Der Pkw ist zwar das beliebteste, aber längst nicht das einzige Kraftfahrzeug. Auch Mopeds, Roller und Mofas, die zu den Kleinkrafträdern oder Leichtkrafträdern gehören, haben in den vergangenen Jahren beachtlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Worin aber liegt der Unterschied bei Mofa, Moped und Motorroller? Wer darf was wann fahren und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Was ist ein Kleinkraftrad?
So gehören Roller, Mopeds und Mofas zu den Kleinkrafträdern, die sich von Leichtkrafträdern mit den genannten Leistungsbeschränkungen unterscheiden. Kleinkrafträder sind besonders bei Jugendlichen sehr beliebt, da sie bereits ab 15 bzw. 16 Jahren mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse AM oder eine weiterführende Klasse) gefahren werden dürfen. Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads. Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig.
Kleinkrafträder eignen sich optimal, um gerade, kurze Strecken zu überbrücken. Außerdem haben Sie den Vorteil, dass weniger Platz für das Parken erforderlich ist. Kleinkrafträder gibt es mit zwei Rädern sowie mit drei Rädern.
Merkmale von Kleinkrafträdern:
- Zulassungsfrei
- Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich
- Von der Pflicht zur Hauptuntersuchung befreit
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kleinkrafträder
Die Begriffe Mofa, Moped, Roller und Mokick werden oft gleichbedeutend verwendet. So ganz richtig ist das aber nicht. Mofa ist kurz für Motorfahrrad, bei den meisten dieser Fahrzeuge war und ist bei 25 km/h Schluss. Moped steht derweil für ein Motorfahrzeug mit Pedalen, bis 25 oder 45 km/h schnell. Ebenso ein Mokick, das wiederum ein Kunstwort aus Motorrad und Kickstarter ist und über Fußrasten verfügt.
Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern mit Verbrennungsmotoren darf der Hubraum maximal 50 cm³ betragen, bei Elektromotoren beträgt die Nenndauerleistung maximal 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder dürfen bei Benzinern einen Hubraum von ebenfalls maximal 50 cm³ haben. Bei anderen Verbrennungsmotoren bestimmt das Gesetz nicht ausdrücklich die Größe des Motors, die Nutzleistung darf jedoch maximal 4 kW betragen.
Führerschein und Fahrerlaubnis
Für Kleinkrafträder benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Übrigens: Die Klasse AM ist automatisch Bestandteil der Klasse B.
Versicherung und Zulassung
Kleinkrafträder sind zulassungsfrei. Ein Gang zur Zulassungsbehörde ist daher nicht notwendig. Trotzdem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Legt man die Betriebserlaubnis bei der Versicherung vor, erhält man direkt ein Versicherungskennzeichen.
Wichtig: Dieses gilt vom 1. März bis zum Ablauf des Monats Februar im folgenden Jahr. Wenn Sie ab März im Folgejahr weiterfahren möchten, benötigen Sie wieder ein neues Versicherungskennzeichen.
Hauptuntersuchung und Verkehrssicherheit
Kleinkrafträder sind von der Pflicht zur Hauptuntersuchung befreit. Sie müssen daher das Fahrzeug nicht alle zwei Jahre beim TÜV vorführen. Sie sind aber natürlich trotzdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sind.
Helmpflicht
Wenn Sie mit Kleinkrafträdern unterwegs sind, müssen Sie stets einen geeigneten Helm tragen.
Laut den Verkehrsregeln besteht eine Helmpflicht immer dann, wenn ein Kfz bauartbedingt schneller als 20 km/h fährt, über eine offene Bauart verfügt und nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Helmpflicht für Mofa, Moped & Co. ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In § 21a Abs. 2 StVO heißt es dazu:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Demnach entscheidet vor allem die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, ob bei einem Mofa, Moped oder Elektroroller eine Helmpflicht besteht.
Bereits seit 1976 besteht für Motorradfahrer eine Helmpflicht. Im Jahre 1978 weitere der Gesetzgeber die Vorschriften auf Mopeds aus. Allerdings wurde die Helmpflicht beim Mofa in Deutschland erst 1985 eingeführt.
Wer die gesetzliche Helmpflicht beim Mofa oder Moped nicht befolgt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dieser sieht für das Fahren ohne geeigneten Schutzhelm ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor.
Wo darf man mit einem Kleinkraftrad fahren?
Für Kleinkrafträder gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw und Motorräder. Das heißt, mit Kleinkrafträdern darf weder auf Gehwegen noch auf Radwegen gefahren werden.
Wichtig: Auch wenn das oft zu sehen ist und in vielen Fällen von den Behörden geduldet wird, ist das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar.
Alkoholgrenzen
Bei Kleinkrafträdern gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Geahndet wird diese mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille macht man sich strafbar. In diesem Fall verhängt das Gericht eine Geldstrafe, deren Höhe sich am Einkommen orientiert.
Mopedautos (Leichtkraftfahrzeuge)
Sie sehen aus wie normale Autos, sind aber keine. So genannte Mopedautos, offiziell heißen sie Leichtkraftfahrzeuge, versprechen jungen Leuten ab 15 Jahren eine autoähnliche Mobilität als Alternative zum Motorroller.
Sie haben vier Räder, ein oder zwei Sitzplätze, sind auf 6 kW (8 PS) Leistung beschränkt, wiegen höchstens 425 Kilogramm und sind bauartbedingt maximal 45 km/h schnell. Leichtkraftfahrzeuge sind eine Mischung aus normalem Pkw und Moped. Sie werden daher alternativ auch als Moped-Autos, 45-km/h-Autos oder Leichtmobile bezeichnet.
Die Leichtmobile müssen im Gegensatz zu herkömmlichen Pkw weder zur TÜV-Untersuchung noch zugelassen werden. Somit wird für sie auch keine Kfz-Steuer fällig. Lediglich ein Versicherungskennzeichen (Mofa-Kennzeichen) ist erforderlich.
Sicherheit von Mopedautos
Grundsätzlich sollten Interessenten Folgendes wissen, bevor sie sich ein Mopedauto anschaffen: Leichtmobile unterliegen beim Thema Crashsicherheit keinen gesetzlichen Sicherheitsanforderungen wie sie für Pkw gelten.
Die ADAC Experten weisen außerdem auf ein unterschätztes Problemfeld hin: Der erforderliche Führerschein für ein Leichtkraftfahrzeug wird auf einem Zweirad absolviert, doch der Führerscheinneuling ist dann mit einem Pkw-ähnlichen Fahrzeug auf vier Rädern mit grundsätzlich anderem Fahrverhalten unterwegs. Deshalb sollten Fahranfänger unbedingt ein Fahrtraining mit ihrem Mopedauto machen, um die speziellen Fahreigenschaften des vierrädrigen Fahrzeugs besser einschätzen und beherrschen zu lernen.
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