Motorroller sind eine spannende Mobilitätsalternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Praktisch, einfach zu fahren und oft günstig in Anschaffung und Unterhalt: Roller erleben nicht erst seit der Corona-Pandemie einen Boom. Doch vor dem Umstieg auf einen Roller gibt es einiges zu beachten. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
Welche Führerscheine sind nötig?
Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers. Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins. Wer für die Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis zu jung ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM.
Um diesen zu erwerben, müssen sowohl theoretische als auch praktische Fahrstunden und die entsprechenden Prüfungen absolviert werden. Grundsätzlich gilt hier die Altersgrenze von 16 Jahren. Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden. Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland.
Die verschiedenen Kategorien von Motorrollern
Die gängigsten Motorroller lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
Stadtroller (45 km/h)
- Klassische Motorroller für den Einsatz im urbanen Raum
- Kleinkrafträder, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und 4 kW/5,4 PS Leistung haben dürfen
- Sie dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren
- Preise zwischen 1000 und 3000 Euro
- Räder zwischen 10 und 14 Zoll groß
- Triebsatzschwinge, die Motor und Automatikgetriebe sowie die Hinterradführung vereint
- Beliebt bei Jugendlichen, denn die Kleinkraftroller dürfen mit dem Führerschein AM gefahren werden, den man abhängig vom Bundesland mit 15 oder 16 Jahren erwerben kann
Elektroroller
- Leise und je nach Strom-Mix nahezu emissionsfrei
- Große Auswahl bei den Kleinkrafträdern (bis max. 45 km/h)
- Einstiegsmodelle bereits ab unter 1000 Euro
- Teilweise bescheidene Reichweite
- Nur wenige Exemplare kommen bis 200 km weit
- Einige Varianten schaffen bis zu 90 km/h, kosten dann aber mindestens 4000 und bis zu 6000 Euro
125er-Roller
- Große Vielfalt an Modellen
- Sie dürfen ab 16 Jahren gefahren werden, wenn der Führerschein der Klasse A1 erworben wurde
- Inhaber eines Pkw-Führerscheins können mit weniger zeitlichem und finanziellem Aufwand (als bei der Motorradfahrerlaubnis) die Führerschein-Variante B196 erwerben, die ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern qualifiziert
- Anschaffungspreise zwischen 2000 und 6000 Euro
- Nicht alle Modelle verfügen über ABS, was in dieser Klasse aber Standard sein sollte
Großroller
- Mehr Hubraum und deutlich mehr Leistung als 125er-Roller
- Gute Platzverhältnisse und hoher Komfort
- Große Auswahl an Modellen
- Langstreckentauglichkeit mit Technik-Komponenten aus dem Motorradbereich
- Hohes Gewicht (teilweise über 250 kg)
- Hohe vierstellige oder fünfstellige Anschaffungspreise
- Vergleichsweise teure Motorradfahrerlaubnis nötig
Sicher Roller fahren - Tipps vom ADAC
Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben.
- Während der Fahrt auch den Rückspiegel im Auge behalten
- Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz
- "Durchschlängeln" bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten.
Mopedautos: Eine Alternative zum Motorroller?
So genannte Mopedautos, offiziell heißen sie Leichtkraftfahrzeuge, versprechen jungen Leuten ab 15 Jahren eine autoähnliche Mobilität als Alternative zum Motorroller. Sie haben vier Räder, ein oder zwei Sitzplätze, sind auf 6 kW (8 PS) Leistung beschränkt, wiegen höchstens 425 Kilogramm und sind bauartbedingt maximal 45 km/h schnell. Leichtkraftfahrzeuge sind eine Mischung aus normalem Pkw und Moped.
Sie werden daher alternativ auch als Moped-Autos, 45-km/h-Autos oder Leichtmobile bezeichnet. Auf Leichtkraftfahrzeuge spezialisierte Hersteller wie z.B. Ligier, Aixam oder Casalini bieten eine breite Modellpalette mit verschiedenen Antriebsformen an - vom klassischen Verbrennungsmotor bis zum reinen Elektrofahrzeug.
Marktüberblick: Diese Mopedautos gibt es
Die Liste von Herstellern und Modellen mit Daten und Preisen hat aktuell den Stand Oktober 2024.
Welcher Führerschein wird benötigt?
Die Leichtmobile müssen im Gegensatz zu herkömmlichen Pkw weder zur TÜV-Untersuchung noch zugelassen werden. Somit wird für sie auch keine Kfz-Steuer fällig. Lediglich ein Versicherungskennzeichen (Mofa-Kennzeichen) ist erforderlich.
