Moped Fahren ohne Versicherung: Welche Folgen drohen?

In Deutschland ist das Fahren ohne Versicherungsschutz mit dem Auto verboten. Dies stellt eine Straftat dar. Auch wer mit seinem Moped, Roller, E-Bike oder Quad ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen ist eine Straftat.

Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt vor, dass für alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, eine Haftpflichtversicherung bestehen muss. Seit 1965 existiert dieses Gesetz und findet im Verkehrsrecht Anwendung. Wer ohne Versicherungsschutz Auto oder Zweirad fährt, begeht eine Straftat.

Gesetzliche Grundlagen

Gemäß des sogenannten „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ oder auch als „Pflichtversicherungsgesetz“ bezeichnet, wird hier geregelt, dass eine Haftpflichtversicherung notwendig ist. Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden (…) abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (…) verwendet wird.

Dies bedeutet, dass jeder Fahrzeugbesitzer in Deutschland nach seiner Schadensfreiheitsklasse eine bestimmte Versicherungsprämie an einen Anbieter zahlen muss. Eine Kfz-Versicherung funktioniert als Solidargemeinschaft, in welche mehrere Mitglieder regelmäßig Beiträge für eine Versicherung einzahlen müssen. Eine Kfz-Versicherung in Deutschland ist zwar einerseits verpflichtend, hat aber den Vorteil, dass gemäß der Gesetzgebung vom Staat aus, jeder Anbieter einen gewissen Leistungsstandard erfüllen muss.

Vorteile einer Kfz-Versicherung

So sichert eine Autoversicherung Fahrer und Fahrzeug ab, für den Fall, dass Sie an einem Unfall beteiligt sind. Beim Fahren ohne Versicherungsschutz wären also einmal der Geschädigte, sowie der Schädiger bei einem Verkehrsunfall nicht abgesichert. Der Versicherungsanbieter muss zudem seinen Sitz im Inland haben, dies ist ebenfalls im Pflichtversicherungsgesetz so vorgeschrieben. Zudem haben Autoversicherungen den Vorteil, dass Sie den Versicherungsnehmer bei weiteren Schwierigkeiten absichern.

Eine Insassenversicherung oder eine Diebstahlversicherung gelten zwar als Sonderleistungen, diese sind aber durchaus empfehlenswert, wenn die Umstände für Fahrer und Fahrzeug passen. Gerade wenn ein Auto immer über Nacht draußen auf der öffentlichen Straße steht und kein Garagenstellplatz auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist, hilft eine zusätzliche Absicherung.

Strafen und Konsequenzen beim Fahren ohne Versicherung

Sollte das Gesetz ignoriert werden, droht beim Fahren ohne Versicherung eine Strafe. Denn hierbei handelt es sich um eine Straftat, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Ein Auto ohne Versicherung zu fahren, kann eine Strafe, welche noch weit höher ist hervorbringen, wenn vorsätzlich gehandelt wird.

Sofern der Fahrer gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs ist, kann ihm das Auto sogar entzogen werden. Bei dem Fahren ohne Versicherungsschutz wird der Fall, gerade bei einem entstandenem Sach- oder Personenschaden sowie einer starken Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor Gericht überprüft und ausgewertet. Dabei wird entschieden, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt.

Das vorsätzliche Fahren ohne Versicherung umfasst eine deutlich höhere Geldstrafe und es wird ein Jahr Freiheitsstrafe verordnet. Zuzüglich ist ein Vermerk in Flensburg möglich, genauso wie ein Fahrverbot. Wenn eine Versicherung neu abgeschlossen oder einer Kfz-Versicherung gekündigt wird und Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, dann ist manchmal ein lückenloser Übergang schwierig, auch dann kann eine Strafe erfolgen.

Daher sollten Sie dringend darauf achten, dass Sie stets versichert sind. Sofern kein Versicherungsvertrag für das Kraftfahrzeug abgeschlossen ist, darf damit auch nicht gefahren werden. Gerade in den Fällen, wenn nicht damit gerechnet wird, kann dennoch ein Unfall passieren und ein noch so kleiner Schaden entstehen. Ein fremdes Kennzeichen ist strafbar, da dies keinen gültigen Versicherungsschutz darstellt. Das Risiko, dass etwas bei einem nicht versicherten Fahrzeug auf der Straße passiert, ist generell recht hoch. Dementsprechend hat das Pflichtversicherungsgesetz solch eine große Wichtigkeit.

