eine solche erwischt, kostet Sie das 50 Euro.

Das Moped muss über eine entsprechende Versicherung verfügen, damit Sie es im Verkehr nutzen dürfen. Als Nachweis dafür, dass Sie eine solche abgeschlossen haben, fungiert das Nummernschild. Wenn Sie mit einem Moped ohne Kennzeichen fahren, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von 40 Euro, sofern das Gefährt grundsätzlich versichert ist. Ist allerdings gar kein Versicherungsschutz vorhanden, machen Sie sich strafbar und werden § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) zufolge mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr konfrontiert.

Bußgelder bei Verstößen auf dem Moped

Je nach Verstoß gegen die Verkehrsregeln fallen auch auf dem Moped unterschiedliche Sanktionen an. Wann dies der Fall ist und wie hoch diese sein können, zeigt die Tabelle hier.

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.

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