Der Rückspiegel am Motorrad ist nicht nur ein Accessoire, sondern bietet dem Fahrer eine höhere Sicherheit. Im Handel werden unzählige Rückspiegel in zahllosen Varianten angeboten. Obwohl das Angebot sehr groß ist, entspricht nicht jeder Rückspiegel den gesetzlichen Anforderungen. Dieser Artikel beleuchtet die gesetzlichen Bestimmungen für Rückspiegel an Mopeds in Deutschland.
Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden sich nicht nur Vorschriften zu Beleuchtungen, Reifen und Co. Paragraph 56 StVZO beschäftigt sich umfassend mit der Beschaffenheit von Spiegeln an und in Fahrzeugen. Hierzu zählen insbesondere Rückspiegel und Außenspiegel. Sie sollen der indirekten Sicht dienen und die Bereiche für den Fahrer einsehbar machen, die er selbst nicht einsehen kann - etwa weil sie sich hinter ihm und dem Fahrzeug befinden.
§ 56 Absatz 1 StVZO besagt: „Kraftfahrzeuge müssen […] Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.“
Nicht nur im Auto sind Innenspiegel und Außenspiegel Pflicht. Die an Personenkraftwagen vorgeschriebenen Spiegel sind vor allem der Rückspiegel und die Außenspiegel. Es ist Vorschrift, diese Einrichtungen der Kraftfahrzeuge vor Fahrtantritt auf Ihre Funktionsfähigkeit hin zu prüfen. Gegebenenfalls müssen die Fahrer die Autospiegel richtig einstellen.
Wie viele Rückspiegel müssen es sein?
In der ECE-R81 ist geregelt: Bei zweirädrigen Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus (in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrzeugseite). Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite. Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt.
- Erstzulassung vor dem 1. Januar 1990: Ein Rückspiegel auf der linken Seite ausreichend.
- Erstzulassung ab dem 1. Januar 1990: Zwei Rückspiegel sind Pflicht, wenn das Motorrad eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschreitet.
Was ist beim Ersetzen von Rückspiegeln zu beachten?
Wird ein neuer Rückspiegel am Motorrad montiert, sollte darauf geachtet werden, dass dieser ein E-Prüfzeichen aufweist. Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen können bei einer Kontrolle Probleme darstellen. Außerdem ist beim Rückspiegel auf die Form zu achten. Was ist bei einem Rückspiegel für ein Motorrad zu beachten, falls er ersetzt oder ausgetauscht werden möchte?
Einige Motorradfahrer sind von den originalen Rückspiegeln, die der Hersteller verbaut, jedoch nicht begeistert. Der Handel bietet mittlerweile Rückspiegel in unterschiedlichen Varianten und Bauformen an. Oft möchten Fahrer Ihrem Fahrzeug durch besondere Rückspiegel ein gewisses Extra verpassen. Werden die Rückspiegel bei einem Motorrad ersetzt oder neue Spiegel gewählt, müssen sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend.
Das bedeutet, der gewählte Rückspiegel muss ein E-Prüfzeichen aufweisen! Der ausgewählte Rückspiegel sollte auf der Rückseite ein kleines Icon aufweisen. Während der Buchstabe und die Zahl in einem Kreis das Genehmigungsland kennzeichnen, bezeichnet die Buchstabenkombination oberhalb des Kreises die Regelung. Das E-Prüfzeichen zeigt eindeutig, dass dieser Motorradspiegel oder der Hersteller des Spiegels nach den Vorschriften der Europäischen Union geprüft wurde.
Wurde ein Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen gekauft, darf er nicht montiert werden! Weist ein Rückspiegel kein E-Prüfzeichen auf, aber es besteht ein Teilgutachten, kann mit diesem eine Eintragung durch den TÜV vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist in der Regel mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. Zudem kann der TÜV den Rückspiegel, falls die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden, abweisen.
Um keine Probleme bei einer Verkehrskontrolle zu bekommen, muss ein Rückspiegel die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Rückspiegel in unterschiedlichen Formen müssen ein Mindestmaß aufweisen, das sie in einen 78 mm Durchmesser großen Kreis passen. Besitzt ein Motorrad keinen Rückspiegel, darf es im öffentlichen Verkehr nicht gefahren werden, da dies nicht zulässig ist.
Weitere Anforderungen an Rückspiegel
- Größe und Form: Der Spiegel sollte aerodynamisch, ästhetisch und groß genug sein, um ausreichende Sicht zu bieten.
- E-Prüfzeichen: Der Spiegel muss unbedingt ein E-Prüfzeichen aufweisen!
- Mindestmaß: Rückspiegel müssen in einen 78 mm Durchmesser großen Kreis passen.
FAQ: Rückspiegel
Welche Spiegel muss ein Auto haben?
Jeder Pkw muss laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über einen Rückspiegel und zwei Außenspiegel verfügen. Vor Fahrtantritt müssen diese auf ihre Funktionalität hin überprüft und ggf. richtig eingestellt werden.
Was gilt für schwerere Kraftfahrzeuge?
Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen benötigen zusätzlich zu den regulären Seitenspiegeln noch weitere Außenspiegel, die den sogenannten „toten Winkel“ besser abdecken. So soll Unfällen vorgebeugt werden.
Was passiert, wenn mein Auto keinen Rückspiegel hat oder dieser nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht?
In solchen Fällen kann ein Verwarnungsgeld von 15 Euro auf Sie zukommen.
Anbringung der Rückspiegel am Motorrad
Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können."
Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Rückspiegel ist entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr. Achten Sie beim Kauf und der Montage von Rückspiegeln auf das E-Prüfzeichen und die Einhaltung der Mindestmaße. Ein fehlender oder nicht vorschriftsmäßiger Rückspiegel kann zu Bußgeldern führen und die Verkehrssicherheit gefährden.
| Merkmal | Anforderung |
|---|---|
| E-Prüfzeichen | Pflicht |
| Mindestspiegelfläche | 69 cm² (mit E-Prüfzeichen), 60 cm² (ohne E-Prüfzeichen) |
| Anzahl | 1 oder 2, abhängig von Erstzulassung und Höchstgeschwindigkeit |
| Abstand zur Fahrzeugmitte | Mindestens 28 cm |
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