Laut Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist das Fahren ohne Versicherungsschutz in Deutschland eine Straftat, die mit folgenden Konsequenzen einhergehen kann:

  • Entzug des Führerscheins (zeitweise als Fahrverbot oder dauerhaft)
  • Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen (Nettoeinkommen geteilt durch 30 = ein Tagessatz)
  • Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr

Wie hoch die Strafe beim Fahren ohne Versicherung ausfällt, hängt von den Umständen Deines Handelns ab: Wurdest Du beim Autofahren ohne Versicherungsschutz erwischt, prüft das Gericht im Strafverfahren, ob Du vorsätzlich oder fahrlässig ohne Versicherung gefahren bist.

Hast Du fahrlässig gehandelt - etwa, weil Du Dir gar nicht bewusst warst, dass kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht - fällt die Strafe für das Fahren ohne Versicherung geringer aus als bei Vorsatz. Die möglichen Konsequenzen im Strafverfahren reichen von einem Bußgeld bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten. Zusätzlich musst Du mit Punkten in Flensburg rechnen.

Bist Du hingegen vorsätzlich ohne Versicherung Auto gefahren, kann die Strafe deutlich höher ausfallen: Dann droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Geht die Behörde davon aus, dass Du den Straßenverkehr gefährdest, kann sie Dir darüber hinaus Deine Fahrerlaubnis entziehen. Wurdest Du beim Fahren ohne Versicherungsschutz in einen Unfall verwickelt, bei dem andere Personen verletzt wurden, kann das Gericht die Strafe für das Fahren ohne Versicherung nochmals erhöhen.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist nicht nur richtig teuer, sondern kann je nach Schwere des Verstoßes ernsthafte Konsequenzen für Deine Zukunft haben. Verhängt das Gericht eine Geldstrafe ab 90 Tagessätzen, giltst Du als vorbestraft: Das Fahren ohne Versicherung wird als Eintrag in Dein polizeiliches Führungszeugnis aufgenommen. Und: Egal ob vorsätzlich oder fahrlässig - bist Du ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr unterwegs, drohen bis zu 6 Punkte in Flensburg.

Haftung bei einem Unfall ohne Versicherung

Fährst Du mit Deinem Auto ohne Versicherung und wirst in einen Unfall verwickelt, musst Du für verschuldete Schäden selbst aufkommen - die Kfz-Versicherung zahlt in diesem Fall nicht. Die Kosten der Schadenregulierung können schnell ins Beträchtliche steigen, denn bereits ein kleiner Blechschaden kostet nicht selten mehrere Tausend Euro. Kommen bei dem Unfall Personen zu Schaden, musst Du für deren Schäden ebenfalls aufkommen, beispielsweise in Form von Geldzahlungen für Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.

Und was passiert, wenn zwar das Auto, nicht aber der Fahrer versichert ist? Hier gibt es gute Nachrichten: In einem solchen Fall übernimmt Deine Autoversicherung den Unfallschaden, auch wenn die Person, die den Wagen gefahren hat, nicht in Deiner Versicherung versichert ist.

Eine solche Situation solltest Du aber vermeiden. Geht die Kfz-Versicherung nämlich davon aus, dass Du bewusst weitere Autofahrer verschwiegen hast, um höhere Versicherungsbeiträge zu umgehen, kann sie gezahlte Kosten von Dir zurückfordern.

Versicherungskennzeichen für Mopeds und Roller

Bestimmte Fahrzeuge mit niedriger Leistung, wie zum Beispiel Kleinkrafträder, sind nicht zulassungspflichtig und weisen entsprechend kein Kfz-Kennzeichen auf. Doch eine Haftpflichtversicherung muss nach dem Pflichtversicherungsgesetz für jedes Kfz bestehen. Zulassungsfreie Fahrzeuge müssen die Versicherung über das Versicherungskennzeichen nachweisen. § 52 und § 53 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definieren die gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich.

Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr müssen Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter über ein Versicherungskennzeichen verfügen. Das Versicherungskennzeichen, teilweise auch Moped-Kennzeichen genannt, muss jährlich am 1. März erneuert werden und ersetzt das Kfz-Kennzeichen, das zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge aufweisen. Nicht nur entsprechende Fahrzeuge mit einer Mopedversicherung müssen dieses Kennzeichen als Nachweis für die bestehende Versicherung aufweisen.

