Verfolgungsjagd mit Moped und Roller: Strafen und Konsequenzen

Verfolgungsjagden mit der Polizei sind nicht nur im Fernsehen spannend, sondern auch Realität. Doch welche Konsequenzen hat es, wenn man sich mit einem Moped oder Roller eine Verfolgungsjagd mit der Polizei liefert? Dieser Artikel beleuchtet die Strafen und rechtlichen Aspekte solcher Situationen.

Was ist eine Verfolgungsjagd?

Eine Verfolgungsjagd liegt vor, wenn eine Person versucht, sich mit einem Kraftfahrzeug dem Zugriff der Polizei zu entziehen. Für die Beamten ist dies eine Sonderform der Dringlichkeitsfahrt, bei der Wegerecht und Sonderrechte gemäß StVO gelten können.

Gemäß § 38 Abs. 1 StVO darf blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um:

  • Menschenleben zu retten
  • schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  • eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
  • flüchtige Personen zu verfolgen
  • bedeutende Sachwerte zu erhalten

Allerdings sind die Beamten angehalten, das Gefahrenpotenzial für alle Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Wenn es nicht möglich ist, den Flüchtigen an einem sicheren Ort zum Anhalten zu bewegen, kann die Verfolgungsjagd eingestellt werden.

Strafen und rechtliche Folgen

Die reine Flucht vor der Polizei zieht in der Regel keine Sanktionen nach sich. Anders sieht es aus, wenn im Zusammenhang damit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen werden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Kennzeichenmissbrauch

Fahrten ohne Fahrerlaubnis und weitere Delikte

In Halle landete ein 19-Jähriger vor Gericht, weil er seinen nicht versicherten Motorroller an einen Kumpel verlieh, der keine Fahrerlaubnis besaß, und auch er selbst mit dem Roller ohne Berechtigung fuhr. Am Ende brachte ihm seine Tat eine Jugendstrafe von 40 Sozialstunden ein und er muss an einer Verkehrserziehung teilnehmen.

Verhandelt wurden Fahrten aus dem September des vergangenen Jahres. Da fiel auch der Freund auf, den die Polizei als Intensivtäter bezeichnete und der sich sogar eine Verfolgungsjagd mit den Beamten lieferte und sie zunächst abhängte, weil er durch den Fußgängertunnel am Hartmannswäldchen fuhr, der zu niedrig für den Streifenwagen war. Später wurde er gefasst und zog das fahrerische Können der Polizisten in Zweifel.

Beispiel aus Bischofswiesen

Ein junger Bischofswieser lieferte sich im April 2021 eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei. Weder eine rote Ampel, noch Martinshorn und Blaulicht konnten ihn aufhalten. Über ein Jahr später hagelte es eine satte Strafe für den leidenschaftlichen Mopedbastler.

Der Polizist schilderte dem Gericht die Ereignisse am Abend des 26. April 2021: Eigentlich waren die beiden Beamten der Inspektion Berchtesgaden auf dem Weg zu einem Einsatz in Bischofswiesen. Doch auf dem Weg dorthin fielen dem fahrenden Polizisten zwei Mopedfahrer auf, die aus Richtung Loipl in die Hauptstraße in Fahrtrichtung Berchtesgaden einbogen. Bei einem der Mopeds war das Kennzeichen extrem nach oben gebogen. Die Polizisten überlegten nicht lange, entschieden sich, umzudrehen und eine Kontrolle durchzuführen. Eines der Mopeds gab auf einmal Gas.

Mit 150 km/h schoss das Zweirad durch Bischofswiesen, die Polizei hinterher. Eine waghalsige und gefährliche Verfolgungsjagd durch den Ort begann. Auch eine rote Ampel konnte den Mopedfahrer nicht stoppen. In die Steingasse, über die Bahngleise und weiter bergauf Richtung Keilhofgasse mit 90 Sachen.

Letzten Endes verurteilte der Jugendrichter den jungen Bischofswieser „schuldig sowohl des Kraftfahrzeugrennens, Kennzeichenmissbrauchs als auch Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dem Angeklagten wird auferlegt, 1600 Euro an die Deutsche Kinderkrebsnachsorge zu bezahlen. Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wird eingezogen und in den nächsten drei Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

Verfolgungsjagd in Nördlingen

Eine Verfolgungsjagd mit der Polizei haben sich ein 21-Jähriger und sein unbekannter Beifahrer im Juli 2024 geliefert. Der junge Mann war mit etwa 70 Stundenkilometern, dafür aber ohne Fahrerlaubnis, Helm, Haftpflichtversicherung und Kennzeichen auf einem Moped unterwegs, als zwei Streifenpolizisten auf ihn aufmerksam wurden.

Als er und sein Mitfahrer das Polizeiauto bemerkten, beschleunigten sie laut Anklageschrift auf die höchstmögliche Geschwindigkeit, um einer Kontrolle zu entgehen. Es kam zu einer etwa zweiminütigen Verfolgungsjagd durch Puchheim.

Haftung bei Unfällen

Kommt es im Zuge der Verfolgungsjagd zu einem Unfall, kann dies Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz rechtfertigen. Für diese kommt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Flüchtenden auf. Allerdings kann diese unter Umständen einen Teil der Summe von ihrem Versicherten zurückverlangen, da der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Bußgelder und Punkte in Flensburg

Der Bußgeldkatalog sieht eine Geldbuße von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor, wenn Sie das Haltgebot eines Polizeibeamten anlässlich Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung missachten. Für Fahranfänger stellt dies einen A-Verstoß dar.

Zusammenfassung der möglichen Strafen

Die folgende Tabelle fasst die möglichen Strafen und Konsequenzen bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei zusammen:

Vergehen Strafe
Missachtung des Haltgebots Bußgeld (70 €), Punkt in Flensburg (A-Verstoß für Fahranfänger)
Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot (abhängig von der Höhe der Überschreitung)
Rotlichtverstoß Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot
Fahren ohne Fahrerlaubnis Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Kennzeichenmissbrauch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Unfall verursacht durch Flucht Schmerzensgeld, Schadensersatz, Regressansprüche der Versicherung

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