Wie sicher sind Mopedautos?
Grundsätzlich sollten Interessenten Folgendes wissen, bevor sie sich ein Mopedauto anschaffen: Leichtmobile unterliegen beim Thema Crashsicherheit keinen gesetzlichen Sicherheitsanforderungen wie sie für Pkw gelten. Vor allem in der Dunkelheit und außerorts fällt es anderen Verkehrsteilnehmern schwer, den großen Unterschied zwischen der eigenen Geschwindigkeit und der des maximal 45 km/h schnellen Leichtfahrzeugs richtig einzuschätzen, da diese Fahrzeuge visuell als "normale Autos" wahrgenommen werden.
Die ADAC Experten weisen außerdem auf ein unterschätztes Problemfeld hin: Der erforderliche Führerschein für ein Leichtkraftfahrzeug wird auf einem Zweirad absolviert, doch der Führerscheinneuling ist dann mit einem Pkw-ähnlichen Fahrzeug auf vier Rädern mit grundsätzlich anderem Fahrverhalten unterwegs. Deshalb sollten Fahranfänger unbedingt ein Fahrtraining mit ihrem Mopedauto machen, um die speziellen Fahreigenschaften des vierrädrigen Fahrzeugs besser einschätzen und beherrschen zu lernen.
Empfehlung des ADAC zu Leichtkraftfahrzeugen: Der Gesetzgeber sollte auch für Leichtkraftfahrzeuge Mindestsicherheitsanforderungen vorschreiben, um die Hersteller zum Einsatz von verbesserter Sicherheitstechnik zu bewegen.
Sind Mopedautos zu empfehlen?
Unter Sicherheitsaspekten nicht unbedingt. Verglichen mit einem 45 km/h schnellen Roller oder Moped ist das Schutzpotenzial eines Leichtfahrzeugs jedoch immer besser, weil die Gefahr eines Sekundäraufpralls auf die Fahrbahn durch den Dreipunktgurt beziehungsweise den geschlossenen Fahrgastraum weitestgehend verhindert wird.
Mofa, Moped und Motorroller: Was ist der Unterschied?
Der Pkw ist zwar das beliebteste, aber längst nicht das einzige Kraftfahrzeug. Auch Mopeds, Roller und Mofas, die zu den Kleinkrafträdern oder Leichtkrafträdern gehören, haben in den vergangenen Jahren beachtlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Worin aber liegt der Unterschied bei Mofa, Moped und Motorroller? Wer darf was wann fahren und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
So gehören Roller, Mopeds und Mofas zu den Kleinkrafträdern, die sich von Leichtkrafträdern mit den genannten Leistungsbeschränkungen unterscheiden. Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads. Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig.
Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 cm³, eine Leistung von bis zu 4 kW und dürfen maximal 45 km/h fahren. Ein Helm und zumindest eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz für Kleinkrafträder vor. Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden. Mit einem Führerschein der Klasse B ist das Führen eines Kleinkraftrades erlaubt. Mindestens muss man aber im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein. Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren.
Ein Leichtkraftrad hat einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³. Dabei dürfen 11 kW nicht überschritten werden. Bedeutet: Mehr als 15 PS sind nicht erlaubt - 110 km/h sind damit aber möglich. Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig.
Zum Führen eines Leichtkraftrads ist der Führerschein der Klasse A1 oder die Fahrerlaubniserweiterung B196 nötig. Die Fahrerin oder der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Leichtkraftrad muss über ein (amtliches) Kennzeichen verfügen.
Motorroller: Unkompliziert und kostengünstig
Ein Motorroller ist unkompliziert und kostengünstig. Dieser Umstand macht auch die typische, ausgesprochen bequeme Sitzhaltung während der Fahrt möglich, die in der Regel nicht schneller als 45 km/h ist. Motorroller lassen sich aber auch auf 25 km/h drosseln.
Der 125er Motorroller erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Denn: Der Stadtflitzer ist nicht nur praktisch, sondern eignet sich sogar für längere Touren. Den nötigen Führerschein der Klasse A1 können bereits 16-Jährige erhalten. Auch mit dem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) darf in Deutschland eine 125er gelenkt werden.
Welche speziellen Aspekte müssen Motorrollerfahrerinnen und Motorrollerfahrer dabei unbedingt beachten?
- Die Helmpflicht gilt nicht nur für Fahrende, sondern auch für Begleitpersonen, also die Sozia oder den Sozius.
- Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke.
- Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu. Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können.
- Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen.
- Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert.