Die Betriebserlaubnis in Kombination mit dem Versicherungskennzeichen ist für folgende Fahrzeugtypen notwendig:

  • Pedelecs mit einer Motorenleistung über 250 Watt, einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h
  • Quads, Segways und Trikes, bei einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum, der 50 ccm nicht überschreitet
  • Mofas und Mopeds, die vor dem 01.03.1992 das erste Mal versichert waren und nicht schneller fahren als 60 km/h
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • E-Roller
  • Motorisierte Krankenfahrstühle, wenn sie unter die Führerscheinklasse AM fallen
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, bei einer maximalen Leermasse von 350 kg und einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Kleinkrafträder, dazu zählen Mofas, Mopeds und Roller, die nicht schneller als 45 km/h sind und einen maximalen Hubraum von 50 ccm besitzen

Neben der Zulassung sind diese Fahrzeuge auch von der Steuer befreit. E-Bikes und Pedelecs, die die oben genannte Leistungsgrenze nicht überschreiten, benötigen kein Versicherungskennzeichen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt einen möglichen Schaden ab.

Um ein Versicherungskennzeichen für einen Roller oder ein Mofa kommt in den oben genannten Fällen aber niemand herum. § 52 FZV legt fest, dass nach Zahlung der Versicherungsprämie dem Halter von dem Versicherer auf Antrag das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer dazugehörigen Bescheinigung ausgestellt wird. Versicherungen sind ab diesem Zeitpunkt gültig.

Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens

Nach § 52 Absatz 2 FZV muss das Versicherungskennzeichen ein Schild sein, das durch eine entsprechende Erkennungsnummer und das Zeichen des zuständigen Verbandes beim Fahrzeug eine eindeutige Identifikation zulässt. Gibt es keinen zuständigen Verband, muss alternativ das Zeichen des Versicherungsunternehmens und das Verkehrsjahr angegeben sein. Nicht mehr als drei Ziffern und drei Buchstaben dürfen zusammen die Erkennungsnummer ergeben.

In § 53 FZV wird genauer auf die Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens eingegangen. Die Beschriftung eines Versicherungskennzeichens hat im Verkehrsjahr 2023 schwarz auf weißem Grund zu sein, im Verkehrsjahr 2024 blau auf weißem Grund und im Verkehrsjahr 2025 grün auf weißem Grund. Die Farben haben sich in den folgenden Verkehrsjahren jeweils in dieser Reihenfolge und Zusammensetzung zu wiederholen. Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schriftzeichen zu haben. Ein Versicherungskennzeichen kann erhaben sein. Ein Versicherungskennzeichen darf nicht spiegeln und weder verdeckt noch verschmutzt sein.

Aus dieser Vorgabe ergibt für Versicherungskennzeichen immer eine Farbe, die sich jedes dritte Jahr wiederholt. Entsprechend hat ein Versicherungskennzeichen 2025 die Farbe Grün. Dem Gesetz folgend hat der Rand des entsprechenden Schilds die gleiche Farbe wie die Schriftzeichen aufzuweisen. Auch muss die Sichtbarkeit an einem Fahrzeug gewährleistet sein. So darf ein Versicherungskennzeichen an einem Mofa nicht spiegeln, noch darf es verdeckt oder verschmutzt sein.

Die Anbringung muss am Fahrzeug-Heck erfolgen, nach Möglichkeit unter der Schlussleuchte. Dabei darf das Kennzeichen eine Neigung bis zu einem vertikalen Winkel von 30° in Fahrtrichtung zeigen. Auch darf das Schild nicht weniger als 200 mm über dem Fahrbahnrand liegen.

Verstoß gegen die Versicherungspflicht

Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht. Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, hängt dabei davon ab, ob ein Versicherungsschutz besteht.

So droht zum Beispiel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn der Fahrzeugführer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mitführt. Wohingegen das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens gemäß Bußgeldkatalog 40 Euro kostet. Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar.

Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Wichtig! Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet im Falle eines Unfalls zudem, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.

FAQ zum Versicherungskennzeichen

Hier sind einige häufig gestellte Fragen zum Versicherungskennzeichen:

  1. Wozu wird das Versicherungskennzeichen benötigt?

    Dieses Kennzeichen dient als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.

