Moped Spiegel unter Lenker anbringen: Was ist erlaubt?

Die Frage, ob man Moped-Spiegel unter dem Lenker anbringen darf, beschäftigt viele Fahrer. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, insbesondere die deutschen Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und die europäischen ECE-Regelungen.

Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel

Rückspiegel am Motorrad sind ein Muss, allerdings gibt es bei der Anbringung Spielraum. Aber es gibt einiges zu beachten. Wir haben bei Polizei und Verkehrsanwälten nachgefragt.

Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links.

"Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht", so die Auskunft der Pressestelle des Polizeipräsidiums München.

Das heißt aber nicht, dass Rückspiegel unterhalb des Lenkers grundsätzlich erlaubt sind. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann gibt es zu diesem Thema einiges zu beachten, was nicht nur für hängende Rückspiegel gilt.

Da ist zum einen der Paragraph 56 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (§ 56/I StVZO), der besagt, dass Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben müssen, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen.

ECE-Regelungen

Nach ECE R 81 muss der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muss sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.

EWG-Richtlinien

Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muss sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.

Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.

Praktische Aspekte der Anbringung

Ob Du den Spiegel unterm Lenker anbringen kannst,liegt an Deinen schrauberischen Fähigkeiten... Wenn der Spiegel den genannten Bedingungen entspricht, darfst Du ihn unterhalb des Lenkers befestigen.

Die Frage, die ich mir stelle; ist die Montage unterm Lenker zweckmäßig? Also kann man z.B. durchs Handgelenk oder Knie wirklich gut durchgucken?

Spax ihn hin wo du willst, Hauptsache er gewährt die Sicht nach hinten und entspricht der vorgegebener Größe nach Stvzo. Aktuell hat die Harley Sportster Forty Eigth die Spiegel unter halb des Lenkers, Original-> Forty Eigth 2017 .

Die Position ist "relativ" Wurscht sollang sie niemanden gefährdet und die Bedinung nicht behindert . Siehe auch Vespa Spiegel am Beinschild, Ducati Spiegel an den Lenkerenden, Motorradgespanne Spiegel auf dem Seitenwagen, Div.

Wichtige Hinweise zur Anbringung

Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können."

Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.

Anzahl der Rückspiegel

In der ECE-R81 ist geregelt: Bei zweirädrigen Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus (in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrzeugseite). Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite.

Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt.

Blickwinkel

Blickwinkel darf 55 Grad nicht übersteigen. Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein erläutert hierzu folgendes: "Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt.

"Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal", so die Auskunft des Verkehrsrechtsexperten.

"Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal.", so die Rückmeldung eines Experten vom Deutschen Anwaltverein.

Polizeikontrollen

Ok, 55 Grad Blickwinkel maximal. Und wie überprüft das bitteschön die Polizei bei einer Verkehrskontrolle? Gar nicht: "Eine exakte Überprüfung des Neigungswinkels erfolgt durch die Polizeibeamten nicht", so die Rückmeldung der Münchner Polizei auf unsere Anfrage.

Das Entscheidende beim Führen eines Kraftrades sei, dass der Fahrer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Dies sei auch Gegenstand bei der Überprüfung der Rückspiegel. Hierfür stellt sich ein Polizeibeamter in zwei bis drei Meter Entfernung hinter das Motorrad und prüft, ob der Fahrer alle wesentlichen Verkehrsvorgänge wahrnehmen kann, erläutert die Polizei.

Weiterhin heißt es in der Antwort: "Eine Verwarnung erfolgt nur dann, wenn der Kradfahrer den Polizeibeamten nicht wahrnehmen kann. Dies hätte eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro wegen Verstoßes gegen § 56 StVZO zur Folge."

In Österreich prüft die Polizei beispielsweise, ob auf "einem nicht runden Spiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm aufgezeichnet werden kann", wie unter Ziffer 7.1.1.3. der ECE-R81 beschrieben.

Weitere Aspekte

Es stellt sich eher die Frage, wieso die Dinger im Gelände besser sein sollten??! Moped kippt um: Spiegel ab.

Ich hab den hier am/unter dem Lenker. Ob der bei der Abnahme zu einem Enduro-Wettbewerb durchgeht, glaub ich nicht, geschweige denn daß er stvzo-konform wäre. Aber man kann auf den Strassenetappen schön unter der Achsel durch nach hinten gucken, was grade hinter einem rumfährt.

Optisch sind sie schön, aber ich brauche a) freie Griffe und b) muss man bei den unteren Spiegeln mehr von der Strasse runterschauen, somit ist der Weg des Blickfeldes nach unten etwas zu lang und nimmt evtl wertvolle Sekunden der Achtsamkeit in Anspruch bis man da was erkennt. Und c) muss man bei den nach unten gerichteten Spiegeln die Hand leicht hochnehmen um überhaupt das volle Sichtpotenzial zu erreichen.

Zusammenfassung der Anforderungen

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die bei der Anbringung von Moped-Spiegeln unter dem Lenker zu beachten sind:

  • Anzahl: Ab Erstzulassung 1990 sind zwei Spiegel erforderlich.
  • Mindestfläche: Mindestens 60 cm² Spiegelfläche (oder E-Prüfzeichen).
  • Sicht: Der Fahrer muss alle wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten können.
  • Blickwinkel: Der Blickwinkel darf 55 Grad nicht übersteigen.
  • Abstand: Mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte.

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