- Es empfiehlt es sich, den Motorroller regelmäßig zur Inspektion zu bringen.
Da es mit Einführung des EU-Führerscheines einige Änderungen in den Führerscheinklassen und ihren Bezeichnungen gegeben hat, herrscht hier und da Verwirrung über die Einteilung der Klassen und welchen alten Klassen sie entsprechen.
Was ist ein Kleinkraftrad?
Als Kleinkraftrad (Mokick, Moped, Roller) werden heute motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet. In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Den 1. Januar 1957 kann man als die Geburtsstunde des Kleinkraftrades bezeichnen. Mit diesem Datum wurde die vorher in der Klasse der Mopeds (Motorrad und Pedale) geltende Gewichtsbeschränkung von max. 30 kG aufgehoben. Die Beschränkung auf max. 50 ccm Hubraum blieb allerdings weiterhin erhalten.
Allerdings wurde sich nicht immer daran gehalten und so bewegten sich die Leistungswerte der Motoren Ende der 70er Jahre jenseits von 6 KW (über 8 PS). Erkauft wurden diese hohen PS-Zahlen durch enorme Drehzahlen von über 11.000 U/min und entsprechendem Lärm. Dies und die Tatsache, daß es zu immer häufigeren Unfällen kam, wodurch natürlich auch die Versicherungsprämien enorm anstiegen, führte dann am 1. April 1980 zu einer erneuten Gesetzesänderung.
Die alte Klasse der KKR wurde in die neue Klasse der Leichtkrafträder (Hubraum bis 80 cm³, Höchstleistung bei max. 6000 U/min. und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 80 km/h) überführt. Der Begriff Kleinkraftrad hingegen ging nahtlos auf die bislang darunter liegende Klasse der Mokicks über.
Obwohl 1983 in der nun so genannten Klasse der Kleinkrafträder deren Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h angehoben wurde, spielte diese Fahrzeugklasse in der folgenden Zeit keine Rolle mehr. Mit Beginn der 90er Jahre änderte sich der Markt wieder als vor allem koreanische und taiwanische Billighersteller begannen den Weltmarkt mit billigen, aber äußerst modisch und modern gestalteten, aerodynamisch aussehenden Rollern zu überschwemmen.
Am 1. Januar 2002 trat im Rahmen der Europäisierung wiederum eine Gesetzesänderung in Kraft, welche die Höchstgeschwindigkeit der Kleinkrafträder auf nunmehr 45 km/h reduzierte.
Führerscheinklassen im Überblick
Es gibt verschiedene Führerscheinklassen für Zweiräder, die sich in Bezug auf Alter, Hubraum, Leistung und Höchstgeschwindigkeit unterscheiden. Hier eine Übersicht:
Klasse AM
- Mindestalter: 15 Jahre
- Theoretische und praktische Prüfung
- Kleinkrafträder (Moped, Roller) mit max. 50 ccm Hubraum und 45 km/h
Klasse A1
- Mindestalter: 16 Jahre
- Theoretische und praktische Prüfung
- Leichtkrafträder mit max. 125 ccm Hubraum und 11 kW Leistung
Klasse A2
- Mindestalter: 18 Jahre
- Theoretische und praktische Prüfung
- Motorräder mit max. 35 kW Leistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von max. 0,2 kW/kg
Klasse A
- Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (mit zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
- Theoretische und praktische Prüfung
- Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
Je nach Führerscheinklasse sind unterschiedliche Ausbildungsstunden und Prüfungen erforderlich. Es ist ratsam, sich vor der Wahl der Führerscheinklasse umfassend zu informieren und eine Fahrschule zu konsultieren.
Die Kosten des Führerscheins
Der Nachteil des A1 gegenüber dem M-Führerschein liegt ganz klar in den höheren Kosten. Diese entstehen überwiegend durch die 12 vorgeschriebenen Sonderfahrten, aber auch durch die leicht höheren Fahrstundenpreise, die zwei zusätzlichen Theorie-Doppelstunden für Zweiradfahrer, die zusätzlichen Grundfahraufgaben und durch die etwas längere Dauer der praktischen Prüfung.
Je nach regionalem Preisgefüge und persönlichem Talent muß man mit 400€ bis 600 € Mehrkosten beim A1 Führerschein rechnen.
Fazit
Nur wer als 16 jähriger über das nötige Kleingeld verfügt (und wer tut das schon) und sich sicher ist, mit 18 weiter Motorrad fahren zu wollen, hat deutliche Vorteile vom Führerschein der Klasse A1 (Schadensfreiheit vorausgesetzt).
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