  2. Für welche Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben?

    Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr müssen Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter über ein Versicherungskennzeichen verfügen.

  3. Welche Sanktionen drohen, wenn das Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften entspricht?

    Was der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall vorsieht, verrät diese Bußgeldtabelle.

Jährlicher Wechsel des Versicherungskennzeichens

Alle Jahre wieder müssen Sie zum 1. März das neue Kennzeichen an Ihr Moped, Mofa oder ein anderes Kleinkraftrad anbringen. Mit dem Schild weisen Sie nach, dass Mofa, Moped & Co. haftpflichtversichert sind.

Damit der aktuelle Versicherungsstand der Fahrzeuge für die Polizei und Ordnungsämter, aber auch für Kunden von beispielsweise Leih-E-Scootern sofort erkennbar ist, gelten Mofa- und Mopedkennzeichen immer nur für ein Jahr - verdeutlicht durch einen Farbcode, der sich alle drei Jahre wiederholt.

Die Farbe von Buchstaben, Ziffern und Plakettenumrandung wechselt also jährlich und steht für folgende Versicherungsjahre:

  • Grün: 2025
  • Schwarz: 2026
  • Blau: 2027

Sie kommen nicht darum herum, jedes Jahr das neue Kennzeichen an Roller, Moped, Mofa oder ein anderes unter die Bestimmungen fallendes Fahrzeug anzubringen. Zwar gab es Pläne der Ampelregierung, den Versicherungsnachweis zu digitalisieren oder das Wechselintervall zu verlängern - sie wurden aber nicht umgesetzt.

Das Versicherungsjahr erstreckt sich immer gleich vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. 2025 also vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2026. Ist an Ihrem Kleinkraftrad nach dem 28. Februar 2025 noch das alte blaue Schild des Versicherungsjahres 2024/2025 angebracht, wird es höchste Zeit für den Wechsel auf ein grünes Kennzeichen. Sonst sind Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs und machen sich strafbar.

Kosten für ein Moped-Kennzeichen

Die Kosten für die Mofa-Haftpflicht schwanken je nach Versicherungsanbieter. Die günstigsten Angebote starten bei etwa 39 Euro jährlich. Versichern Sie ein Fahrzeug erstmalig im laufenden Versicherungsjahr, reduziert sich der Beitrag entsprechend.

Melden Sie das Kleinkraftrad beispielsweise erst zum 1. Mai und nicht 1. März an, zahlen Sie anteilig für zwei Monate weniger - statt 42 Euro zum Beispiel 35 Euro.

Je nach Wert des Fahrzeugs kann sich auch der Abschluss einer zusätzlichen Kaskoversicherung lohnen. Eine solche „Mopedversicherung“ übernimmt auch selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Kleinkraftrad sowie Schäden durch Naturgewalten oder den Verlust nach Diebstahl.

Was passiert bei einer Kontrolle mit abgelaufenem Moped-Kennzeichen?

Erwischt Sie die Polizei mit dem abgelaufenen Versicherungskennzeichen am Moped oder Mofa, werden Sie verwarnt und zahlen 40 Euro. Haben Sie die Versicherungsbescheinigung nicht dabei oder ist das Schild nicht korrekt angebracht, sind in aller Regel zehn Euro fällig.

Fahren Sie ohne Haftpflichtschutz, verstoßen Sie außerdem gegen § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Das kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Tipps zum korrekten Anbringen des Kennzeichens

Bei einer Verkehrskontrolle prüft die Polizei auch die richtige Befestigung des Kennzeichens an Mofa, Moped, Roller und Co. Hier sind präzise Vorgaben einzuhalten. So muss das quadratische Schild unterhalb des Rücklichts mit mindestens 20 cm Abstand von der Unterkante bis zur Fahrbahn fest angebracht sein. Es darf in Fahrtrichtung um höchstens 30 Grad geneigt sein und muss seitlich jeweils in einem Winkel von 45 Grad lesbar sein.

Zusammenfassung

Das Fahren eines Mopeds ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland eine Straftat mit erheblichen Konsequenzen. Es ist daher unerlässlich, stets über einen gültigen Versicherungsschutz zu verfügen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Achten Sie auf die jährliche Erneuerung des Versicherungskennzeichens und informieren Sie sich über die aktuellen Vorschriften, um Strafen und finanzielle Risiken zu vermeiden.

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